Hallo,
mein ALG1 läuft aus , müßte jetzt zum Jobcenter .Wie läuft das nun,,bekomme ich noch einen Bescheid vom AfA oder nehme ich den ich schon habe mit?
Ich habe noch eine Geldleistung aus Priv BU , die auch weiter zahlen , es sieht wohl so aus,daß ich wenig oder nichts bekomme, was ist dann mit dem KK
Beitrag? Soll ich nun erst mal einen Antrag stellen ?? Bin total überfordert, werde auch jemanden mitnehmen .
Den Anmeldebogen habe ich im Netz gefunden , schon mal ausfüllen und mitnehmen ?
Was mich auch verunsichert ist , beim Jobcenter im Netz steht ,sie leisten an arbeitsfähige , hm , wer leistet dann für Kranke... ??
Wäre lieb ,wenn ihr mir kurz einen Tip geben könnt. lG Schnuppelchen
( Rentenantrag ist abgelehnt ,jetzt Klage ,kann aber dauern ..)
ALG 2 ??
- Doppeloma
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Re: ALG 2 ??
Hallo Schnuppelchen,
Grobe Rechnung ist Regelsatz 399 Euro (aktuell für Singl) plus komplette Wohnkosten /KdU (also mit Nebenkosten) = "Mindest-Bedarf" für den das JC aufkommen müsste, wenn deine BU dafür z.B. nicht ausreichend ist, der Betrag wird dann vom "Mindest-Bedarf" natürlich wieder abgezogen ...
Vermögen darfst du haben 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige (Ersatz-) Anschaffungen (Hausrat/Bekleidung usw.) und einen PKW, der bis 7500 Euro wert sein darf ... hast du mehr muss das erst "verbraucht" werden, denn ALGII ist "Sozial-HILFE" für Arbeitslose, die AfA informiert nur über die Möglichkeit, die Entscheidung zum Anspruch wird beim JC getroffen nach Abgabe und Prüfung des kompletten Antrages.
Als Nachweis zur Aufhebung des ALGI genügt der entsprechende (Aufhebungs-) Bescheid den du von der AfA noch bekommen wirst wenn das ALGI komplett abgelaufen ist.
Zunächst solltest du überlegen (und prüfen lassen) ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, das hängt natürlich alles vom konkreten Betrag deiner BU-Rente und deinen Kosten für die Wohnung ab ... das JC will aber auch hier einen Nachweis haben, dass man sich um Wohngeld gekümmert hat ...
http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... TBAI516946
Da ist auch eine Ausfüllanleitung und was du sonst noch brauchst (an Formularen) kannst du dort selbst herausfinden, was nicht zutrifft auf deine Person brauchst du auch nicht auszufüllen, ansonsten musst du auch für ALLES Nachweise (Kopien !) beifügen ...
Sonst bist du schnell in einer Maßnahme und/oder wirst als Vollzeit vermittelbar angesehen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
zum JC "musst" du nur wenn dir nichts Anderes übrig bleibt, also kein Einkommen (z.B. vom Erwerbstätigen Partner in der gemeinsamen Wohnung) und/oder "Vermögenswerte" (Kapital-Lebensversicherungen die aufgelöst werden könnten) vorhanden sind, von denen du sonst deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest ...mein ALG1 läuft aus , müßte jetzt zum Jobcenter .Wie läuft das nun,,bekomme ich noch einen Bescheid vom AfA oder nehme ich den ich schon habe mit?
Das kämme darauf an ob du durch die Zahlung der KK "bedürftig" werden würdest, dann muss zumindest die KK vom JC übernommen werden ...Ich habe noch eine Geldleistung aus Priv BU , die auch weiter zahlen , es sieht wohl so aus,daß ich wenig oder nichts bekomme, was ist dann mit dem KK
Beitrag?
Grobe Rechnung ist Regelsatz 399 Euro (aktuell für Singl) plus komplette Wohnkosten /KdU (also mit Nebenkosten) = "Mindest-Bedarf" für den das JC aufkommen müsste, wenn deine BU dafür z.B. nicht ausreichend ist, der Betrag wird dann vom "Mindest-Bedarf" natürlich wieder abgezogen ...
Vermögen darfst du haben 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige (Ersatz-) Anschaffungen (Hausrat/Bekleidung usw.) und einen PKW, der bis 7500 Euro wert sein darf ... hast du mehr muss das erst "verbraucht" werden, denn ALGII ist "Sozial-HILFE" für Arbeitslose, die AfA informiert nur über die Möglichkeit, die Entscheidung zum Anspruch wird beim JC getroffen nach Abgabe und Prüfung des kompletten Antrages.
Als Nachweis zur Aufhebung des ALGI genügt der entsprechende (Aufhebungs-) Bescheid den du von der AfA noch bekommen wirst wenn das ALGI komplett abgelaufen ist.
Zunächst solltest du überlegen (und prüfen lassen) ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, das hängt natürlich alles vom konkreten Betrag deiner BU-Rente und deinen Kosten für die Wohnung ab ... das JC will aber auch hier einen Nachweis haben, dass man sich um Wohngeld gekümmert hat ...
Du solltest also erst mal "überschlagen" ob der Antrag dort für dich überhaupt in Frage kommt, ehe du dort dein ganzes finanzielles Leben ausbreiten musst ...Soll ich nun erst mal einen Antrag stellen ?? Bin total überfordert, werde auch jemanden mitnehmen .
