Hallo Fredfred,
Zunächst auch von mir ein Willkommen in der schreibenden Zunft ...
Bis einschliesslich Juli habe ich ALG1 bekommen. Gestern habe ich meinen Rentenbescheid bekommen: Befristete volle EM-Rente, rückwirkend ab September 2014. Natürlich hat die AfA ab Juli das Geld gestrichen, ab August bekomme ich also EM-Rente, übrigens nicht wegen verschlossenem Arbeitsmarkt.
Ich nehem an, du warst bereits wegen Aussteuerung (Ende der Krankengeldzahlungen ?) in der Nahtlosigkeit bei der AfA ... letztlich ist das aber unerheblich, denn die AfA ist berechtigt die Zahlungen bei Bewilligung einer Rente wegen voller EM sofort einzustellen, du bist ja (zumindest befristet) nicht mehr in Arbeit vermittelbar ...
Die Zahlungen der Rente erfolgen immer zum Ende des Monats also wird die erste Rente erst
ENDE August auf deinem Konto sein.
Ich bin verheiratet, ein Kind. Die Rente beträgt ca. 900 Euro. Das reicht natürlich nicht. Frau hat bis vor kurzem Minijob gemacht, den aber auch vor 2 Monaten verloren. Bisher hat das ALG1 Geld ausgereicht. Frau sucht natürlich Job, das ist aber bekanntermassen nicht so einfach.
Es kommt auf eure Gesamtausgaben an, ob es mit Wohngeld reichen könnte, eine Prüfung (örtliche Wohngeldstelle erfragen) ist ohnehin vorgeschrieben ehe andere Sozial-Leistungen in Frage kommen könnten.
Dafür brauchst du den Mietvertrag und deinen Rentenbescheid / Kindergeldbescheid und den Nachweis der Mietzahlungen (Kontoauszüge) der letzten 3 Monate ... dann können die das schon mal überschlägig ausrechnen, lass dir dann auch eine Bestätigung geben, wenn man dort berechnet, dass es nicht reichen wird für den gesetzlichen Mindestbedarf (SGB II / ALGII) deiner Familie.
An wen wende ich mich jetzt? Jobcenter? Sozialamt? Wohngeldstelle?
Leider glaube ich nicht, dass es für euren Gesamtbedarf reichen kann, das Alter des Kindes wäre noch wichtig, denn die Regelsätze im SGB II sind nach Alter gestaffelt und deine Frau muss dann beim JC den Antrag stellen, weil sie die "Erwerbsfähige" Person in eurer Bedarfsgemeinschaft ist ... deine Rente wird dort dann (Minus 30 Euro Versicherungs-Pauschale) angerechnet und das Kindergeld auch ... die Differenz die noch fehlt um den Gesamtregelsatz (plus KdU / Kosten der Unterkunft komplett) zu erreichen würde man euch dann bewilligen müssen.
Grobe Rechnung (ohne Kenntnis des Kindesalters) 2 X Regelsatz Partner = 360 Euro p.P. = 720 Euro * (ca.) 250 - Ki-Geld + komplette Miete mit Nebenkosten ... das wäre euer Gesamtbedarf als Familie im SGB II ( JobCenter / Hartz4), davon wird dann das Einkommen (deine Rente) wieder abgezogen ...
Mit Wohngeld wird der Fehlbetrag vermutlich nicht auszugleichen sein, denn die geben ja nur einen Zuschuss zur Miete übernehmen niemals die vollen Wohnkosten ... bereits mit dem Bedarfs-Regelsatz (nach SGB II) wäre ja deine Rente schon aufgebraucht.
Du hast zwar offiziell /gesetzlich keinen Anspruch auf ALGII, weil du auch dort nicht mindestens 3 Stunden Erwerbstätig sein könntest das gilt aber nicht für deine Frau, darum muss sie den Antrag für deine Bedarfsgemeinschaft stellen, um Arbeit wird sie sich dort auf jeden Fall bemühen müssen, denen ist es auch egal ob sie da gute oder weniger gute Möglichkeiten hat, es wird auch angestrebt dass sie sich Vollzeitarbeit sucht, damit ihr dort bald keinen Leistungen mehr beziehen müsst ...
Das ist sozusagen "Sozial-
HILFE" für Arbeitslose (SGB II), beim Sozial-
AMT (SGB XII) habt ihr keinen Anspruch so lange es noch eine Erwerbsfähige Person im gleichen Haushalt gibt, zumal deine EM-Rente befristet ist wäre das auch nicht unbedingt "erstrebenswert" wenn es sich vermeiden lässt ...
Vielleicht kannst du ja mit diesem Überblick schon was anfangen, um die Antragstellung solltet ihr euch dann sehr bald kümmern, denn Wohngeld und auch ALGII gibt es erst ab Monat der Antragstellung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma