ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
zikkchen39
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ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von zikkchen39 » Di 24. Jun 2014, 15:57

Hallo

Ich habe schon wieder eine Frage
Bin alleinerziehend mit zwei Kinder ( 18 u 21 )
Beide stehen in Arbeit und wohnen noch bei mir zuhause
Der große hat ausgelernt hat ca 1000 € netto und der jüngere ist in der Ausbildung und hat netto ca 350 €
Ich bekomme das erst mal ende Juni 604 ALG1
Das ist leider viel zuwenig
Sonstige Einnahmen habe ich nur noch 88 € Unterhalt für jüngeren , 186 € Kindergeld und 200 € Kostgeld von dem großen
Mehr habe ich leider nicht. weiß überhaupt nicht wie ich das alles bewältigen soll
Meine Ausgaben 555 Miete warm mit kompletten Nebenkosten
Und 175 € Strom jeden Monat ab Juli
Dann noch andere kleinen Sachen .
Meint Ihr ich habe Chancen noch irgendwas dazu zubekommen um mein Lebensunterhalt zu sichern ?

Danke euch

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Heinz Dieter
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von Heinz Dieter » Di 24. Jun 2014, 16:18

Hallo . Hast du schon mal wegen einem Mietzuschuß nachgefragt ? Ich denke einen Harz Zuschuß gibt es nicht . Bin aber auch nicht sicher . Bei Alleinstehende mit Kindern kenn ich mich nicht aus. Da wird bestimmt auch der Verdienst deiner Kinder mit angerechnet.
Gruß Heinz

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Camper1955
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Di 24. Jun 2014, 17:15

@zirkelchen39

Ich sehe da wenig Chancen. Vom Größeren könntest Du Mietbeteiligung und Kostgeld verlangen. Der Kleinere hat sein Einkommen aus KU, Kindergeld und Ausbildungsgeld. Auch davon könntest Du etwas abzwacken.

Alternativ dazu bietet sich noch ein Umzug in eine kleinere, bzw. billigere Wohnung an.

Das ist jetzt nicht gegen Dich persönlich gerichtet, aber wenn der Grosse 1000 € für sich zum “Verprassen" hat und Du alle Kosten bestreitet, dann stimmt etwas nicht.

Er sollte wissen, dass das "Hotel Mama" nicht umsonst ist, wenn er entsprechend verdient.

zikkchen39
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von zikkchen39 » Mi 25. Jun 2014, 06:16

Morgen zusammen

Der große gibt von seinem Geld doch Kostgeld ab 200 €

Er hat ein Auto jeden Monat zu bezahlen , Versicherung auch jeden Monat ( 1/4 zu teuer aufeinmal )

Mietzuschuß ( meint ihr wohngeld ? ) bekomme ich nicht . Zumindest wa rdas der Stand von letztem Jahr . Die rechnen das Geld von den Kindern mit

Camper billigere Wohnung wirst bei uns net finden . Und außerdem für eine 4 Zimmer Wohnung 345 Kalt ist doch net teuer oder ???

Der Rest warum das ganze 555 € kostet sind Nebenkosten und Heizung mit drin .

Und Nebenkosten muss man überall bezahlen

Gruß :smile:

Camper1955
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 25. Jun 2014, 08:00

Da ist schon mal erhebliches Einsparpotential durch Verzicht auf das Auto und Umstieg auf offentliche Verkehrsmittel vorhanden.

4 Zimmer Wohnung gut und schön. Aber auch daran haben sich Sohni 1 und 2 zu beteiligen. Inklusive Nebenkosten, die ja Du nicht alleine verursachst.

So in etwa wirst Du die Auskunft von allen bekommen, die Du um Sozialleistungen anbettelst.

Dein Haushalt verfügt grob gerechnet über 2.100 € netto.

Das ist weit mehr, als Euch nach dem ALG-Regelsatz zustehen.

Ich persönlich sehe Einkommeschancen nur noch bei einem finanziell potenten Partner von Dir oder Partnerinnen Deiner Söhne. So hart das auch klingen mag.



lg

Robert

maday
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 25. Jun 2014, 08:27

Wenn du kein Anspruch auf Wohngeld hast, da euer Einkommen zu hoch ist, hast du leider erst recht nicht eine Chance auf Leistungen vom Jobcenter. Da muß ich Camper Recht geben. Allerdings kann ich nicht so pauschal sagen, das Auto muß abgeschafft werden, denn ich weiß Deutschland hat Gegenden, wo man ohne Auto absolut aufgeschmissen ist und nicht einmal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt. Deine Kinder und du, ihr müßt euch an den Tisch setzen und gemeinsam das Problem lösen. Das Nettoeinkommen aller reicht auf alle Fälle für diese Miete, nur ist es schwer als Mutter von seinen Kindern angemessene Forderungen hinsichtlich der Miete + Kostgeld zustellen. Wenn da nicht eingelenkt wird, heißt es zum Schluß, such dir eine eigene Wohnung und ich verkleinere mich.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 25. Jun 2014, 08:38

@mayday

Ich habe nur das nachgeplappert, was ich immer vom JC zu hören bekam.

Ich habe zum Glück eine finanziell potente Partnerin.

zikkchen39
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von zikkchen39 » Mi 25. Jun 2014, 13:14

Hallo

Auto abschaffen geht nicht. Wir wohnen auf dem Lande. Da bist du auf das Auto angewiesen

Und Buse fahren morgens um 5 Uhr nicht in die Richtung wo meine Söhne auf arbeit müssen

Haben wir alles schon geprüft . Hier bist ohne Auto im Arsch

Ich war heut morgen auf dem Amt . Habe der SB alle Auskünfte gegeben die sie wollte . Ich hätte Anspruch auf 7 € juhuuuu :lachen:

Erst sagte die SB mir würden 190 € zustehen . Sagte noch besser wie nix. Aber die Dame hatte sich leider vertan. Die hatte vergessen das Kindergeld mit zu rechnen :traurig:

Die SB hat mir ein Wohngeld Antrag gegeben. Die meinte da hätte sich ab Januar 2014 was geändert. Die fragte ob ich schon mal ein Antrag gestellt habe.

Und ich soll ruhig versuchen


Gruß :smile:

Camper1955
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Re: ALG1 zuwenig zum Leben , kann ich noch ALG2 beantragen ?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 25. Jun 2014, 13:34

Die Berechnung des Amtes würde mich schon interessieren.

Ist der Arbeitsweg der Söhne vielleicht dermaßen weit, dass es so ein hoher Abzugsposten ist?

Wenn ja, dann sollte Dein Sohn ganz schnell beim Finanzamt den entsprechenden Steuerfreibetrag geltend machen.

Dann ist sein netto jetzt schon höher. Und zwar um mehr als 7 €.

Sonst dürft ihr im nächsten Jahr all das, was Eucvh die Tante vom JC gutes tut wieder zurück zahlen, wenn die Lohnsteuer Erstattung folgt.

lg

Robert

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