ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Okt 2013, 15:55

Hallo Dinkelchen, :koepfchen:
Wenn ich eure Antworten so lese wird mir schlecht und ich habe das Gefühl egal welche Richtung man jetzt einschlägt wir werden den Terror nicht abwenden können.
Das tut mir sehr leid :troesten: aber es bringt dich nicht weiter wenn wir dir die Wahrheit, die Realitäten verschweigen, die dich /euch jetzt erwartet "nur damit du dich trügerisch besser fühlen kannst" ... die zuständigen Stellen werden nicht die geringste Rücksicht auf eure Wünsche und Gefühle nehmen ...
Das heisst also kein Geld, Bürokratie bis zum Abwinken und Psychoterror für die nächsten Monate. Warum? Ich will doch einfach nur friedlich meine Therapie weitermachen und die berufliche Reha antreten. Ich hab mich nicht drum geschert als er seine Anträge abgegeben hat, weil er sich alleine um seine Sachen kümmern muss, genau wie ich.


Wer Sozial-Leistungen (SGB II /SGB XII) in Anspruch nehmen muss (weil er sonst nix mehr zu beißen hat), der war schon immer der dazugehörigen Bürokratie ausgesetzt (ich kann durchaus verstehen, dass du /ihr das als überflüssigen, nervigen "Terror" empfindet) aber irgendwie MUSS doch auch überprüft werden, wer diese staatliche Hilfe wirklich braucht ... :confused: :Gruebeln:

Ich bin wirklich die LETZTE, die den zuständigen Behörden da irgendwie was "Gutes" abgewinnen könnte, aber was stellst du dir vor wie sonst das funktionieren soll :Gruebeln: ... man kann nicht einfach irgendwo (ohne Anträge /Überprüfungen der Sachlage/Angaben) Geld für den Lebensunterhalt verlangen, weil man krank ist, in Ruhe Therapie und eine Reha machen möchte ...

Wenn ihr dann beide über längere Zeit gemeinsam "den Kopf in den Sand steckt" und über die (bei den Ämtern) gemachten Angaben nicht gesprochen wird, dann muss das zwangsläufig irgend wann "in die Hose gehen" ... ich kann mir wie @Maday leider auch nicht vorstellen, dass er dem Grusi-Amt wirklich gemeldet hat, dass du seit XXX mit in der Wohnung wohnst ...

Dann wären die auf jeden Fall auch auf dich zugekommen, dass du dein Einkommen nachweisen musst und bei ihm wäre die Mietzahlung mindestens (per Bescheid) halbiert worden, nun möchte das JC wissen "ob du alleine in der Wohnung wohnst" ...
Davon ist abhängig ob man die volle Miete übernehmen wird /muss und ob du den Regelsatz als "Single" bekommst ... für Paare ist der Regelsatz pro Person ja niedriger ...
Den Punkt habe ich offen gelassen, also nichts eingetragen.
Geht ja kaum, wenn der Hauptmieter der Wohnung eine andere Person ist, für die KDU (Mietkosten vom JC) musst du doch auch entsprechende Angaben machen und nachweisen (Mietvertrag /Mietbescheinigung/eventuell Meldebescheinigung beifügen), da merken die doch schnell was "Sache" ist, dann wollen die natürlich genau wissen, in welchem "Verhältnis" du zum Hauptmieter stehst ... :confused:

Auf 40 m² wird man wohl eher nicht annehmen, dass es sich um eine völlig "unabhängige" WG handeln könnte (dann muss man das auch entsprechend klar schon im Antrag angeben und nachweisen können) und somit wird eine "Einstehensgemeinschaft" angenommen /vorausgesetzt, dem Amt das Gegenteil zu "beweisen" ist nicht wirklich möglich ...

Die schrecken auch nicht davor zurück, sich durch einen "Hausbesuch/Ortsbesichtigung" ihren eigenen Reim zu machen, letztlich beweist das zwar auch NICHTS aber die rechtlichen Möglichkeiten sind (für Grusi /JC) gegeben ... man braucht sie auch nicht in die Wohnung zu lassen, dann bekommt man eben kein Geld, weil man die "notwendigen" Nachprüfungen verweigert hat. :Ohnmacht:
Ich hatte ja auch meine Anträge, damals halt noch zu ALG I. Zudem hatte ich damals noch keine Ahnung dass die einem einen Strick aus allem drehen werden. Entschuldigt, ich bin gerade sehr mutlos und ich kann es nichtmal mit ihm teilen, denn er ist genauso überfordert mit all den Ämtern und schiebt diese Dinge bewusst von sich weg weil es ihn extrem stresst.


Gerade wenn dir bekannt ist "dass er diese notwendigen Dinge" gerne vor sich her schiebt, hättest du dich selber durch Nachfragen absichern sollen, denn wenn man sich Seitens der Grusi nie an dich gewendet hat, wegen Einkommensnachweisen, dann ist er seiner Mitwirkungs- und Informationspflicht dort (vermutlich) NICHT nachgekommen ...

Sollten die das tatsächlich beim Amt "verschlampt haben", dann wäre ein schriftlicher /bestätigter Nachweis zu dieser Information (am XXX) an die Grusi natürlich unerläßlich ... darum weisen wir ja immer wieder darauf hin, sich dort ALLES bestätigen zu lassen, was man denen mitgeteilt hat ...

Angebliche "Unwissenheit" schützt da auch "vor Strafe" nicht, diese Obliegenheiten stehen in JEDEM Leistungsbescheid (von Grusi /JC) mehr als deutlich drin, dass man ALLE wesentlichen Veränderungen umgehend zu melden hat, weil sie Einfluß auf den Leistungsbetrag haben könnten ...

Ihm wird ja als "Single" auch ein höherer Regelsatz (= 1 Mal 100 %) zuerkannt, als wenn man Teil einer Partner-BG ist (= 2 Mal 90 %), darauf hier Geld zu sparen, hätte das Grusi-Amt ganz sicher auch nicht verzichtet ... wir waren nur mal zur "Beratung" da, ob der Dopa dort was bekommen würde, mit seiner EM-Rente auf Dauer ...

Wir haben dann auf den Antrag verzichtet, weil wir sogar unser (MEIN) uraltes Auto erst verkaufen sollten ... :Heiss: :Hilfe: :Verwirrt:
Der nächste Streit ist quasi vorprogrammiert. Zwischen uns herrscht sowieso schon jedesmal eine finstere Stimmung wenn es um Behördenkram/Papierkram allgemein geht. Es belastet ihn zu sehr und ich kann ihn nicht zwingen sich zu informieren, zu handeln oder was auch immer.
Dann kann ich @Maday erneut nur voll zustimmen, dass du dich aus dieser Beziehung wenigstens Wohnungstechnisch lösen solltest, denn sein Verhalten reißt dich mit in den Abgrund ...

Er KANN noch eine einzige "gute Tat" für dich vollbringen, indem ER klar und deutlich (schriftlich !!!) erklärt und unterschreibt, dass er NICHT finanziell für dich aufkommen wird und will, ER wird auch die Wohngemeinschaft mit dir nicht länger weiterführen, das Amt möge dir zukünftig eine eigene/separate Wohnung bezahlen ... ER möchte damit ansonsten NICHTS weiter zu tun haben und macht auch keine weiteren persönlichen Angaben für deinen Antrag auf ALGII.

Das würde ich dann an das Formular (VE) heften und gar nichts darauf ausfüllen /unterschreiben ... damit dokumentiert ER dem JC gegenüber, dass ER euch nicht als "Einstehensgemeinschaft" betrachtet und den aktuellen Zustand eigentlich auch lieber schnellstens beenden möchte ...

Mal ganz klar ausgedrückt KANN er dich sowieso täglich "vor die Türe setzen", wenn IHM das alles mal zuviel wird mit deiner Anwesenheit in seiner Wohnung (und den damit zusätzlichen Ämterproblemen), du selbst hast doch keinerlei Rechte darauf, dort weiter wohnen zu dürfen, wenn ER das nicht mehr will...
Ich selbst hab jetzt Angst, dass die uns das Leben zur Hölle machen werden und seit wenigen Wochen habe ich auch vermehrt Einschlafprobleme was mit meinen Panikattacken zusammenhängt. Das ganze wird sich vermutlich verschärfen und wenn ich daran denke könnte ich schon wieder in Tränen ausbrechen. Als wenn unsere Situation nicht schon belastend genug ist..
Das ist die EINZIGE Möglichkeit diese Probleme (zumindest in absehbarer Zeit) in den Griff zu bekommen, "dein Partner wirft dich raus", du hast Anspruch auf eine EIGENE Wohnung, die das JC dann VOLL bezahlen MUSS und bekommst (ohne Probleme) deinen Regelsatz (100 %) und die sonstigen Ansprüche (Mehrbedarf bei Beginn der Reha) dazu ...

Eine drastische Lösung aber die EINZIGE die dir in irgendeiner Weise irgendwann die Ruhe und den Abstand von allen befürchteten Problemen bringen kann, als wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, diese "Partnerschaft" wie du sie hier schilderst, trägt ganz wesentlich zu deinen genannten Gesundheitsproblemen mit bei.

NICHT NUR die Behörden sind "schuld", dass es dir gerade wieder so schlecht geht, du selbst MUSST was ändern, damit es dir insgesamt besser gehen könnte und du DEINE vorrangigen Ziele (Therapie /Reha) erreichen kannst, mit dieser "Beziehung" und den unklaren Wohnverhältnissen im Nacken, kann das nicht funktionieren ... :Verwirrt: :Hilfe:

Betrachte meinen Vorschlag bitte als Denkanstoß und glaube mir, manchmal ist "ein ENDE mit Schrecken besser, als ein Schrecken OHNE ENDE" ... mach dich kundig (beim JC) welche Mietkosten (angemessene KDU bei dir vor Ort erfragen) du haben darfst und versuche möglichst schnell eine passende Wohnung für dich zu finden...

Die notwendigen Umzugskosten muss das Amt übernehmen, wenn man dir die Anmietung einer Wohnung schriftlich bewilligt hat ...das ist ALLES möglich, man MUSS aber selber was tun, um sich diese Dinge einzufordern ...auf die HILFE eines labilen "Lebenspartners" würde ich mich an deiner Stelle nicht mehr verlassen ... das ist eine sehr trügerische und wackelige Angelegenheit ...

Wie ihr dann eure privaten Beziehungen für die Zukunft regeln /fortführen wollt, ist natürlich vollkommen eure Angelegenheit, da hat euch dann KEINE Behörde mehr Vorschriften zu machen aber JEDER ist und bleibt für sein EIGENES Leben wieder selber verantwortlich und muß nicht noch den Mist mit "auslöffeln", den der Andere (aus welchen Gründen auch immer) beiden eingebrockt hat ... :lesen: :lesen: :lesen:

Stress und Bürokratie wirst du vorläufig nicht loswerden, egal wie du dich JETZT entscheidest, aber es sollte ein Weg werden der (vor Allem) DIR eine bessere Zukunft ermöglicht ... deinem Partner scheint sowieso alles EGAL zu sein... der kann sich auch nur selber "retten", wenn er irgendwann mal soweit sein sollte ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi: :umarm:
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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von maday » So 20. Okt 2013, 17:52

Dinkelchen hat geschrieben: Da die Whg noch nichteinmal 40qm groß ist, teilen wir uns alle Räume wobei wir uns die meiste Zeit in verschiedenen Räumen aufhalten (er WZ, ich SZ). Er bekommt Grundsicherung, ich bis Ende Oktober noch ALG I. Wir führen aufgrund unserer Krankheiten eine labile Beziehung die im Grunde mehr eine gute Freundschaft ist. Kennen tun wir uns schon ewig. Ich schätze mal dass das alles dem JC egal ist und sie uns sowieso als BG führen werden, oder?
Dinkelchen,
bei so einer Wohnungsaufteilung kann man nicht von einer WG oder Untervermietung ausgehen. Auch wenn euer Verhältnis z.Z. nur eine labile Beziehung ist, war es bei Zusammenzug sicher anders und hätte umgehend gemeldet werden müssen. Sieh mal in einem Beitrag (25.01.2013) von dir nach, da hast du geschrieben, "mein Mann kommt zur seelischen Unterstützung mit". Wenn damals keine Beziehung bestanden hat, hättest du sicherlich einen anderen Ausdruck verwendet, z.B. ein guter Freund begleitet mich.

