Erreichbarkeit bei stationären Krankenaufenthalt
Verfasst: Fr 17. Mär 2017, 10:30
Hallo,
bin H4 und momentan noch AU.
Am 12.04.2017 muss ich ins Krankenhaus - neues Kniegelenk - und anschl. gehe ich sofort in die Reha.
Dem Jobcenter teilte ich mit, das ab 12.04.2017 auf unbestimmte Zeit (es kann immer etwas länger alles dauern...)
keine Briefsendungen empfangen und beantworten kann.
Jetzt verlangt das JC von mir, das ich denen mitteile, in welches KH und wo die Rehaklinik wäre oder ich müsse
einen Nachsendeantrag stellen.
Eine Nichterreichbarkeit auf unbestimmte Zeit ist nicht hinzunehmen.
Dann verlangt das JC noch, eine Mitteilung sowie Nachweis, wer der Rehaträger ist (Krankenkasse oder Rentenversicherung).
- Hab mich an dem Sozialdienst im KH gehalten (was ich machen musste), und dort hab ich den Antrag /ABH ausgefüllt und
denen zugeschickt.
Ich bekam bis dato noch keine Mitteilung sowie einen Nachweis.
Danke für Ratschläge
Herzlichen Grüße
Marion
bin H4 und momentan noch AU.
Am 12.04.2017 muss ich ins Krankenhaus - neues Kniegelenk - und anschl. gehe ich sofort in die Reha.
Dem Jobcenter teilte ich mit, das ab 12.04.2017 auf unbestimmte Zeit (es kann immer etwas länger alles dauern...)
keine Briefsendungen empfangen und beantworten kann.
Jetzt verlangt das JC von mir, das ich denen mitteile, in welches KH und wo die Rehaklinik wäre oder ich müsse
einen Nachsendeantrag stellen.
Eine Nichterreichbarkeit auf unbestimmte Zeit ist nicht hinzunehmen.
Dann verlangt das JC noch, eine Mitteilung sowie Nachweis, wer der Rehaträger ist (Krankenkasse oder Rentenversicherung).
- Hab mich an dem Sozialdienst im KH gehalten (was ich machen musste), und dort hab ich den Antrag /ABH ausgefüllt und
denen zugeschickt.
Ich bekam bis dato noch keine Mitteilung sowie einen Nachweis.
Danke für Ratschläge
Herzlichen Grüße
Marion