Das Hamburger Jobcenter strich einer Frau, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig wurde, die Leistung. Die 45-Jährige hatte sich geweigert ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, da dies gegen den Datenschutz verstößt............
weiter & Quelle:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 016107.php
noch mal ein Passus aus dem Text:
Aber lest es mal selbst und schaut wie´s ausgegangen ist...... In ihrer Not wandte sich die 45-Jährige an die Bundesbeauftragte für Datenschutz, deren Behörde im Januar 2014 antwortete und das Amt darauf hinwies, dass niemand zu Angaben zur Gesundheit und Schweigepflichtentbindungen gezwungen werden könne. Dies müsse freiwillig sein.