Ich wünsche euch beiden ganz viel Redebedarf und Kraft dies gemeinsam zu klären und durch zu stehen. Vielleicht bringt euch diese Sache auch wieder ein wenig enger zusammen. Wenn nicht bleibt euch nur der Weg, getrennte Richtungen einzuschlagen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Mo 21. Okt 2013, 12:12

Danke für eure Antworten, die müssen jetzt erstmal verdaut werden, zuviel Input.
Auch wenn euer Verhältnis z.Z. nur eine labile Beziehung ist, war es bei Zusammenzug sicher anders und hätte umgehend gemeldet werden müssen.
Tatsächlich ist diese Beziehung von Anfang an labil gewesen, weil wir beide unsere Probleme mitgebracht haben.
Nächste Frage wäre, wie hoch ist die Miete und erhält er sie in voller Höhe oder nur anteilig? Wenn er die Miete wegen deines Miteinwohnens nur anteilig erhält, dann braucht ihr euch keine Gedanken machen, denn dann erkennt das Grundsicherungsamt an, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft seit.
Ich habe ihn gefragt und er sagt er bekommt nur die halbe Miete gezahlt.

Eine Frage aus aktuellem Anlass. Er hat gerade das Problem dass die RV ihn für arbeitsfähig erklärt hat (6h pro Tag für eine 5-Tage-Woche), obwohl er nichtmal den Haushalt alleine hinbekommt! :glotzen: :ic_down: Sämtliche Op´s haben seine Beschwerden nicht verbessert, eher noch verschlechtert, die Ärzte bei denen er war haben nicht das geringste Interesse gezeigt WIRKLICHE Ursachenforschung zu betreiben damit es ihm endlich besser geht. Wenn er den Bescheid jetzt so annimmt, erlöschen ja auch sämtliche Ansprüche auf zb Schmerzensgeld oder ähnliches, oder bin ich falsch informiert? Welche Möglichkeiten hat er jetzt um zu seinem Recht zu kommen? Es kann doch nicht sinnig sein sich täglich mit starken Schmerzmitteln zuzupumpen um dann irgendwann den Löffel abzugeben weil Nieren und Leber aufgegeben haben, schon gar nicht in so jungen Jahren.

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 21. Okt 2013, 18:38

Hallo Dinkelchen, :smile:
Ich habe ihn gefragt und er sagt er bekommt nur die halbe Miete gezahlt.
er "sagt" es, den Bescheid kennst du aber nicht und was er dazu in seinen Anträgen angegeben hat, üblicherweise begnügen die sich nicht damit, dass man zugibt/mitteilt Jemand sei mit in die Wohnung eingezogen ... dann wollen die auch wissen wer dieser "Jemand" ist und ob der vielleicht genug Geld hat, dass die Grusi nicht mehr zahlen muss ...

Vielleicht geben die aktuell auch nur noch Ruhe wegen dem "Karenzjahr/Probejahr" das den Lebensgemeinschaften eingeräumt wird, aber das ist ja bald vorüber ... :confused: :Gruebeln:
Eine Frage aus aktuellem Anlass. Er hat gerade das Problem dass die RV ihn für arbeitsfähig erklärt hat (6h pro Tag für eine 5-Tage-Woche), obwohl er nichtmal den Haushalt alleine hinbekommt!


