Soll mich bewerben ...

Stellt mich heutzutage mit diesen Einschränkungen noch Jemand ein?
maday
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von maday » Do 13. Feb 2014, 10:11

Hallo aggi,

kurz zu deiner Verfahrensweise mit den Formularen:
aggi61 hat geschrieben: R810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) - da geh ich davon aus, dass das zur KK soll / muss, oder?
einfach ausfüllen und es geht zurück zur Rentenversicherung (nicht zur Krankenkasse!)
aggi61 hat geschrieben:R215 (Selbsteinschätzungsbogen) - der ja nicht unbedingt ausgefüllt werden muss.
ist total freiwillig, mußt du allein entscheiden, ob du es ausfüllen möchtest. Ich habe es weder beim Antrag noch bei der Verlängerung gemacht, trotzdem bin ich mittlerweiler unbefristet berentet. Auch Doppeloma hat dieses Formular beim Verlängerungsantrag nie ausgefüllt, auch sie ist nun unbefristet berentet.
aggi61 hat geschrieben:R815 (scheint nur reine Erklärung zur Krankenversicherung der Rentner zu sein)
richtig, ist nur zur Kenntnisnahme. Ich habe es hinter der Kopie vom Formblatt R810 in meinem Rentenordner abgeheftet.
aggi61 hat geschrieben:R101 (nur Erklärungen, die ich nicht wirklich verstehe - viel zu viele auf einmal)
ist die Ausfüllhilfe für Formular R100, solltest du nur schrittweise lesen, wenn du beim Ausfüllen von R100 nicht weiter kommst, ansonsten so verfahren wie mit dem Formular R815 - abheften hinter R100 im Rentenordner
aggi61 hat geschrieben:R100 (Antrag auf Versichertenrente) keine Ahnung, was ich damit anfangen soll :confused:
Das ist das wichtigste Formular, da es der Rentenantrag selbst ist. Unter 1 setzt du das Kreuz bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (ist gleich das erste Kreuz), damit ist Seite 1 fertig.
Dann geht es schon mit Punkt 2 deinen persönlichen Daten weiter.

Wenn du dann noch weitere Fragen dazu hast, melde dich. Bin auch bereit dies schrittweise mit dir am Telefon durch zu gehen. Man schafft dies auch allein, aber du kannst es auch bei einer Rentenberatungsstelle machen lassen. Ich habe alles allein durchgezogen, gleich am Computer, denn die Formulare sind auf den Seiten der Rentenversicherung vorhanden und können dort auch ausgefüllt werden. Man kann sie dann auch auf dem Computer speichern. Ich habe es jedoch lieber, wenn ich meinen Rentenordner ziehe und alles in Blattform vor mir liegen habe.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 14. Feb 2014, 08:46

Moin ihr Lieben :umarm:

Ich wollte eigentlich gestern noch antworten und bin ... eingeschlafen :schuechtern:

Danke erstmal für eure Tipps - ich werd versuchen, das zwar am PC auszufüllen, aber zuerst die Papiervorlage (als Rohfassung) vorzuschreiben ... schließlich kenn ich mich - ich versteh manches erst, wenn ich es fünf Mal gelesen hab :pfeif:

Falls ich Fragen hab: Ich weiss, wo ich euch finde :Bussi:


Schönes Wochenende wünscht

Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 14. Mai 2014, 08:48

So hat e bei mir auch mal angefangen.

AfA Angestellte: "Sie müssen sich 5 mal im Monat bewerben"

Ich: "Wo?"

AfA Angestellte: "Das müssen sie doch wissen, was sie noch alles machen können."

Ich: "Angenommen ich bekomme die Zusage zu einem Vorstellungsgespräch. Zahlt mir die AfA dann das Taxi zum Vorstellungstermin?"

AfA Angestellte: "Natürlich nicht! Wir sind ja nicht das Wohlfahrtsamt."

Ich: "Aber ich kann, gutachterlich festgestellt, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Ich bin auf ein Taxi zum Arbeitsplatz angewiesen, sofern er in der Umweltzone liegt."

AfA Angestellte: "Warum nehmen sie nicht ihren eigenen Wagen?"

Ich: Geht nicht. "Mit dem darf ich nicht in die Umweltzone."

Afa Angestellte: "Dann kaufen sie sich halt einen anderen Wagen"

Ich: "Von welchem Geld bitteschön?"

AfA Angestellte: "Sie bekommen doch jeden Monat 800 € von uns."

Ich: "Von was soll ich dann meine Miete bezahlen, essen, Kleidung kaufen usw."

Afa Angestellte: Lassen sie sich was einfallen. Von uns gibt es nichts!

