Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Zwolle
Beiträge: 143
Registriert: Mi 4. Jul 2012, 17:48
Hat sich bedankt: 90 Mal
Danksagung erhalten: 151 Mal

Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Mo 22. Jul 2013, 15:01

Hallo allerseits,

was hier gerade mit unserer Bedarfsgemeinschaft getrieben wird, lässt mich vom Glauben endgültig abfallen.
Meine Lebensgefährtin befindet sich seit fast 4 Monaten in einer "Über 50" Maßnahme, welche am 31.07 endet.

Sie wurde mit einem lukrativen Angebot in Arbeit vermittelt. Mal abgesehen davon, das meine Lebensgefährtin die Stelle gerne annimmt, weil wir dann komplett aus dem Schei.. Verein Hartz IV raus sind, wurde mit einem Auto geködert.
Ein Gutschein über 2500 Euro für ein zuverlässiges KFZ sollte umgehend folgen, wenn sie bereit ist diesen Arbeitsplatz anzutreten. Den Dozenten der Ü+50 Maßnahme, sowie auch dem Jobcenter war zu dem Zeitpunkt bereits bekannt, das wir über ein gerade noch fahrbereites KFZ verfügen. Dieses ist auf mich angemeldet, und ich benötige dieses auch durch den GdB von 50% für Arztbesuche und Klinikbesuche, etc.

Nachdem meine Lebensgefährtin eine feste Zusage zu dem neuen Job geleistet hat und auch bereits die benötigten Gesundheitszeugnisse erhalten hat, wurde das "neue" Auto komplett gestrichen.
Aussage der Dozenten der Maßnahme:" Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, da gibt es kein zweites Auto". Öhm, noch ist das mein Auto, und wenn meine Lebensgefährtin pünktlich ihre neue Arbeitsstelle erreichen soll braucht sie ein eigenes.
Außerdem geht es hier doch um eine Eingliederung ihrer Person. Nach Antritt der Arbeit sind wir im Sinne von Hartz IV doch gar keine Bedarfsgemeinschaft mehr.
Dann noch die Aussage:" Wenn ihr KFZ nicht fahr tüchtig ist, dann ist das doch nicht ihr Problem, sondern das Problem vom Arbeitgeber. Dann muss er Sie halt wieder entlassen!!"

Aber es kommt noch schlimmer.....
Laut Arbeitsvertrag beginnt die neue Arbeitsstelle am 15.08.
Natürlich wurde von uns die Frage nach Überbrückungsgeld gestellt. Wie bekannt ist kommt Hartz IV dem Monat voraus und Arbeitgeber zahlen erst am Ende des Monates. Kosten wie Miete, Telefon, Strom und sonstiges laufen ja weiter.
Dann kam prompt die Aussage: " Nein Überbrückungsgeld brauchen Sie nicht Fr.XY, das mauscheln wir so".

Heißt im Klartext, offiziell wird die "+50 Maßnahme" bis 30.08 verlängert. Inoffiziell wird aber bereits am 15.08 der erste Arbeitstag sein. Also meine Lebensgefährtin wird am 15.08 ihre Arbeit antreten, ist aber noch offiziell in der +50 Maßnahme des Jobcenters.
Angeblich wäre das auch alles mit dem zuständigen Fallmanager abgesprochen, welcher sich gerade im Urlaub befindet. Angeblich hätte man diesen auch über Handy am Urlaubsort in diesem Fall informiert.

Dann wurde noch Druck aufgebaut. Meine Lebensgefährtin hätte jetzt den Job anzutreten und gefälligst alles so zu machen, wie die Dozenten der Maßnahme es ihr jetzt erklärt haben. Ansonsten würden Köpfe rollen.
Einwände meiner Lebensgefährtin, das müsse sie doch erst mal mit dem Fallmanager persönlich besprechen, wurden sofort abgeblockt. Der wäre jetzt im Urlaub, und sowieso nicht zu sprechen bis sie ihre Arbeit antritt.

Bin ich hier im falschen Film? Natürlich alles mündlich und ohne Schreiben mit Rechtsgrundlagen. Ich bin fast geneigt mich an die Presse zu wenden.

Natürlich bin ich fassungslos, aber eine Komponente haben die wohl vergessen. Nämlich das meine Lebensgefährtin den Faktor Zwolle mit dem KoR Forum noch im Hintergrund hat.

Sicherlich haben wir Befürchtungen, jetzt etwas falsch zu machen, um dann noch mehr den Repressalien des Jobcenter ausliefert zu werden, wenn wir nicht nach deren Nase tanzen.

Aber 1.) Ist das nicht eine Aufforderung zum Hartz IV Betrug? Wie kann meine Frau offiziell in einer Maßnahme geführt werden, aber bereits schon 14 Tage vorher, nach Vereinbarung inoffiziell ihre Arbeit antreten?
2.) Meine Frau möchte den Job, aber doch nicht mit dem vom Jobcenter vorgelegten falschen Tatsachen.

Was können wir jetzt machen?

Meine Lebenspartnerin hat noch nicht mal angefangen zu arbeiten und ist jetzt schon fix und fertig, von diesem ganzen Durcheinander.

Mein Rat war jetzt, sie soll warten bis der zuständige Fallmanager wieder aus dem Urlaub ist.
Des weiteren diesem Fallmanager über den gesamten Sachverhalt informieren, auch auf die Gefahr hin, das in dieser ominösen +50 Maßnahme Köpfe rollen.
Dann alles weitere schriftlich mit Rechtsgrundlage fixieren lassen.
Weiter dann offiziell ein Überbrückungsgeld beantragen.
Auch das Thema KFZ noch mal mit dem Fallmanager besprechen. Das wäre doch jetzt der Weg, oder?

Was uns dabei aber Sorge bereitet, wir wissen nicht in wieweit der Fallmanager in dieser Geschichte verstrickt ist. Nach Aussagen der Dozenten der Maßnahme ist der Fallmanager involviert und würde sogar noch einen Pickel mehr auf seinem Rangabzeichen bekommen, wenn meine Lebensgefährtin in Vollzeit geht. Aber so geht es doch auch nicht, oder. Ich finde diese Machenschaften skandalös, da kann ich ja froh sein das ich meine kleine Rente erhalte.

Sorry, viel Text.
War aber auch nicht einfach, die Zusammenhänge irgendwie deutlich zu formulieren.

Gruß,
Zwolle
WARNUNG: Täglich verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Lilafee
Beiträge: 188
Registriert: So 3. Feb 2013, 12:03
Hat sich bedankt: 81 Mal
Danksagung erhalten: 141 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Mo 22. Jul 2013, 16:20

Vom Gefühl her würde ich sagen, da kungeln sich zwei was aus. Nämlich der Fallmanager und der Dozent.... und da bleibt sicherlich für jeden was hängen.

