ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Gänseblümchen
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ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mi 15. Okt 2014, 17:06

Falls ich etwas trotz Suchfunktion übersehen haben sollte, entschuldigt bitte..

Ich hab da eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Seit MItte 2012 bin ich in einem laufenden Rentenverfahren für die EM-Rente. Ich bekomme ALG2 und hatte den Tag ein Gespräch mit einer guten Bekannten. Sie meinte, ich solle lieber, solange die Rente nicht durch ist (und das kann noch eeeewig dauern befürchte ich..) Grundsicherung beantragen. ALG2 sei für erwerbsfähige Personen, was ich nicht bin.
Ich bin auch seit mehr als zwei Jahren nun dauerhaft und durchgehend mit G93.3 (gesichert sogar) krankgeschrieben und gebe auch alle 4-6 Wochen brav meine Krankmeldungen beim JC ab.

Nun wundere ich mich, was ich machen soll. Ich muss auch regelmäßig EVen unterschreiben, in denen ausdrücklich steht, ich soll zum Arzt und dafür sorgen, dass ich schnellstmöglich wieder vermittelbar bin. :confused:
Steht mir denn Grundsicherung überhaupt zu? Alles was ich im Netz finden konnte, hilft mir nicht so richtig weiter..
Ich bin ja immer noch im Klageverfahren (anwaltlich vertreten), aber das tue ich ja nicht ohne Grund.
Bin da etwas irritiert drüber..

Vielleicht kann mir jemand von euch da etwas mehr zu sagen?
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Heinz Dieter
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Heinz Dieter » Mi 15. Okt 2014, 17:20

Hallo . Bei mir war das auch so . Nur wurde mir vom Jobcenter gesagt das ich nur Anspruch auf Leistungen weiterhin hätte wenn ich in irgend einer Form Vermittelbar sein würde .
Daraufhin wurde ich zum Amt für Grundsicherung geschickt . Das läuft jetzt schon ca . 1 Jahr und muss mich auch nicht bewerben , da ich ja immer noch durchgehend Krank geschrieben bin .
Bis jetzt musste ich nur alle halbe Jahre den Verlängerungsantrag abschicken . Und natürlich dem Amt mitteilen wenn es etwas neues ( zbs. im Rentenverfahren , Ablehnungen , Widersprüche usw.)
Bis jetzt läuft alles ohne Probleme .

Das soll bis zur Entscheidung eine Art Übergangsgeld sein .

Gruß Heinz

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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mi 15. Okt 2014, 17:25

Hmm, siehst du. Ich muss dahin und sie fragt auch jedes Mal, wann ich denn gedenke wieder arbeiten zu können..ja wenn ich das mal wüsste.. :Verwirrt:

Ob ich die Dame darauf mal anspreche? Oder muss das von denen selber kommen mit der Grundsicherung?
Natürlich hoffe ich inständig, dass ich eines Tages wieder vermittelbar bin (ich hab mir mein Leben mit 34 schliesslich auch anders vorgestellt..), aber ich bin es seit 5 Jahren nun schon nicht und der ganze Druck vom Amt machts leider auch nicht besser. Ich komme sonst mit der SB gut zurecht, aber so gehts ja nun irgendwie auch nicht..
Da geht arbeitsmäßig nun mal nichts und ich weiss auch nicht, wann es wieder geht..
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Heinz Dieter » Mi 15. Okt 2014, 17:35

Bei mir kam das vom Amt . Glaube nach einem Jahr . Da wurde ich hinbestellt und auch gefragt wie es gesundheitlich meiner Meinung nach aussieht .
Nach einigem hin und her hat die Bearbeiterin dann das mit der Grundsicherung fertig gemacht .
Das ist bei uns komischer Weise auch im Jobcenter . Das ganze hat ca. 5Min gedauert und ich musste auch nicht mehr irgend wo anders hin .
Und das wo die sonst ja nieeee mit einander vernetzt sind :pfeif:

Einen Tip kann ich dir leider nicht geben . Bei mir (Ledig ohne Kinder ) mag der Einzelfall vieleicht anders sein wie bei dir .
Ich hatte dadurch keine Nachteile Das Geld war das selbe .

Gruß Heinz :warte:

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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mi 15. Okt 2014, 17:41

Ah, ok.
Da werd ich mal nachhaken, denn ich bin seit mehr als zwei Jahren nun krankgeschrieben.
Im Netz hatte ich nur die Info gefunden, dass einem die Grundsicherung nur bewilligt wird, wenn die DRV einen arbeitsunfähig "schreibt". Darum kämpfe ich aber nun schon so lange.
Danke dir auf jeden Fall schonmal für die Info :smile:
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Okt 2014, 18:22

Hallo Gänseblümchen, :smile:

zunächst mal auch von mir ein herzliches Willkommen bei uns... :umarm:
Seit MItte 2012 bin ich in einem laufenden Rentenverfahren für die EM-Rente. Ich bekomme ALG2 und hatte den Tag ein Gespräch mit einer guten Bekannten. Sie meinte, ich solle lieber, solange die Rente nicht durch ist (und das kann noch eeeewig dauern befürchte ich..) Grundsicherung beantragen. ALG2 sei für erwerbsfähige Personen, was ich nicht bin.
Da ist deine Bekannte aber nicht besonders gut informiert, denn so lange man dir von der DRV noch nicht bestätigt hat, dass du nicht mehr Erwerbsfähig bist gilt gesetzlich, dass du mindestens 3 Stunden täglich Erwerbsfähig sein "könntest" und damit gehörst du in den Rechtskreis des SGB II.

Eine dauerhafte AU steht dem nicht im Wege und mit laufender AU-Bescheinigung barucht sich auch beim JC kein Mensch bewerben und um Arbeit kümmern.

Deine Bekannte kennt auch ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Sozial-HILFE /Kapitel 3 des SGB XII und der Grundsicherung für Dauer-Rentner /Kapitel 4 SGB XII diese bekommt man generell erst wenn man tatsächlich einen Alters- oder dauerhafte EM-Rente bezieht (oder beziehen könnte) ... bis dahin gäbe es (wenn überhaupt) nur Sozial-HILFE.

Ob das wirklich erstrebenswert für dich ist kann ich nicht beurteilen, denn da werden zunächst (soweit vorhanden) Kinder und Eltern angeschrieben um vielleicht den Unterhalt zu übernehmen und die "Schon-Vermögensgrenze" liegt bei 1600 Euro für den Antragsteller.
Leider werden viele Dauerkranke ALGII-Empfänger am Gesetz vorbei dort hin abgeschoben (von den JC), denn üblicherweise will das Sozial-AMT eine schriftliche Entscheidung (Bescheid) der DRV sehen wo zur Erwerbsminderung bereits entschieden wurde, ehe dort überhaupt ein Antrag bearbeitet wird.
Ich bin auch seit mehr als zwei Jahren nun dauerhaft und durchgehend mit G93.3 (gesichert sogar) krankgeschrieben und gebe auch alle 4-6 Wochen brav meine Krankmeldungen beim JC ab.
Das ist nun mal so "gedacht", da brauchst du dich nicht besonders drüber wundern, für solche Fälle wie die EM-Renten-Antragsteller auf der "Warteschleife der Entscheidungen" sind keine anderen Regelungen gesetzlich vorgesehen, deswegen werden die ja auch gerne nach belieben hin und her geschoben (zwischen SGB II und SGB XII) ... denn das Sozial-AMT lässt irgendwann (vom Gesundheitsamt) auch wieder überprüfen, ob da nicht doch noch so ein Fünkchen "Erwerbsfähigkeit für wenigstens 3 Stunden täglich" vorhanden ist und dann geht es zurück zum JC ...

Zahlen wollen alle nicht für die abgelehnten EM-Rentenkämpfer, wir selbst mussten fast 2 Jahre noch Hartz 4 in Anspruch nehmen, mit festem Arbeitsplatz und Antrag auf EM-Rente waren wir nach 35 /40 Jahren Berufstätigkeit plötzlich amtlich bescheinigte "Langzeitarbeitslose" ... aber nach Krankengeld und ALGI (Nahtlosigkeit) gibt es eben sonst nur noch den Umzug "unter die Brücke" ... :ic_down:
Nun wundere ich mich, was ich machen soll. Ich muss auch regelmäßig EVen unterschreiben, in denen ausdrücklich steht, ich soll zum Arzt und dafür sorgen, dass ich schnellstmöglich wieder vermittelbar bin. :confused:
Du kannst nur weiter abwarten was sich in der EM-Rentensache tun wird und eine EGV mit diesen Inhalten ist rechtswidrig, die brauchst du auch nicht unterschreiben ... man kann sich weder mit Unterschrift verpflichten "gesünder zu werden", noch hat das JC dir irgendwelche Behandlungsvorschriften zu machen, die sind doch sicher informiert, dass ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde und noch nicht entschieden ist ???

Da ist zukünftige "Vermittelbarkeit" ja eher ein SB-Wunschtraum, jedenfalls ist das keine "Eingliederungsleistung" die du auch noch mit deiner Unterschrift bestätigen müsstest ... wenn man dir dann einen VA (Bescheid als Ersatz für diese EGV) schickt, kann man überlegen ob sich ein Widerspruch lohnt oder ob man sich damit "zurücklehnt, wenn da sowieso nichts wirklich von dir "verlangt" wird als du ohnehin lt. Gesetz tun müsstest (relevante Veränderungen melden musst du schon vom Gesetz her /AU abgeben auch usw.).

Meist ist dann Ruhe so lange der VA gültig ist, denn daran ist dann auch dein SB gebunden oder müsste den Bescheid erst schriftlich wieder aufheben, wie oft sollst du denn aktuell einen solchen Unsinn unterschreiben, womit wird begründet "dass du das MUSST" ... ???
Steht mir denn Grundsicherung überhaupt zu? Alles was ich im Netz finden konnte, hilft mir nicht so richtig weiter..
Klar und eindeutig NEIN, warum habe ich oben beschrieben, du bekommst aktuell "Grundsicherung für Arbeitslose" nach dem SGB II und die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter EM kannst du noch gar nicht bekommen, das wäre dann nur die originäre Sozial-HILFE (HLU = Hilfe zum Lebensunterhalt) mit allen negativen Auswirkungen auf eventuell noch vorhandenes Schonvermögen nach SGB II.

Dass es in manchen Fällen trotzdem so gemacht wird hat hier keine rechtliche Bedeutung, aktuell ist das JC für dich zuständig bis zum EM-Renten-Antrag endgültig entschieden wurde (wann immer das sein wird) ... bekommst du dann EM-Rente kommt es auf die konkrete Bewilligung an (auf Zeit /auf Dauer/teilweise /volle EM-Rente) wie es weitergehen würde wenn die Rente dann nicht zum Leben reicht ...
Ich bin ja immer noch im Klageverfahren (anwaltlich vertreten), aber das tue ich ja nicht ohne Grund.
Bin da etwas irritiert drüber..
Lass dir nicht so viel von Leuten erzählen, die offenbar nur wenig Ahnung davon haben, welche Regelungen es da für welche Konstellationen gibt ... das geht NICHT gegen die Darstellung von meinem Vorschreiber, ich weiß sehr gut, dass es solche Fälle gibt und wenn er damit klar kommt, ist das in Ordnung für ihn, rechtlich einwandfrei und der Regelfall ist es aber so nicht ...

Ob du Erwerbsgemindert bist entscheidet letztlich NUR die DRV und bis dahin bist du es rechtlich gesehen eben noch nicht, AU sein kann man Jahrelang, das sagt dazu überhaupt nichts aus ... wird waren auch sehr lange AU geschrieben von unseren Ärzten, bis die DRV uns mal die EM-Rente bewilligen musste ... das hat die DRV bei ihren Entscheidungen aber ansonsten nicht besonders beeindruckt ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Okt 2014, 18:41

Hallo Heinz Dieter, :smile:
Bei mir kam das vom Amt . Glaube nach einem Jahr . Da wurde ich hinbestellt und auch gefragt wie es gesundheitlich meiner Meinung nach aussieht .
Das ist eine Frechheit, üblicherweise muss wenigstens ein GA vom JC-Amtsarzt als "Alibi" gemacht werden ... wäre ja schön wenn es überall einfach danach ginge, was wir so "glauben wie es weiter gehen wird gesundheitlich" ... hoffentlich schließt sich die DRV dieser Ansicht auch irgendwann mal an ... :confused: :Gruebeln:
Nach einigem hin und her hat die Bearbeiterin dann das mit der Grundsicherung fertig gemacht .


Da kann es sich NICHT um Grundsicherung (im Alter und bei EM auf Dauer) handeln sondern nur um Sozial-Hilfe (HLU /Hilfe zum Lebensunterhalt) nach Kapitel 3 SGB XII und dass es dir damit gut geht, liegt wohl insbesondere daran, dass du Single bist, keine Kinder hast und wahrscheinlich auch absolut mittellos gewesen bist zu diesem Zeitpunkt (keine Versicherungen /vermutlich auch kein Haus und kein Auto/ Kontostand unter 1600 Euro usw.), denn sonst muss man das erst "verbrauchen /auflösen" ehe man im SGB XII überhaupt was bekommen wird.
Das ist bei uns komischer Weise auch im Jobcenter . Das ganze hat ca. 5Min gedauert und ich musste auch nicht mehr irgend wo anders hin .
Und das wo die sonst ja nieeee mit einander vernetzt sind :pfeif:
Beim JC in der Nähe sitzen die oft, das ist am alten Wohnort zumindest auch der Fall gewesen, was die nicht gehindert hat schon bei einer "Beratung" ziemlich deutlich zu machen was wir erst alles verkaufen müssen (im SGB II erlaubtes altes Auto z.B.) ehe mein Dopa überhaupt einen Cent aus der Grusi bekommen hätte, er war damals gerade EM-auf Dauer geworden ... da haben wir lieber auf die paar Euro ( 10 - 20 Euro wurden uns angekündigt vielleicht :glotzen: nach Abgabe aller Unterlagen ) verzichtet, die er vielleicht bekommen hätte.
Einen Tip kann ich dir leider nicht geben . Bei mir (Ledig ohne Kinder ) mag der Einzelfall vieleicht anders sein wie bei dir .
Ich hatte dadurch keine Nachteile Das Geld war das selbe .
Da hast du wirklich "Glück" gehabt, wie lange das anhalten wird, hängt von den zukünftigen Entwicklungen in deiner Rentensache ab ... da drücken wir mal ganz feste die Daumen, dass die "Fahrt" nicht irgendwann zurück zum JC geht ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mi 15. Okt 2014, 18:55

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Gänseblümchen, :smile:

zunächst mal auch von mir ein herzliches Willkommen bei uns... :umarm:

Vielen Dank :umarm:
Und vorallem Danke für die ausführlich und hilfreiche Info von dir :umarm:
Doppeloma hat geschrieben:Du kannst nur weiter abwarten was sich in der EM-Rentensache tun wird und eine EGV mit diesen Inhalten ist rechtswidrig, die brauchst du auch nicht unterschreiben ... man kann sich weder mit Unterschrift verpflichten "gesünder zu werden", noch hat das JC dir irgendwelche Behandlungsvorschriften zu machen, die sind doch sicher informiert, dass ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde und noch nicht entschieden ist ???

Da ist zukünftige "Vermittelbarkeit" ja eher ein SB-Wunschtraum, jedenfalls ist das keine "Eingliederungsleistung" die du auch noch mit deiner Unterschrift bestätigen müsstest ... wenn man dir dann einen VA (Bescheid als Ersatz für diese EGV) schickt, kann man überlegen ob sich ein Widerspruch lohnt oder ob man sich damit "zurücklehnt, wenn da sowieso nichts wirklich von dir "verlangt" wird als du ohnehin lt. Gesetz tun müsstest (relevante Veränderungen melden musst du schon vom Gesetz her /AU abgeben auch usw.).

Meist ist dann Ruhe so lange der VA gültig ist, denn daran ist dann auch dein SB gebunden oder müsste den Bescheid erst schriftlich wieder aufheben, wie oft sollst du denn aktuell einen solchen Unsinn unterschreiben, womit wird begründet "dass du das MUSST" ... ???
Die SB weiss das seit der Antragstellung und wird auch von mir ohne Aufforderung informiert, wenn es etwas (für sie relevantes) Neues gibt. Also sowas wie z.B. eine Ablehnung und ob ich Widerspruch eingelegt habe.

Ich muss, wie die meisten wohl, alle 6 Monate hin und das unterschreiben. Da steht allerdings nie der gleiche Wortlaut drin, sondern Sätze wie

"..Gänseblümchen verpflichtet sich, regelmäßig zum Arzt zu gehen und alles zu tun, damit sie schnellstmöglich arbeitsfähig wird"

So und halt eben dann abgewandelt. Das muss ich aber doch nicht vertraglich festhalten, oder? Ich meine, mir ist das ja bewusst, dass ich regelmäßig die Krankmeldungen einreichen muss. Somit bin ich alle 4-6 Wochen beim Arzt und manchmal eben öfter, wie gestern mit meinem 3. Schmerzanfall in zwei Jahren.

Aber gerade in letzter Zeit macht sie mir irgendwie Schwierigkeiten. Ich war dort und habe die EV unterschrieben, ca. drei Wochen später sollte ich wieder hin und das Gleiche unterschreiben. Ich hatte sie freundlich drauf aufmerksam gemacht, dass ich doch bei ihr war. Fiel ihr dann erst nach einer halbstündigen Belehrung am Telefon auf, dass ich dort war.. :confused:
Nur eins von ihren...ähem..Aussetzern..

Die Begründung wieso ich das unterschreiben muss hat sie mir mal genannt als ich da war - ich beziehe ALG II und somit bin ich verpflichtet, diesen Vertrag einzugehen weil ich Ged beziehe.
Ich habe auch nicht vor, dort einen Aufstand zu proben oder Widerspruch einzulegen. Ich bin nur froh, wenn mal jemand kommt und mich auf Dinge hinweist, die nix mit "Ey, sooo krank siehst du nicht aus!" oder "Also in deinem Alter kann man doch gar nicht krank sein.." zu tun haben (..auch wenn die Info offenbar falsch war..) :traurig:
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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Tamara » Mi 15. Okt 2014, 23:48

Hallo,

also bei mir war es so: Ich brachte ein kleines Attest vom Psychiater mit beschränkter Arbeitsfähigkeit, und schon kurze Zeit später bekam ich eine Einladung wo mein Gesundheitszustand festgestellt wurde. Nach einer Weile bekam ich Post von der DRV und mußte mich beim Gutachter vorstellen.

Einige Zeit später bekam ich dann das Schreiben von der DRV, dass ich erwerbsgemindert bin. Das Jobcenter forderte mich dann auf mich beim Amt für Grundsicherung anzumelden. Das ging dann auch recht zügig, dass ich dann die Bezüge vom Amt für Grundsicherung bekam.

Viele Grüsse!
Tamara

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Re: ALG2, Rente oder Grundsicherung?!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 16. Okt 2014, 00:37

Hallo Gänseblümchen, :smile:

was bei @Tamara offenbar recht problemlos funktioniert hat, läuft ja leider nicht immer so ab, sonst wärst du ja nicht bei Gericht mit deinem Antrag auf EM-Rente denke ich mal ... :confused: :Gruebeln:
Die SB weiss das seit der Antragstellung und wird auch von mir ohne Aufforderung informiert, wenn es etwas (für sie relevantes) Neues gibt. Also sowas wie z.B. eine Ablehnung und ob ich Widerspruch eingelegt habe.
Richtig, dazu bist du aber auch ohne Extra-Vertrag verpflichtet, wie du selber schon festgestellt hast.
Ich muss, wie die meisten wohl, alle 6 Monate hin und das unterschreiben. Da steht allerdings nie der gleiche Wortlaut drin, sondern Sätze wie
"..Gänseblümchen verpflichtet sich, regelmäßig zum Arzt zu gehen und alles zu tun, damit sie schnellstmöglich arbeitsfähig wird"
Du "musst" da überhaupt nicht hin alle 6 Monate, in diesem Abstand muss man den Weiterbewilligungs-Antrag stellen, das geht aber auch schriftlich (haben wir immer per Einschreiben erledigt nach dem Erstantrag) ... wir waren in 2 Jahren nie beim JC eingeladen ... wozu denn auch, wir waren durchgehend AU geschrieben, da brauchten wir keine "Plauderstunde" mit den Vermittlern zur "beruflichen Zukunft" oder so ... :Verwirrt: :Hilfe:
So und halt eben dann abgewandelt. Das muss ich aber doch nicht vertraglich festhalten, oder?


Nein, musst du wirklich nicht, aber warum unterschreibst du das dann immer wieder trotzdem ???
Uns hat man solchen Schmus bei der Antragsabgabe vorgelegt, das haben wir einfach mit nach Hause genommen (zur Prüfung), und wir "prüfen" das immer noch, eine Unterschrift gab es da nicht drauf ... wir sollten uns übrigens "Ausbildungsplätze suchen" (Dauerkrank mit EM-Rentenantrag und Ü 50 :pfeif: ) ich glaube der SB hat gar nicht hingesehen, was er da überhaupt ausgedruckt hatte ... hatten lange nicht mehr so gelacht ... :lachen:
Ich meine, mir ist das ja bewusst, dass ich regelmäßig die Krankmeldungen einreichen muss. Somit bin ich alle 4-6 Wochen beim Arzt und manchmal eben öfter, wie gestern mit meinem 3. Schmerzanfall in zwei Jahren.
Da hatten wir wohl besonderes "Ausnahme-Glück" wir haben unsere AU nur bei der Antragsabgabe vorgelegt und dann nie wieder, wir waren natürlich regelmäßig beim Arzt und haben auch immer unseren Verlängerungsstempel bekommen aber beim JC wollte das keiner mehr sehen, hat jedenfalls nie mehr einer verlangt in den ganzen fast 2 Jahren ...

Mir ist aber klar, dass es nicht die übliche Vorgehensweise ist, vielleicht haben die das einfach nur vergessen, genau so wie die Einladungen zu Meldeterminen ... aber wir wären da wegen der AU sowieso NICHT hingegangen ... was gibt es denn da zu besprechen ... bei wichtigen Veränderungen haben wir natürlich schriftlich und nachweislich Bescheid gegeben ... :confused: :Gruebeln:
Aber gerade in letzter Zeit macht sie mir irgendwie Schwierigkeiten. Ich war dort und habe die EV unterschrieben, ca. drei Wochen später sollte ich wieder hin und das Gleiche unterschreiben.


Warum lässt du dir das gefallen, wenn du krank bist, brauchst du dort keine Termine wahrnehmen und eine EGV unterschreiben brauchst du schon gar nicht ... wenn du schon eine unterschrieben hast erst recht nicht bevor die dann abgelaufen wäre ... :Verwirrt: :Hilfe:
Die Begründung wieso ich das unterschreiben muss hat sie mir mal genannt als ich da war - ich beziehe ALG II und somit bin ich verpflichtet, diesen Vertrag einzugehen weil ich Ged beziehe.
So ein Quatsch, das Geld bekommst du weil du bedürftig/mittellos bist und den Antrag gestellt hast, eine EGV ist überhaupt nicht Leistungsrelevant, die soll "Eingliederungsleistungen" regeln für Leute die in Arbeit vermittelbar sind, das bist du ja wohl eher nicht ... gesundheitliche Dinge und gesetzlich schon geregelte Pflichten haben darin gar nichts zu suchen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html

Da steht drin wofür eine EGV (angeblich) gut sein soll, zu medizinischen Anweisungen haben sich bereits Gerichte geäußert, dass es sich dabei NICHT um Eingliederungsleistungen handelt ... und das daher in einem solchen Vertrag nichts zu suchen hat ...
Ich habe auch nicht vor, dort einen Aufstand zu proben oder Widerspruch einzulegen.


Gegen einen unterschriebenen Vertrag kann man auch keinen Widerspruch einlegen, man muss auch nicht unbedingt "den Aufstand proben wollen" nur weil man Aufklärung über die gesetzlichen Grundlagen von JC-Forderungen haben will ... das ist dein gutes Recht und einen Vertrag den man nicht für notwendig und sinnvoll hält den unterschreibt man einfach nicht egal, was so eine Tante dazu meint ...
Ich bin nur froh, wenn mal jemand kommt und mich auf Dinge hinweist, die nix mit "Ey, sooo krank siehst du nicht aus!" oder "Also in deinem Alter kann man doch gar nicht krank sein.." zu tun haben (..auch wenn die Info offenbar falsch war..) :traurig:
Das kann ich schon verstehen, dass dir so was ziemlich auf die Nerven geht, mir sieht man auch nicht an, dass ich krank bin und weil man schon etwas älter ist wird man bei den Ämtern auch nicht unbedingt besser behandelt, du brauchst dir aber trotzdem nicht alles gefallen zu lassen ... du kannst dir auch Jemanden als Beistand (§ 13 SGB X) mitnehmen zum Amt, wenn du schon meinst, dass du da unbedingt antanzen musst wenn die SB dich trotz nachweislich bescheinigter Krankheit unbedingt zu sehen wünscht ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Das darf man dir nicht verbieten und man erzählt dir nicht so schnell Dinge die gar nicht richtig sind, glaube mir die LE die sich alles gefallen lassen, denen wird auch immer mehr zugemutet, die SB haben da fast ihren Spaß daran "die Puppen tanzen zu lassen", die sich das bieten lassen ...

Anderen werden die EGV auch nach Hause geschickt, weil sie sich mit der AU bei Einladungen entschuldigen und einfach zu Hause bleiben ... wenn du eine bis zum XXX gültige EGV hast brauchst du keine neue unterschreiben, wenn du dich schon nicht traust die Unterschrift ganz abzulehnen, das ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Es war sicher nicht nur Zufall, dass man uns im Großen und ganzen in Ruhe gelassen hat, die merken sehr schnell mit wem sie ihre miesen Machtspielchen treiben können und wo sie das besser bleiben lassen sollten ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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