Re: Kuriose Spielchen +50 Maßnahmen vom Jobcenter.
Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 01:41
Hallo Zwolle,
Ihr seid doch nicht auf der Welt um denen Arbeit zu sparen ...
Es freut mich wirklich sehr, dass sie wenigstens mit dem Job jetzt doch zufrieden sein kann , war ja klar, dass diese merkwürdige vorgesehene Weiter-Teilnahme an der Maßnahme nicht funktionieren wird und das mit der "Leistung so irgendwie unter dem Tisch" hat ja nun auch nicht geklappt ...
Wenn ihr dann den Bescheid für die Rückzahlung bekommen habt, dann meldet euch am Besten bei dem angegebenen Forderungsmanagement (wo das Geld dann hin soll), lasst euch nicht von der Ankündigung (des JC im Bescheid) schocken, dass ihr sofort die volle Summe zahlen müßt.
Ein direktes Gespräch mit denen (wo da Geld dann hin soll) bringt euch da weiter (ja, mit denen kann man tatsächlich auch telefonieren ), die sind wirklich ganz nett und entgegenkommend, wenn ihr eine moderate Ratenzahlung haben wollt, die für euch planbar und machbar ist.
Solange das dann auch entsprechend pünktlich eingehalten wird, gibt es keine Probleme und ihr braucht euch dazu nicht mehr mit dem JC auseinandersetzen.
Ist nur ein kleiner Tipp um dann erneutem Ärger aus dem Wege zu gehen, in den Bescheiden steht immer drin, dass Ratenzahlung nur nach Prüfung der Notwendigkeit bewilligt wird, naja im Anschluß an den Hartz 4-Bezug verfügt man wohl selten direkt wieder über ausreichende Reichtümer, um größere Summen sofort zu begleichen.
Ich hatte mit unserem Forderungsmanagement auch schon Kontakt, allerdings ging es da um den Mahnstopp bei eingereichtem Widerspruch gegen Forderungen, das vergessen die vom JC auch gerne dorthin weiterzugeben, denn sowas hat in diesem Falle noch immer "aufschiebende Wirkung", bringt natürlich nichts wenn die Forderung an sich berechtigt ist.
Deiner Frau weiterhin viel Spaß an ihrem Job und dir ein wenig RUHE nach der Aufregung der letzten Zeit, wir senden dir demnächst mal eine Prise Ostseeluft zur Entspannung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
sehr gut gemacht, die haben nicht einzustellen bevor der erste Lohn für deine "Kleine" auf dem Konto ist und dann müssen sie eben die "Überzahlung" offiziell mit Bescheid bei euch einfordern.Jedenfalls ist uns dann der Bauchnabel geplatzt. Kein Geld, keine Möglichkeit die Arbeit ab September weiter aufzunehmen. (Täglicher Fahrweg 50 Km).
Dann ging alles ganz schnell. Fallmanager ruft Leistungsabteilung an. Leistungsabteilung ruft wieder zurück, usw. Dann wurde von Vollmachten gesprochen.
Am Ende wurde der Aufhebungsbescheid aufgehoben und jetzt gibt es eine volle Leistung für September.
Ihr seid doch nicht auf der Welt um denen Arbeit zu sparen ...
Es freut mich wirklich sehr, dass sie wenigstens mit dem Job jetzt doch zufrieden sein kann , war ja klar, dass diese merkwürdige vorgesehene Weiter-Teilnahme an der Maßnahme nicht funktionieren wird und das mit der "Leistung so irgendwie unter dem Tisch" hat ja nun auch nicht geklappt ...
Wenn ihr dann den Bescheid für die Rückzahlung bekommen habt, dann meldet euch am Besten bei dem angegebenen Forderungsmanagement (wo das Geld dann hin soll), lasst euch nicht von der Ankündigung (des JC im Bescheid) schocken, dass ihr sofort die volle Summe zahlen müßt.
Ein direktes Gespräch mit denen (wo da Geld dann hin soll) bringt euch da weiter (ja, mit denen kann man tatsächlich auch telefonieren ), die sind wirklich ganz nett und entgegenkommend, wenn ihr eine moderate Ratenzahlung haben wollt, die für euch planbar und machbar ist.
Solange das dann auch entsprechend pünktlich eingehalten wird, gibt es keine Probleme und ihr braucht euch dazu nicht mehr mit dem JC auseinandersetzen.
Ist nur ein kleiner Tipp um dann erneutem Ärger aus dem Wege zu gehen, in den Bescheiden steht immer drin, dass Ratenzahlung nur nach Prüfung der Notwendigkeit bewilligt wird, naja im Anschluß an den Hartz 4-Bezug verfügt man wohl selten direkt wieder über ausreichende Reichtümer, um größere Summen sofort zu begleichen.
Ich hatte mit unserem Forderungsmanagement auch schon Kontakt, allerdings ging es da um den Mahnstopp bei eingereichtem Widerspruch gegen Forderungen, das vergessen die vom JC auch gerne dorthin weiterzugeben, denn sowas hat in diesem Falle noch immer "aufschiebende Wirkung", bringt natürlich nichts wenn die Forderung an sich berechtigt ist.
Deiner Frau weiterhin viel Spaß an ihrem Job und dir ein wenig RUHE nach der Aufregung der letzten Zeit, wir senden dir demnächst mal eine Prise Ostseeluft zur Entspannung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma