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Schulbedarfspaket?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 18:23
von WiZaRd
Hallo ihrs,

ich hab mich heute tierisch aufgeregt, weil wir so viel für die Kinder ausgeben mussten... naja nicht für die Kindern, sondern für deren Schulsachen. Inbes. beim Großen, der jetzt aufs Gymnasium geht - das war echt ein Schweinegeld und wir mussten jetzt auch echt knappsen... und jetzt kommen ständig noch mehr Sachen, die den Lehrern jetzt erst einfallen. :glotzen:
Leider ist es mit meinem Gedächtnis ja nicht mehr weit her, aber da fiel mir doch ein, dass es letztes Jahr (einmalig?) 100€ Zuschuss gab... weiß jmd., wie das dieses Jahr aussieht? War das eine einmalige Sache oder gibt es das nun immer? Sollte das - wenn überhaupt - nicht automatisch mit ausgezahlt werden? Wenn ich auf unser Konto schaue, dann sehe ich da kein "mehr" von der ARGE...

Würde mich freuen, wenn mich da jmd. aufklären könnte. :aha:

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 19:12
von Blacky
Die Auszahlung des jährlichen Schulstarterpakets (100€) sollte automatisch erfolgen. Sonst formlos Antrag stellen.

Ergänzung:
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde § 24a dahingehend erweitert, dass auch Schüler bis zur 13. Jahrgangsstufe und Schüler berufsbildender Schulen diesen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule haben.

Kann das Schulbedarfspaket auch rückwirkend beantragt werden,
zum Beispiel wenn eine berechtigte Familie erst im laufenden Schuljahr von der Förderungsmöglichkeit erfährt, bzw. die Fördermöglichkeit nicht entsprechend den Bestimmungen angewandt wurde?

Ja, auch das ist möglich

Also ran an die Buletten, schau nach ob es im August auf dem Kto. war, sonst aufschlagen dort :Yeah:

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 19:22
von k@lle
hab dir mal was geräubert...das mit §24 hat ja blacky schon... :grinser:

So, die E-Mail nach Nürnberg ist raus ! Mal gespannt was die mir antworten. Bestimmt wieder das die das ganze bedauern und die E-Mail an meine SB weitergeleitet haben.

Hier mal das was ich denen geschrieben habe:

Meine BG-Nummer: xxxxxxxxxxxxx
BG: mein Name, Kind 1 (*1999) und Kind 2 (*2001)
Adresse: meine Adresse

Betr.: Nichtüberweisung des Schulgeldes nach § 24a für meine 2 Schulkinder mit
der diesjährigen August-Regelleistung


Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade eben habe ich gesehen das die Augustregelleistung für meine o.g. BG auf
meinem Konto gutgeschrieben wurde.

Jedoch das Schulgeld nach § 24 a SGB II wurde mir nicht für meine beiden Kinder
mit überwiesen. Dies ist eindeutig eine Leistungsverweigerung von Seiten Ihres
Amtes!

Laut § 24a SGB II "Zusätzliche Leistungen für die Schule" braucht für allgemein-
schulpflichtige Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren kein gesonderter Antrag
auf diese zusätzliche jährliche Einmal-Leistung gestellt werden.

Diese zusätzliche Leistung in Höhe von 100,00 Euro pro Schulkind soll auch lt.
diesem § 24a automatisch im August mit der Regelleistung mit überwiesen werden.

Dies ist anscheind hier im Saarland bei der Saarlouiser ARGE nicht gesehen (habe
einige Rückmeldungen von Betroffenen aus diesem Landkreis den es ebenso ergangen ist, also die auch dieses Schulgeld nicht erhalten haben).

Dies kann auch nicht damit begründet werden das gerade heute eine Systemumstellung erfolgt, denn dann wäre auch die reguläre Leistung nicht überwiesen worden.

Diese Aussage lasse ich also nicht zählen.

