Anforderung von privaten Unterlagen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Rebekka78
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Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Rebekka78 » Sa 26. Jun 2010, 05:08

Hallo liebes Forum,

ganz kurz zu den Fakten: Ich hatte das Glück ein Darlehen von einem Bekannten bekommen zu haben um mir eine private Therapie zu finanzieren, da ich nach einem einschneidenden Erlebnis seit 2005 an einer schweren Angst/Panikstörung leide. Dadurch verlor ich damals meine Arbeit.und es riss mir den Boden unter den Füßen weg. Durch die kassenärzlich zugelassenen Therapeuten komme ich auf keinen grünen Zweig und die Wartezeiten sind auch viel zu lang sind für gesetzlich Versicherte.
Ich stand also entweder auf Wartelisten oder ich passte nicht ins Praxiskonzept oder ich konnte nicht mit einem Therapeuten. Supi. Die einzige Therapie, welche ich sofort anfangen konnte war Medikamente zu schlucken.... was letztendlich nur das Panikgefühl unterdrückt. Und ich will nicht ewig Medikamente nehmen müssen,
Seit gut 2 Jahren bin ich deshalb fast durchweg krank geschrieben. Seither war ich auch noch bei keinem Amtsarzt. Hartz 4 erhalte ich seit Oktober 2005. Anfangs bewilligte meine SB mir immer 6 Monate, die letzten 4 Mal immer nur 3 Monate, obwohl sich an meiner Situation nichts verändert hat und es auch nicht absehbar ist, wann ich wieder zurück in meinen ursprünglichen Beruf kann.
Ich habe nun im Mai erneut einen Fortzahlungsantrag ALG2 ab 1.6. gestellt und wie immer brav meine Kontoauszüge vorgelegt, woraufhin natürlich meine Sachbearbeiterin wissen wollte woher das Geld/Darlehen kommt und für was das Geld ist..
Aufgrund dessen hat sie mir nun erst einmal VORLÄUFIG das ALG2 für 3 Monate bewilligt.
Sie fordert von mir den Darlehensvertrag, den ich natürlich vorlegen kann. Desweiteren möchte sie von mir Kostennachweise über die von mir in Anspruch genommenen Heil- und Therapiemaßnahmen.
-Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Es ist doch mein privates "Vergnügen" (soll es ja dazu verhelfen, dass ich schneller wieder gesund werde und sie mich nie wieder sehen muss - ist das nicht genug der Mitwirkungspflicht?)oder muss ich demnächst auch meine Quittungen von Lidl vorlegen?
-Habe ich eine Chance wenn ich Widerspruch dagegen einlege diese privaten Rechnungen vorzulegen? Wie "nackt" muss/soll man sich eigentlich machen?

Ich weiss, dass die SB mich hasst wie die Pest und mir ganz gerne das Leben noch zusätzlich schwer macht. Könnte hier so viele Beispiele nennen, aber das führt zu weit.
Ich brauche eigentlich heute von euch eine Hilfe für einen Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid bzw. gegen diese Auflage, denn ich frage mich was es die ARGE angeht bei welchem Arzt ich mich privat behandeln lasse und welche Therapie ich dort genau mache. Ich möchte das nicht.

-Was kann mir passieren, wenn ich nicht bereit bin das vorzulegen?

Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Versicherungspolice meiner Mutter. Da sie schwerbehindert ist und immer wieder im Krankenhaus habe ich für sie eine Überweisung an eine Versicherung für die vorgenommen. So habe ich diese Überweisung meiner SB auch schriftlich mitgeteilt. Meine Mutter möchte diese Unterlagen jedoch nicht der ARGE zur Verfügung stellen. Kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen dagegen Widerspruch einlegen?
Die SB schreibt mir : " Da der Betrag an die .... von ihrem Konto abgebucht wurde (stimmt so ja auch nicht, ich habe die Überweisung getätigt und es liegt keine Abbuchungsgenehmigung vor) benötigen wir die dazugehörige Versicherungspolice."


