Hallo Doppeloma ,
Rentenantrag habe ich komplett gestellt und dann die AfA darüber informiert , zwischenzeitlich kam nochmals Mitteilung von AfA bzgl. Aufhebung des Bewilligungsbescheids für Alg 1 dieses mal mit Aufhebungsbescheid zum 12.12.13 mit der Begründung bei der Ablehnung meines Reha-Antrags hätte die DRV mitgeteilt daß bei mir volle Erwerbsunfähigkeit gegeben sei.
Frage Besteht noch ein Anspruch aus §145 sgb III oder ist die Mitteilung der DRV an die AfA schon rechtswirksam oder muß nicht zunächst eine aktuelle Begutachtung im Zusammen-hang mit dem Rentenantrag erfolgen ? Sozialamt hat Zahlungen abgelehnt da keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden sei . Woher bekomme ich mir zustehende Leistungen bis dem Antrag auf eu-Rente entsprochen wird ?
Danke für Antworten
viele Grüsse von Burgunder
Zahlt Sozialamt oder muß meine Frau ALG 2 stellen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste