der Ablauf- Fragen und Antworten
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der Ablauf- Fragen und Antworten
in diesem Beitrag (- ist ein Versuch - also immer wieder reinschauen - wird ständig dran gearbeitet- und wenn ihr andere/neue Informationen habt, bitte melden)
sammeln wir mal die Fragen, die bei dem Schritt zum SG auftreten. Natürlich ist dies keine rechtliche Beratung, sondern Antworten, die aus der Erfahrung herstammen.
- Wenn ihr Fragen und/oder Antworten habt, einfach einen neuen Beitrag schreiben - dann wirds hier im ersten Beitrag ergänzt.
Als erstes kommt ein Formular vom RA oder vom Gericht. (siehe Anhang)
1. Kann ich dem Formular eigene Tabellen beilegen (die tw bereits existieren)?
ja
ärztliche Behandlungen
1a. Wie geht es weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
Die Klage wird i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
1b. Bekommt der Kläger eine Eingangsbestätigung?
Siehe hier
2. Sind auch praktische Ärzte anzugeben, bei denen ich wegen Umzugs nur kurzzeitig in Behandlung war?
nein
3. Ab welchen Zeitpunkt sind die Ärzte aufzuführen?
ein halbes Jahr vor EM-Rentantragsstellung
Berufstätigkeit
4. Soll die Aufstellung bis zur Ausbildung zurück gehen?
ja
5. Soll ich meinen Lebenslauf dazulegen?
das kann man tun
6. Post vom Sozialgericht
ca 8 Wochen später kommt Post vom Sozialgericht:
Brief vom SG zur Kenntnisnahme, welche Ärzte und Arbeitgeber sie angeschrieben haben.
Zitat: ... " Sie werden gebeten, die in diesem Schreiben beigefügten Beweisfragen bis zum (3 Wochen ) in 3-facher Fertigung zu beantworten. Die Auskunft soll ohne erneute Untersuchung erfolgen, Kosten für eine dennoch durchgeführte Untersuchung werden nicht erstattet.." es folgt Belehrung und Abrechung der Kosten.
Hierzu mein persönlicher Tipp:
die Beweisfragen mit dem Arzt gemeinsam durchgehen. Mein Arzt hat das mit mir (von sich aus) so gemacht.
das Schreiben an den (ehemaligen)Arbeitgeber
dann geht es weiter mit den Fragen zum Gutachten.
7. Wer beauftragt den Gutachter und wer trägt die Kosten?
viewtopic.php?f=41&t=1261
8. Geht es dann automatisch an meinen Anwalt (bzw. VDK) ?
Ja, das Gericht ist ja verpflichtet ALLE Beweismittel auch dem Kläger (bzw. seiner rechtlichen Vetretung) zukommen zu lassen, damit man sich dazu äußern kann.
9. Schickt der Anwalt es mir dann auch automatisch?
Sollte eigentlich so sein, denn das Gericht erwartet ja (mit Terminsetzung) eine Äußerung vom Anwalt dazu und DER kann sich dazu ja eigentlich NICHT äußern, beim Gutachter war ja nicht der Anwalt.
( hier die komplette Antwort von doppeloma viewtopic.php?p=24699#p24699
10.Muss ich nach dem Gutachtertermin noch persönlich vor Gericht erscheinen?
Ob es IMMER zu einer "mündlichen" Verhandlung kommt, kann man nicht sagen, es gab auch schon "Vergleiche", die dann übers Gericht bei der DRV "angeregt" wurden, wenn die GA (und/oder die bisherigen Ermittlungen des Gerichtes!) eine eindeutige Aussage FÜR die Rente machen und der Richter das auch so sieht!
Dann bekommt man den Vorschlag der DRV von seinem Anwalt (oder direkt vom Gericht) zugestellt und hat so ca. 4 Wochen Zeit sich dazu zu äußern, ob man dieses Angebot für eine EM-Renten-Zahlung annehmen möchte /ändern möchte oder eben NICHT.
Da gab es schon die kuriosesten Vorschläge (2 Jahre rückwirkend und 1 Jahr für die Zukunft ???), eine "Auswahl" an Daten für den EM-Renten-Beginn, die teilweise bis in berufstätige Zeiten zurückreichte...