Deshalb würde ich mich direkt an den Vorgesetzten im JC wenden. Ganz auf doof.... "weil doch Herr XY im Urlaub ist und vor Arbeitsantritt DRINGEND noch ein paar Sachen geklärt werden müssen". Und dann den Sachverhalt schildern. "Ich trete am 15.08. meine neue Arbeitsstelle an, Herr ABC hat aber gesagt, ich bekomme trotzdem noch bis zum 31.08. ALG2. Ist das richtig so?" Natürlich schriftlich :cool:

Am Ende ist sonst nämlich deine Frau die Doofe. Wenn das rauskommt, muss sie das Geld zurückzahlen. Und wer weiß, was noch dazu.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 23. Jul 2013, 18:57

Hallo Zwolle, :smile:
Sie wurde mit einem lukrativen Angebot in Arbeit vermittelt. Mal abgesehen davon, das meine Lebensgefährtin die Stelle gerne annimmt, weil wir dann komplett aus dem Schei.. Verein Hartz IV raus sind, wurde mit einem Auto geködert.
Ein Gutschein über 2500 Euro für ein zuverlässiges KFZ sollte umgehend folgen, wenn sie bereit ist diesen Arbeitsplatz anzutreten.
sorry, ich glaube ich bin gerade im Panoptikum ... sie bekommt also einen tollen Job und ein Auto dazu (per Gutschein :Gruebeln: ) hat NICHTS davon schriftlich, aber, dass es kein Hartz mehr gibt für August, das steht schonmal fest ...
Wenn das so ein toller Job ist, braucht man doch Niemanden da mit einem "Auto-Gutschein" hinzulocken, magst du mir die Firma mal per PN schicken und auch den MT wenn es recht ist, die haben doch "nicht mehr alle Latten am Zaun", ich persönlich glaube im SGB II (und besonders in Ü50-Maßnahmen) nicht mehr an den Weihnachtsmann ...
Wie kann man sich denn mit Ü 50 auf solchen Unsinn einlassen ... wenn sie NIX schriftlich hat, dann gibt es also auch keine Rechtsfolgenbelehrungen dazu ???

Hat sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, den macht man ja üblicherweise direkt mit dem AG, das kann ja kein Maßnahmeträger (MT) für sie erledigen, WAS steht drin in dem Arbeitsvertrag, wann das Arbeitsverhältnis dort beginnen soll ... :confused: :confused: :confused:

Das sieht mir eher nach "unbezahlter Probearbeit" aus bis Ende Juli, die Presse und/oder die Öffendlichkeit wird das weniger interessieren, wie wäre es mit (für das Unternehmen zuständiger) Gewerkschaft, übergeordnete Stelle (nicht "nur" der Teamleiter, der steckt doch da dann auch mit drin ... :Gruebeln: ), ist es eine Optionskommunne bei euch oder untersteht das JC der AfA. :confused: :confused: :confused:

Aus welchem "Wundertopf" ist denn diese Arbeitsstelle gesprungen, just zum Ende der Maßnahme, damit sich der MT noch die Loorbeeren dafür an den Hut stecken kann, da ist doch vorne und hinten was faul an der ganzen Geschichte.

Es ist deine Lebensgefährtin schreibst du, sie verdient dann also direkt (nach wie langer Arbeitslosigkeit) so enorm viel, dass sie auch dich mit ernähren kann aber "wenn ihr was nicht passt", dann kann man sie auch direkt wieder entlassen ... ich bin gerade etwas am "hochkochen" und das liegt nicht NUR an den aktuellen Temperaturen draußen. :Wut: :schimpfen:

Und die Zahlungen will man natürlich direkt schon einstellen für einen Monat in dem sie noch gar nichts verdienen wird ... wie geht denn sowas "unter der Hand", wer macht sich denn da u.U. der Schwarzarbeit schuldig (Gewerbeamt /Zoll informieren ???), ich verstehe nicht was das für ein Arbeitsvertrag sein soll ... wer hat denn den mit wem geschlossen, wenn sie NICHTS schriftlich dazu hat ... am Ende platzt das genauso wie der (Seifenblasen-) Gutschein für das Auto ... :confused: :Gruebeln:

Sie bekommt ja dann frühestens irgendwann im September Geld und bis dahin hat das JC zu zahlen, es zählt erst der "Zufluß des ersten Lohnes auf dem Konto", dann kann eine Überzahlung verrechnet werden, euch steht also das Geld (Ende August FÜR September) auf jeden Fall noch zu, die dürfen NIX schon "einplanen/einrechnen" was euch noch gar nicht zur Verfügung steht zum Ausgeben und Abgaben bezahlen.
Nachdem meine Lebensgefährtin eine feste Zusage zu dem neuen Job geleistet hat und auch bereits die benötigten Gesundheitszeugnisse erhalten hat,
Sie hat eine Zusage gemacht, in welcher Form bitte, das macht man doch nur schriftlich direkt beim AG (per Arbeitsvertrag :Gruebeln: ) und nicht OHNE jede schriftliche Gegenleistung, wer hat ihr Gesundheitszeugnisse erteilt, was soll das für ein Job werden wo man sowas braucht, ist das eine offizielle Stelle dafür die sowas erteilen darf ???
Aussage der Dozenten der Maßnahme:" Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft, da gibt es kein zweites Auto". Öhm, noch ist das mein Auto, und wenn meine Lebensgefährtin pünktlich ihre neue Arbeitsstelle erreichen soll braucht sie ein eigenes.
Der scheint sich ja nicht besonders gut auszukennen im SGB II, da steht JEDER volljährigen Person der BG ein PKW im Wert bis zu 7500 € zu, abgesehen davon, dass es DEIN Auto ist und du nicht verpflichtet bist /wärst ihr das zur Verfügung zu stellen ...wenn ein PKW erforderlich ist für diesen Job, dann muss der AG ein Auto entweder (von sich aus im Arbeitsvertrag) zur Verfügung stellen (das mag schon sein) aber dann kann man ihr das doch nicht (per Gutschein :Gruebeln: ) vom MT "versprechen" ...

Dann MUSS doch VOR Vertragsabschluß erstmal geklärt sein, wie sie nun zur Arbeit kommen wird ohne eigenes Auto, man kann doch nicht einfach über das Auto des Partners verfügen (als MT ... :nein: ), egal ob verheiratet oder nicht, für berufliche Fahrten (FÜR die Arbeit) ist Niemand verpflichtet ein Auto parat zu haben ... :confused:
Dann noch die Aussage:" Wenn ihr KFZ nicht fahr tüchtig ist, dann ist das doch nicht ihr Problem, sondern das Problem vom Arbeitgeber. Dann muss er Sie halt wieder entlassen!!"
Was hat sie denn mit dem AG dazu besprochen, natürlich ist es letztlich ihre "Privat-Angelegenheit" wie sie pünktlich zum Arbeitsplatz kommt aber man kann ihr doch kein Auto versprechen, damit sie einen Arbeitsvertrag unterschreibt, den sie ohne Auto gar nicht einhalten kann ... diesen Arbeitsvertrag würde ich schon vor Beginn "annullieren", da er unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde ... klar können die vom Amt dann Theater machen aber irgendwer muss doch was wissen von dieser Auto-Geschichte im Zusammenhang mit diesem Arbeitsplatz, war da NIE jemand dabei und weiß was davon ???
Dann kam prompt die Aussage: " Nein Überbrückungsgeld brauchen Sie nicht Fr.XY, das mauscheln wir so".
Und dafür hat sie natürlich auch keinen Zeugen, außerdem kann nur das JC die Maßnahme "verlängern" und nicht der MT und wenn sie ab 15.08.2013 bereits einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat (den hat sie doch wenigstens schon, oder was hat SIE denn selber in der ganzen Angelegenheit schon unterschrieben, hat sie Kopien davon ... :confused: ), dann gibt es ja keinen Anlaß mehr in einer Maßnahme zu verbleiben "die der Integration in den Arbeitsmarkt dienen soll" ...

Immerhin ziehen diese Ü-50-MT insbesondere Gelder aus dem EU-Sozial-Fond ab, da macht es natürlich Sinn jemanden noch ein wenig "zu behalten" obwohl er längst in Lohn unfd Brot ist (wobei mich hier auch starke Zweifel plagen, ob euer Abschied vom JC wirklich von langer Dauer sein wird :Gruebeln: ), nur bekommt sie ihr /euer Geld (offiziell) nicht vom MT sondern vom JC ... wie kann da der Dozent vom MT behaupten das würde schon "gemauschelt" werden ...
Heißt im Klartext, offiziell wird die "+50 Maßnahme" bis 30.08 verlängert. Inoffiziell wird aber bereits am 15.08 der erste Arbeitstag sein. Also meine Lebensgefährtin wird am 15.08 ihre Arbeit antreten, ist aber noch offiziell in der +50 Maßnahme des Jobcenters.
Und wie will sie das alles beweisen, wenn da nichts passiert und ihr einfach ohne Geld dastehen werdet, weil das JC NIX "mauscheln" will ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Angeblich wäre das auch alles mit dem zuständigen Fallmanager abgesprochen, welcher sich gerade im Urlaub befindet. Angeblich hätte man diesen auch über Handy am Urlaubsort in diesem Fall informiert.
Auch hier gilt (wie IMMER im Umgang mit Behörden), nur was Schriftliches zählt, das kann ihr doch egal sein was die da telefonisch (angeblich) geregelt haben wollen, sie selbst ist für ihr Handeln gegenüber dem JC verantwortlich und zuständig, so steht es überall im SGB II drin, davon dass diesen Part jetzt mal irgendein MT übernehmen darf (sozusagen als Babysitter fungiert) weiß ich nichts.

Ich nehme aber an, die richtigen Fehler sind schon viel früher gemacht worden, sie wird wohl (über eine EGV hinaus) noch so einige Papierchen unterschrieben haben, die ihr jetzt das "Genick brechen könnten", denn dann wird man ihr auch den Vorhalt machen, dass sie wohl erwachsen genug sein sollte (mit Ü 50) hinzuschauen und zu überlegen was sie unterschreibt. :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Ansonsten würden Köpfe rollen.
Wessen Köpfe sollen denn da rollen, die sollen mal auf ihre eigenen Köpfe gut aufpassen, ein MT hat eigentlich GAR NICHTS in der Hinsicht zu bestimmen, die volle Verantwortung liegt beim zuständigen JC ...vielleicht wäre ja die Dame aus dem Fernsehen interessiert, ich halte ja sonst nicht viel von solchen Sendungen aber langsam drehen die ja ALLE immer mehr am Rad ...
Einwände meiner Lebensgefährtin, das müsse sie doch erst mal mit dem Fallmanager persönlich besprechen, wurden sofort abgeblockt. Der wäre jetzt im Urlaub, und sowieso nicht zu sprechen bis sie ihre Arbeit antritt.
Der ist aber für sie (und irgendwelche Maßnahme-Verlängerungen) zuständig, ich würde mich da auch nicht mehr an den Teamleiter wenden, sondern direkt an die höchstmögliche Stufe ... Problem ist und bleibt (vermutlich) sie kann NICHTS davon beweisen, weil sie immer alleine in den Gesprächen war ... und Kopien von den unterschriebenen Unterlagen (besonders beim MT) hat sie vermutlich auch nicht. :confused: :confused: :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Zwolle
Beiträge: 143
Registriert: Mi 4. Jul 2012, 17:48
Hat sich bedankt: 90 Mal
Danksagung erhalten: 151 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Di 23. Jul 2013, 21:30

Hallo Doppeloma :smile: ,

vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.
Ich selber versuche ja gerade zu recherchieren was da genau abläuft. Das Problem ist, das meine Lebensgefährtin mittlerweile selber so durcheinander ist, von dem Hin-und Her Geschiebe.
Da, wie Du schon selber erkannt hast nichts schriftliches, geschweige denn mit Rechtsbelehrungen vorliegt ist das alles nicht so einfach.

Im Vorfeld zur Information. Der Arbeitsvertrag in Vollzeit ist noch nicht unterschrieben und liegt uns auch noch nicht vor.
Der "Vorvertrag" wurde mündlich geschlossen. Der Arbeitgeber ist eine gemeinnützige Stiftung für Bedürftige. Zur Zeit wird der Arbeitsvertrag von dieser Stiftung geprüft und soll uns in den nächsten Tagen zur Unterschrift zu gesendet werden.

Der Arbeitgeber selber scheint nicht involviert, im Gegenteil. Diesem wurde auch mitgeteilt, das meiner Frau ( Ich nenne meine Liebste mal so) wohl ein Auto über das JC erhalten würde.
Dann folge die Aussage das sich die Stiftung (AG) aus Spendengeldern gerne an der Anschaffung für ein KFZ beteiligen würde, wenn das JC Vorleistung erbringen würde. Also die Wissen gar nichts von den Spielchen der Maßnahmeträger. Für die beginnt der erste offizielle Arbeitstag am 15. August. Also den Arbeitgeber stelle ich hier nicht unter Generalverdacht, der ist ahnungslos.

Das Drama veranstaltet der MT, sowie das JC, soweit habe ich das schon auseinander.

