Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
burgunder
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Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von burgunder » Sa 28. Dez 2013, 21:06

Liebe Foren Mitglieder , bin neu hier im Forum und habe folgende Problemstellung . Ich bin 58 und war bis Mai 2012 als Berufskraftfahrer tätig . 2010 und 2011 hatte ich Hirnblutungen , die operativ behandelt wurden und durch die Entfernung einer duralen AV-Fistel zum Stillstand kamen . In der Folgezeit seit 05/2012 bin ich wegen grand mal Anfällen berufsunfähig . Bis Juli 2013 war ich krank geschrieben , wurde dann von der KK ausgesteuert bekam einen ALG 1 Bewilligungsbescheid bis 07/2015 .Im September 2013 habe ich einen Reha Antrag bei DRV gestellt er wurde abgelehnt Ich habe der Ablehnung mit ausführlicher Begründung widersprochen,Rückmeldung erfolgte bis- her nicht ,schwebendes Verfahren . Im November blieben die Zahlungen von ALG1 ohne Mitteilung aus. Über den VDK und von mir telefonisch wurde nachgefragt , es erfolgte Mitteilung vom AA Bewilligungsbescheid sei rückwirkend wegen Nichtver- fügbarkeit aufgehoben .Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt .AA und Arge lehnen Zahlungen wegen Nichtverfügbarkeit ab, Sozialamt lehnt ab weil keine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Meine Frau soll Antrag auf ALG 2 stellen
Was kann ich für meine Ansprüche tun? Danke für Rückmeldung und Hinweise

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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 28. Dez 2013, 21:46

Hallo burgunder, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns im K-o-R
Ich bin 58 und war bis Mai 2012 als Berufskraftfahrer tätig . 2010 und 2011 hatte ich Hirnblutungen , die operativ behandelt wurden und durch die Entfernung einer duralen AV-Fistel zum Stillstand kamen . In der Folgezeit seit 05/2012 bin ich wegen grand mal Anfällen berufsunfähig .


Wer hat dir das schriftlich bestätigt, dass du berufsunfähig bist, vom Jahrgang her hättest du ja (eventuell) noch Anspruch auf eine DRV-Rente wegen Berufs-Unfähigkeit ... allerdings sind die da mit der Bewilligung auch nicht gerade "großzügig" ... :confused: :Gruebeln:
Bis Juli 2013 war ich krank geschrieben , wurde dann von der KK ausgesteuert bekam einen ALG 1 Bewilligungsbescheid bis 07/2015 .Im September 2013 habe ich einen Reha Antrag bei DRV gestellt er wurde abgelehnt Ich habe der Ablehnung mit ausführlicher Begründung widersprochen,Rückmeldung erfolgte bis- her nicht ,schwebendes Verfahren .


Soweit der "übliche Ablauf", warum hast du Reha-Antrag gestellt, hat dich die AfA dazu schriftlich aufgefordert ???

Liegt dir das amtsärztliche GA vor oder wurde bei der AfA kein GA veranlasst ???

Welche konkrete Begründung gibt es für die Ablehnung der DRV-Reha, das ist wichtig für das weitere Vorgehen ...
Wurde abgelehnt weil du dafür zu krank bist oder weil du dafür zu "gesund sein sollst" oder warum GENAU ... :confused: :Gruebeln:

Hast du alles nachweislich (Einschreiben) an die DRV geschickt :Gruebeln: , üblicherweise bekommt man eine Eingangsbestätigung bei Widerspruch, wann war das, da solltest du vielleicht mal (schriftlich) nachfragen ... :confused: :Gruebeln:
Hast du die AfA über die Ablehnung und den Widerspruch informiert, dann war die Einstellung der Leistung nicht korrekt ...
Im November blieben die Zahlungen von ALG1 ohne Mitteilung aus. Über den VDK und von mir telefonisch wurde nachgefragt , es erfolgte Mitteilung vom AA Bewilligungsbescheid sei rückwirkend wegen Nichtver- fügbarkeit aufgehoben .
Langsam ... der VDK hat (mit Verlaub) von den Abläufen bei der AfA keine große Ahnung und telefonisch "regelt" man mit denen überhaupt NICHTS, wovon lebst du denn aktuell, wenn ich das fragen darf ???

Rückwirkend ab wann wurde denn aufgehoben, das geht so alles überhaupt nicht, womit wird denn begründet dass du nicht "verfügbar sein sollst", hast du dich dahingehend geäußert (schriftlich /mündlich) oder hast du weiterhin AU-Bescheinigungen bei der AfA eingereicht ???
Hiergegen habe ich Widerspruch eingelegt .
Bitte mal ein paar konkrete Daten zu den Abläufen, auch hier die Frage hast du das nachweislich gemacht ???
AA und Arge lehnen Zahlungen wegen Nichtverfügbarkeit ab,


Die "Arge" gibt es nicht mehr, die heißen jetzt JobCenter und solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist (nach der Aussteuerung) hat die AfA auch zu zahlen, allerdings musst du dich dafür (zumindest fiktiv /theoretisch) der Vermittlung zur Verfügung stellen, du darfst also nicht betonen, dass du überhaupt nicht arbeitsfähig bist und auch KEINE AU-Bescheinigung mehr bei der AfA abgeben.

Beim JC spielt diese "Verfügbarkeit" (wie bei der AfA) zunächst mal gar keine Rolle (da kannst du auch offiziell AU geschrieben sein, das bedeutet ja nur, dass man gerade Arbeitsunfähig ist), die wollten dich überall nur schnell loswerden, damit sie keine Arbeit mit dir haben.

Dabei wären sie verpflichtet gewesen, dich zu deinen Ansprüchen und dem richtigen Ansperechpartner /Amt zu beraten ... wenn sie schon meinen selber nicht zuständig zu sein ... :Wut: :schimpfen:

Es sollte auch ein ärztliches GA bei der AfA dazu geben mit welcher "Restleistungsfähigkeit" man dich noch (theoretisch) vermitteln könnte, bist du dort zum Arzt gewesen oder hast du einfach alles unterschrieben, was man dir so vorgelegt hat bei der Antragstellung ???

Das JC müßte trotzdem erstmal "einspringen", wenn ihr gar nichts mehr zu beißen habt und die Miete nicht mehr zahlen könnt, du kannst dort (trotz Krankheit) ankreuzen, dass du dich (theoretisch) in der Lage siehst mindestens 3 Stunden zu arbeiten, denn eine tatsächliche Erwerbsminderung liegt dir ja auch nicht vor.
Sozialamt lehnt ab weil keine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Meine Frau soll Antrag auf ALG 2 stellen
Genau deswegen lehnt das Sozial-Amt eine Zuständigkeit auch ab ...

Wenn deine Frau Erwerbsfähig ist (gesund genug, um wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten zu können ???) dann ist dieser Hinweis korrekt, dann muss sie den Antrag stellen, ihr werdet sowieso als Bedarfsgemeinschaft geführt und behandelt bei diesem Amt ...

Darf ich fragen wie alt deine Frau ist :Gruebeln: und ob sie schonmal berufstätig war, auch wenn nicht wird das Amt jetzt entsprechende Bemühungen von ihr fordern ...
Dem kannst du (könnt ihr) nur aus dem Wege gehen, wenn du dir deinen Anspruch auf ALGI zurückeroberst, denn das ist immer vorrangig in Anspruch zu nehmen, auch das JC will eine Bescheinigung haben warum du dort (bei der AfA) kein Geld bekommst.

Ein ganz schön verzwicktes Paket bei dir und daraus ergeben sich im Moment noch mehr Fragen als Antworten, besonders wichtig sind die Rechtsgrundlagen (§§) im Bescheid der AfA, mit denen die Aufhebung begründet wurde ...
Ist natürlich schlecht da was machen und irgendwo noch sinnvoll eingreifen zu können, wenn da schon andere dran waren und man den konkreten Inhalt deiner Bescheide und Widersprüche auch nicht kennt ... :confused: :Gruebeln:

Soviel für den Anfang, vielleicht solltest du das besser in den Bereich "Dein Fall" verlegen, hier geht es ja nicht nur (eigentlich noch gar nicht) um ALGII und Grundsicherung ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von burgunder » So 29. Dez 2013, 12:26

Liebe Doppeloma Vielen Dank für dein ausführliches Eingehen auf meine problematische Situation . Wegen Epilepsie kann ich nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten d.h.ich bin berufsunfähig in einem nicht gekündigten Arbeitsverhältnis , alternative Tätigkeiten gibt es in diesem Betrieb nicht .Die Anfrage an die AfA vom VDK wegen Ausbleiben der Zahlung erfolgte schriftlich am 06.12. und erst später nach einigen Telefonaten erhielt ich schriftlich den Widerruf des Bewilligungsbescheids am 13.12. mit rückwirkender Aufhebung zum 01.11. Erst durch Nachfrage
bei AfA erhielt ich die Mitteilung von der DRV ans AA über meine volle Erwerbsminderung . Mir hatte die DRV lediglich mitgeteilt ,daß eine Reha nicht erfolgsversprechend sei und die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, dem habe ich form- und fristgerecht widersprochen . Die Ablehnung der Reha und die Mitteilung der DRV wird von der AfA und auch dem JC als Nichtverfügbarkeit verwendet und keine Zahlung geleistet . Meine Bestrebungen zielen darauf ab den mir zustehenden Anspruch auf ALG 1 fortzuführen und erst danach einen Antrag auf EU Rente zu stellen . Durch 20 Jahre Selbstständigkeit habe ich leider nur sehr wenig Rentenpunkte . Wie kann ich am besten weiter vorgehen ? Liebe Grüsse Burgunder

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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 31. Dez 2013, 19:32

Hallo burgunder, :smile:
Vielen Dank für dein ausführliches Eingehen auf meine problematische Situation .