(Zitat von Doppeloma viewtopic.php?p=21663#p21663)
11.Wie geht es weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
12.Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung?
---
sammeln wir mal die Fragen, die bei dem Schritt zum SG auftreten. Natürlich ist dies keine rechtliche Beratung, sondern Antworten, die aus der Erfahrung herstammen.
- Wenn ihr Fragen und/oder Antworten habt, einfach einen neuen Beitrag schreiben - dann wirds hier im ersten Beitrag ergänzt.
Als erstes kommt ein Formular vom RA oder vom Gericht. (siehe Anhang)
1. Kann ich dem Formular eigene Tabellen beilegen (die tw bereits existieren)?
ja
ärztliche Behandlungen
1a. Wie geht es weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
Die Klage wird i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
1b. Bekommt der Kläger eine Eingangsbestätigung?
Siehe hier
2. Sind auch praktische Ärzte anzugeben, bei denen ich wegen Umzugs nur kurzzeitig in Behandlung war?
nein
3. Ab welchen Zeitpunkt sind die Ärzte aufzuführen?
ein halbes Jahr vor EM-Rentantragsstellung
Berufstätigkeit
4. Soll die Aufstellung bis zur Ausbildung zurück gehen?
ja
5. Soll ich meinen Lebenslauf dazulegen?
das kann man tun
6. Post vom Sozialgericht
ca 8 Wochen später kommt Post vom Sozialgericht:
Brief vom SG zur Kenntnisnahme, welche Ärzte und Arbeitgeber sie angeschrieben haben.
Zitat: ... " Sie werden gebeten, die in diesem Schreiben beigefügten Beweisfragen bis zum (3 Wochen ) in 3-facher Fertigung zu beantworten. Die Auskunft soll ohne erneute Untersuchung erfolgen, Kosten für eine dennoch durchgeführte Untersuchung werden nicht erstattet.." es folgt Belehrung und Abrechung der Kosten.
Hierzu mein persönlicher Tipp:
die Beweisfragen mit dem Arzt gemeinsam durchgehen. Mein Arzt hat das mit mir (von sich aus) so gemacht.
das Schreiben an den (ehemaligen)Arbeitgeber
dann geht es weiter mit den Fragen zum Gutachten.
7. Wer beauftragt den Gutachter und wer trägt die Kosten?
viewtopic.php?f=41&t=1261
8. Geht es dann automatisch an meinen Anwalt (bzw. VDK) ?
Ja, das Gericht ist ja verpflichtet ALLE Beweismittel auch dem Kläger (bzw. seiner rechtlichen Vetretung) zukommen zu lassen, damit man sich dazu äußern kann.
9. Schickt der Anwalt es mir dann auch automatisch?
Sollte eigentlich so sein, denn das Gericht erwartet ja (mit Terminsetzung) eine Äußerung vom Anwalt dazu und DER kann sich dazu ja eigentlich NICHT äußern, beim Gutachter war ja nicht der Anwalt.
( hier die komplette Antwort von doppeloma viewtopic.php?p=24699#p24699
10.Muss ich nach dem Gutachtertermin noch persönlich vor Gericht erscheinen?
Ob es IMMER zu einer "mündlichen" Verhandlung kommt, kann man nicht sagen, es gab auch schon "Vergleiche", die dann übers Gericht bei der DRV "angeregt" wurden, wenn die GA (und/oder die bisherigen Ermittlungen des Gerichtes!) eine eindeutige Aussage FÜR die Rente machen und der Richter das auch so sieht!
Dann bekommt man den Vorschlag der DRV von seinem Anwalt (oder direkt vom Gericht) zugestellt und hat so ca. 4 Wochen Zeit sich dazu zu äußern, ob man dieses Angebot für eine EM-Renten-Zahlung annehmen möchte /ändern möchte oder eben NICHT.
Da gab es schon die kuriosesten Vorschläge (2 Jahre rückwirkend und 1 Jahr für die Zukunft ???), eine "Auswahl" an Daten für den EM-Renten-Beginn, die teilweise bis in berufstätige Zeiten zurückreichte...
(Zitat von Doppeloma viewtopic.php?p=21663#p21663)
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12.Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung?