Meine SB von der Saarlouiser ARGE, Frau Frey - Team 214, kann ich heute nicht erreichen. Dies wurde mir auch von der Hotline, die sehr teuer ist mit dieser 0180-Nummer (was ich persönlich für solch ein öffentliches Amt nicht verstehen kann, da hier ja Menschen anrufen müssen die generell sehr wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben und von daher solch eine Info-Hotline für die Anrufer eigentlich kostenfrei sein sollte), so gesagt. Also bin ich nicht viel weitergekommen dort.

Werde am Montag nochmals mein Glück versuchen. Erreiche ich nichts oder wird mir ein Barscheck in Höhe von 200,00 Euro verweigert, werde ich unverzüglich meinen Anwalt mit dieser Angelegenheit beauftragen und notfalls diese Zustände in der Presse und dem Gericht weiterleiten. Einen Verweis das die SB das Geld am Montag (o. Dienstag) zur Zahlung anweist, werde ich zurückweisen (müssen), denn das Geld benötige ich dringenst um für meine Kinder die benötigten Zusatzschulbedarfe (Turnschuhe, Stifte, besondere Malblöcke, halt was auf
der Lehrerliste so steht) zu kaufen, die momentan überall in den Discounter und Supermärkten besonders günstig zu kaufen sind. Wenn das Geld jedoch erst angewiesen wird, vergeht immerhin noch mindestens 14 Tage bis es auf meinem Konto gutgeschrieben ist (dies weiß ich auch den bisherigen gemachten Erfahrungen mit solchen nachträglich zu Zahlung angewiesenen Gelder,
die dann erst nach 14 Tage auf meinem Konto drauf waren. Daher bestehe ich grundsätzlich nur noch in solchen Fällen auf einen Barscheck.) und dann fängt auch bereits die Schule wieder hier bei uns an.

Hiermit fordere ich Sie auch auf, als hauptverantwortliches Amt, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, das solche einmalige jährliche Zusatzgelder, die lt. geltenden SGB-II-GEsetz automatisch zu überweisen sind, auch wirklich AUTOMATISCH mit der entsprechenden Regelleistung mitüberwiesen werden.

Auch möchte ich Ihnen vorab mitteilen, das ich gegen die hiesige Leistungsabteilung in nächster Zeit einige Untätigkeitsklagen vor dem Sozialgericht erheben werden, da diese es nicht - auch nach mehrmaliger
schriftlicher Aufforderung meinerseits - für nötig hält meine eingereichten Anträge zu bearbeiten. Dadurch sind mir bis jetzt schon einige Unannehmlichkeiten und finanzielle Schwierigkeiten entstanden. Und dies kann und werde ich nun nicht weiter hinnehmen und halt vor dem Sozialgericht diese Untätigkeitsklagen
einreichen. Anders scheint es ja heutzutage fast nicht mehr zu funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen

wie gesagt GERÄUBERT:::::kannst ja für deine Zwecke etwas abändern :teufel:

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 19:47
von k@lle
noch was.......

§ 24 a SGB II "Zusätzliche Leistungen für die Schule"

4.2 Auszahlung

Auszahlung (24a.37)

(3) Die Leistung ist nach § 41 Abs. 1 Satz 5

***mit den Leistungen für den August des jeweiligen Jahres***

als Einmalzahlung auszuzahlen. :Laber:


Für die Abwicklung in A2LL sind die gesonderten Verfahrenshinweise zu beachten. Ist der Schüler nicht hilfebedürftig und somit nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft der Eltern, ist die zusätzliche Leistung gesondert auszuzahlen.

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 20:58
von WiZaRd
Okidoki, dann fehlt es wohl einfach... kann es aber nicht verstehen, denken die, die Kinder hören nach der 1. und 4. Klasse auf einmal auf? Ansonsten sind die sehr nett bei uns, werd das da hinschreiben und die regeln das 100% ganz flott, danke euch :)

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 09:25
von Urmel
Es gab schon Fälle,da haben die das Schulgeld an die Vermieter überwiesen

Re: Schulbedarfspaket?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 10:11
von WiZaRd
Bei uns sicher nicht, wir zahlen ja auch die Miete selbst... haben die wohl einfach verpennt und gehofft, dass wir es nicht merken.