Hatte er denn eine Zeitrente, das hast du leider bisher nicht beantwortet, ob EM-Rente auf Dauer oder auf Zeit und wenn auf Zeit für wie lange befristet ??? :confused: :Gruebeln:

So einfach kann die DRV da nicht festlegen, dass er nun arbeitsfähig sei, hat er eine Verlängerung beantragt :Gruebeln: , wurden Arztberichte dazu eingereicht /angefordert ... wurde er zum DRV-GA geschickt, wer hat das wie aktuell "festgestellt" ... aus vielen Fällen hier ahnst du doch sicher, dass man viel mehr Informationen braucht, um dir darauf Antworten zu können ...

6 und mehr Stunden pro Tag an 5 Tagen der Woche, bedeutet nach Rentenrecht eine Vollzeitarbeit ist möglich und eine EM-Rente nicht (mehr) notwendig, das müssen die doch irgendwie begründet haben, wie sie darauf gekommen sind ... :confused: :confused: :confused:
Sämtliche Op´s haben seine Beschwerden nicht verbessert, eher noch verschlechtert, die Ärzte bei denen er war haben nicht das geringste Interesse gezeigt WIRKLICHE Ursachenforschung zu betreiben damit es ihm endlich besser geht.


Das können wir hier Alles gar nicht beurteilen, wir kennen ihn und seinen Zustand ja nur bruchstückweise aus deinen Beiträgen, wir sind auch alle keine Ärzte um entscheiden zu können, ob die bisherigen Behandlungen /Untersuchungen der richtige Weg gewesen sind ... :Verwirrt: :Hilfe:
Wenn er den Bescheid jetzt so annimmt, erlöschen ja auch sämtliche Ansprüche auf zb Schmerzensgeld oder ähnliches, oder bin ich falsch informiert?
Zunächst ist mal wichtig was für ein Bescheid das jetzt genau ist, wird eine EM-Dauerrente aufgehoben oder wurde die Verlängerung einer Zeitrente abgelehnt, was das jetzt mit "Schmerzensgeld" usw. zu tun haben soll kann ich gar nicht orten ... zu sowas entscheidet nicht die Rentenkasse und wofür beansprucht er denn Schmerzensgeld ??? :confused: :Gruebeln:
Welche Möglichkeiten hat er jetzt um zu seinem Recht zu kommen?


Wegen der EM-Rente muss er Widerspruch (schriftlich per Übergabe-Einschreiben) einlegen innerhalb eines Monats nach Zugang (Kenntnisnahme) bei ihm, wie jeder andere auch dem ein Antrag abgelehnt wurde, zunächst fristwahrend und die Unterlagen (Akteneinsicht) anfordern die dafür maßgeblich waren.

Er sollte sich dafür lieber einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und dann die Angelegenheit (Begründung des Widerspruches) mit einem Anwalt besprechen, der sich gut im Sozialrecht, besonders mit EM-Renten-Fällen auskennt.
Man kann auch einen entsprechenden Anwalt direkt ansprechen und der besorgt dann den Beratungsschein selber, so hat das bei mir geklappt, den Anspruch (auf Beratungsschein) sollte er wohl haben, wenn er Grusi bekommt ... es bleibt aber leider nicht aus, dass man sich auch darum aktiv kümmern muss und entsprechende Formulare auszufüllen sind ... :Ohnmacht:

Ich glaube kaum, dass wir hier in der Lage sind das zu klären und dir /euch da die richtigen Tipps zu geben, dafür muss man erst mal ALLE Unterlagen und seinen gesamten Renten-Fall bis aktuell genau nachvollziehen und kennen ...

So kommt schon wieder ein neues Problemfeld auch zusätzlich auf dich zu, was eigentlich gar nicht deine Sache ist es zu regeln ... klar soll / will man einen Partner unterstützen soweit nötig, aber er muss auch selber was tun und was regeln, wir "konnten und wollten" oft auch nicht mehr weitermachen, aber es hätte auch Niemand sonst was für uns getan ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:
Es kann doch nicht sinnig sein sich täglich mit starken Schmerzmitteln zuzupumpen um dann irgendwann den Löffel abzugeben weil Nieren und Leber aufgegeben haben, schon gar nicht in so jungen Jahren.
So geht es hier vielen in allen Altersklassen, wirklich gut findet das wohl Keiner aber wir können da auch nichts dran ändern, das MUSS JEDER HIER letztlich für sich selber irgendwie auf die Reihe bekommen, sich da die richtigen Ärzte und Ansprechpartner zu suchen, sich immer wieder "aufzurappeln" und weiterzukämpfen, wenn es um wirklich hilfreiche Therapien und die EM-Rente geht ...