Dieses Gespräch fand im Jahr 2006 sinngemäß so statt.

Im Jahr 2014 hat ein Gutachter festgestellt, dass ich schon seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsunfähig bin. Nach diesem Gutachten war die Agentur für Arbeit schon damals nicht mehr für mich zuständig.

Bin gespannt, ob AfA nun das Arbeitslosengeld mit der Rentenversicherung verrechnen will. Sie gilt ja als ziemlich schnell, wenn es etwas zu holen gibt.

lg

Robert

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 14. Mai 2014, 18:28

Hallo Camper, :smile:
So hat e bei mir auch mal angefangen.
Meine Güte 2006 waren bei der AfA noch fast "sonnige" Zeiten, warst du wegen Aussteuerung da oder wegen "normaler" Arbeitslosigkeit ???
Du wirfst immer überall was "in den Raum" was nicht wirklich zugeordnet werden kann ... :confused: :Gruebeln:
AfA Angestellte: "Sie müssen sich 5 mal im Monat bewerben"
Ich: "Wo?"
Falsche Antwort, richtig wäre gewesen "WO steht denn das ???" :Gruebeln: , denn eine feste Zahl von Bewerbungen ist nirgendwo vorgeschrieben ... das "andere" "WO" hat die AfA-SB zu klären, durch Erforschung deiner Leistungs- und sonstigen Fähigkeiten und den vorhandenen Angeboten am örtlichen Arbeitsmarkt ... dafür werden die bezahlt ... nicht der Leistungsempfänger ... :lesen: :keule:
AfA Angestellte: "Das müssen sie doch wissen, was sie noch alles machen können."
NÖÖÖ, das hat erforderlichen Falles der ÄD festzustellen und die relevanten Einschränkungen (im Teil B) dem Vermittler mitzuteilen ... danach hat der dann die Möglichkeiten zu finden und DIR vorzuschlagen, WO du dich so (als WAS ???) bewerben könntest, am Allerbesten wären natürlich dann die "passgenauen" Vermittlungsvorschläge direkt vom Amt, aber die sind ja schon immer "Mangelware" gewesen ... :glotzen:

Wenn die also NIX anbieten können, woher sollst du dann die "geforderten" 5 Stellen-Angebote nehmen, gibt es da noch einen 2. "allgemeinen Arbeitsmarkt" ... :icon_e_wink: :pfeif:
Ich: "Angenommen ich bekomme die Zusage zu einem Vorstellungsgespräch. Zahlt mir die AfA dann das Taxi zum Vorstellungstermin?"
Woher sollen denn Vorstellungsgespräche kommen, wenn es noch nicht mal die für dich "passenden/zumutbaren" Arbeitsangebote gibt ... diese Frage war also schon überflüssig ... :Gruebeln: :teufel:
AfA Angestellte: "Natürlich nicht! Wir sind ja nicht das Wohlfahrtsamt."
Diese Antwort war trotzdem eine Frechheit, ich hätte nur noch gefragt, welche Aufgaben man denn überhaupt so habe, als Mitarbeiter vom "Arbeitsamt", denn die Vermittlung in Arbeit funktioniert ja auch nicht ... und die Beratung zu den Möglichkeiten des Arbeitslosen ist auch mangelhaft (der soll sich selber was einfallen lassen ... :glotzen: ) ... eigentlich könnte man den Laden doch zu machen ... :jaa: :cool: :grinser:
Ich: "Aber ich kann, gutachterlich festgestellt, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Ich bin auf ein Taxi zum Arbeitsplatz angewiesen, sofern er in der Umweltzone liegt."
Das wäre vom ÄD der AfA zu prüfen gewesen und nicht von der SB schon "abschließend" geklärt, darüber hätte ich mit der überhaupt nicht diskutiert ...
AfA Angestellte: "Warum nehmen sie nicht ihren eigenen Wagen?"
"Bisher ist doch gar nicht klar, wo ich überhaupt arbeiten könnte, also ist auch noch unwichtig, wie ich da dann eventuell hin komme ???" :confused: :Gruebeln:
Ich: Geht nicht. "Mit dem darf ich nicht in die Umweltzone."
Geht die einen Schei** dreck an, du diskutierst mit denen viel zu viel über "ungelegte Eier" ... :Heiss:
Afa Angestellte: "Dann kaufen sie sich halt einen anderen Wagen"
Ich: "Von welchem Geld bitteschön?"
AfA Angestellte: "Sie bekommen doch jeden Monat 800 € von uns."
Das hätte ich abgebrochen an der Stelle, das hat doch mit "Arbeitsvermittlung" nichts zu tun ... dafür wären mir meine Nerven zu schade gewesen, für solche "hirnlosen Geplänkel", hättest lieber nach Erstattung der Bewerbungskosten (für die geforderten 5 Bewerbungen) fragen sollen, das gibt es schließlich auch nicht umsonst ... und DAFÜR IST die AfA zuständig ... :lesen:
Ich: "Von was soll ich dann meine Miete bezahlen, essen, Kleidung kaufen usw."
Afa Angestellte: Lassen sie sich was einfallen. Von uns gibt es nichts!
Die Vermittlerin hat sich was "einfallen" zu lassen, zunächst mal dazu wo und als was du arbeiten könntest, unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen (die sie dann zunächst beim Amtsarzt der AfA abklären lassen muss) und besonders auch des Zumutbarkeits-§ bei Bezug von ALGI ... den gab es damals auch schon, hatte bloß eine andere Nummer ...
Dieses Gespräch fand im Jahr 2006 sinngemäß so statt
.

