Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
FreeNine
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Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Nov 2013, 18:45

Hallo @ all,

habe schon mal vor einiger Zeit hier Hilfe gesucht und gefunden.

Infolge einer Multisystemerkrankung bin ich schon länger arbeitsunfähig, die Rente wurde abgelehnt und die Klage läuft diesbezüglich, d. h. ich erhalte momentan ALG2.
Auf Grund der Erkrankung muss ich viele notwendige Behandlungen selbst tragen und bin auch ständiger Gast bei diversen Fachärzten u.a. nicht alle am Wohnort. D. h. in der Regel komme ich im Monat durch die chronische Erkrankung auf ein Minimum von ca. 80 Euro an Eigenbeteiligung von med. Leistungen trotz Zuzahlungsbefreiung.

Soweit ich aus der Zusammensetzung des Hartz IV Regelsatzes entnehme, enthält dieser keine Beträge für notwendige medizinische Behandlungen, die leider nicht oder nicht mehr Bestandteil der GKV sind. Z. B. Medikamente, welche auf Grund von Kostengründen aus der Kassenerstattung der GKV herausgenommen wurden (jedoch nicht auf Grund ihrer Wirkung), werden wenn medizinisch notwendig auf einem grünen Rezept verordnet. Des weiteren nicht zu finden sind Fahrtkosten zu Fachärzten, die nicht am Wohnort zu finden, bzw. wo die Termin-Wartezeiten zu lang sind usw.

Laut Ärztezeitung vom 31.03.2011 sind die „Grünen Rezepte“ auch sozialrechtlich wichtig. „Rezeptfreie Arzneimittel müssen vom Patienten zwar in der Regel selbst bezahlt werden – für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen können sie jedoch einen besonderen Hilfebedarf auslösen.

Das geht alles zu Lasten anderer Kategorien des Regelsatzes. Laut Hausärztin sollte ich mich diesbezüglich beim Sozialamt bzw. Jobcenter zwecks Kostenerstattung informieren und sie hat die Beantragung unterstützt durch Bescheinigung diverser notwendiger Behandlungen /Medikamente.

Meine direkte Anfrage vor 3 Monaten an das Jobcenter zu folgenden Fragen wurde bis heute nicht direkt beantwortet: Z.B. Wie ist dieser „Besondere Hilfebedarf“ beim JOB-Center zu beantragen? Was ist dabei zu beachten? Bisher habe ich in den Antragsformularen des JOB-Centers nur das Zusatzblatt 8 gefunden. Gibt es noch ein anderes Formular für oben genannte Sonderausgaben? Oder erfolgt diese Beantragung formlos?

Jedenfalls forderte das Jobcenter daraufhin Nachweise zu erfolgten Fahrten und Terminen, Kosten zu Medikamenten und Behandlungen an. Die Ärzte unterstützten mich bei diesen z.T. nachträglich angeforderten Unterlagen/Nachweisen so, das ich alles termingerecht einreichen konnte. Das zog sich über 2 Monate dahin, dann war Funkstille. Ca. 6 Wochen nach Einreichung der letzten Unterlagen, erlaubte ich mir den Stand der Bearbeitung zu erfragen. 2 Tage darauf erhielt ich 4 Bescheide mit Ablehnung. Man hatte die Leistungen in 4 Bestandteile (Zusätzliche Kostform, Medikamente, Fahrtkosten, sonstige Behandlungen) zerpflückt und mit allgemeinen Begründungen abgelehnt. :Ohnmacht:

Mir kommt es wie eine reine Beschäftigungstherapie für 3 Monate vor. Dann hätte man es ja auch gleich ablehnen können. Da gehe ich natürlich in Widerspruch.

Nun meine Frage hier an euch. Ist jemand in ähnlicher Situation und hat ggf. einen besonderen Hilfebedarf durchgesetzt? Oder kann mir noch jemand einen Tipp oder Info geben.

Danke schon jetzt für jede Antwort :warte:

LG FreeNine :winke:

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Re: Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 4. Nov 2013, 19:14

Kopier deinen Beitrag und stell ihn mal dort ein..dort sind ehr Fachleute für ALG2 zu finden, denke in deinem Fall
wird dir dort bestimmt geholfen werden, was Mehraufwand usw angeht.
Wir kennen uns in Rentensachen aus, der ein oder andere auch mit ALG2, aber dort sind viele die sich besser mit
ALG2 auskennen, die sollten man befragen. Keine Angst, sind dort auch genauso nett wie wir hier.
http://www.elo-forum.org/
lg
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Re: Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Nov 2013, 19:44

Danke Fatbob für den Link :umarm:
habe schon mal was dort dazu gefunden:

http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... -05-a.html

Und zur Rente habe ich ggf. auch mal irgendwann noch fragen - das schlummert ja alles so vor sich hin. Mal sehen wann da was am SG passiert. :Bett:
LG
Zuletzt geändert von FreeNine am Mo 4. Nov 2013, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 4. Nov 2013, 19:51

Würde aber trotzdem nochmal deinen Beitrag dort einstellen, denke sie werden dir
helfen alles zu formulieren...
Ansonsten wie mein alter Meister es immer sagte..Man muss nicht alles wissen, sonder nur wo es geschrieben steht.
lg
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Re: Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Mo 4. Nov 2013, 20:00

Zum Formulieren habe ich noch eine Top-Hilfe an der Hand mit Rechtskenntnissen. Und die geht auch nach der Devise:
"Man muss nicht alles wissen, sondern nur wo es geschrieben steht."

Allein wäre ich noch nicht auf dem jetzigen Stand. Aber ich bin bestrebt auch ein bisschen selbst zu suchen, was die kleineren Belange vorallem betrifft.
LG

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Re: Hilfebedarf / Medizinische Leistungen im Regelsatz?

Ungelesener Beitrag von FreeNine » Fr 1. Apr 2016, 17:55

kurzer Zwischenstand:
In dem Fall bin ich auch noch nicht viel weiter, außer das sich das Papier stapelt. Die unabhängige Patientenberatung UPD (alte Besetzung!) hatte mir 2015 noch einen sehr guten Tipp gegeben zwecks Fahrtkostenübernahme zu Fachärzten ect. - das habe ich auch noch mal so beantragt wie von Ihnen angegeben. Es dauert.... :warte:
Aber ich bleibe drann .
LG

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