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Dinkelchen » Fr 25. Okt 2013, 12:11

Wenn er die Miete wegen deines Miteinwohnens nur anteilig erhält, dann braucht ihr euch keine Gedanken machen, denn dann erkennt das Grundsicherungsamt an, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft seit.
Dieser Satz will mir nicht einleuchten. Wenn die Miete nur anteilig ausgezahlt wird erkennt das Grundsicherungsamt an DASS wir eine Einstehensgemeinschaft sind. Sorum macht es für mich Sinn.
und wofür beansprucht er denn Schmerzensgeld ???
Weil er falsch operiert worden ist, Behandlungsfehler nennt man das auch. Er könnte längst wieder gesund sein, es interessiert nur keinen bzw Ärzte fühlen sich auf den Schlips getreten wenn ihnen vom Patient gesagt wird wo er Probleme hat. Der Gott in Weiß muss es schliesslich besser wissen :kotzen: . Hauptsache das Geld klingelt und die Pharmaindustrie und Chefärzte können sich ein schickes Leben finanzieren, auf Kosten anderer. :Veraergert:

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Okt 2013, 18:30

Hallo Dinkelchen, :Bussi:
Dieser Satz will mir nicht einleuchten. Wenn die Miete nur anteilig ausgezahlt wird erkennt das Grundsicherungsamt an DASS wir eine Einstehensgemeinschaft sind. Sorum macht es für mich Sinn.
es macht den Eindruck als wenn du gar nicht verstehst, was eine "Einstehensgemeinschaft" sein soll und wo (z.B.) die wichtigen Unterschiede (für die Ämter) sind, wenn es um die Leistungen dort geht ... :Gruebeln:

Das Grusi-Amt akzeptiert euch bisher als reine "Wohngemeinschaft" und auch dann ist jeder "Mitbewohner" verpflichtet seinen "Kopfanteil" der Miete zu übernehmen ... als Wohngemeinschaft können auch Geschwister oder völlig fremde Leute sich eine Wohnung teilen, dann zahlt auch jeder seinen Mietanteil an der Gesamtmiete.

Hier kann der Gesetzgeber /das Amt aber nicht von einer "Einstehensgemeinschaft" (Unterhaltsverpflichtung) ausgehen, weil diese Leute sich gegenseitig sowieso nicht dazu verpflichtet sind, bei euch wird das aber ( vom JobCenter und in absehbarar Zeit auch vom Grusi-Amt) inzwischen anders gesehen.

Man wird euch behandeln wie ein "Ehepaar" auch wenn ihr keines seid und auch nicht sein wollt und da ist jeder von beiden voll finanziell für den anderen mit zuständig, wird jedenfalls (nach aktueller Rechtslage) dafür zuständig gemacht.
Auf 40 m² kann man dauerhaft keinem Amt überzeugend darlegen, dass es sich um eine reine "Wohngemeinschaft" zweier "fremder" Menschen handelt und das "sogenannte" Probejahr für unverheiratete Paare ist fast abgelaufen ...

Ob das alles wirklich so in Ordnung ist und man selber das so sieht interessiert die Ämter dann nicht mehr, die wollen Geld sparen und dann werdet ihr eben zur "Einstehensgemeinschaft" gemacht, wenn die das für richtig halten und euer "Einkommen" (woher auch immer) wird in "einen Topf geworfen" und zwischen euch aufgeteilt, nur was dann noch am "Regelbedarf" für die Bedarfsgemeinschaft fehlt, wird vom Amt dazu gezahlt.

