Hallo Camper,
So hat e bei mir auch mal angefangen.
Meine Güte 2006 waren bei der AfA noch fast "sonnige" Zeiten, warst du wegen Aussteuerung da oder wegen "normaler" Arbeitslosigkeit ???
Du wirfst immer überall was "in den Raum" was nicht wirklich zugeordnet werden kann ...
AfA Angestellte: "Sie müssen sich 5 mal im Monat bewerben"
Ich: "Wo?"
Falsche Antwort, richtig wäre gewesen
"WO steht denn das ???" , denn eine feste Zahl von Bewerbungen ist nirgendwo vorgeschrieben ... das "andere" "WO" hat die AfA-SB zu klären, durch Erforschung deiner Leistungs- und sonstigen Fähigkeiten und den vorhandenen Angeboten am örtlichen Arbeitsmarkt ... dafür werden die bezahlt ... nicht der Leistungsempfänger ...
AfA Angestellte: "Das müssen sie doch wissen, was sie noch alles machen können."
NÖÖÖ, das hat erforderlichen Falles der
ÄD festzustellen und die relevanten Einschränkungen (im Teil B) dem Vermittler mitzuteilen ... danach hat der dann die Möglichkeiten zu finden und
DIR vorzuschlagen,
WO du dich so (als
WAS ???) bewerben könntest, am Allerbesten wären natürlich dann die "passgenauen" Vermittlungsvorschläge direkt vom Amt, aber die sind ja schon immer "Mangelware" gewesen ...
Wenn die also
NIX anbieten können, woher sollst du dann die "geforderten" 5 Stellen-Angebote nehmen, gibt es da noch einen 2. "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Ich: "Angenommen ich bekomme die Zusage zu einem Vorstellungsgespräch. Zahlt mir die AfA dann das Taxi zum Vorstellungstermin?"
Woher sollen denn Vorstellungsgespräche kommen, wenn es noch nicht mal die für dich "passenden/zumutbaren" Arbeitsangebote gibt ... diese Frage war also schon überflüssig ...
AfA Angestellte: "Natürlich nicht! Wir sind ja nicht das Wohlfahrtsamt."
Diese Antwort war trotzdem eine Frechheit, ich hätte nur noch gefragt, welche Aufgaben man denn überhaupt so habe, als Mitarbeiter vom "Arbeitsamt", denn die Vermittlung in Arbeit funktioniert ja auch nicht ... und die Beratung zu den Möglichkeiten des Arbeitslosen ist auch mangelhaft (der soll sich selber was einfallen lassen ...
) ... eigentlich könnte man den Laden doch zu machen ...
Ich: "Aber ich kann, gutachterlich festgestellt, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Ich bin auf ein Taxi zum Arbeitsplatz angewiesen, sofern er in der Umweltzone liegt."
Das wäre vom ÄD der AfA zu prüfen gewesen und nicht von der SB schon "abschließend" geklärt, darüber hätte ich mit der überhaupt nicht diskutiert ...
AfA Angestellte: "Warum nehmen sie nicht ihren eigenen Wagen?"
"Bisher ist doch gar nicht klar, wo ich überhaupt arbeiten könnte, also ist auch noch unwichtig, wie ich da dann eventuell hin komme ???"
Ich: Geht nicht. "Mit dem darf ich nicht in die Umweltzone."
Geht die einen Schei** dreck an, du diskutierst mit denen viel zu viel über "ungelegte Eier" ...
Afa Angestellte: "Dann kaufen sie sich halt einen anderen Wagen"
Ich: "Von welchem Geld bitteschön?"
AfA Angestellte: "Sie bekommen doch jeden Monat 800 € von uns."
Das hätte ich abgebrochen an der Stelle, das hat doch mit "Arbeitsvermittlung" nichts zu tun ... dafür wären mir meine Nerven zu schade gewesen, für solche "hirnlosen Geplänkel", hättest lieber nach Erstattung der Bewerbungskosten (für die geforderten 5 Bewerbungen) fragen sollen, das gibt es schließlich auch nicht umsonst ... und
DAFÜR IST die AfA zuständig ...
Ich: "Von was soll ich dann meine Miete bezahlen, essen, Kleidung kaufen usw."
Afa Angestellte: Lassen sie sich was einfallen. Von uns gibt es nichts!
Die Vermittlerin hat sich was "einfallen" zu lassen, zunächst mal dazu wo und als was du arbeiten könntest, unter Berücksichtigung deiner gesundheitlichen Einschränkungen (die sie dann zunächst beim Amtsarzt der AfA abklären lassen muss) und besonders auch des Zumutbarkeits-§ bei Bezug von ALGI ... den gab es damals auch schon, hatte bloß eine andere Nummer ...
Dieses Gespräch fand im Jahr 2006 sinngemäß so statt
.
Da hättest du dich vielleicht mal vorher genauer informieren sollen und besonders den § 140 SGB III verinnerlichen sollen, den vergessen die SB nämlich auch aktuell noch immer sehr gerne, wenn es um die Vermittlung im ALGI geht ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Im Jahr 2014 hat ein Gutachter festgestellt, dass ich schon seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsunfähig bin. Nach diesem Gutachten war die Agentur für Arbeit schon damals nicht mehr für mich zuständig.
Wo steht das jetzt wieder geschrieben, dass die AfA damals (nur wegen dieses einen GA von 2014) nicht mehr für dich zuständig gewesen wäre ... das ersetzt doch keinen (rückwirkenden) EM-Rentenbescheid,
NUR der hätte eventuell Auswirkungen auf die Leistungen von damals aber das ist bestimmt schon verjährt inzwischen ...
Bin gespannt, ob AfA nun das Arbeitslosengeld mit der Rentenversicherung verrechnen will. Sie gilt ja als ziemlich schnell, wenn es etwas zu holen gibt.
Du interpretierst eine Bedeutung in dieses GA, die es überhaupt nicht hat ... die AfA erfährt von diesem GA üblicherweise gar nichts, es wurde doch (meines Wissens) für das Gericht erstellt und bei der AfA bist du doch schon lange nicht mehr im Bezug ... zumal die das dann auch nichts angehen würde ...
Aus meiner rückwirkend bewilligten EM-Rente bekam die AfA noch genau 2,5 Monate erstattet (von der DRV) aus dem Zeitraum (1,5 Jahre) wo ich wegen der "Nahtlosigkeit" dort Geld bezogen habe, bewirkt hat das allerdings erst der rechtgültige EM-Rentenbescheid von der DRV und nicht das gerichtliche GA, was dafür vorher gemacht wurde ...
Du kannst dir die Rechtswirkungen nicht so zurechtbasteln wie du sie gerne hättest, ein GA bewirkt keine Erstattungsansprüche irgendeiner Behörde, dazu gehört immer ein amtlicher Bescheid, der für diesen Zeitraum (rückwirkend) tatsächlich eine andere Leistung von einem anderen Leistungsträger festlegt.
Diesen Bescheid über eine rückwirkende EM-Rente für die letzten 10 Jahre sehe ich bisher nicht als realistisch an und bis dahin brauchst du dir auch keine Gedanken machen, welche Rückforderungen dann noch so entstehen könnten daraus ... aber irgendwie denkst und planst du ja immer schon den 2. Schritt, bevor der Erste überhaupt gemacht oder abgeschlossen wurde ...
Ich wünsche dir trotzdem alles Gute, auch wenn das letztlich wohl ganz anders aussehen/ausgehen wird, als du es dir aktuell vorstellen möchtest ...
Liebe Grüße von der Doppeloma