Was für einen "Anmeldebogen" meinst du, alle Formulare für ALGII sind im Internet zum Herunter laden zu finden ... du brauchst den "Hauptantrag", die Anlage VM (Vermögen) die Anlage EK (Einkommen, in diesem Falle deine BU-Rente) und die Anlage KdU (Kosten der Unterkunft) mindestens, damit die überhaupt einen Finger rühren werden beim JC ...Den Anmeldebogen habe ich im Netz gefunden , schon mal ausfüllen und mitnehmen ?
http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... TBAI516946
Da ist auch eine Ausfüllanleitung und was du sonst noch brauchst (an Formularen) kannst du dort selbst herausfinden, was nicht zutrifft auf deine Person brauchst du auch nicht auszufüllen, ansonsten musst du auch für ALLES Nachweise (Kopien !) beifügen ...
Nein, die leisten für "Erwerbsfähige", krank darfst du trotzdem weiter sein, dafür gibt es keine andere Lösung im "sozialen" System ... du musst also ankreuzen, dass du dich für mindestens 3 Stunden "Erwerbsfähig" ansiehst ... ist ja auch nicht gelogen, bisher bestreitet ja auch die DRV, dass du "Erwerbsunfähig" (eher Erwerbsgemindert) sein könntest, deine AU solltest du beim JC unbedingt aufrecht erhalten und laufend auch nachweisen.Was mich auch verunsichert ist , beim Jobcenter im Netz steht ,sie leisten an arbeitsfähige , hm , wer leistet dann für Kranke... ??
Sonst bist du schnell in einer Maßnahme und/oder wirst als Vollzeit vermittelbar angesehen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Zuletzt geändert von Doppeloma am Sa 22. Aug 2015, 00:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Text-Korrektur (doppelte Teile gelöscht)
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Re: ALG 2 ??
Hallo Doppeloma ,
Großen Dank,, ohne deinen Rat wäre ich da glatt einmaschiert,
es hilft mir sehr weiter !! Nun werde ich mich hinsetzen und rechnen ,,, oh je Formulare ....bis an die Bahre ,,, ,,,,,auch einen Wohngeldantreag stellen ,viell reicht das schon !?
Eine Frage bleibt jetzt noch , wie ist das mit der Krankenversicherung ?? Wer zahlt die ? Oder muß ich die auch zahlen ?? Ich könnte jetzt da anrufen ,will aber nicht da jetzt so einfallen ...
liebe Grüße v Schnuppelchen
Großen Dank,, ohne deinen Rat wäre ich da glatt einmaschiert,
es hilft mir sehr weiter !! Nun werde ich mich hinsetzen und rechnen ,,, oh je Formulare ....bis an die Bahre ,,, ,,,,,auch einen Wohngeldantreag stellen ,viell reicht das schon !?
Eine Frage bleibt jetzt noch , wie ist das mit der Krankenversicherung ?? Wer zahlt die ? Oder muß ich die auch zahlen ?? Ich könnte jetzt da anrufen ,will aber nicht da jetzt so einfallen ...
liebe Grüße v Schnuppelchen
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Re: ALG 2 ??
Wobei da auch noch mal differenziert wird:Vermögen darfst du haben 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige (Ersatz-) Anschaffungen (Hausrat/Bekleidung usw.) und einen PKW, der bis 7500 Euro wert sein darf ...
Freibeträge vom Hartz IV Vermögen
Der Gesetzgeber räumt zahlreiche Freibeträge ein, die das Vermögen vor der Anrechnung auf die Hartz IV Leistungen schonen (sog. Schonvermögen) sollen. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob die Freibeträge zweckgebunden oder nicht sind.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ist nicht zweckgebunden und steht jedem volljährigen Hartz IV Empfänger sowie dessen Partner in der Bedarfsgemeinschaft zu. Allerdings ist dieser Vermögensfreibetrag in der Höhe begrenzt, wobei sich die Grenze nach dem Geburtsjahr des ALG II Beziehers staffelt:
Personen, mit Geburtsdatum max. Höhe des Freibetrages
vor 01.01.1948 - 33.800 €
vor 01.01.1958 - 9.750 €
nach 31.12.1957 - 9.900 €
nach 31.12.1963 - 10.050 €
Minderjährige - 3.100 €
Erhöhter Grundfreibetrag
Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren wurden, erhalten einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr. Die Regelung hierzu findet sich in § 65 Abs. 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine generelle Regelung, es kommt also nicht dabei darauf an, ob der Hilfebedürftige vor Hartz IV im Bezug von Arbeitslosenhilfe stand.
Quelle: http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
Gruß von Ava
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Re: ALG 2 ??
Danke Ava ,
das ist schon interresant ,dachte man darf kaum was haben.. , naja ....
ich muß nun langsam ran,und je näher es rückt um so unangenehmer wird es,,,, Werde mich erst mal mit der KV auseinandersetzen..
Werde berichten lG Schnuppelchen
das ist schon interresant ,dachte man darf kaum was haben.. , naja ....
ich muß nun langsam ran,und je näher es rückt um so unangenehmer wird es,,,, Werde mich erst mal mit der KV auseinandersetzen..
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