Jetzt gehe ich auf Deine Kommentare ein. :smile:
sorry, ich glaube ich bin gerade im Panoptikum ... sie bekommt also einen tollen Job und ein Auto dazu (per Gutschein :Gruebeln: ) hat NICHTS davon schriftlich, aber, dass es kein Hartz mehr gibt für August, das steht schonmal fest ...
Ja, klingt wie Weihnachten und Ostern auf einem Tag. Tatsächlich, Gutscheine werden für KFZ ausgegeben. Damit geht man zum Autohändler, welcher sich drauf einlässt. Denn dieser muss einem den KFZ Brief ohne Sicherheiten erst einmal aushändigen zur Vorlage beim JC. Traurig aber wahr.
Das Hartz IV für August ist ja noch gesichert, denn wir werden die Arbeitsaufnahme erst nach dem 01.August beim JC verkünden. Auch wurde letzte Woche noch die Nebenkostenabrechnung für 2012 beim JC eingereicht.
So ganz blöde sind wir ja auch nicht, auch wenn wir gerade nicht verstehen, was da über den MT abgeht.
Hat sie einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, den macht man ja üblicherweise direkt mit dem AG, das kann ja kein Maßnahmeträger (MT) für sie erledigen, WAS steht drin in dem Arbeitsvertrag, wann das Arbeitsverhältnis dort beginnen soll ..
Wie bereits vorher beschrieben, der Arbeitsvertrag liegt noch nicht vor. Sobald dieser ankommt sende ich Dir eine PN dazu. Arbeitsbeginn soll der 15. August sein.
Es ist deine Lebensgefährtin schreibst du, sie verdient dann also direkt (nach wie langer Arbeitslosigkeit) so enorm viel, dass sie auch dich mit ernähren kann aber "wenn ihr was nicht passt", dann kann man sie auch direkt wieder entlassen ...
Enorm viel wird mit Sicherheit nicht verdient, aber zusammen mit meiner Rente und meinem Nebenverdienst in der Softwarebranche ist das ein erheblicher Schritt nach vorne. Weit weg von Peter Hartz.
Auch geht es nicht darum, was meiner Frau nicht passt. Der Arbeitgeber ist immer noch im glauben, dass das JC ein KFZ spendiert, damit der zuverlässige Antritt zur Arbeit gewährleistet ist.
Wir leben auf dem Land, und mit Busverbindungen sind die Arbeitszeiten einfach nicht machbar. Meine Frau soll aber jetzt dem AG verschweigen, das es kein Auro vom JC gibt.

Heißt, wenn ich mein Auto aus dringenden gesundheitlichen Problemen benötige, erreicht sie ihren Arbeitsplatz nicht. Nach Aussage der MT Dozenten wäre das dann aber das Problem des AG und müssten meine Frau dann eben entlassen.
wer hat ihr Gesundheitszeugnisse erteilt, was soll das für ein Job werden wo man sowas braucht, ist das eine offizielle Stelle dafür die sowas erteilen darf ???
Das Gesundheitszeugnis wird von einem Gesundheitsamt nach einem kurzen Seminar erteilt. Dieser Pass wird benötigt, wenn man mit offenen Lebensmitteln um geht.
Ist aber auch lächerlich. Da muss man sich 30 Minuten ein Video anschauen, über den Umgang mit verderblichen Lebensmitteln, aber es werden weder Blut, noch Urinproben genommen.
Ernsthaft ansteckende Krankheiten wie Hepatitis oder HIV werden dort gar nicht geprüft. :Verwirrt:
Dann MUSS doch VOR Vertragsabschluß erstmal geklärt sein wie sie nun zur Arbeit kommen wird ohne eigenes Auto, man kann doch nicht einfach über das Auto des Partners verfügen (als MT ... :nein: ), egal ob verheiratet oder nicht, für berufliche Fahrten (FÜR die Arbeit) ist Niemand verpflichtet ein Auto parat zu haben ... :confused:
Da fahre ich noch mal ein anders Geschütz auf. Ich gebe eine Kopie meines Behindertenausweis ( 50% mit Merkzeichen "G"), sowie die letzte Seite meines DRV Gutsachterbefundes ( Wegefähigkeit 50- 100 Meter) bei.
Das aber nicht für den MT, sondern direkt an das JC.
Und wie will sie das alles beweisen, wenn da nichts passiert und ihr einfach ohne Geld dastehen werdet, weil das JC NIX "mauscheln" will ...
Aus diesem Grunde möchte ich ja auch, das nach dem 01.August alles noch mal persönlich mit dem JC geklärt wird. Schriftlich und mit Rechtsbelehrung.
Auch wenn es den einen oder anderen Dozenten vom Maßnahmeträger den Kopf kostet.

Auch interessant, wie ich erfahren, das die meisten sogenannten Dozenten des MT auch nur normal Bürger und ehemalige Hartz IV Empfänger sind.
Durch besonderes hervortun werden diese Hartz IV Empfänger dann in Einzelfällen befristet als Dozenten der MT eingestellt. Stimmen die Vermittlungsqouten nicht, sitzen diese wieder auf der anderen Seite vom Schreibtisch.
Stichwort Vermittlungsgutscheine.

Herzliche Grüße,
Zwolle
WARNUNG: Täglich verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Benutzeravatar
aggi61
Beiträge: 649
Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
Wohnort: Mittelfranken
Hat sich bedankt: 336 Mal
Danksagung erhalten: 370 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 24. Jul 2013, 04:44

Moin Zwolle

Ich gehe jetzt nur mal darauf ein:
Ernsthaft ansteckende Krankheiten wie Hepatitis oder HIV werden dort gar nicht geprüft.
Das ist aber schon seit etlichen Jahren so ... ich kannte das schon vor zig Jahren aus unserem Verein.

Die Erstbelehrung wird / wurde damals von einem Arzt gemacht, der die Genehmigung durch das Gesundheitsamt hatte, die weiteren Auffrischungsbelehrungen (damals jährlich) konnte dann eine vom Arzt beauftragte Person machen, die das auch unterschreiben musste.

Als Pflegefachkraft war ich im Verein dafür zuständig :icon_e_wink:

Unterweisung: Gesundheitsbelehrungen im Lebensmittelbereich
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Zwolle
Beiträge: 143
Registriert: Mi 4. Jul 2012, 17:48
Hat sich bedankt: 90 Mal
Danksagung erhalten: 151 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Zwolle » Mi 24. Jul 2013, 14:17

Hallo aggi61 :smile: ,

danke für Deine Auskunft. Mein Wissenstand war bisher ein anderer, liegt aber in den Erkenntnissen noch 20 Jahre zurück.
Dann wird das mittlerweile ja ziemlich locker genommen, mit den Vorschriften.
Zumindest was ansteckende Krankheiten betrifft. Beruhigt mich auch nicht gerade, aber das soll im Moment auch nicht unsere Baustelle werden.
Da haben wir erst mal andere Sorgen.

@ All,

jetzt soll das mit dem Auto wohl doch klappen, wenn ich meinen Behindertenausweis vorlege, sowie einen ärztlichen Bescheid. (Ich habe fast das Gefühl, hier ließt einer der Verantwortlichen mit :grinser: )
Warum sonst über Nacht der plötzliche Sinneswandel.
Schwer tue ich mich mit dem Gutachten der DRV. Auch wenn ich nur die entsprechenden Auszüge kopiere, stehen da immer noch Sachen drin, welche weder den Maßnahmeträger noch das Jobcenter zu interessieren haben.
Da muss mal wohl die eigenen Interessen abwiegen und ich noch mal drüber schlafen.

Und noch mal deutlich, mir geht es jetzt nicht darum unbedingt ein Auto durch zu boxen. Das ist erst mal sekundär.
Meine größte Sorge ist der Schmuh, welcher da mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses gemacht wird.

