Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
nowe3
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Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von nowe3 » So 18. Okt 2015, 08:30

Hallo Forum-Mitlgieder!

Nach meiner Umschulung habe ich derzeit noch keine Arbeit gefunden, die zum Umschulungsberuf passt.

Nun möchte das ArbeitsAMT, dass ich mein alten Beruf wieder aufnehmen soll. :schimpfen:
Leider ist mir dies aus gesundheitlichen Gründen NICHT MEHR MÖGLICH. :kotzen:
Daher habe ich ja die Umschulung gemacht, um eine NEUE Anstellung zu finden ???!!!!

Nun bin ich Ratlos, was ich genau machen soll und welche Rechte ich diesbezüglich haben könnte?

Habt Ihr ein paar Ratschläge für mich?

Danke und Grüße!
"Nur wer fragt, weis am Ende bescheid"

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Re: Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 18. Okt 2015, 08:48

Hallo,

hast du das schriftlich von deinem SB ??

wenn ja, dann schriftlich zurück, dass du aufgrund deiner vorherigen Erkrankung und den dort vorliegenden sozialmedizinischen Gutachten diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst..

wenn du es nicht schriftlich vorliegen hast, dann lass ihn doch reden...
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Doppeloma
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Re: Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 18. Okt 2015, 14:33

Hallo nowe3, :smile:
Nach meiner Umschulung habe ich derzeit noch keine Arbeit gefunden, die zum Umschulungsberuf passt.
die Agentur für Arbeit (AfA) dürfte ja informiert sein, dass du umgeschult wurdest (über die DRV ?) weil du die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darfst, da haben die sich auch dran zu halten sonst wäre diese Umschulung ja überflüssig gewesen wenn du nun doch wieder tun sollst was du nicht tun kannst und darfst ... :confused: :Gruebeln:
Nun möchte das ArbeitsAMT, dass ich mein alten Beruf wieder aufnehmen soll. :schimpfen:
Leider ist mir dies aus gesundheitlichen Gründen NICHT MEHR MÖGLICH. :kotzen:
Da kann ich mich nur anschließen, dass es unwichtig ist was dir dazu (bei Meldeterminen) so erzählt wird, das soll man dir bitte schriftlich geben und im Übrigen gilt auch für die AfA, dass man dich zum ÄD schicken muss, wenn man meint du sollst Tätigkeiten aufnehmen, die dir gesundheitlich schaden werden, das hat nicht der SB zu entscheiden. :Verwirrt: :Hilfe:
Daher habe ich ja die Umschulung gemacht, um eine NEUE Anstellung zu finden ???!!!!
NaJa, die neue Anstellung hast du ja offenbar trotzdem noch nicht finden können, wie lange ist es denn jetzt her mit der Umschulung (in welchen Beruf?), das ist sehr oft eine trügerische Hoffnung, dass es danach nur besser werden könne ...frisch Ausgebildete (ohne Berufserfahrung) gibt es auch jünger und vor Allem (meist) gesünder und die braucht man noch nicht so gut zu bezahlen ... :Gruebeln: :teufel:
Nun bin ich Ratlos, was ich genau machen soll und welche Rechte ich diesbezüglich haben könnte?
Du hast das Recht in deinem neuen Berufsfeld vermittelt zu werden, wenn die AfA dazu nicht fähig ist solltest DU dir das nicht anhängen lassen ... das siehst du durchaus richtig, dass man dir diese Umschulung ja nicht zum "Spaß" bewilligt und bezahlt hat, sondern weil es aus gesundheitlichen Gründen notwendig war.

Dafür sollte es ja genug Unterlagen geben (dass dir die frühere Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist) und die AfA hat sich dieser Entscheidung jetzt zu fügen, man legt doch sonst so viel Wert auf die Ansichten und Entscheidungen der DRV ...
Frage doch deine SB beim nächsten Termin mal ganz direkt was sie davon hält die (AfA)Vorschriften zur Zumutbarkeit bei der Vermittlung anzuwenden und einzuhalten, die stehen im § 140 SGB III falls ihr das entfallen sein sollte ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Bereits der 1. Absatz spricht klare Worte dazu ... wenn SB deine gesundheitlichen Einschränkungen missachten möchte, muss sie den ÄD beauftragen und ansonsten soll sie sich "tummeln" dir vernünftige / zumutbare Vermittlungsvorschläge zu machen.
Allerdings solltest du selbst vielleicht auch mehr Aktivitäten entwickeln, von der AfA wirst du vermutlich nie eine gut bezahlte Arbeit in deinem neuem Beruf vermittelt bekommen, je länger der Abschluss schon wieder zurück liegt, umso schwerer wird das auch werden ...