Bitte helft mir weiter...ich dreh hier noch durch...
Liebe Grüße an alle.
Rebekka :Hilfe:
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 26. Jun 2010, 06:06

Hi Rebekka,

zunächst einmal heiße ich dich herzlich willkommen in unserem Forum.

Zu deiner ersten Frage:

Ich denke ähnlich wie du, denn bereits der Nachweis der privaten Therapie sagt etwas über dein Krankheitsbild aus.

Versuche doch einmal eine Eidesstattliche Versicherung zu schreiben (Vordrucke im Internet) in welcher du bestätigst, dass du eine Therapie mit diesem Geld vorgenommen hast. Sollte reichen.

Auch: Erst diese Woche gabs ein Gerichtsurteil, dass Leihgaben (Geld) die während des Bezuges von H4 zufließen und erst zurück gezahlt werden müssen, wenn sich das Berufsleben wieder eingestellt hat, nicht verrechnet werden dürfen.
Gut, mit letzterem hast du ja kein Problem, aber die Vorlage eines Kreditvertrages ist somit einfacher zu gestalten..
(hast keine monatlichen Belastungen die du nachweisen musst-du verstehst?)

Deine zweite Frage: Hmm...verstehe ich nicht ganz.
Von welchem Konto auf welches Konto hast du überwiesen?

Nette Grüße

Miko
Gruß
Miko

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Rebekka78 » Sa 26. Jun 2010, 07:15

Hallo lieber Miko,

das ging ja flott :-)

Vielen Dank erst einmal für die nette Begrüßung und die schnelle Antwort - das tut gut, nachdem ich die ganze Nacht wach verbracht habe und ich mich schon wieder nur aufrege über diese verrückte SB.
Also der Kreditvertrag, den gibt es ja schon und da steht auch drin, dass ich je nach Bedarf unterschiedliche Beträge überwiesen bekomme, die hinten auf dem Vertrag mit Datum festgehalten werden - rückzahlbar nach Vereinbarung, sobald ich wieder in einem festen Arbeitsverhältnis stehe, zinsfrei.
Für mich ein Segen, für die SB anscheinend keiner - wenn ich ein Mann wäre würde ich jetzt sagen, ich glaube sie denkt ich verprasse das Geld im P... *Späßle* bitte versteht mich nicht falsch - vielleicht liest in diesem Forum ja auch der ein oder andere SB mit, aber so wie ich von dieser Frau regelmäßig herablassend behandelt werde ist schon menschenunwürdig. Ich war immer bereit mitzuwirken, habe nie auch nur irgendwas in meinen Kontoauszügen geschwärzt (jetzt weiss ich, dass dies ein Fehler war - habe hier schon entdeckt, dass ich hätte ALLES schwärzen können) , habe immer, über jeden Mist Auskunft gegeben, aber sie hat eine wahnsinnige Freude daran, mir das Leben so schwer wie möglich zu machen. Ich hatte ja vorhin schon geschrieben, dass Konkretes wahrscheinlich einen halben Roman füllen würde*einfachnurzumkotzen*sorry*
Na, vielleicht schreibe ich den Roman noch irgendwann und wenn es funzt, dann machen wir ein "Forumfeschtle"
Zynismus ein:Ja auch Psychos können lustig sein:Zynismus aus
So etwas bekommt man dann zu hören, wenn man unter Angst-/Panikstörungen leidet - einfach traurig solche SB`s!!!

Das mit der Eidesstattlichen Versicherung ist ne super Idee - manchmal bin ich durch diese ARGE so verblendet, dass ich selbst nicht auf etwas Naheliegendes komme ***grrr*** muss ich in der EV auch den Therapeuten nennen oder kann ich das dann auch weglassen?

Danke für den Tipp....das versuche ich...und berichte dann!