ich versuche es mal weiter, obwohl da wirklich so Einiges schief gelaufen ist bei dir und das (leider) nicht nur gesundheitlich ... :confused: :Gruebeln:
Wegen Epilepsie kann ich nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten d.h.ich bin berufsunfähig in einem nicht gekündigten Arbeitsverhältnis , alternative Tätigkeiten gibt es in diesem Betrieb nicht .
Das ist ja soweit nachvollziehbar, nur bewirkt das ja noch keine "amtlich anerkannte" Berufsunfähigkeit ... die irgendwelche Rentenansprüche aktivieren könnte.
Die Anfrage an die AfA vom VDK wegen Ausbleiben der Zahlung erfolgte schriftlich am 06.12. und erst später nach einigen Telefonaten erhielt ich schriftlich den Widerruf des Bewilligungsbescheids am 13.12. mit rückwirkender Aufhebung zum 01.11. Erst durch Nachfrage
Wurde diese Anfrage des VDK denn auch irgendwie schriftlich beantwortet, üblicherweise darf eine laufende Zahlung nicht ohne Ankündigung /Erklärung so einfach eingestellt werden ...
Was heißt jetzt genau "Widerruf" des Bescheides, das kommt mir alles mehr als merkwürdig vor, welche Rechtsgrundlagen stehen denn in dem AfA-Bescheid dazu ... man müßte den Bescheid komplett mal sehen können ... :confused: :Gruebeln:

Magst du den mal (per PN) an mich senden, mach die persönlichen Daten unkenntlich und dann schaue ich mir das gerne mal genauer an. :confused: :confused: :confused:
Wurde (wenigstens schon fristwahrend) Widerspruch dagegen eingelegt, noch ist die Frist ja nicht vorbei dafür, man könnte auch noch (parallel dazu) eine Beschwerde nach Nürnberg senden, was bilden die sich denn ein, du hast Anspruch auf das ALGI nach der Aussteuerung.
bei AfA erhielt ich die Mitteilung von der DRV ans AA über meine volle Erwerbsminderung .
Verstehe ich nicht, das haben die doch nicht zu entscheiden, in welcher Weise erfolgte diese Information, schriftlich ???
Mir hatte die DRV lediglich mitgeteilt ,daß eine Reha nicht erfolgsversprechend sei und die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien, dem habe ich form- und fristgerecht widersprochen .
OK, die Reha wurde also abgelehnt, weil man sich eine Wiederherstellung deiner Erwerbsfähigkeit davon nicht mehr erwartet, was heißt in diesem Zusammenhang, du würdest die "persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen" ... wofür genau erfüllst du die nicht, nur für die Reha oder würde das auch einen Anspruch auf EM-Rente betreffen, denn eigentlich müßte dieser Reha-Antrag dann in einen Antrag auf EM-Rente "umgedeutet" werden, ... besonders wenn man da (angeblich) die AfA bereits drüber informiert haben will.

Du solltest Akteneinsicht bei der AfA beantragen (§ 25 SGB X) und dieses Schriftstück (der DRV an die AfA) verlangen, vom VDK halte ich nicht viel im Bezug auf die AfA und die Regelungen zur Nahtlosigkeit, was haben die denn bisher erreicht für dich ... irgendwie NIX, oder ... :Ohnmacht:

Bis zu einer endgültigen Entscheidung (zu deinem Widerspruch wegen der abgelehnten Reha) hat die AfA weiter zu zahlen, gemäß § 145 SGB III sind die dazu verpflichtet, denn einen klaren Bescheid wegen EM-Rente gibt es ja auch nicht und nur der würde die AfA berechtigen, die Leistung mit der bisherigen Begründung einzustellen (wegen erwiesener Erwerbsminderung) ... :keule: :keule: :keule:

Hat man denn auch schon was von dir zurück gefordert oder gab es noch gar kein Geld von der AfA seit du ausgesteuert bist ???
Die Ablehnung der Reha und die Mitteilung der DRV wird von der AfA und auch dem JC als Nichtverfügbarkeit verwendet und keine Zahlung geleistet .
Die Ablehnung der Reha ist aber noch nicht endgültig entschieden, weil du Widerspruch gegen diese Ablehnung eingelegt hast, das können die also nicht nehmen als Begründung für deine "Nicht-Verfügbarkeit", schon gar nicht beim JC, da ist das erst mit einem rechtsgültigen EM-Rentenbescheid von der DRV möglich, es wird Zeit, dass du dir die angeblich vorliegenden "Nachweise" dafür mal per Akteneinsicht einforderst.

Beim JC muss aber zumindest der Antrag deiner Frau angenommen werden, das ist erstmal unabhängig davon zu sehen ob man dich für Erwerbsfähig hält oder nicht, du bist dann als Teil ihrer Bedarfsgemeinschaft sowieso mit dabei.
Wäre ganz nett wenn du mir die Fragen deine Frau betreffend mal beantworten würdest, ob sie (rein rechtlich/gesundheitlich gesehen) in der Lage wäre mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten ... :confused: :Gruebeln:

Es ist im Moment egal ob sie das wirklich möchte, im SGB II /Hartz 4 spielt das leider überhaupt keine Rolle mehr, aber irgendwo müßt ihr ja erstmal wieder Geld zum Leben und für die Miete herbekommen und deine Frau ist beim Sozial-AMT (SGB XII) vermutlich noch weniger Leistungsberechtigt als du selber.
Meine Bestrebungen zielen darauf ab den mir zustehenden Anspruch auf ALG 1 fortzuführen und erst danach einen Antrag auf EU Rente zu stellen . Durch 20 Jahre Selbstständigkeit habe ich leider nur sehr wenig Rentenpunkte . Wie kann ich am besten weiter vorgehen ?
Einige Hinweise habe ich dir schon dazu gegeben, aber ohne die Unterlagen zu kennen ist es sehr schwierig dir da konkret was zu raten, deine gewünschte Reihenfolge (erst ALGI ausschöpfen, dann EM-Rente beantragen) wird dabei nicht funktionieren (können), denn irgendein Antrag MUSS bei der DRV in Arbeit sein, um Anspruch nach § 145 SGB III zu haben.

Wenn es wirklich um eine "Umdeutung" der Reha in EM-Rente gehen soll, bleibt dir nur der Antrag auf EM-Rente übrig und bis du den Bescheid dazu erhalten wirst, muss die AfA noch weiter ALGI zahlen ... mit dem schriftlichen Rentenbescheid endet dieser Anspruch aber sofort.

Soweit die Theorie ohne genaue Kenntnis der von dir erwähnten Schriftstücke, wie gering eine EM-Rente dann eventuell ausfallen wird ist den Leistungsträgern da am Ende egal ... letztlich könnte es passieren, dass deine Frau trotzdem noch zum JC gehen muss, damit ihr zusammen auskommen könnt mit dem Einkommen ... denn solange sie noch keine eigene Rente bekommt, ist sie offiziell Erwerbsfähig und es besteht kein Anspruch für euch gemeinsam aus dem SGB X II.

Jetzt komm erstmal gut in das Neue Jahr und dann wird sich hoffendlich bald manches klären (lassen) ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von burgunder » Do 2. Jan 2014, 10:41

Liebe Doppeloma ,
zunächst herzlichen Dank für deinen weiterführenden Beitrag.... und alle gute Wünsche für 2014 !!!

nochmal zum Zeitablauf und meiner existenziellen Lage
am 15.08.13 Bewilligungsbescheid für alg1 vom 14.07.13 bis 12.07.15 , Zahlung erfolgte vom 14.07.13 bis 31.10.13
am 16.08.13 Aufforderung von AfA binnen Monatsfrist Reha Antrag zu stellen
an 12.09.wurde von mir Reha Antrag bei der DRV gestellt
am 19.09.13 schreibt AfA an DRV mit bezug auf § 145 SGBIII, daß sie von meinem Leistungsvermögen von unter 15 Stunden ausgehen und bitten um Überprüfung
am 07.10.13 Mitteilung von DRV an mich , daß sie Leistung auf Reha ablehnen entsprechend §10 SGBVI
am 31.10.13 teilt DRV auf Anfrage der AfA mit, daß Antrag auf Reha wegen fehlender Erfolgsaussichten in Rentenantrag umgedeutet sei gem.§ 116 II Nr1 SGB VI
am 05.11.13 Widerspruch von mir an DRV mit ausführlicher Begründung zum 26.11.13 hierzu erfolgte bisher noch keine Rückmeldung von DRV
am 04.12.13 Zahlungsaufforderung durch von mir bevollmächtigten VDK an AfA wegen ausgebliebener Zahlungen für November 2013
am 05.12.13 teilt die DRV auf Anfrage der AfA mit ich sei voll erwerbsgemindert ,... hierzu sind keine ärztlichen Untersuchungen erfolgt !
am 11.12.13 bekomme ich nach einigen Telefonaten Zweitschrift von Aufhebungsbescheid ab 01.11.13 wegen Wegfall der Verfügbarkeit
Rechtsgrundlage §§137 I ,138 SGBIII und § 48I 2 SGB X i.V.m. § 330III SGBIII
am 19.12.13 erhebe ich Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid mit der Begründung, daß ich meine bisherige Tätigkeit als Berufskraftfahrer zwar nicht mehr ausüben kann aber für andere Tätigkeiten 20 Stunden / Woche zur Verfügung stehe .
am 19.12.13 verweist mich Sozialamt an JC, dort soll meine Ehefrau , die eine Rente aus der Ukraine bezieht , einen Antrag auf Alg 2 stellen , somit werde ich mit erfasst .
am 20.12.13 teilt mir DRV mit, daß ich bis 10/2014 befristeten Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gem. §43(2)SGBII habe
am 23.12.13 teilt mir die örtliche DRV mit, daß zunächst ein Rentenantrag gestellt werden muß , das wäre erst am 10.01.14 möglich ; die Entscheidung dauert bestimmt lange Zeit ?
am 27.12.13 bekommt meine Frau einen Termin für den 10.01.14 beim JC für Besprechung und Abgabe des ALG 2 Antrags

wir (über)leben weiterhin von der Rente meiner Frau und Notgroschen , Nebenkosten für die Wohnung können wir nur teilweise bezahlen
wie und wo kann ich schnell mir zustehende Zahlungen bekommen ?

Liebe Grüsse von Burgunder

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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jan 2014, 16:11

Hallo burgunder, :smile:
.... und alle gute Wünsche für 2014 !!!
Dir auch von ganzem Herzen ... :umarm:

nun blicke ich langsam durch, es geht tatsächlich um die "Umdeutung" des Reha-Antrages in eine Rente wegen Erwerbsminderung und dem kannst du dich (in diesem Falle) nicht widersetzen.

Die DRV lehnt (die auf Anweisung der AfA beantragte) Reha ab, weil es zumindest im Moment keine Besserungsaussichten gibt dadurch, die AfA erwartet jetzt, dass du den Antrag auf EM-Rente stellst und solange du das nicht nachweisen kannst, wurde die Zahlung "vorläufig" eingestellt, das hätte dir (bei etwas mehr Sachverstand) auch der VDK so erklären können /müssen ...

Der Widerspruch (auf die Ablehnung der Reha) war überflüssig, wenn die DRV bereits der Ansicht ist, dass eine zeitweise Berentung erfolgen wird/muss, dann hast du da keine Chance was Anderes zu erreichen, diese Entscheidung kann auch nach "Aktenlage" getroffen werden.
Kommt ja drauf an welche Gesundheitsunterlagen du eingereicht hattest /welche Ärzte eventuell angeschrieben und um Berichte gebeten wurden, die DRV prüft das ja auch im Zuge eines Reha-Antrages und die Schweigepflichtentbindungen dafür hast du sicher auch alle unterschrieben.

Den Widerspruch zur Reha-Ablehnung solltest du schriftlich zurücknehmen (das brauchst du nicht begründen, schreibst nur, dass du den Widerspruch vom XXX zurücknimmst. Datum, Unterschrift FERTIG !!!), dazu wird die DRV auch nichts mehr bearbeiten, weil ja die Rente bewilligt werden soll und dafür fehlt noch der notwendige Antrag ...

Zudem hat die AfA das aktuelle "Dispositionsrecht" (Entscheidungs-Recht bei Umdeutung wegen der Aufforderung zum Reha-Antrag) und das verbietet dir eine angebotene Rente (statt der Reha) abzulehnen.
Bis zur schriftlichen Bewilligung der EM-Rente MUSS die AfA dann weiter zahlen, bekommt dann den möglichen Teil aus der Rente "erstattet", wenn ihr (mit beiden Renten) dann nicht auskommen könnt bleibt Wohngeld oder Sozial-Hilfe.

Bekommt denn deine Frau bereits eine "offizielle" Altersrente (darf ich fragen wie alt sie ist ?), mit Auslandsrenten kenne ich mich nicht aus und wie das auf Ansprüche aus deutschen Sozialsystemen wirkt weiß ich auch nicht.
Der Betrag den sie bekommt würde natürlich überall als Einkommen angerechnet werden und dann müßte man sehen, ob (mit deiner Rente dazu) überhaupt noch ein Anspruch übrig bleibt, für Zuschüsse von irgendeinem Amt.
am 20.12.13 teilt mir DRV mit, daß ich bis 10/2014 befristeten Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gem. §43(2)SGBII habe am 23.12.13 teilt mir die örtliche DRV mit, daß zunächst ein Rentenantrag gestellt werden muß , das wäre erst am 10.01.14 möglich ; die Entscheidung dauert bestimmt lange Zeit ?
Nein, denn die Enscheidung ist in deinem Falle bereits gefallen, man teilt dir doch schon mit, für welchen Zeitraum der Rentenbescheid dann gültig sein wird.

Ein Formular-Antrag ist IMMER nötig, auch wenn die das bei der DRV schon "freiwillig in Rente umgedeutet haben", der "Amtsschimmel muss wiehern", dazu hätte dich der VDK bereits viel besser beraten müssen, du brauchst dazu Niemanden besonders beauftragen, den Antrag bekommt man auch im Internet.
Ist natürlich hilfreich wenn du Unterstützung hast beim Ausfüllen aber zwingend notwendig ist das nicht.

Du kannst nicht mehr viel falsch machen dabei, außer du wartest weiter und tust es nicht, dann ist die (vorgesehene) Zeitrente schon fast abgelaufen und du kannst direkt den Verlängerungsantrag stellen.

Warum die immer so kurze Zeit bewilligen weiß ich nicht, aber das ist im Moment auch egal, bitte sieh zu, dass du den Antrag stellst bei der DRV, weise das dann nach bei der AfA und bis zur Entscheidung müssen die dann nachzahlen und die weiteren Zahlungen wieder aufnehmen.

Dein Anspruch auf ALGI (gemäß Nahtlosigkeit § 145 SGB III) bleibt dir auch für den Fall weiter erhalten, dass es später mit der Verlängerung (bei der DRV) mal Probleme geben würde, aktuell hast du keine Wahl mehr und musst die Berentung annehmen.

Die Einstellung von der AfA nach § 330 ist sozusagen vorläufig erfolgt, weil du der "Mitwirkung" (Antrag auf EM-Rente stellen) bisher nicht nachgekommen bist, leider dürfen die das so machen, müssen aber die Zahlungen sofort wieder aufnehmen, wenn du das gemacht hast und nachweisen kannst.

Ich finde es immer sehr schlimm. dass die zuständigen Stellen (AfA /DRV) nicht in der Lage sind den Menschen verständlich zu erklären, was sie wollen und warum man dieses oder jenes tun soll /muss ... da wird einfach nicht mehr gezahlt und der Betroffene soll sich "denken" können, warum das so ist ...

Und die sogenannten "Sozialverbände" sind da auch alles andere als hilfreich, ich bin wieder ausgetreten, als man mich schon beim Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung hängen ließ, mit einem Anwalt für Sozialrecht (auch auf Staatskosten) habe ich dann wenigstens am Gericht bekommen was mir zusteht.
wir (über)leben weiterhin von der Rente meiner Frau und Notgroschen , Nebenkosten für die Wohnung können wir nur teilweise bezahlen
wie und wo kann ich schnell mir zustehende Zahlungen bekommen ?
Das mit den Nebenkosten ist nicht ungefährlich, unbedingt zur Wohngeldstelle gehen auch zur Rente deiner Frau (alleine) kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen ..."schnell geht da meistens nichts" aber das hättet ihr schon längst tun sollen (wieder mal keine gute Beratung vom VDK), denn Wohngeld gibt es erst ab Antragstellung ... jetzt also frühestens für Monat Januar 2014.

Hier hätte euch auch das JC drauf aufmerksam machen müssen, denn Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn ein Anspruch darauf gegeben ist entfällt ein Antrag auf ALGII ... ich könnte gerade wieder stundenlang :kotzen: , wenn ich lese wie wenig ihr zu euren Rechten und Ansprüchen informiert wurdet von den zuständigen Behörden ...

Trotzdem fragen, ob rückwirkend möglich ist, weil man euch dazu eben (leider) nicht entsprechend beraten hat bei den anderen Ämtern ...

Wenn ihr ansonsten aktuell von der Rente deiner Frau einigermaßen leben könnt, dann solltet ihr das erstmal zusammenrechnen (ihre und deine zukünftige Rente) und überlegen, ob ein Antrag auf ALG II wirklich notwendig ist, vielleicht lieber bei der Wohngeldstelle mal spätestens durchrechnen lassen (wenn dein Bescheid da ist), ob ihr dort einen Zuschuß zur Miete bekommen könnt.

Der Anspruch an das SGB II ist nicht besonders hoch, denn Renten werden nicht als "normales" Erwerbseinkommen gezählt, davon gibt es also keine "Absetzbeträge", Grundbedarf sind (aktuell meines Wissens) pro Person (in einer Bedarfsgemeinschaft aus 2 Erwachsenen) um die 340 € und dazu kommt nur noch die aktuelle komplette Miete (Kaltmiete + monatlicher Betriebskosten-Abschlag).

Sollte eure Wohnung dem Amt nicht "angemessen" sein, dann könnte auch die Aufforderung folgen diese Kosten (durch Umzug) zu senken, an deiner Stelle würde ich mir gut überlegen, ob das wirklich erstrebenswert ist am 10.01. ALGII zu beantragen.
Denn wenn deine Frau ansonsten gesund ist (also nicht ärztlich bescheinigt AU geschrieben), wird man von ihr erwarten, dass sie sich Arbeit sucht, damit ihr bald keine Gelder mehr "vom Staat" in Anspruch nehmen müsst.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von burgunder » Do 2. Jan 2014, 22:34

Liebe Doppeloma ,

danke für deine schnelle Antwort , Kompliment du hast hinreichend Erfahrung und triffst passende Schlussfolgerungen . Kurz und knapp die Ämter treiben mit mangelnder Information
und fehlenden Hinweisen ein Verwirrspiel um ihre Zahlungspflichten zu umgehen .
Von meinem Gesundheitszustand ausgehend wäre eine Reha erforderlich und sinnvoll . Mir erging es vor 38 Jahren ähnlich wie Michael Schumacher nur war ich jünger und unbekannt . Ich hatte ein schweres SHT und lag 3 Wochen im Koma , hatte zum Glück einen großen Schutzengel und kam weitgehend wieder zu einem normalen Gesundheitszustand zurück . Leider bin ich jetzt aufgrund einer OP- Narbe im Nervengewebe auf die Einnahme von Antiepileptika angewiesen und die Nebenwirkungen davon sind heftig , da wäre eine Fachklinik sinnvoll um meine Behandlung zu verbessern und ein medizinisches Gutachten zu erstellen . Auch gilt immer noch der Grundsatz, Reha vor Rente . Die DRV lehnt zunächst standardmäßig Reha Anträge ab ohne die Empfehlungen meiner behandelnden Ärzte zu berücksichtigen . Die schriftlichen Aussagen der DRV gegenüber mir und der AfA erscheinen wenig qualifiziert und bedürfen einer gerichtlichen Überprüfung . Soll ich darauf verzichten weil ich in existenzielle Not gebracht werde ? Wer zahlt in dieser Übergangszeit, besteht
nicht mein Anspruch auf ALG1 während des schwebenden Verfahrens bzgl. Bewilligung der Reha weiter ? Meine Frau ist 52 Jahre alt und bezieht nur eine geringe Rente aus der Ukraine , sie schreibt zusätzlich im Internet Artikel für unterschiedliche Auftraggeber für unseren Lebensunterhalt , wir wohnen in unserer eigenen Wohnung . Ich versuche mit dem Rechtsanwalt vom VDK einen Termin für ein längeres Gespräch über die weitere Vorgehensweise
zu bekommen und danke dir für deine wichtigen Hinweise .