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Re: Fragen und Antworten
Schaut mal in den obigen Beitrag. Könnt ihr (die ihr schon Klage eingereicht habt) das bis jetzt so bestätigen?
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Re: Fragen und Antworten
Den ersten Teil kann ich bestätigen, den 2. teilweise. Wir haben die Antworten beim VdK gesehen, gezeigt wurden sie uns nicht.
Wir sind aber jetzt raus, da der VdK ja die Klage zurückgenommen hat. Allerdings hatte der Richter schon 3 Gutachten angeordnet.
Wir sind aber jetzt raus, da der VdK ja die Klage zurückgenommen hat. Allerdings hatte der Richter schon 3 Gutachten angeordnet.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Hallo Ihr Lieben,
bisher habe ich vom Gericht noch gar nichts bekommen, Klage wurde Anfang November 2010 eingereicht.
Bei mir läuft allerdings auch noch der Antrag auf Prozeß-Kosten-Hilfe (gestellt über meinen Anwalt!) weil ich mir sonst keinen Anwalt leisten könnte!
Alles was der Anwalt bis zur Genehmigung der PKH macht, könnte eventuell MIR in Rechnung gestellt werden, falls die PKH vom Gericht abgelehnt würde.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering, dass dies passieren wird, denn bei EM-Rentenklagen wird die PKH (bei Mittellosigkeit /H4-Bezug) normalerweise problemlos bewilligt, leider macht sich auch bei dieser Entscheidung, inzwischen die Überlastung der Sozialgerichte bemerkbar.
Vor ca. 3 Jahren (bei Dopas Prozeß) erfolgte diese Zusage für die PKH im Schnitt innerhalb 3-4 Wochen!
Ganz untätig sind wir deshalb trotzdem bisher nicht gewesen, denn mein Anwalt hat sich bei mir schon umfangreiche Informationen zum Erstellen der Klage-Begründung angefordert
An dieser Stelle ist es sehr wichtig, dem Anwalt die kompletten Zusammenhänge zu schildern, die wichtigen Argumente zu liefern (fehlerhafte Gutachten erklären! /fehlerhafte Reha-Berichte erklären! /berufliche /gesundheitliche Belastungen /Einschränkungen schildern/erklären usw.), sonst KANN er das ALLES natürlich NICHT WISSEN
WAS GENAU WICHTIG IST, hängt natürlich IMMER vom persönlichen Fall und dem bisherigem Verlauf des einzelnen EM-Renten-Verfahrens ab
WIE und WANN es nun weitergehen wird, weiß ich noch nicht
Werde berichten wie es weitergeht
Liebe Grüße von der Doppeloma
bisher habe ich vom Gericht noch gar nichts bekommen, Klage wurde Anfang November 2010 eingereicht.
Bei mir läuft allerdings auch noch der Antrag auf Prozeß-Kosten-Hilfe (gestellt über meinen Anwalt!) weil ich mir sonst keinen Anwalt leisten könnte!
Alles was der Anwalt bis zur Genehmigung der PKH macht, könnte eventuell MIR in Rechnung gestellt werden, falls die PKH vom Gericht abgelehnt würde.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering, dass dies passieren wird, denn bei EM-Rentenklagen wird die PKH (bei Mittellosigkeit /H4-Bezug) normalerweise problemlos bewilligt, leider macht sich auch bei dieser Entscheidung, inzwischen die Überlastung der Sozialgerichte bemerkbar.
Vor ca. 3 Jahren (bei Dopas Prozeß) erfolgte diese Zusage für die PKH im Schnitt innerhalb 3-4 Wochen!
Ganz untätig sind wir deshalb trotzdem bisher nicht gewesen, denn mein Anwalt hat sich bei mir schon umfangreiche Informationen zum Erstellen der Klage-Begründung angefordert
An dieser Stelle ist es sehr wichtig, dem Anwalt die kompletten Zusammenhänge zu schildern, die wichtigen Argumente zu liefern (fehlerhafte Gutachten erklären! /fehlerhafte Reha-Berichte erklären! /berufliche /gesundheitliche Belastungen /Einschränkungen schildern/erklären usw.), sonst KANN er das ALLES natürlich NICHT WISSEN
WAS GENAU WICHTIG IST, hängt natürlich IMMER vom persönlichen Fall und dem bisherigem Verlauf des einzelnen EM-Renten-Verfahrens ab
WIE und WANN es nun weitergehen wird, weiß ich noch nicht
Werde berichten wie es weitergeht
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- angel
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- Registriert: Mo 16. Aug 2010, 11:22
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Ich persönlich habe vom Sozialgericht nur die Anfangsfragebögen bekommen.
