der Ablauf- Fragen und Antworten

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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Fr 24. Aug 2012, 06:35

Danke Schlummerle !

Ich habe den ersten Beitrag jetzt ergänzt und zwar mit Punkt 1a und 1b.
Ist es so okay?

Also bei mir war es (über VDK) so:
Klageeinreichung sofort nach Ablehnung des Widerspruchs ohne Begründung.
Und vom SG kam dann gleich ein "Fragebogen" (keine Eingangsbestätigung)
ca 6 Wochen später Begründung
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Schlummerle
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » So 26. Aug 2012, 20:25

Hallo,

@ stadtpflanze: DANKE:
ja, das ist doch mal ne Hausnr.! Damit kann ich was anfangen, bei mir ists aber erst kurz her, seit meinem Wegschicken/Einreichen ohne Begründungen.

Und noch was:

Die Klage wird i.d.Regel ohne Begründung nach erfolglosem Widerspruch eingereicht. Die Begründung wird schnellstens nachgereicht.
? Ohne AZ ? Aber doch erst, wenn:
Vom Gericht bekommst du dann auf JEDEN Fall eine Eingangsbestätigung und das zugeteilte Aktenzeichen für deinen Fall, damit hast du dann den Nachweis, dass die Klage fristgerecht eingereicht wurde.
Wurde deine Klage fristgerecht eingereicht, dann bekommst du immer was schriftlich vom Gericht, wenn es da was für dich zu erledigen gibt, keine Sorge und achte IMMER darauf, das genannte Aktenzeichen ÜBERALL (auf JEDE Seite !!!) mit rauf zu schreiben, damit die wissen wo das hingehört.
L G
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 27. Aug 2012, 05:38

M I T Aktenzeichen!

Kannst du dir deutsche Gerichte ohne Aktenzeichen vorstellen? :Yeah:
Es lebe die Bürokratie :lesen:
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von Schlummerle » Mo 25. Feb 2013, 06:17

Guten Morgen,

wenn das SG verschiedene Ärzte anschreibt u. auch deren Antworten erhält - hierzu folgen nun meine Fragen bitte schön:

"Wie geht es halt nach Erhalt dieser neuen Arztberichte beim SG weiter?"

"Wer schaut sich alles diese neuen Arztberichte an?"

"Wer bewertet, beurteilt, oder so ähnlich ..., diese neuen Arztberichte?"

"Was folgt für den Kläger (= z. B.: mich) anschließend u. durch wen?"

So das wars mal wieder.

Ich bedanke mich schon mal vorab u. freue mich sehr, hier wieder zu lesen.

L G
Schlummerle

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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 25. Feb 2013, 11:53

Ab hier läuft es sehr unterschiedlich.
Dies ist eine Möglichkeit:

Ich bekam von der DRV (über VDK) ein Schreiben:

...erkennen wir ... den Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit
ab 1.10.2009 an.
Zusätzlich erkennen wir ... den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung
ab 1.4.2010 bis 31.3.2013.
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Re: der Ablauf- Fragen und Antworten

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 25. Feb 2013, 18:36

Hallo Schlummerle, :smile:

dann mal die weitere Variante von mir, du weißt ja noch, dass ich mit einem Anwalt (auf PKH) am Start war, sämtlicher Schriftverkehr wurde also (meist) nur "über seinen Tisch" abgewickelt ...
wenn das SG verschiedene Ärzte anschreibt u. auch deren Antworten erhält - hierzu folgen nun meine Fragen bitte schön:
Einige Zeit nach der Klagebegründung (die der Anwalt mit mir abgestimmt hatte :ic_up: ) bekam ich also Post von meinem Anwalt, darin waren die Arztberichte (alle auf gerichtlichen Formblättern, mit bestimmten Zielfragen) und es war auch bereits die "Stellungnahme" der DRV dabei, die hatten das also schon zur Auswertung bekommen vom Gericht.
"Wie geht es halt nach Erhalt dieser neuen Arztberichte beim SG weiter?"
Ich denke mal das wird sich der Richter anschauen (mit den schon vorliegenden ärztlichen Unterlagen vergleichen ???) und dann erst mal an die DRV senden, dass die Stellung dazu nehmen sollen, ob sich ihre Meinung zu meinem EM-Renten-Antrag dadurch geändert hat ... :confused:
"Wer schaut sich alles diese neuen Arztberichte an?"
Bei der DRV vermutlich dann auch deren sozialmedizinischer Dienst (oder wie die da heißen mögen), denn die Sachbearbeiter dürften wohl kaum beurteilen können, ob es nun einen Grund gäbe einzulenken...die DRV bekommt IMMER ALLE neuen Unterlagen vom Gericht, sie hat ja genauso das Recht auf "Akteneinsicht" wie der Kläger.