Wenn ein Partner da nicht mitmachen möchte (weil er das nicht einsieht und sich finanziell für den anderen nicht verantwortlich machen lassen will), dann bekommt eben KEINER mehr was vom Amt, bis man euch da hat wo man euch hin haben will ... es ist also gar nicht "erstrebenswert, dass man euch bei der Grusi schon als "Einstehensgemeinschaft sehen sollte ...

Dann hätte man auch deine Einkommensnachweise /Vermögens-Nachweise usw. schon angefordert ... bisher sieht man euch dort wohl noch als reien "Wohngemeinschaft" ... es ist aber auch wirklich schwer, diese ganzen Unterschiede überhaupt zu kennen und zu erklären ... so soll es wohl auch sein, damit die Betroffenen gar nicht so richtig Bescheid wissen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Weil er falsch operiert worden ist, Behandlungsfehler nennt man das auch. Er könnte längst wieder gesund sein, es interessiert nur keinen bzw Ärzte fühlen sich auf den Schlips getreten wenn ihnen vom Patient gesagt wird wo er Probleme hat. Der Gott in Weiß muss es schliesslich besser wissen
Sorry, dass ich gefragt habe, ich kann auch nicht "hellsehen" ... :amen:

Das ist doch unabhängig von der EM-Rentensache zu sehen, die bekäme er ja nicht wegen "Behandlungsfehler" sondern weil er Erwerbsgemindert ist und nicht mehr arbeiten kann für seinen Lebensunterhalt ... wenn da Jemand Anders dran Schuld ist, dann würde sich die DRV das Geld schon selber zurückholen ...

Ein Prozeß wegen Ärztepfusch /Behandlungsfehlern ist immer ein sehr schwieriges Feld und Schmerzensgeld wäre nach einem Erfolg in der Sache (meines Wissens) anschließend auf zivilrechtlichem Wege beim "Täter" einzuklagen, aber das ist mir ehrlich gesagt alles zuviel und zu kompliziert. :Heiss: :Hilfe:

Dass ihr da frustriert und wütend seid kann ich durchaus verstehen, aber hier kann das leider auch Keiner wirklich ändern und beurteilen ... :koepfchen: :troesten:
Mit dem Antrag auf EM-Rente hat das aber direkt gar nichts zu tun.

Wenn du mal schreiben würdest, ob er eine Zeitrente verlängern wollte oder ob eine Rente auf Dauer eingestellt werden soll, dann könnte man dir eher was darauf antworten, auch für den Widerspruch hat man nur einen Monat Zeit und warum sollte er das akzeptieren (hinnehmen), dann muss er sich Arbeit suchen, es klingt ja alles nicht danach, dass er dazu in der Lage wäre ... :confused: :Gruebeln:

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 25. Okt 2013, 20:05

Hallo Dinkelchen,

Doppeloma hat es dir ja schon erklärt, dass mein Satz schon richtig war. Einstehensgemeinschaft heißt auf deutsch nichts anderes als, du stehst für den anderen mit ein. Mit deinem Geld mußt du den anderen mit ernähren, den Mietanteil mitbezahlen oder auch für einen evtl. Krankenkassenbeitrag aufkommen (vorausgesetzt du bist dazu finanziell in der Lage, Hartz IV-Sätze sind die Grundlage). Ob dir das genehm ist oder nicht, spielt bei Hartz IV keine Rolle. Willst du es nicht, bist du vor Gericht in der Pflicht das Gegenteil der Einstehensgemeinschaft zu beweisen. Bei 40 m² Wohnfläche überzeugt man sicherlich keinen Richter. So einer Gemeinschaft gibt man 1 Jahr nach Zusammenzug Zeit, danach ist man automatisch eine Einstehensgemeinschaft.

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Re: ALG-Anspruch endet, Reha-Antrag noch nicht bewilligt

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 26. Okt 2013, 02:08

maday hat geschrieben:Ob dir das genehm ist oder nicht, spielt bei Hartz IV keine Rolle.
Wollte eigentlich schreiben: Ob dir das genehm ist oder nicht, spielt bei Hartz IV und Grundsicherung keine Rolle.
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