Da hättest du dich vielleicht mal vorher genauer informieren sollen und besonders den § 140 SGB III verinnerlichen sollen, den vergessen die SB nämlich auch aktuell noch immer sehr gerne, wenn es um die Vermittlung im ALGI geht ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Im Jahr 2014 hat ein Gutachter festgestellt, dass ich schon seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsunfähig bin. Nach diesem Gutachten war die Agentur für Arbeit schon damals nicht mehr für mich zuständig.
Wo steht das jetzt wieder geschrieben, dass die AfA damals (nur wegen dieses einen GA von 2014) nicht mehr für dich zuständig gewesen wäre ... das ersetzt doch keinen (rückwirkenden) EM-Rentenbescheid, NUR der hätte eventuell Auswirkungen auf die Leistungen von damals aber das ist bestimmt schon verjährt inzwischen ...
Bin gespannt, ob AfA nun das Arbeitslosengeld mit der Rentenversicherung verrechnen will. Sie gilt ja als ziemlich schnell, wenn es etwas zu holen gibt.
Du interpretierst eine Bedeutung in dieses GA, die es überhaupt nicht hat ... die AfA erfährt von diesem GA üblicherweise gar nichts, es wurde doch (meines Wissens) für das Gericht erstellt und bei der AfA bist du doch schon lange nicht mehr im Bezug ... zumal die das dann auch nichts angehen würde ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Aus meiner rückwirkend bewilligten EM-Rente bekam die AfA noch genau 2,5 Monate erstattet (von der DRV) aus dem Zeitraum (1,5 Jahre) wo ich wegen der "Nahtlosigkeit" dort Geld bezogen habe, bewirkt hat das allerdings erst der rechtgültige EM-Rentenbescheid von der DRV und nicht das gerichtliche GA, was dafür vorher gemacht wurde ... :Verwirrt: :Hilfe:

Du kannst dir die Rechtswirkungen nicht so zurechtbasteln wie du sie gerne hättest, ein GA bewirkt keine Erstattungsansprüche irgendeiner Behörde, dazu gehört immer ein amtlicher Bescheid, der für diesen Zeitraum (rückwirkend) tatsächlich eine andere Leistung von einem anderen Leistungsträger festlegt.

Diesen Bescheid über eine rückwirkende EM-Rente für die letzten 10 Jahre sehe ich bisher nicht als realistisch an und bis dahin brauchst du dir auch keine Gedanken machen, welche Rückforderungen dann noch so entstehen könnten daraus ... aber irgendwie denkst und planst du ja immer schon den 2. Schritt, bevor der Erste überhaupt gemacht oder abgeschlossen wurde ... :confused: :Gruebeln:

Ich wünsche dir trotzdem alles Gute, auch wenn das letztlich wohl ganz anders aussehen/ausgehen wird, als du es dir aktuell vorstellen möchtest ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mo 13. Okt 2014, 03:59

@Doma

Schön dass Du wieder da bist. Ich hoffe, Du hast Dich gut erholt. Nun zum Thema.

Du antwortest 5 Monate später auf ein Posting von mir?

Du bist zu spät. Weiter geht es hier:

viewtopic.php?f=49&t=4970

LG

Robert

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 13. Okt 2014, 08:27

@Robert ????? :confused:

Doppelomas Beitrag an dich war bereits vom 14. Mai !!!!! :Gruebeln:

Gruß agnes :jaa:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 14. Okt 2014, 01:04

Hallo agnes, :koepfchen:

nicht aufregen, nur wundern ... :jaa: :teufel:
Doppelomas Beitrag an dich war bereits vom 14. Mai !!!!! :Gruebeln:
wer lesen kann ist eben immer noch klar im Vorteil liebe @agnes ... :jaa: :cool: ... ich mach hier mal zu ... bevor das auch noch ausufert ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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