Wir haben einfach Angst, das wenn falsche Entscheidungen fallen, wir komplett gegen die Wand gefahren werden.
Wenn wir jetzt etwas falsch machen, stehen wir im September ohne Einkommen da, bis auf meine Rente. Und die reicht nicht mal um die Warmmiete zu leisten.
Dann noch dieses kuriose Spiel wie bereits im ersten Beitrag beschrieben.

Der Arbeitsvertrag beginnt am 15.08, aber meine Frau wird bis zum 30.08 offiziell in einer Maßnahme weiter geführt.
Wir haben keine Rücklagen und eine Anzeige wegen Hartz IV Betrug möchte wir jetzt auch nicht unbedingt haben.

Dazu kommt noch diese Einkommenslücke. Der August ist ja noch gesichert, da das JC im voraus zahlt. Was ist aber mit September? Der AG zahlt erst im Nachhinein, also Oktober.
Das gleiche Theater hatte ich doch schon mit meiner Rente. Da klaffte auch eine Zahlungslücke von einem Monat auf. Mit Müh und Not habe ich dann unter Androhung von Paragrafen meinerseits, überhaupt eine Überbrückung bekommen.

Jetzt liegt der Fall aber etwas anders. Meine Frau soll um Himmels Willen kein Überbrückungsdarlehen beantragen, weil sonst das ganze Gefüge mit dem dem Arbeitsvertrag zum 15.08 und der von dem MT offiziellen Vertrag bis zum 30.08 weiter läuft, auffliegt.

Ich bin auch nicht ganz unbewandert, habe dem JC schon mehrfach meinen "rechten Haken" gezeigt, aber jetzt bin ich wirklich ratlos. :Gruebeln:

Mir ist bewusst, dass das alles nicht so einfach auseinander zu halten ist. Deshalb habe ich auch möglichst viele Absätze einfügt, um das Lesen zu erleichtern.

Viele Grüße,
Zwolle
WARNUNG: Täglich verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 24. Jul 2013, 15:46

Einige sagen hier, die K-O-R sind garnicht so wichtig das ein DRV/Jobcenter Mitarbeiter hier mitliest.
Ich sage doch.
Gründe..
Zugriffszahlen...
Fachkompetenz...nur beispiel §145 AFA anzumerken..
Von den wichtigen und richtigen Ratschlägen bereich Widerspruch/Gutachten/Teilhabe ganz zu schweigen.
Und dein Fall ist heutzutage innerhalb von sekunden im AFA/JC Rechner aufzubröseln.. Zu selten zu spezifisch, also leicht zu finden.
So wie wir versuchen rauszufinden, wie sie bei einer Begutachtung uns eine Falle stellen wollen, so suchen sie nach wissen was wir wissen...
Bei einer Behörde mit Drölftausend Angestellten wäre es ein wunder, zumal sich rumgesprochen hat das man hier
sehr gute infos bekommt.
Kann nur aus eigener Erfahrung reden, im Krankenkassen-Forum mein Fall/Fälle angesprochen, zum schluss bei Akteneinsicht konnte ich alle meine Beiträge ausgedruckt und abgeheftet wiederfinden..
War eh unbequem, aber ihr seht..Feind liest mit.
Einfach nicht zum Beispiel genaues Datum der Begutachtung und Uhrzeit angeben, ein klick und sie wissen wer ihr seid.
Kann ja nicht schaden vorsichtig zu sein oder ? so dumm sind wir ja dann auch nicht mehr um auf alles reinzufallen.
Ist keine Panikmache, sonder man kann mit einfache mitteln verhindern das man gläsern wird.
Datum/Uhrzeit Krankheiten/Krankheitszeiten Rehazeiten einfach um ein paar Tage/Wochen verschieben...
Was wir wissen müssen reicht uns trotzdem, nur was sie wissen wollen is dann nicht mehr...
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 24. Jul 2013, 16:20

Hallo Zwolle, :smile:

ist ja wirklich ein ziemliches Durcheinander da bei euch gerade, aber diese Zahlungslücke DARF es nicht geben, das steht in meinem vorigen Beitrag bereits klar drin, habe ich extra in Rot gemacht.

Letztlich ist es dafür piepegal, wann nun wirklich der offizielle Arbeitsvertrag beginnen wird, denn es geht um den ZUFLUSS des ersten ausgezahlten Lohnes auf das Konto deiner Frau und bevor das Geld nicht wirklich zu eurer Verfügung steht, dürfen die einfach die Leistung nicht einstellen, PUNKT ...

Da braucht ihr keine "Überbrückung" beantragen, die haben durchgehend zu zahlen und ERST nach Eingang des ersten Geldes vom AG deiner Frau muß das Amt dann ausrechnen welcher Betrag an "Überzahlung" sich da ergibt und kann das dann per Bescheid (!!!) zurückfordern.

Die neueste Methode ist bei denen allerdings "Überzahlungen" möglichst zu vermeiden, indem sie lieber gar nicht erst zahlen, wenn jemand eine Arbeit aufnimmt, obwohl ja jeder weiß, dass man am ersten Arbeitstag noch kein Geld bekommen wird. :Verwirrt: :Hilfe:

Wie lange geht denn euer aktueller Leistungsbescheid ???

Der muß ja auch schriftlich (mit der richtigen rechtlichen Begründung) aufgehoben werden, das geht nicht "alles irgendwie zu mauscheln", auch für die "Verlängerung der Maßnahme" muss sie was schriftlich bekommen (vom JobCenter, NICHT vom MT !!!), der MT ist gar nicht berechtigt eine Maßnahme eigenständig zu "verlängern", zumal die ja im Falle deiner Frau dann auch völlig überflüssig ist ... die "Intergration in den Arbeitsmarkt ist ja dann erledigt" ...
jetzt soll das mit dem Auto wohl doch klappen, wenn ich meinen Behindertenausweis vorlege, sowie einen ärztlichen Bescheid. (Ich habe fast das Gefühl, hier ließt einer der Verantwortlichen mit )
Warum sonst über Nacht der plötzliche Sinneswandel.
Das mit den Autos (pro Person in der BG) steht im Gesetz, dazu brauchst du selber gar nichts nachweisen, deine Frau hat kein Auto und soll nun (per Gutschein) eins bekommen, wegen der Maßnahme und dem Arbeitsplatz, was hat das alles mit dir zu tun und der Tatsache, dass du ein Auto zur Verfügung hast ... sorry aber das ist DEIN Auto, dass kann kein MT einfach für deine Frau "verplanen" und du selber bist nicht in dieser Maßnahme, warum willst du denen persönliche Daten zukommen lassen, das geht die doch gar nichts an... :Heiss: :Ohnmacht:
Schwer tue ich mich mit dem Gutachten der DRV. Auch wenn ich nur die entsprechenden Auszüge kopiere, stehen da immer noch Sachen drin, welche weder den Maßnahmeträger noch das Jobcenter zu interessieren haben.
Da muss mal wohl die eigenen Interessen abwiegen und ich noch mal drüber schlafen.
Das Gutachten der DRV geht weder den einen noch den anderen was an :Heiss: , es ist NICHT deine Maßnahme und NICHT dein neuer Job, die sollen sich an das halten was deine Frau persönlich betrifft und nicht an dich, wenn du sehr großzügig bist stellst du ihr eine Kopie deines Schwerbehinderten-Ausweises zur Verfügung, da steht ja das Merkzeichen drauf und das besagt für Laien eigentlich schon genug dazu, dass es wohl Bewegungs-Probleme gibt.

