Mieten bei Hartz lV
Verfasst: Di 14. Sep 2010, 10:24
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... ffelt.htmlMiet-Obergrenzen der Maia veraltet
WERDER - Die Hartz-IV-Behörde Maia (Mittelmärkische Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit) muss einem Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Werder einen Teil seiner Miete nachzahlen – insgesamt 715 Euro. So entschied jetzt das Sozialgericht Potsdam (Aktenzeichen S 41 AS 5276/08).
Der Mann lebt in einer 55–Quadratmeter-Wohnung mit zwei Zimmern, für die er eine Netto-Kaltmiete von 302,50 Euro an den Vermieter zu zahlen hat. Die Maia hatte diese Miete für „nicht angemessen“ angesehen und ihrem Klienten nur 237,50 Euro erstattet. Das Urteil bedeutet nun, dass die MAIA für den Zeitraum von November 2007 bis September 2008 die Kaltmiete in voller Höhe übernehmen muss.
Die Kriterien der Maia hatten vor Gericht keinen Bestand, weil ihnen laut Urteil die nötige Klarheit und Nachvollziehbarkeit fehlt. Die von der Behörde für die Jahre 2007 und 2008 festgelegten Werte folgten „keinem prüfbaren und schlüssigen Konzept“ und berücksichtigten „die tatsächlichen Gegebenheiten auf dem örtlichen Mietmarkt nicht angemessen“. Die Geschäftsanweisungen der MAIA für die Jahre 2007 und 2008 hätten nicht den vom Bundessozialgericht gestellten Anforderungen entsprochen. Konkret seien die Daten über Mietpreise „veraltet und nicht repräsentativ für die Lage auf dem regionalen Wohnungsmarkt“.
Ich sollte es auch mal versuchen,dass die meine komplette Miete übernehmen