Darum muss man ja (als Kläger) OHNE Anwaltliche Vertretung, auch immer ALLES doppelt (kopiert) an das Gericht schicken, der/die Beklagte (hier die DRV) bekommt dann auch IMMER ein Exemplar davon. :jaa:
Es haben nun mal BEIDE Seiten den Recht-Anspruch, immer auf dem aktuellen Stand zu sein, in einem Gerichts-Verfahren ... :lesen: :lesen: :lesen:
"Wer bewertet, beurteilt, oder so ähnlich ..., diese neuen Arztberichte?"
Wer das konkret macht (bei Gericht /bei der DRV) und ob die wirklich ALLE auch über ausreichende medizinische (Fach -???) - Kenntnisse verfügen, ist wohl eine Frage die uns keiner wirklich beantworten kann/wird...
Darum sollen ja die Gutachten (z.B.) auch in "laienverständlicher Form" geschrieben werden, das ist übrigens ein Punkt, den die Gutachter gerne als besonders schwierig und zeitraubend ansehen (und daher ihre Vergütung auch generell als zu gering einschätzen) ...

Die müssen eben aus ihrem "Mediziner-Latein" heraustreten und "allgemeinverständliche Begriffe /Beschreibungen" der verschiedenen Krankheiten und Auswirkungen finden, damit das die Nichtmediziner (Richter /Sachbearbeiter/Anwälte) auch verstehen KÖNNEN ... jedenfalls sollte es so sein ... :Gruebeln:
"Was folgt für den Kläger (= z. B.: mich) anschließend u. durch wen?"
In meinem Falle konnte sich die DRV mit den aktuellen Angaben meiner Ärzte nicht "anfreunden", bezeichnete den Bericht meines Psychiaters als "nicht aussagefähig" genug und teilte dem Gericht lapidar mit, dass man nach (erneuter!) "gründlicher Prüfung" des Med. Dienstes (der DRV) keinen Anlaß sehen würde, den bisherigen Standpunkt zu ändern, also man beharrte weiter darauf KEINE EM-Rente zahlen zu müssen...

Mein Anwalt hat dann eine entsprechende Erwiederung an das Gericht geschrieben (als Ergebnis meiner Stellungnahme dazu), in deren Folge dann das gerichtliche Gutachten "angeordnet" wurde, dazu bekam ich dann auch den gerichtlichen Beschluß (Beweisanordnung) direkt vom Gericht nach Hause geschickt.

Darin wurden mir auch schon die (bereits vereidigten) Gutachter mitgeteilt und dass mir die Termine und weitere Informationen für die Untersuchungen von den Gutachtern direkt zugehen würden.

Man könnte es wohl auch so deuten, dass der Richter jetzt "die Nase VOLL hatte" von den Spielchen der DRV und die Sache zu Ende bringen wollte, manchmal gibt die DRV wohl (schon) nach, wenn die (gerichtlich angeforderten) Arztberichte vorliegen, aber noch glaubte die DRV bei mir wohl die Verweigerungshaltung nicht aufgeben zu müssen ... :Ohnmacht:

So wurden dann die gerichtlichen Gutachten durchgeführt und bald danach gab es dann den Vergleichs-Vorschlag von der DRV, denn diese GA hatten zumindest verstanden, was mein Behandler geschrieben hatte und fanden es "aussagefähig genug" ... :jaa: :cool: :applaus:

Wie es dann weiterging habe ich ja HIER schon ausführlich beschrieben...

viewtopic.php?f=9&t=2771

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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