Antrag merkwürdig abgelehnt

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
malems
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Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von malems » Fr 30. Jan 2015, 21:01

hallo,

ich weis jetze gar nicht ob das hier hin gehört, aber ich poste es mal.
Den Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt. Aber eine Begutachtung hab
ich schon hinter mich gebracht.Diese ergab volle EU über enen Zeitraum
von 3 Jahre. Das ist so aktuell.

Im Vorfeld hatt ich Grundsicherung beantragt. Dieser Antrag führte überhaupt
erst zu der Untersuchung. Doch als ich von ene Gutachterin begutachtet werden
sollte, die schon meine eigene Ärztin gewesen war, habe ich Widerspruch
geschrieben und das so abgelehnt. Daraufhin kam der Ablehungsbescheid der
Stadt, das ich so eben kene Grusi bekommen werd. Ich hab dann mit mein Jobcenter
Mann geredet und den Sachverhalt geschildert. Der hatte ein Einsehen und
leitete mit neuem Antrag auf Grusi ein neuen Termin ein, den ich ja, wie
oben geschrieben wahr nahm.

Jetzt hat mich aber die Stadt schon wieder angeschriebn just nachdem ich den
Bescheid von der Rentenversicherung hinsichtlich meiner Erwerbsfähigkeit hatte.
Förmliche Zustellung wars. Die schrieben nun "wird abgelehnt" und fügten meinen
Widerspruch und dessen
Begründung aus nicht erfolgter Untersuchung (1 Termin) mit ein, so das ich nun gar keine Möglichkeit
hatte eine den ganz neuen Umständen entsprechende Widerspruchsbegründung
zu schreiben. Nur die Klage wollen se mir zulassen. Das kann doch nicht sein, oder?

Bitte sehts mir meine Rechtschreibschwäche nach. Muss ja nicht jeder gleich jeden ausm Privatleben erkennen, ja, können ja alle lesn und schreiben. Danke :smile:

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Re: Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 31. Jan 2015, 01:01

Hallo malems, :smile:

zunächst mal Willkommen bei uns im K-o-R :ic_up:
ich weis jetze gar nicht ob das hier hin gehört, aber ich poste es mal.
ist immer ganz gut wenn man sich als Neuling in einem Forum etwas konkreter vorstellt und ein wenig zur Foren-Thematik orientiert, ehe man seine eigenen Fragen stellt und Niemand irgendwelche Zusammenhänge kennt und ein wenig Vorgeschichte ... wir sind ja kein "Hellseher-Forum" ... :confused: :Gruebeln:
Den Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt. Aber eine Begutachtung hab
ich schon hinter mich gebracht.Diese ergab volle EU über enen Zeitraum
von 3 Jahre. Das ist so aktuell.
Ein "davor" gab es ja sicher auch ... also das GA wurde durch einen Gutachter der DRV erstellt (und man hat dir bescheinigt, dass du unter 3 Stunden Erwerbsfähig sein sollst für die nächsten 3 Jahre ... :Gruebeln: ), liegt dir das GA auch selber vor, kennst du den gesamten Inhalt ... :confused:
Im Vorfeld hatt ich Grundsicherung beantragt. Dieser Antrag führte überhaupt
erst zu der Untersuchung.
Aus welchen Gründen hast du Grundsicherung (SGB XII ???) beantragt, das kann man sich ja nicht einfach so "aussuchen" ... wie ist es dazu gekommen, warst du längere Zeit AU geschrieben, beziehst du schon länger ALGII /Hartz 4, wollte man dich dort los werden an die Grundsicherung ... dann wundert es mich nicht besonders, dass die nicht zahlen wollen.

Denn die Grundsicherung ist nur für Rentner auf Dauer (EM oder Altersrente) vorgesehen, Erwerbs-Unfähigkeit gibt es schon seit 2001 nicht mehr, nur noch Erwerbs-Minderung und die hat man nun für begrenzte Zeit (also für die nächsten 3 Jahre) festgestellt, das ist aber noch nicht "auf Dauer" ... da hast du keinen Anspruch auf Grusi aus dem SGB XII ... da könnte nur das Sozial-AMT (SGB XII) zuständig sein.
Doch als ich von ene Gutachterin begutachtet werden
sollte, die schon meine eigene Ärztin gewesen war, habe ich Widerspruch
geschrieben und das so abgelehnt. Daraufhin kam der Ablehungsbescheid der
Stadt, das ich so eben kene Grusi bekommen werd.


Logisch, wenn es keine ärztlichen Feststellungen zu deiner Erwerbsfähigkeit gibt, dann bekommst du aus dem SGB XII auch kein Geld ... so richtig was erklärt hat dir dazu aber noch Niemand, oder ??? :confused: :Gruebeln:
Ich hab dann mit mein Jobcenter
Mann geredet und den Sachverhalt geschildert. Der hatte ein Einsehen und
leitete mit neuem Antrag auf Grusi ein neuen Termin ein, den ich ja, wie
oben geschrieben wahr nahm.
Der hatte kein "Einsehen", der hat einen neuen Anlauf genommen dich los zu werden, weil ohne die DRV-Feststellungen dazu (dass du EM sein sollst) das JC verpflichtet ist weiterhin für dich zu zahlen ... also wer bitte hat nun jetzt diese Feststellungen gemacht, tatsächlich ein GA der DRV oder wieder nur irgendein "Amtsarzt" von der Stadt oder vom JC ...
Jetzt hat mich aber die Stadt schon wieder angeschriebn just nachdem ich den
Bescheid von der Rentenversicherung hinsichtlich meiner Erwerbsfähigkeit hatte.
Du hast jetzt also einen amtlichen Bescheid dazu von der Rentenkasse bekommen, dass du für die nächsten 3 Jahre Erwerbsgemindert bist ... und was schreiben die sonst noch dazu ... :confused: :confused: :confused:

Sollst du den Antrag auf EM-Rente nachreichen, hast du Renten-Ansprüche erworben dafür bei der DRV, das wäre ja nun zunächst mal mit der DRV zu klären, erst danach wäre klar, ob und wie viel da das Sozial-Amt (eventuell) noch als Zuschuss zahlen muss oder ob die Rente sogar ohne Amt reichen könnte ... :confused: :confused: :confused:
Förmliche Zustellung wars. Die schrieben nun "wird abgelehnt" und fügten meinen
Widerspruch und dessen
Begründung aus nicht erfolgter Untersuchung (1 Termin) mit ein, so das ich nun gar keine Möglichkeit
hatte eine den ganz neuen Umständen entsprechende Widerspruchsbegründung
zu schreiben. Nur die Klage wollen se mir zulassen. Das kann doch nicht sein, oder?
Doch das kann sein soweit ich das bisher orten kann ist die Stadt nicht verpflichtet dir Grusi zu zahlen aus dem SGB XII, weil du nur "auf Zeit" eine EM von der DRV bescheinigt bekommen hast und nicht auf Dauer, da nützt dir auch keine Klage was ...

Du musst direkt mit der DRV klären wie es jetzt weiter gehen soll, vermutlich schnellstens einen Antrag auf EM-Rente stellen und dann erst wird sich erweisen ob das Sozial-Amt noch zusätzlich zuständig sein könnte.
Bis zum EM-Renten-Bescheid dürfte weiter das JC zahlen müssen, denn irgendwie muss ja dein Lebensunterhalt gesichert werden ...

Mehr kann ich da bisher wirklich nicht "herausrätseln" aus deinen mageren Informationen ... :Heiss: :Gruebeln:

Es geht nicht um deine Rechtschreibung sondern um konkrete Abfolgen dessen was du geschrieben hast und was nun genau in dem DRV-Bescheid drin steht zum weiteren Verfahren ... die teilen ja noch mehr mit, wenn sie bestätigen, dass man zumindest Zeitweise nicht Erwerbsfähig sein kann ...
Wenn du da selber nicht durchblickst, dann lass dir vor Ort helfen (Nachbarn /Freunde/Familie/Soziale Einrichtungen/Sozialarbeiter der Krankenkasse z.B), wie sollen wir das hier wissen können ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 31. Jan 2015, 19:27

Danke an @Doppeloma für Ihre unnachahmliche Geduld :Bussi:

Ich konnte der Abfolge an beschriebenen Geschehnissen gestern bereits nicht Folge leisten und Blicke auch jetzt so manche Zusammenhänge immer noch nicht.

Verstehe zum Beispiel nicht, auf welcher Grundlage das Gutachten basierte/erfolgt ist, welches zum Tenor eine unter 3 stündige Leistungsfähigkeit für den Zeitraum von 3 Jahren hervorbrachte. :Gruebeln:

Wurde hierbei der Grusi-Anspruch geprüft?
Ist dazu ein Gutachten notwendig, weil Grusi nur EM- und Schwebi- und Altersrentner erhalten und der Rentnerstatus in dem Fall noch nicht vorliegt? :confused:

Dadurch, dass ein Rentenantrag noch aussteht, kann doch z.Zt. über einen Leistungfalleintritt durch die DRV nicht zu entscheiden, respektive entschieden, geschweige durch diese Stelle ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein. :confused:

Wie steht nun der Bezug des Gutachtens zum (anscheinend noch nicht zur Prüfung eingeleitetem) Rentenverfahren, welches doch wohl letztendlich für alle Beteiligten (damit meine ich @malems, die DRV, das JC, womöglich KK, AfA und weitere involvierte Behörden) vorrangig stünde und zunächst abzuklären gilt, bevor eine andere Stelle als Leistungserbringer einspringt.

Ein nicht durch die DRV selbst eingeleitetes Gutachten findet erfahrungsgemäß durch sie kaum Würdigung.

Das hätte ich mir gelobt, wenn sie alle meine Befunde/Berichte/Gutachten, welche mir eine volle EM bescheinigten, gewürdigt hätten und mich nicht noch durch deren Gutachtermühle gejagt hätten, :Hilfe:

Liebe @Doppeloma, mit Grusi oder sonstigen Leistungsansprüchen etc. kenne ich mich "Gott sei Dank" nicht aus, könnte mir denken, dass diese Ämter aber interessiert daran sind, einen Antragsteller gerne weiter zu reichen und da ist die DRV als potentielle Leistungsstelle bestimmt erste Wahl.
Doch reicht die Rente nicht, kommen sie als Aufstocker erneut mit ins Spiel und dafür benötigen sie ein Gutachten, oder warum hat diese Stelle ein Gutachten von @malems eingefordert?

Sie zahlen doch erst bei Rentenfalleintritt diese Aufstockung und über einen Rentenleistungsfall war doch noch gar nicht entschieden, als ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde ...

Und hier fehlt mir mein Verständnis, von wem und warum/aus welchen Gründen wurde nun das Gutachten gefordert? :Hilfe:

Weiter ist aber in @malens Beitrag nun zu lesen, dass ihr ein Bescheid über ihre Erwerbsfähigkeit durch die DRV vorliegt.
Was kann hier beschieden worden sein, wenn ein Rentenantrag noch aussteht?
Und wurde in dem Bescheid nun eine Erwerbsfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt?
Handelt es sich in dem Bescheid um die Anerkennung einer EMR auf Zeit, wie in dem Gutachten festgestellt?
Wurde dem Gutachten stattgegeben und ohne offizielle Antragstellung auf Rente diese durch die DRV anerkannt?

Schade, dass zu wenig durchsichtige Information vorliegt. Wie wollen Forenmitglieder hier ihre Hilfe anbieten? :lesen:

Oder stehe ich auf dem Schlauch und bin nur gerade zu konfus, den Beitrag richtig zu lesen/deuten/interpretieren?

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 1. Feb 2015, 02:53

Hallo agnes, :smile:
Verstehe zum Beispiel nicht, auf welcher Grundlage das Gutachten basierte/erfolgt ist, welches zum Tenor eine unter 3 stündige Leistungsfähigkeit für den Zeitraum von 3 Jahren hervorbrachte. :Gruebeln:


das klingt so präzise, nach den Richtlinien der DRV, dass ich von einer "amtlichen" Anforderung (vermutlich durch das Grundsicherungsamt /SGB XII) ausgehe, die können das veranlassen wenn Jemand vom JC zum SGB XII "abgeschoben" werden soll, wird leider immer "beliebter" bei den JC in ganz D ...

Da werden auch die eigentlich vorgeschriebenen Regularien, Amtsarzt vom JC stellt zumindest VORHER "pro Forma" eine (wahrscheinliche) EM per GA fest und der "Kunde" wird dann schriftlich (oft per Bescheid ohne Rechtsgrundlagen, weil es dafür gar keine gibt) aufgefordert sich bei der Grusi /Sozialhilfe des SGB XII einzufinden und dort einen Leistungsantrag zu stellen, weil man vor hat seine JC-Gelder ab dem Folgemonat einzustellen.
Wurde hierbei der Grusi-Anspruch geprüft?
Ist dazu ein Gutachten notwendig, weil Grusi nur EM- und Schwebi- und Altersrentner erhalten und der Rentnerstatus in dem Fall noch nicht vorliegt? :confused:
Nein, den Grusi-Anspruch soll "das Opfer" ja dann selber prüfen lassen, beim JC weiß man eigentlich ganz genau, dass es ohne GA der Rentenkasse nicht klappen wird aber die "Kunden" sind oft genug schon so desolat. dass sie alles machen was man von ihnen verlangt, ohne Fragen nach der Rechtmäßigkeit zu stellen ... man bedroht sie immerhin schriftlich mit dem Entzug der gesamten Lebensgrundlagen ab dem nächsten "Zahltag" wenn sie es nicht tun ... :Heiss:

Habe dazu schon mehrere Fälle im ELO-Forum gelesen (und mit betreut), wo man es genau so zumindest versucht hat, die Leute aus dem ALGII-Bezug zu drängen, weil sie oft schon jahrelang dort Leistungen beziehen, krank sind, nicht vermittelbar (man hat es auch meist nie ernsthaft versucht) und die AfA einfach zu viel Geld kosten im SGB II ...
Dadurch, dass ein Rentenantrag noch aussteht, kann doch z.Zt. über einen Leistungfalleintritt durch die DRV nicht zu entscheiden, respektive entschieden, geschweige durch diese Stelle ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sein. :confused:


Richtig, daher kann auch rechtlich gesehen nur die Stellung eines EM-Renten-Antrages verlangt werden und über die Entscheidungszeit ist das JC weiterhin zur Zahlung des Lebensunterhaltes verpflichtet, das wissen natürlich auch die Ämter des SGB XII und so wird der Betroffene "zum Spielball" der Behörden gemacht ...

Nun ist aber nicht klar ersichtlich, welche Variante hier angewendet wurde also kann man auch keinen Angriffspunkt finden ... ich habe auch nur Vermutungen ausgesprochen auf Grund dieser Kenntnisse ... und ich weiß aus eigener Erfahrung (Beratungsgespräch zur Grusi im Alter und bei EM auf Dauer), dass man es da sehr genau nimmt mit der Begutachtung durch die DRV und dem Rentenbescheid, den man dann eigentlich haben sollte.
Ein nicht durch die DRV selbst eingeleitetes Gutachten findet erfahrungsgemäß durch sie kaum Würdigung.
Richtig erkannt, das ist nur der "Einstieg" im SGB II / SGB XII) für den nächsten Schritt = Antrag auf EM-Rente (Bescheid dazu für den Kunden mit Erledigungsfrist) oder amtlicher Auftrag mindestens ein DRV-GA zu erstellen ... das kann die Behörde dann auch direkt bei der DRV veranlassen, aber dann bewilligen die natürlich nicht "automatisch" auch gleich eine EM-Rente, wenn der Kunde noch gar keinen Antrag gestellt hat und schon sitzt er wieder in der Falle, weil nicht klar ist welcher SGB XII-Träger nun zuständig wäre ... und mit wie viel Geld genau ...
Das hätte ich mir gelobt, wenn sie alle meine Befunde/Berichte/Gutachten, welche mir eine volle EM bescheinigten, gewürdigt hätten und mich nicht noch durch deren Gutachtermühle gejagt hätten, :Hilfe:
Glaube ich dir gerne, da bist du sicher nicht die Einzige hier aber auch MDK /AfA/JC und Gesundheitsämter "begutachten" sehr häufig nur mit Interessenbedingtem Ergebnis ... gerade die JC (SGB II /Grundsicherung für Arbeitslose = Hartz 4 / ALGII) tun sich da schon länger damit hervor, dass JEDER der mal längere Zeit AU geschreiben ist (und deswegen natürlich nicht in Arbeit vermittelt werden kann) auch fast automatisch irgendwann für Erwerbsgemindert /Erwerbsunfähig erklärt wird, damit man versuchen kann ihn in die EM-Rente los zu werden ...
Liebe @Doppeloma, mit Grusi oder sonstigen Leistungsansprüchen etc. kenne ich mich "Gott sei Dank" nicht aus, könnte mir denken, dass diese Ämter aber interessiert daran sind, einen Antragsteller gerne weiter zu reichen und da ist die DRV als potentielle Leistungsstelle bestimmt erste Wahl.
Wie schon beschrieben, werden Viele "Kunden" der JC gerne mal auf sehr unlautere Weise an die DRV verwiesen, was sicher auch dazu beiträgt, dass man es als "normaler Antragsteller" auf EM-Rente immer schwerer hat, denn die haben vermutlich täglich solche Anträge auch auf den Tischen, wo das hübsche Kreuz ist bei "Antragstellung erfolgt auf Wunsch des JC", die Grusi des SGB XII ist im Prinzip erst bei einer Rente auf Dauer überhaupt zuständig ...
Doch reicht die Rente nicht, kommen sie als Aufstocker erneut mit ins Spiel und dafür benötigen sie ein Gutachten, oder warum hat diese Stelle ein Gutachten von @malems eingefordert?
Es gibt ja auch EM ohne einen Geld-Renten-Anspruch zu haben, dann müssen die eben den vollen Lebensunterhalt übernehmen aus dem SGB XII, aber die verlangen drüber tatsächlich eine Begutachtung der DRV ... denen genügt das vom JC-Amtsarzt eher nicht ... der DRV aber meist auch nicht und so schließt sich der Kreis wieder ...
Und hier fehlt mir mein Verständnis, von wem und warum/aus welchen Gründen wurde nun das Gutachten gefordert? :Hilfe:
Genau diese Fragen habe ich dem TE ja bereits gestellt ... die Antworten stehen ja noch aus, falls er sie geben möchte ... :confused: :Gruebeln:

Weiter ist aber in @malens Beitrag nun zu lesen, dass ihr ein Bescheid über ihre Erwerbsfähigkeit durch die DRV vorliegt.
Was kann hier beschieden worden sein, wenn ein Rentenantrag noch aussteht?
Und wurde in dem Bescheid nun eine Erwerbsfähigkeit oder eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt?
Handelt es sich in dem Bescheid um die Anerkennung einer EMR auf Zeit, wie in dem Gutachten festgestellt?
Wurde dem Gutachten stattgegeben und ohne offizielle Antragstellung auf Rente diese durch die DRV anerkannt?

Schade, dass zu wenig durchsichtige Information vorliegt. Wie wollen Forenmitglieder hier ihre Hilfe anbieten? :lesen:
Keine Ahnung, einen EM-Rentenbescheid gibt es offenbar (noch) nicht, ob es überhaupt einen geben wird steht in den Sternen, denn wir kennen ja keine Ansprüche (ja/nein) ... es handelt sich (nach meinem bisherigen "Gefühl") um eine reine Gutachterliche Feststellung (der DRV vermutlich auf Anforderung eines Amtes des SGB XII) zur vollen Erwerbsminderung für die nächsten 3 Jahre bisher jedoch ohne Klärung eines Zahlungs-Anspruches auf EM-Rente ... das beinhaltet ja nicht "automatisch" den Antrag dazu ...

Ja, was auch immer :Gruebeln: ... man kann es einfach noch nicht verstehen und dann kann man auch nicht helfen (wollen) ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » So 1. Feb 2015, 09:38

Liebe Doppeloma :umarm:

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und den Einblick. :Bussi:

Aufgrund dessen, dass ich aus dem Berufsleben heraus in die EMR geschliddert bin und innerhalb des Familienverbunds, aufgrund des Einkommens meines Ehemanns, finanziell aufzufangen war als meine eigenen rechtlich geltend zu machenden Ansprüche aufgebraucht waren, habe ich (wie schon erleichtert angemerkt) auch "Gott sei Dank" von ALG II und Grusi keinerlei Ahnung, kann somit schon gar nicht rechtliche Zusammenhänge meinerseits dazu erörtern.

Was für mich aber nachvollziehbar ist, sind die typischen Machenschaften des "Weiterschiebens" von einer Behörde zur nächsten und dabei den potentiellen "Kunden/Antragsteller" zum Spielball sämtlicher Behörden werden lassen.

Auch ich erhoffe, dass @malems an den von dir in Kleinarbeit erarbeiteten Antworten sieht, dass eine Hilfe aus dem Forum, obwohl du mit deinen Kenntnissen rund um ihre Problematiken ihr/ihm bestimmt einige Ratschläge geben könntest, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann, es dazu noch mehr und vor allem eine genauere Offenlegung ihrerseits erfolgen muss.

Anhand meiner zu @malems erstellten Beitrag noch offenen Fragen und deinen Gedankengängen/Antworten, die sich z.T. auf Vermutungen/reinen Gefühlsgedanken stützen, ist ersichtlich, dass der Sachverhalt dem Forum nicht eindeutig vorliegt, um genauer ihr Anliegen zu erfassen und helfen zu können.

Danke dir, liebe @Doppeloma, für die viele Mühe, mir einen Einblick in die Materie zu geben und meine Gedanken zum jetzigen Zeitpunkt zu entwirren und unterstützen.

Einen schönen Sonntag dir und deinem Dopa wünscht agnes :Bussi:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
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Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Gamemasika
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Registriert: Do 2. Feb 2017, 11:32

Re: Antrag merkwürdig abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Gamemasika » Do 2. Feb 2017, 11:36

I wanted to let people see what it's like, yeah.

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