Jetzt zu der einen Buchung auf meinem Girokonto. Die Sache ist die, dass ich von meiner Mutter Bargeld (180 Euro) erhalten habe und im Gegenzug für sie eine Überweisung von meinem Girokonto auf das Konto der VHV-Versicherung vorgenommen habe, wo meine Mutter ihr Auto versichert hat.
Auf Nachfrage der SB habe ich ihr das genauso dargestellt. Nun verlangt sie von mir trotzdem die Versicherungspolice meiner Mutter. Klar könnte ich die Police vorlegen, aber erstens müsste ich meine Mutter darum bitten und in ihrem Alter werden die Menschen doch schon gerne leicht nervös, wenn es um Papiere geht und dann diese ganzen Erklärungen, die sie dann eh nicht versteht...ihr wisst was ich meine?
Wie sieht es denn in so einem Fall mit Datenschutz aus? Und was hat die VHV Versicherung überhaupt für eine Bedeutung für die Berechnung meines ALG2? Kann die SB auf die Police bestehen und mir deshalb die vorläufige Bewilligung entsagen und womöglich noch eine Rückzahlung von mir veranlassen? Wie kann ich mich hier wehren?

Bin über jeden Vorschlag dankbar - 4 Wochen habe ich ja für den Widerspruch Zeit ... ach ja, für die Anforderung der Unterlagen hat sie mir in dem vorläufigen Bescheid gar keine Frist gesetzt - gilt da dann automatisch die 4 Wochen Frist?

Allen einen schönen, sonnigen Tag....
LG aus Stuttgart Rebekka
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 26. Jun 2010, 07:52

Hallo Rebekka

Schön das du zu uns gefunden hast und "Herzlich Willkommen".

Da du den Fehler begangen hast, das Geld erst auf dein Kto. einzuzahlen und dann zu überweisen, anstatt gleich eine Barüberweisung zu tätigen, biste schon verpflichtet dieses zu erklären.

Da der Empfänger und die Versicherungsnr. auf dem Überweisungsträger klar erkennbar sind wäre es die einfachste Möglichkeit die Police vor zu legen.

Passieren kann dir da eigentlich nix.

Für die Zukunft biste jetzt ja schlauer.

Übrigens, schwärzen ist nur bei den Ausgaben erlaubt.
Somit müßtest du die Einzahlung der 180€ ja trotzdem erklären. :glotzen:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 26. Jun 2010, 23:05

Hallo Rebekka,

auch von mir ein herzliches Willkommen.

Die Sache mit dem Darlehen für die Behandlung ist ein wenig schwierig zu beantworten, versuch das mit der EV, wie von Miko vorgeschlagen.

Habe ja keine Ahnung, wie eng das Verhältnis zum "Geldgeber" für diese Therapie ist, vielleicht könntet ihr ja den Vertrag dahingehend ändern, dass die Zahlungen für die Therapie direkt von ihm geleistet werden???

Dein Therapeut könnte dir ja vielleicht auch eine Bestätigung ausstellen, über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Therapie und, dass diese NICHT von der GKV übernommen werden, sondern privat zu zahlen sind.
Selbstverständlich komplett OHNE die Angabe irgendwelcher Diagnosen, das geht den SB wirklich überhaupt nichts an, vor Rückfragen der SB beim Therapeuten brauchst du keine Sorge haben, das darf sie ohne Schweigepflichtentbindung nicht.

Wenn sie sich dann immer noch "bockig" stellt würde ich zum "Frontal-Angriff" übergehen und ihr ganz offiziell einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der notwendigen Therapiekosten durch die Arge überreichen (als Mehrbedarf / Sonderbedarf oder so ähnlich), mal schauen was sie dann sagt.
Und nicht vergessen eine Kopie davon als Empfangs-Bestätigung von ihr stempeln und unterschreiben lassen! :groehl:

Warum wurdest du eigentlich von der Arge noch nie zum Amtsarzt geschickt, bei so langer Krankheit ist das eher ungewöhnlich?