Liebe Grüsse von Burgunder

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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jan 2014, 23:50

Hallo burgunder, :smile:
Leider bin ich jetzt aufgrund einer OP- Narbe im Nervengewebe auf die Einnahme von Antiepileptika angewiesen und die Nebenwirkungen davon sind heftig , da wäre eine Fachklinik sinnvoll um meine Behandlung zu verbessern und ein medizinisches Gutachten zu erstellen .


Soweit nachvollziehbar aber wie du selber schreibst warst du damals noch um Einiges jünger als heute und brauchtest die heute erforderlichen Medikamente offenbar noch nicht.
Ich bin kein Mediziner und kann das nicht beurteilen in welchem Ausmaße dir da noch eine Reha deutliche Verbesserungen bringen könnte, die eine Erwerbstätigkeit (Vollzeit /Teilzeit) noch wieder möglich machen würden.

Eine Fachklinik ist jedoch eine medizinische Behandlungsmaßnahme (auf Kosten der KK) und keine Reha der DRV, die nur zur Stabilisierung eines bereits gebesserten Gesundheitszustandes beitragen soll.
Auch gilt immer noch der Grundsatz, Reha vor Rente . Die DRV lehnt zunächst standardmäßig Reha Anträge ab ohne die Empfehlungen meiner behandelnden Ärzte zu berücksichtigen .


Das stimmt so nicht ganz, die DRV ist allgemein nicht daran interessiert "lieber" Rente zu zahlen, als eine Reha zu bewilligen, diese schmerzliche Erfahrung haben hier viele User schon machen müssen (ich u.A. auch), dass man eher das "rentensparende Gesundheits-Wunder" aus der Reha erwartet, auch seitens der DRV... :confused: :Gruebeln:

Ich denke schon, dass man die Einlassungen deiner Ärzte berücksichtigt hat, aber im Moment eben eher einen akuten "Behandlungsfall" als einen Rehafall bei dir sieht, die relativ kurze Befristung deutet jedenfalls durchaus darauf hin, dass man noch nicht aufgegeben hat, auf eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bei dir zu hoffen. :Gruebeln:
Die schriftlichen Aussagen der DRV gegenüber mir und der AfA erscheinen wenig qualifiziert und bedürfen einer gerichtlichen Überprüfung . Soll ich darauf verzichten weil ich in existenzielle Not gebracht werde ?
Hast du denn (im Zuge des Widerspruches) die maßgeblichen gesundheitlichen Unterlagen (per Akteneinsicht) bei der DRV angefordert, im Prinzip ist es erst danach sinnvoll einen Widerspruch konkret zu begründen oder eben zurückzunehmen, wenn sich die Entscheidung als korrekt erweisen sollte.
Wer zahlt in dieser Übergangszeit, besteht
nicht mein Anspruch auf ALG1 während des schwebenden Verfahrens bzgl. Bewilligung der Reha weiter ?


Niemand, wenn du darauf bestehst den Reha-Antrag gerichtlich klären zu wollen, das kann Jahre dauern ... :Ohnmacht: Ich denke aber eher, dass man dir auch dort von der Klage abraten wird, die aktuelle Rechtslage ist eindeutig, der Reha-Antrag wird/wurde in Rente (auf Zeit) "umgedeutet", in dieser Zeit hast du Gelegenheit deine Gesundheit durch die entsprechende fachärztliche Behandlung und Betreuung zu bessern /zu stabilisieren ...

Gezielte medizinische Behandlung deines aktuellen Zustandes ist nicht Aufgabe der Rentenkasse, die AfA besteht auf der Wahrnehmung des Dispositionsrechtes, das dich zwingt die Rente (als Folge des gestellten Reha-Antrages) JETZT anzunehmen oder Keiner wird mehr was zahlen (müssen), höchstens noch das JC weil man euch nicht "verhungern lassen darf" ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Es interessiert leider Niemanden, ob diese Rente aktuell ein zu geringes Einkommen bietet, das ist kein Entscheidungskriterium, weder für die AfA, noch für die DRV und ebensowenig für ein Sozialgericht.
Die AfA zahlt aktuell nur weiter, wenn du den Antrag auf EM-Rente gestellt hast und stellt die Zahlungen wieder ein, wenn dir der Bescheid der DRV dazu schriftlich vorliegt.

Die wurden bereits über die vorgesehene Berentung informiert, da interessiert die ein "schwebendes Verfahren" wegen dem Reha-Antrag nicht mehr, als Grundlage für deinen Anspruch nach § 145 SGB III, die wollen auch nur solange zahlen, wie sie unbedingt MÜSSEN ...
Meine Frau ist 52 Jahre alt und bezieht nur eine geringe Rente aus der Ukraine , sie schreibt zusätzlich im Internet Artikel für unterschiedliche Auftraggeber für unseren Lebensunterhalt , wir wohnen in unserer eigenen Wohnung .
Wie ich schon geschrieben habe kenne ich die Bedingungen nicht, betreffend eine Rente aus dem Ausland, wurde denn beim JC darüber schon gesprochen, wurde das dort mit angegeben, auch das Einkommen aus ihrer Nebentätigkeit muß sie dort angeben /nachweisen ...