Du bist doch gar nicht verpflichtet diesem MT irgendwas zu "beweisen" ... was würde eigentlich passieren wenn DU (mal ganz rein theoretisch gedacht :Gruebeln: ) "die Schnauze voll hättest von dem ganzen Theater und deine Freundin" einfach verlassen würdest (wie gesagt rein theoretisch/fiktiv !!!), dann kann das ja auch nicht mehr von deinen Verhältnissen abhängig sein, ob SIE ein Auto vom JC bekommt, damit sie den Job vom MT "besorgt" antreten kann ...

Ich empfinde diese ganze Vorgehensweise noch immer als sehr undurchsichtig und kann dir da auch nicht ganz folgen, wenn du schreibst, dass der AG (vermutlich) seriös sein soll, hatte sie denn selbst noch keinen Kontakt zu irgendeinem Verantwortlichen dort... :confused: :Gruebeln:

Hat sie bereits einen Arbeitsvertrag schriftlich (BEIM AG !!!) abgeschlossen, was steht da drin zur Arbeitsaufnahme /Beginn des Arbeitsvertrages /Einkommen /Arbeitszeiten usw. das läuft doch nicht über einen MT (jedenfalls nicht rechtlich einwandfrei). Sowas wird doch ALLES VORHER besprochen und geklärt und zwar direkt beim /mit dem AG und nicht mit irgendeinem "windigen MT" oder dem JC, das nun aktuell leider nichtmal einen Ansprechpartner anzubieten hat, um deine Frau entsprechend bei der Arbeitsaufnahme zu beraten und zu unterstützen ... :Ohnmacht:

Wenn "unbezahlte" (Probe-)Arbeit geleistet werden soll von Mitte bis Ende August (weil sie da angeblich noch in einer Maßnahme sein soll), dann MUSS doch auch der AG da eingeweiht sein, oder der Arbeitsvertrag wird erst zum 01.09.2013 abgeschlossen ... wie wird das versicherungstechnisch geregelt, bei wem ist sie (in welcher Form genau) versichert wenn da was passiert ... beim JC (das irgendwie was mauscheln will), beim MT (der ihr sowas zusagt aber nichts dazu schriftlich gibt) oder beim AG (der angeblich von der ganzen Mauschelei NIX weiß???), wers glaubt wird seelig ... :teufel:

Wer zahlt in dieser Zeit ihre Krankenversicherung, das JC will ja die Leistung bald einstellen (damit es keine "Überzahlungen gibt"), also entfällt auch der Beitrag für die KK (den die solange zahlen müssen, wie Leistungen gezahlt werden), der MT zahlt sowas sowieso nicht und der AG meldet sie frühestens zum offiziellen Arbeitsbeginn (lt.Arbeitsvertrag) bei der KK/Rentenkasse an ... gibt es ab September erst offiziell Geld wird auch vorher vom AG da NIX eingezahlt ... da wird wohl "einmal drüber schlafen" nicht ganz ausreichen ...

Wer meldet (irgendwann) welchen "Aggregatzustand" für diesen Zeitraum an die DRV (für die spätere Rente), es macht ja dann für die Anerkennung der Rentenzeiten einen Unterschied, ob sie als weiterhin arbeitslos (vom JC) gemeldet wird, oder gar nicht (weil ja irgendwie "gemauschelt werden soll") oder mit nachweisbarem Einkommen (inclusive Beitrag an die DRV!!!) vom AG ... ich blicke da wirklich nicht durch, warum man sich auf sowas einlassen sollte ...
Und noch mal deutlich, mir geht es jetzt nicht darum unbedingt ein Auto durch zu boxen. Das ist erst mal sekundär.
Meine größte Sorge ist der Schmuh, welcher da mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses gemacht wird.
Richtig, genauso sehe ich das auch und bevor das nicht klar und eindeutig, DIREKT mit dem AG geklärt ist sollte sie auch keinerlei Unterlagen (mehr) unterschreiben (beim MT und/oder JC), auch bei Bezug von Hartz 4 schließt man Arbeitsverträge immer noch mit dem AG höchstpersönlich ab und was Anderes ist nicht korrekt und da sollten auch ALLE Fragen VORHER besprochen und geklärt sein (schriftlich bitte).

Dann sollte auch deine Frau den Mut aufbringen diesen vorbereiteten Arbeitsvertrag VOR einer Unterschrift eine Nacht zu "überschlafen" und mit ihrem Partner oder einer anderen Sachkundigen Person (Gewerkschaft /Anwalt für Arbeitsrecht) zu besprechen oder prüfen zu lassen, BEVOR sie diesen Arbeitsvertrag überhaupt unterschreibt !!! :lesen: :lesen: :lesen:
Wir haben einfach Angst, das wenn falsche Entscheidungen fallen, wir komplett gegen die Wand gefahren werden.
Kann ich SEHR gut verstehen und wenn sie den (richtigen !!!) Arbeitsvertrag erst unterschrieben hat, dann kommt sie da auch so leicht nicht mehr raus, ein wirklich seriöser AG wird das verstehen, zumal der früheste Arbeitsbeginn ja erst Mitte August erfolgen soll, kann es ja keinen Grund für besondere Eile bei der Unterschrift auf den Arbeitsvertrag geben.

Begleite sie zu solchen Gesprächen, wenn es möglich ist oder eben eine andere Vertrauensperson, (die aber unabhängig von JC /MT sein sollte), gerade hier sollte man das Recht auf einen Beistand (§ 13 SGB X) nutzen ehe man Fehler macht, die man später dann alleine "ausbaden" muss.
Wenn wir jetzt etwas falsch machen, stehen wir im September ohne Einkommen da, bis auf meine Rente. Und die reicht nicht mal um die Warmmiete zu leisten.
Das passiert wenn das JobCenter ALLES (mal wieder) falsch macht, denn die dürfen gar nicht einfach aufhören zu zahlen (JaJa ich weiß, ist manchmal reine Theorie), dagegen kann man sich aber wehren (Vorschuß-Antrag/ Forderung sofortiger Barauszahlung/notfalls Eilantrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Miete an das zuständige Sozialgericht) ... einen "Überbrückungs-Antrag" braucht ihr gar nicht stellen, weil die erst nach Zufluß des ersten Lohnes auf dem Konto einstellen dürfen.