Wegen der Überweisung für deine Mutter muß ich Blacky leider zustimmen.
Gelder für andere über das eigene Konto zu leiten ist immer schlecht. Dann lieber Direkt-Überweisung kostet zwar meistens Gebühren, erscheint aber nicht auf deinem Auszug (kannst du außerdem bei JEDER Bank machen, muß nicht die eigene sein.
Hat denn deine Mutter kein eigenes Konto, dafür könnte sie dir doch eine Kontovollmacht erteilen, darüber mußt (und darfst) du gegenüber der Arge keine Auskunft geben, denn es ist ja nicht dein Konto.

Die Versicherungs-Police ist auch nicht deine und deine Mutter ist zur Vorlage nicht verpflichtet! :Veraergert:

Du bist nur soweit zur Mitwirkung verpflichtet wie es dir ohne Eingriff "in die Rechte Dritter" möglich ist :ic_up:

Deine Mutter hat der Arge gegnüber keinerlei Pflichten, wenn sie von da keine Leistungen bezieht oder beantragt hat!
Niemand kann sie zwingen diese Police rauszugeben, damit du bei der Arge was beweisen kannst, auch hier müssen die notfalls mit deiner EV zufrieden sein und in Zukunft solltest du das anders regeln, um dir solchen Ärger zu ersparen.

Am besten gehst du da nie alleine hin, dann sind die SB oft sehr viel freundlicher (sie haben nämlich nicht so gerne Zeugen dabei, wenn sie unverschämte Forderungen stellen!).

Alles Gute für dich!

LG von Doppeloma
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Miko » So 27. Jun 2010, 06:01

Ich würde irgendwie schnell ne Kopie von der Vers. Police machen und der SB zukommen lassen.
Dann ist da schonmal Ruhe.

Oder lass dir von deiner Mutter eine von dir verfasste Bestätigung unterschreiben, dass du das eben so gemacht hast für sie.

Mit solchen Kleinigkeiten tun sich SB´s wichtig und meinen ihr Gegenüber transallieren zu können.

Schreib dir doch mal auf, wann und zu welchen Themen du dich schlecht behandelt fühltest und in Zukunft fühlst.

Hast du dann mal so 5 Punkte zusammen, beschwerst du dich beim Vorgesetzten deiner SB.
Gruß
Miko

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Kira1967 » So 27. Jun 2010, 08:50

Als ich mal in dieser langen Schlange bei der ARGE wartete, hat mir eine junge Frau erzählt, es besteht auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen, dass man einen anderen Sachbearbeiter bekommt. Sie war nämlich auch total ärgerlich über ihre Sachbearbeiterin. Man muss ihn formlos stellen und detailliert vorbringen warum, man einen anderen will. Also keine Argumente wie "die guckt blöd", sondern warum sie Dich herablassend behandelt, was sie so Äußerungen von sich gibt. Alles erstmal aufschreiben und dann den Antrag fertigmachen. Vielleicht hast Du dann bald Ruhe und bekommst eine vernünftige, die Dir das Leben (was ohnehin schwer genug ist) nicht noch schwerer macht. Auch als Hartz IV-Empfänger muss man sich nicht alles gefallen lassen, wir sind ja schließlich keine Doofis. :smile:

Gruss Kira
Viele liebe Grüße von Kira1967

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 27. Jun 2010, 09:05

Hallo!
Ich weiss, dass die SB mich hasst wie die Pest
Ggf. hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn sie Dich entsprechend herablassend etc. behandelt. Ich habe das mal gegenüber dem Versorgungsamt gemacht, mich gleich beim Amtsleiter persönlich beschwert. Es hatte durchschlagende Wirkung... :groehl:
Nützlich ist es auch immer, wenn man jemanden zum Termin als Zeugen mitnimmt.
Kira1967 hat geschrieben:Auch als Hartz IV-Empfänger muss man sich nicht alles gefallen lassen, wir sind ja schließlich keine Doofis. :smile:
Außerdem hat man ein gesetzlich verbrieftes Recht auf solche Sozialleistungen und ist kein Bittsteller, man darf beim Amt also selbstbewusst auftreten und muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 27. Jun 2010, 16:22