Für eure Wohnung könnt ihr trotzdem KdU (Kosten der Unterkunft vom JC) bekommen, bis zur (örtlich festgelegten) Höchstgrenze einer "angemessenen Wohnung" für 2 Personen, auch Wohngeld ist möglich bei Wohneigentum, da heißt das "Lastenzuschuß", bitte lasst euch auf der zuständigen Wohngeldstelle dazu beraten.
Ich versuche mit dem Rechtsanwalt vom VDK einen Termin für ein längeres Gespräch über die weitere Vorgehensweise
Der kann die geltenden Gesetze (zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen) auch nicht ändern oder umgehen, jeder Tag den du jetzt keinen Antrag auf EM-Rente stellst, ist ein verlorener Tag in jeder Hinsicht (besonders in finanzieller), ehe das nicht erledigt ist, wird euch jede Stelle wieder daran erinnern das zu tun, um überhaupt noch irgendwo Ansprüche zu haben.

Die DRV wird dich ganz sicher zur Reha schicken, wenn sie das vielleicht im nächsten Jahr (zum Ablauf deiner Zeitrente) für angebracht und sinnvoll hält ... du kannst hier im Forum vielfach nachlesen, wie schwer es oft ist die DRV davon zu übnerzeugen, dass man NICHT mehr Erwerbsfähig ist und eine Reha das auch nicht mehr ändern wird, die geben dir keine EM-Rente, wenn das im Moment nicht unbedingt notwendig wäre ...

Ich wünsche dir die richtigen Berater und die richtigen Entscheidungen !!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 3. Jan 2014, 11:52

Hallo,

ich kann die Worte von Doppeloma nur wiederholen, dir bleibt nichts anderes übrig, als sofort den Rentenantrag zu stellen. Durch die Umdeutung des REHA-Antrages ist die Rente schon bewilligt und wenn dann der Rentenantrag schriftlich vorliegt, hast du ganz schnell den Rentenbescheid in deinen Händen. Ich habe dies durch, hatte am 09.07. schriftlich den Rentenantrag gestellt und Ende Juli kam schon der Bescheid.

Wenn du unbedingt noch zur REHA fahren willst, musst du den REHA-Antrag nun bei der Krankenkasse stellen, denn die sind jetzt für dich zuständig. Als Begründung würde ich angeben, dass du nach der befristeten Rente unbedingt wieder versuchen willst in das Arbeitsleben einzusteigen.

Auch ich rate dir, den Widerspruch zurück zunehmen, da alles nur unnötig hinaus gezögert und so lange auch kein Geld fließen wird. Den Rentenantrag findest du im Internet. Bei mir lag er sogar bei der Ablehnung der REHA bei. Du brauchst nicht mehr als den Rentenantrag und den Antrag für die Krankenversicherung der Rentner (KdVR) ausfüllen, Voraussetzung ist natürlich, dass dein Rentenkonto bereits geklärt ist.

Gruß maday

Beide Formulare kannst du hier runterladen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0100.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0810.pdf
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

burgunder
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Re: Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen

Ungelesener Beitrag von burgunder » Sa 4. Jan 2014, 21:37

Hallo Doppeloma ,

besten Dank für deine weiterführende Information , als Schlussfolgerung werde ich wohl einen Rentenantrag stellen . Wobei es für mich nicht verständlich ist wie mit willkürlichen Methoden eine mir rechtlich zustehende Leistung aufgehoben wurde. Nach Aufforderung auf Auskunft erhielt ich vom AA die schriftliche Mitteilung der DRV ich sei voll erwerbsgemindert ohne dies mit einem ärztlichen Gutachten zu belegen und dem weiteren Vermerk eine Rente käme nicht in Betracht da ich zu einem früheren Zeitpunkt keinen Rentenantrag gestellt hätte . Hierzu in 03/2013 wurde bereits auf Antrag der KK von mir ein Antrag auf Reha gestellt mit Ablehnung von der DRV . Aufgrund der medizinischen Behandlung und einer Verbesserung meiner postoperativen Beschwerden bestand damals kein Grund für einen Rentenantrag . Es ging und geht auch jetzt nicht um eine Verbesserung meines Gesundheitszustandes durch eine Reha sondern um eine Verschiebung der Kosten auf einen anderen Leistungsträger . Den Erklärungen seitens der AfA wie auch der DRV liegen keine medizinisch anerkannten Gutachten zugrunde .
schaun wir mal was kommt

mit besten Grüssen von Burgunder


Hallo maday,

Danke für deinen Beitrag
den Rentenantrag werde ich aus pragmatischen Gründen stellen , wobei ich gespannt bin welche Überraschungen von der DRV da noch auf mich zukommen !

viele Grüsse Burgunder

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