ALG1 Ende und von der AfA zum Narren gehalten?
Verfasst: Fr 7. Mär 2014, 16:24
Hallo zusammen,
bräuchte da mal euren fachlichen Rat.
Nachdem ich seit Anfang November keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe, bin ich zur AfA, mich arbeitslos melden ohne Leistungsbezug, um die Rentenansprüche weiter aufrecht zu erhalten.
Für alle Hintergrundinfos hier mein Fall viewtopic.php?f=21&t=3666
Heut krieg ich nen Schriebs von meinem Arbeitsvermittler. Ich schreibs mal soweit ab, ohne Hinweise auf Namen, Orte etc. :
Arbeitslosigkeit im Sinne § 138 SGB II Sozialgesetzbuch III
"Sehr geehrte ...
Sie haben sich am .... in meiner Geschäftsstelle mit dem Wunsch der Aufnahme einer Arbeitslosmeldung als Nichtleistungsempfängerin gemeldet. Nach eingehender Prüfung kann ich derzeit keine entsprechende Meldung anerkennen, da die gesetzl. Voraussetzung der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs.56 SGB II nicht gegeben ist.
Laut dem mir vorgelegten Reha-Entlassungsbericht (nee nee, der ging per Einschreiben an den ÄD der AfA!!!) besteht auch nach Abschluss der Reha-Maßnahme Arbeitsunfähigkeit. Das ärztliche Gutachten vom .... bestätigt das Fortbestehen eines vollständig aufgehobenen Leistungsvermögens für mind. 6 Monate. Sie können dem Arbeitsmarkt somit auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Meldung in der Arbeitsvermittlung ist daher nicht möglich.
Die besond. Regelungen des § 145 SGB III beziehen sich allein auf die Frage eines möglichen Bezuges von ALG als Überbrückungslösung nach erfolgter Aussteuerung vom Krankengeld. Da Ihr Anspruch auf ALG erschöpft ist, ist dies nicht länger anwendbar.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, um die Frage der rentenrechtlichen Anrechenbarkeit der aktuellen Zeiten auf Grundlage der dokumentierten Arbeitsunfähigkeit bei aufgehobenem Leistungsvermögen zu klären und legen dieses Schreiben dort vor.
mfg Ihr freundl. Sachbearbeiter"
Soweit das Schreiben vom Arbeitsvermittler.
Auf telefonischer Nachfrage bei der Rentenhotline (ja ja ich weiß, telefonisch kannste vergessen) bekam ich auch nur ausweichende Aussagen. Ich soll mal meine Krankmeldungen seit November reinreichen, ob das ausreiche, müsse dann geprüft werden. Auf meine Frage, wie das denn bei anderen läuft - kein Kommentar.
Wie ist denn da nun die rechtliche Basis? Ich meine, ich bin ja immer noch krank geschrieben, hab immer noch meine alte Arbeitsstelle, hab halt noch keinen Bescheid der Rentenkasse. Erwerbsunfähig sagt bis jetzt nur der ÄD der AfA und die Rehaeinrichtung. D. h. doch aber nichts! Deswegen krieg ich doch keine Rente, das entscheidet rechtskräftig doch erst der Rentenversicherungsträger. Oder wie jetzt?
Was passiert denn, wenn mir nach Jahren die DRV sagt, ich krieg keine Rente? Nach einem Klageverfahren hätte ich dann ja ne Lücke in meinem Rentenkonto, das ich auch nicht durch freiwillige Beiträge füllen kann. Dann war's das mit zukünftigen Ansprüchen bei einem erneuten Anlauf zur EM??
Bin grad ziemlich ratlos und hoffe auf die Experten hier, die vielleicht eine Antwort wissen.
Lg Waldblume
bräuchte da mal euren fachlichen Rat.
Nachdem ich seit Anfang November keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe, bin ich zur AfA, mich arbeitslos melden ohne Leistungsbezug, um die Rentenansprüche weiter aufrecht zu erhalten.
Für alle Hintergrundinfos hier mein Fall viewtopic.php?f=21&t=3666
Heut krieg ich nen Schriebs von meinem Arbeitsvermittler. Ich schreibs mal soweit ab, ohne Hinweise auf Namen, Orte etc. :
Arbeitslosigkeit im Sinne § 138 SGB II Sozialgesetzbuch III
"Sehr geehrte ...
Sie haben sich am .... in meiner Geschäftsstelle mit dem Wunsch der Aufnahme einer Arbeitslosmeldung als Nichtleistungsempfängerin gemeldet. Nach eingehender Prüfung kann ich derzeit keine entsprechende Meldung anerkennen, da die gesetzl. Voraussetzung der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs.56 SGB II nicht gegeben ist.
Laut dem mir vorgelegten Reha-Entlassungsbericht (nee nee, der ging per Einschreiben an den ÄD der AfA!!!) besteht auch nach Abschluss der Reha-Maßnahme Arbeitsunfähigkeit. Das ärztliche Gutachten vom .... bestätigt das Fortbestehen eines vollständig aufgehobenen Leistungsvermögens für mind. 6 Monate. Sie können dem Arbeitsmarkt somit auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Meldung in der Arbeitsvermittlung ist daher nicht möglich.
Die besond. Regelungen des § 145 SGB III beziehen sich allein auf die Frage eines möglichen Bezuges von ALG als Überbrückungslösung nach erfolgter Aussteuerung vom Krankengeld. Da Ihr Anspruch auf ALG erschöpft ist, ist dies nicht länger anwendbar.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung, um die Frage der rentenrechtlichen Anrechenbarkeit der aktuellen Zeiten auf Grundlage der dokumentierten Arbeitsunfähigkeit bei aufgehobenem Leistungsvermögen zu klären und legen dieses Schreiben dort vor.
mfg Ihr freundl. Sachbearbeiter"
Soweit das Schreiben vom Arbeitsvermittler.
Auf telefonischer Nachfrage bei der Rentenhotline (ja ja ich weiß, telefonisch kannste vergessen) bekam ich auch nur ausweichende Aussagen. Ich soll mal meine Krankmeldungen seit November reinreichen, ob das ausreiche, müsse dann geprüft werden. Auf meine Frage, wie das denn bei anderen läuft - kein Kommentar.
Wie ist denn da nun die rechtliche Basis? Ich meine, ich bin ja immer noch krank geschrieben, hab immer noch meine alte Arbeitsstelle, hab halt noch keinen Bescheid der Rentenkasse. Erwerbsunfähig sagt bis jetzt nur der ÄD der AfA und die Rehaeinrichtung. D. h. doch aber nichts! Deswegen krieg ich doch keine Rente, das entscheidet rechtskräftig doch erst der Rentenversicherungsträger. Oder wie jetzt?
Was passiert denn, wenn mir nach Jahren die DRV sagt, ich krieg keine Rente? Nach einem Klageverfahren hätte ich dann ja ne Lücke in meinem Rentenkonto, das ich auch nicht durch freiwillige Beiträge füllen kann. Dann war's das mit zukünftigen Ansprüchen bei einem erneuten Anlauf zur EM??
Bin grad ziemlich ratlos und hoffe auf die Experten hier, die vielleicht eine Antwort wissen.
Lg Waldblume