Hallo Miko, :umarm:
Ich würde irgendwie schnell ne Kopie von der Vers. Police machen und der SB zukommen lassen.
Dann ist da schonmal Ruhe.
Genau das würde ich nicht machen, so erreichen die ja immer wieder ihre Ziele mit ungesetzlichen Mitteln :Verwirrt:

Wenn ich die Mutter wäre und dahinter käme, dass meine persönlichen Daten auf diesem Wege (ohne mein Einverständnis!?) in der Arge-Akte meiner Tochter landen, dann hätte meine Tochter jedenfalls vor mir keine RUHE!

Man kann nicht einfach (heimlich?) über Unterlagen "Dritter" verfügen und diese an irgendwelche Ämter weitergeben, nur weil die das so wollen und damit man dort "seine Ruhe hat".

Ich sollte auch mal die kompletten Daten meiner Tochter bei meiner PI-Treuhänderin angeben, da ich ja in "meinen schriftlichen Erklärungen erwähnt hätte, dass da Unterhaltsleistungen geflossen seien"!
Logisch, habe ich diese (notwendigen Unterhalts-Zahlungen) im Zusammenhang mit meiner Schuldenentstehung (in den letzten 10 Jahren) auch erwähnt, ich wollte ja nicht als "Geldverschleuderer" dastehen!

Trotzdem habe ich der Treuhänderin mitgeteilt, dass meine Tochter inzwischen seit vielen Jahren finanziell auf eigenen Beinen steht und daher mit einer Aufnahme ihrer persönlichen Daten in mein INSO-Verfahren nicht einverstanden ist!

Damit war das Thema erledigt!
Es wird also immer und überall versucht den Datenschutz zu umgehen und Angaben /Unterlagen von Personen zu fordern, die mit dem Verfahren /Leistungsanspruch eines anderen überhaupt nichts zu tun haben.

Rebekka schreibt, ja, dass ihre Mutter wegen Krankheit diese ganzen Zusammenhänge nicht richtig verstehen würde.
Rechtlich sauber kommt sie da wohl nur mit einer Eidestattlichen Versicherung raus und ich denke das wäre auch der Mutter gegenüber eine faire Lösung (wurde denn nur die Versicherungs-Nummer oder auch der Name der Mutter / Kfz-Kennzeichen als Verwendungszweck auf die Überweisung geschrieben?).

Es ist leider eine sehr "verfahrene Kiste", vielleicht sollte sich Rebekka da nochmal zusätzlich im ELO-Forum Informationen holen, auch was diese Darlehensgeschichte für die Therapie betrifft. :Gruebeln:

Wenn mir noch was einfällt melde ich mich , im Moment ist mit einfach nur :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :jaa:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Miko » So 27. Jun 2010, 18:53

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Miko, :umarm:
Genau das würde ich nicht machen, so erreichen die ja immer wieder ihre Ziele mit ungesetzlichen Mitteln :Verwirrt:
Wenn ich die Mutter wäre und dahinter käme, dass meine persönlichen Daten auf diesem Wege (ohne mein Einverständnis!?)
Huhu meine Liebe, :umarm:

nee, nee,nee, nix heimlich.
sie kann doch sagen, dass das Amt ein Beweisstück braucht, dass sie eben diese Überweisung vorgenommen hat.
Kurz und bündig. Das wird auch einer älteren Dame einleuchten, so denke ich. :umarm:

Wollte mit dir noch was besprechen:
Das mit der Kontovollmacht.
Ein H4 ler der Kontovollmacht hat über ein anderes Konto wird behandelt, als würde das Geld auf diesem Konto ihm gehören.

Es ist wohl der Hammer aber wie so vieles leider wahr. (viell. aktuelle Änderung nicht mit bekommen) (ich)
Gruß
Miko

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