Man kann /sollte sich auch nach einer Umschulung besser nur auf sich selber und ganz sicher nicht auf die Behörden verlassen ... es gibt eben leider keine Einstellungsgarantien bei den geeigneten AG dazu ... :Heiss:

Warum schreibst du eigentlich im Thema "ALGII und Grundsicherung" ... bist du bereits im Bezug von Hartz 4 (JobCenter /ALGII) ... :confused: :Gruebeln:

Da gelten allerdings schon andere Bedingungen (da gibt es überhaupt keinen Berufsschutz mehr, egal was du mal gelernt hast und warum), was die Zumutbarkeit im Bezug auf gesundheitliche Einschränkungen aber auch nicht ändert ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

Dort darfst du aber im Bezug auf ernsthafte Vermittlung auch noch weniger erwarten als bei der AfA (ALG I) ...wenn du es nicht selber schaffst eine neue Stelle zu finden, wirst du da auch nicht mehr herauskommen (können) ... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am So 18. Okt 2015, 14:42, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Ergänzung
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Re: Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 18. Okt 2015, 17:14

Hallo nowe3,

@ Doppeloma hat wieder einmal die perfekten Antworten gepostet - welchen ich mich anschliessen möchte:
Doppeloma hat geschrieben:
die Agentur für Arbeit (AfA) dürfte ja informiert sein, dass du umgeschult wurdest (über die DRV ?) weil du die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darfst, da haben die sich auch dran zu halten sonst wäre diese Umschulung ja überflüssig gewesen wenn du nun doch wieder tun sollst was du nicht tun kannst und darfst ... :confused: :Gruebeln:

Ja weshalb den " Umschulung " die jetzt anscheinend mal wieder überflüssig ist.... rausgeworfene Euronen wieder mal.. :Angst: Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, diese (eine )
Tätigkeit auszuüben. :krank:
In welchen Beruf hat man Dich denn " umgeschult " :confused:


Doppeloma hat geschrieben:Da kann ich mich nur anschließen, dass es unwichtig ist was dir dazu (bei Meldeterminen) so erzählt wird, das soll man dir bitte schriftlich geben und im Übrigen gilt auch für die AfA, dass man dich zum ÄD schicken muss, wenn man meint du sollst Tätigkeiten aufnehmen, die dir gesundheitlich schaden werden, das hat nicht der SB zu entscheiden. :Verwirrt: :Hilfe:
:jaa: :ic_up: ... der ÄD entscheidet und nicht die SB der AfA !


Bitte lasse Dich nicht von irgendwelchen SB´s " wirr " machen ! :Ohnmacht:

Liebe Grüsse
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von nowe3 » Do 10. Dez 2015, 17:29

Ohhh man... !?!? :schimpfen:

Ich bin fassungslos :kotzen:
Ich durfte auf einen Gesprächstermin 3 1/2 Wochen warten.
Dann als ich endlich einen Termin erhalten hatte, ging ich zur AA und stellte mich bei der betreffenden Dame vor.
Als Sie meine Einladung sah, sagte mir die Dame, ich sei bei Ihr falsch. Die Daten wurden offenbar falsch aufgenommen.
Ich habe nun einen Termin in zwei Wochen erhalten.
Den letzten Termin, der Möglich war in diesem Jahr.

Ich könnte mich dort mal hinsetzen (inkl. Kaffee und Kuchen), bis ich dort mal an der richtigen Stelle bin.

Das geht gar nicht so .... :schimpfen:
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Re: Arbeitsamt macht merkwürdige Forderungen!?!?

Ungelesener Beitrag von nowe3 » Sa 19. Dez 2015, 15:38

Ich habe kürzlich erfahren, dass bei einer Umschulung durch die DRV es auch die Möglichkeit gib, 3-6 Monate weiter Übergangsgeld zu bekommen, auch wenn die eigentlichen Umschulung bereits beendet ist!?
Stimmt das?

Leider konnte ich NIERGEND im Internet Informationen hierzu finden und auch keinen entsprechenden Antrag dazu finden!?!???

Hat einer von Euch eine Idee oder Infos hierzu?
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