Danach nichts mehr.
Meine Ärzte haben auch nichts gesagt.
Mein Orthopäde mußte eine Stellungnahme abgeben, was er in einem ganz normalen Arztbrief gemacht hat.
So ein Formular wie diese Beweisfragen habe ich nicht zu sehen bekommen....
Ich habe alle Daten ausgegeraben , die ich noch zusammenbekommen habe
und habe denen eine Akte zukommen lassen, die 1988
begann, da bei der DRV ja angeblich alles verschwunden war.....
meine Meinung ist, man kann nicht genug aufführen, bzw. aufführen lassen.
Danach nichts mehr.
Meine Ärzte haben auch nichts gesagt.
Mein Orthopäde mußte eine Stellungnahme abgeben, was er in einem ganz normalen Arztbrief gemacht hat.
So ein Formular wie diese Beweisfragen habe ich nicht zu sehen bekommen....
Ich habe alle Daten ausgegeraben , die ich noch zusammenbekommen habe
und habe denen eine Akte zukommen lassen, die 1988
begann, da bei der DRV ja angeblich alles verschwunden war.....
meine Meinung ist, man kann nicht genug aufführen, bzw. aufführen lassen.
- mäuschen
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Die Anfangsfragebögen habe ich bekommen, ausgefüllt und zu meiner RA geschickt. Bis jetzt habe ich noch nix wieder vom Gericht gehört. Da geht alles über meine Anwältin.
LG Mäuschen
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Liebe Grüße Mäuschen
Wenn ich mal sterbe komme ich in den Himmel!
Denn in der Hölle war ich schon!
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- baessjen
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Meine sache geht komplett über meinem Anwalt.
habe keine Fragebögen bekommen.Vielleicht liegts daran,das die eh schon alles haben von mir...
und zu Angel....ja,das kenne ich...meine Akten waren auch alle weg.
EinGlück das mein mann so ein Kopier-Freak ist....wir hatten alles noch...
Aber wehe uns passiert sowas...
LG an Alle
Hanne
habe keine Fragebögen bekommen.Vielleicht liegts daran,das die eh schon alles haben von mir...
und zu Angel....ja,das kenne ich...meine Akten waren auch alle weg.
EinGlück das mein mann so ein Kopier-Freak ist....wir hatten alles noch...
Aber wehe uns passiert sowas...
LG an Alle
Hanne
Nur die Sache ist verloren,die man aufgibt...
- stadtpflanze
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Guten Morgen,
meine Fragen hatte ich ja hier schon gestellt:
http://krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=10&t=3289
und bekam schon einige Antworten, was mir fehlt, ist noch wie lange dauert es wenn:
nach eingereichter Klage: sich das SG zum ersten Mal bei einem meldet, schreibt, Eingangsbestätigung . . . ?
(wenn noch überhaupt nix vom SG kam, noch nicht mal ne Eingangsbestätigung !) =
Danke.
L G
Schlummerle
meine Fragen hatte ich ja hier schon gestellt:
http://krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=10&t=3289
und bekam schon einige Antworten, was mir fehlt, ist noch wie lange dauert es wenn:
nach eingereichter Klage: sich das SG zum ersten Mal bei einem meldet, schreibt, Eingangsbestätigung . . . ?
(wenn noch überhaupt nix vom SG kam, noch nicht mal ne Eingangsbestätigung !) =
Wäre es bitte möglich, auch meine Fragen hierrein zu stellen mit den Antworten dazu?wie geht es bitte weiter, wenn eine Klage - noch ohne Begründungen - beim SG eingereicht wurde ?
Bekommt der Kläger (automatisch / generell) eine Eingangsbestätigung oder wie das heißt ?
Danke.
L G
Schlummerle
- Esuse
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten
Die erste Post vom SG scheint ganz unterschiedlich zu kommen. Das ist offenbar in jedem Ort anders.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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