Da kann ich auch nochmal auf die Suche gehen, es gibt schon mehrere Urteile dazu, dass man Lohn den man noch gar nicht hat, nicht ausgeben KANN und das JC daher bis zum Geld-Eingang auf dem Konto weiter zu leisten hat ...
Der Arbeitsvertrag beginnt am 15.08, aber meine Frau wird bis zum 30.08 offiziell in einer Maßnahme weiter geführt.
Wir haben keine Rücklagen und eine Anzeige wegen Hartz IV Betrug möchte wir jetzt auch nicht unbedingt haben.
Das ist schonmal absolut ungesetzlich, sie KANN nicht gleichzeitig arbeiten gehen und weiterhin in einer Maßnahme "geführt" werden, die sie IN ARBEIT bringen soll, das soll man ihr schruiftlich geben, auf welcher Rechtsgrundlage sowas möglich (und auch sinnvoll) ist, allgemein enden solche Maßnahmen durch Arbeitsaufnahme, weil sie dann ja ihren Zweck erfüllt haben.

Das JC braucht dann (eigentlich) auch an den MT keine Gelder mehr zu zahlen, wenn der Teilnehmer dort gar nicht mehr hin geht (weil er arbeitet) also WER bitteschön bezahlt dann den MT überhaupt im August, wenn dass JC ja eigentlich auch schon nicht mehr zahlen will ... wer nicht im H4-Bezug ist hat keinen Anspruch mehr auf die Bezahlung solcher Maßnahmen vom JC ...

Hat sie eine EGV dazu unterschrieben, was steht zu dieser Maßnahme da überhaupt drin, wenn da ein Ende zum 31.07. angegeben ist, gibt es überhaupt keinen Anlass das "zu verlängern" wenn sie nun in Arbeit kommen kann, magst du mir dazu noch was schreiben oder schicken ???
Denn MEHR als sie in einer EGV unterschrieben hat, braucht sie jetzt auch nicht zu machen und üblicherweise steht da auch drin, dass diese "Vereinbarung nur solange gültig ist, wie man auch Leistungen vom JC bekommt.
Dazu kommt noch diese Einkommenslücke. Der August ist ja noch gesichert, da das JC im voraus zahlt.


Da solltet ihr aber auch darauf achten, dass die da den vollen Betrag überweisen und nicht nur bis Mitte August, weil sie ja dann eine Arbeit aufnehmen wird ... ist denn das JC dazu überhaupt schon irgendwie (schriftlich und von EUCH !!!) informiert worden , da seid auch ihr (deine Frau) die Ansprechpartner /Antragsteller /Leistungsempfänger und nicht der MT, die können nicht über euren Leistungsanspruch beim JC "entscheiden" ... das spielt sich NUR zwischen euch und dem JC ab.

Da gibt es ja nun nicht nur EINEN Ansprechpartner, ist das nun eine Optionskommune oder ein JC das der AfA unterstellt ist (das Geld kommt lt. Konto-Auszug direkt von der BA ???), das wäre wichtig für eine Beschwerde zu dieser ganzen Vorgehensweise, besonders wenn man euch wirklich den Geldhahn zudreht, ehe der erste Lohn auf dem Konto ist.
Was ist aber mit September? Der AG zahlt erst im Nachhinein, also Oktober.
Zahlt der AG tatsächlich erst im Oktober den ersten Lohn aufs Konto, habt ihr für September den kompletten Anspruch nach dem bisherigen Bescheid und der darf dann auch NICHT zurück gefordert werden, eine "Überzahlung" käme nur zustande, wenn noch im September Geld vom AG überwiesen wird (Zufluß-Prinzip des SGB II), Überzahlungen kann es nur geben, wenn im gleichen Monat ( H4 für September wurde gezahlt) zusätzlich zum Hartz 4 noch Einkommen "zufließt" (Lohn wird auch noch im September überwiesen), ansonsten steht dem JC (FÜR September) gar keine Erstattung zu.

Dann kann erst im Oktober eine "Überzahlung" stattfinden und verrechnet bzw. (mit schriftlichem Bescheid!!!) zurück gefordert werden.
Das gleiche Theater hatte ich doch schon mit meiner Rente. Da klaffte auch eine Zahlungslücke von einem Monat auf. Mit Müh und Not habe ich dann unter Androhung von Paragrafen meinerseits, überhaupt eine Überbrückung bekommen.
Ist aber nicht ganz vergleichbar, denn auch hier muss eigentlich immer bis zum ersten Renten-ZUFLUSS gezahlt und nachträglich (vom JC) zurückgefordert werden was zuviel war, denen ist ja nicht ganz unbekannt, dass Renten erst zum Monatsende "zufließen" werden.
Jetzt liegt der Fall aber etwas anders. Meine Frau soll um Himmels Willen kein Überbrückungsdarlehen beantragen, weil sonst das ganze Gefüge mit dem dem Arbeitsvertrag zum 15.08 und der von dem MT offiziellen Vertrag bis zum 30.08 weiter läuft, auffliegt.
WER konkret schreibt ihr das vor, das ist gesetzwidrig, ich glaube kaum dass ihr das jemand schriftlich geben wird, sie braucht aber auch KEIN Überbrückungs-Darlehen, es gilt auch so was ich dir weiter oben schon beschrieben habe ...

"Was heißt hier um Himmels Willen" wer konkret will ihr denn da verbieten ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und dafür zu sorgen, dass euer /ihr Lebensunterhalt und die Miete gesichert ist, sie WILL (persönlich, nicht für den Himmel) was schriftlich dazu haben und nicht nur ständigen Drohungen ausgesetzt sein ... UND sie MUSS selber mit dem AG sprechen, SIE soll /will doch da arbeiten und nicht der MT und auch nicht das JC ... :Ohnmacht:

WARUM macht sie nicht beim AG "Nägel mit Köpfen", das ist doch wirklich nicht mehr nachvollziehbar, kann ihr doch egal sein, ob der MT dann vielleicht keine "Blümchen für die Vermittlung" bekommt, es geht doch um ihre persönliche Zukunft, um einen Arbeitsvertrag, der in ihrer eigenen Verantwortung liegt und nicht um "nebensächliche Pille-Palle" ... Sorry, mich regt das schon wieder tierisch auf, bitte NICHTS persönlich nehmen ... aber ich wäre denen (dem AG) schon die Bude eingerannt, um endlich mal KLARE Antworten und was schriftlich zu bekommen ...

Das kann ihr doch keiner verbieten, sie steht doch nicht unter "Betreuung" ... es kann ihr doch :kack: -Egal sein, ob sich da der MT vielleicht "angepi**t" fühlen könnte, es geht um IHR Leben/ IHRE ZUkunft und um sonst gar nichts ... meine Güte was für unmündige "Kinder" werden doch aus gestandenen Leuten gemacht in solchen Maßnahmen ... :Ohnmacht: :kotzen:

Lieben Dank und mach weiter, auch wenn ich gerade den "Hitzekoller" bekomme, vielleicht kannst du ja mit der einen oder anderen Anregung was anfangen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 24. Jul 2013, 17:17

Hallo Fatbob, :smile:
Fachkompetenz...nur beispiel §145 AFA anzumerken..
Von den wichtigen und richtigen Ratschlägen bereich Widerspruch/Gutachten/Teilhabe ganz zu schweigen.
Damit meinst du hoffendlich nicht mich ... :cool: :lachen: :groehl:

Wenn man gezwungenermaßen seit 2006 in den ganzen Themen drin ist und auch noch nacheinander doppelt, dann hat man die Wahl, man weiß irgendwann besser Bescheid, als die Sesselpfurzer selber oder man geht unter ... :Zunge_zeigen: :aetsch:

Letztlich hat JEDER hier die Möglichkeit sich entsprechend zu informieren, es ist allerdings sehr anstrengend und kostet auch viel Zeit, zum Thema § 145 SGB III kann man ALLES auf der AfA-Homepage nachlesen und das wird ständig aktualisiert, hat aber nicht jeder den Nerv dafür und wir haben das ursprünglich auch nur gemacht, um selber nicht alles zu schlucken ohne zu hinterfragen, ob das so auch wirklich in Ordnung ist.

Bei uns war noch § 125 SGB III aktuell, aber letztlich hat sich an der Anwendbarkeit mit der Änderung der Nummer nichts geändert, vor 10 Jahren hättest du mich da auch NIX zu fragen brauchen, da hätte ich damit nichts anfangen können, "es betraf mich ja (noch) nicht", wozu unnötigen Ballast ins Gehirn stopfen :glotzen: :Sturkopf: , mit der Zeit habe ich aber immer mehr Interesse an diesen spezifischen Themen entwickelt, denn sie trafen ja (leider) nach und nach ALLE auf uns zu ... der Dopa versteht bei manchen Sachen auch immer noch nicht, warum die dann plötzlich geklappt haben, nach Domas "Spezial-Aktionen" ... :lachen: :groehl:

In diesen Bereichen gearbeitet habe ich allerdings nie, war nur eine ganz schnöde "Telefon-Mieze", bei einem Kommunikationsanbieter, eine Userin hier hat aber auch mal per PN angefragt, ob ich denn in der Firma XXX angestellt sei, sie habe da so eine Ahnung auf Grund meiner Beiträge ... kein Problem, aber was die anderen Sachen betraf haben wohl zumindest nicht die "richtigen" Leute mitgelesen oder meine kleinen (und größeren) Ungenauigkeiten zu den angegebenen Daten haben da tatsächlich keine Zuordnung zu meiner Person möglich gemacht.

Diese meine kleinen ( ganz persönlichen) Geheimnisse werde ich auch hier weiterhin für mich behalten, obwohl es mir ja nun inzwischen egal sein könnte, ob man mich hier "erkennen kann" oder nicht, was man dir da ausgedruckt hat, aus deiner Akte hat doch auch keinerlei Beweiskraft, ich hätte verlangt, dass man sowas löscht aus meiner Akte, was "irgendwer" da (unter einem erfundenen Usernamen) in irgendeinem Forum geschrieben hat, muss doch NIX mit mir zu tun haben, wie wollen die denn das beweisen ... und vor allem wozu soll das dienen, du (oder Mr.X im Forum Y) kannst deine Meinung doch in D frei äußern, was hat das mit irgendwelchen Leistungsansprüchen zu tun. :confused: :Gruebeln:
Und dein Fall ist heutzutage innerhalb von sekunden im AFA/JC Rechner aufzubröseln.. Zu selten zu spezifisch, also leicht zu finden.
Naja, das mag in diesem konkreten Fall möglicherweise so "einfach" sein, allerdings ist diese Aktion dieses JC/MT sicher auch keine Einzel-Aktion, dafür wäre der Aufwand viel zu groß, da steckt wahrscheinlich deutlich mehr Dreck dahinter als wir hier aktuell nur vermuten können, gerade diese ganzen Ü-50-Maßnahmen sind doch ein einziger Beschiß, das fängt doch schon mit der (angeblich) "freiwilligen" Teilnahme an, welche eine Grundbedingung darstellt, für die Zuschüsse von der EU ...
Dazu wurde auch schon in anderen Foren berichtet /geschimpft/ getobt ... es hat ja seinen Grund warum genau dafür immer so auf die EGV gedrängt wird um mit Androhung von Leistungs-Entzug eine Unterschrift zu bekommen, denn per Bescheid (ersetzenden VA) vorschreiben geht eben nicht, wäre ja nicht mehr "freiwillig" ...

Genauso wie zum gesamten perversen Hartz 4-System ... dafür gibt es inzwischen Foren /Infoseiten in Massen, hat es bisher irgendwas geändert oder gar gebessert ... :confused: :confused: :confused:
Ich halte es da mit dem alten Spruch "der Lauscher an der Wand, hört seine eigene Schand", da bin ich ja mal gespannt was unser JC so in der Verhandlung aus dem Hut zaubern wird, denn da sollten denen eigentlich auch schon unentwegt die Ohren klingen, soviel wie ich dazu hier schon geschrieben habe ... wie die mit uns umgegangen sind und mit Dopas Urlaubsabgeltung ...

Aber wir sind wohl doch kein so "exotischer Einzelfall", dass man das alles so gut zuordnen könnte, dabei gibt es durchaus genug Informationen, zum Dopa und zu mir ... aber bei den Behörden heißen wir eben ganz anders und ich distanziere mich da aber sofort von irgendwelchen Behauptungen, dass ich im Internet über Behörden und GA herziehen würde ... was ich schreibe ist (vom Grundsatz her) die reine Wahrheit und NICHTS als die Wahrheit ... wer die nicht vertragen kann ist selber Schuld ... dann soll er hier besser nicht heimlich mitlesen ... :grinser: :icon_e_wink: :pfeif:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Fatbob
Beiträge: 915
Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
Hat sich bedankt: 226 Mal
Danksagung erhalten: 963 Mal

Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mi 24. Jul 2013, 17:44

Nun, viele schreiben ja in der Wut das sie ihren Fall der Presse vorlegen, wenn sie Ärger mit den Behörden haben.
Ja, aber seltsamer weise werden dann nur glasklare Fälle sofort abgeholfen nach der Aussage, der rest muss eben vors Gericht. Wobei es Fälle gab die ihre Taktik schon vorher verraten hatten, und der Rechtsanwalt ins offene Messer gelaufen ist, und er nicht wusste wie ihn geschah.
Glaub mir, es schadet nicht zu wenig zu sagen.
Nicht wegen NSA oder BND, ich sage auch nicht das wir uns alle Alluminuim Hüte aufsetzen sollen.
So wie wir alles über sie lesen, lesen sie eben alles über uns.

Die Akten waren eh bedeutungslos nachher, ich hab bekommen was ich wollte, standen eh nur ihre eigenen Schandtaten nochmal schwarz auf weiss drin :-)

Ich würde selber bei den besten Mitlesen... :cool:
lg
Ps: sorry fürs schreddern, von meiner seite is schweigen nun :grinser:
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste