sagt mal, ich habe Post bekommen vom JC
freue mich dann ja immer wie bolle *hüstel*
-bitte teilen Sie uns mit ob ihr Sohn im derzeitige Ausbildungsbetrieb im September 2013 übernommen wird
-Ausbildungsvergütung ab September
O.K. brav geantwortet
-aktuell gibt es NICHTS Neues
- Betrag mitgeteilt
und auch gleichzeitig um Korrektur des Leistungsbescheids betr. Ausbildungsvergütung gebeten
im neuen Bescheid gebeten denn dort wird 1€ zu viel Ausbildungsvergütüng angerechnet ab Sept
SCHLIESSLICH LIEGT EIN AUSBILDUNGSVERTRAG VOR der bis sept.2014 geht
Söhnchen macht ja eine geförderte Ausbildung und villeicht gehe die davon aus das sich seine Ausbildungsvergütung dann ändert?
aber o.k. wen ich mitteile das es NICHTS Neues gibt + umgehend mitteile wenn dies der Fall sein sollte "sollte" es doch langen, oder?
NÖ
wieder Post:
- ....die Aufforderung von FR. Dumpfbacke -Name frei erfunden
vom 18.6. (diese bleibt bestehen) geht es um eine evtl Übernahme durch die Filiale in ein Ausbildungsverhältnis
Bitte teilen Sie bis 15.8. den aktuellen Stand mit
natürlich war beim ersten Schreiben die Seite im Anhang dabei von wegen Pflichten, blablabla
seh ich das jetzt zu eng oder wird hier mal wieder versucht zu sanktionieren?
ALG II- sind die denn nur noch doof?
- Hamburger Deern
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ALG II- sind die denn nur noch doof?
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Re: ALG II- sind die denn nur noch doof?
Hallo Hamburger Deern,
Habe dir ja schon auf anderem Wege mitgeteilt, wie du die zeitgerechte Erfüllung der geforderten "Mitwirkungspflichten" nachweisen kannst, deine SB hat sich (durch den VA) bis zum nächsten Jahr jede Möglichkeit genommen, dir irgendwie "zu nahe treten zu können" , also versucht es nun die Leistungs-Abteilung, mit sinnfreien wiederholten Anforderungen von Änderungs-Unterlagen, die es nicht gibt, auch das braucht man sich nicht endlos gefallen lassen (sofern man den zeitnahen Zugang beim JC auch beweisen kann) ...
Ich weiß sowieso nicht, warum die nicht lesen können, wenn die Ausbildung (lt. vorliegendem Vertrag) bis (mindestens) September 2014 gehen wird, ist ja mit einer "Übernahme" zum September diesen Jahres in ein Arbeitsverhältnis, eher nicht zu rechnen, ODER ...
Falls man dir (schriftlich als Bescheid) eine Sanktion erteilen möchte, wegen (angeblich) mangelnder Mitwirkung, dann melde dich mit dem entsprechenden Schreiben hier, vielleicht ist mal wieder eine Beschwerde in Nürnberg angesagt, damit die ihren Job ordentlich machen und deine Unterlagen nicht verschlampen ...
Bis dahin ruhig Blut, du weißt doch unnötige Aufregung schadet der Gesundheit ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Glaube schon, dass du das ein wenig "zu eng" siehst, die haben keinen Durchblick und das ist doch nicht neu ... hat man dir denn bereits konkret Sanktionen angedroht und wenn ja welche und ab wann genau und mit welcher Rechtsgrundlage.seh ich das jetzt zu eng oder wird hier mal wieder versucht zu sanktionieren?
Habe dir ja schon auf anderem Wege mitgeteilt, wie du die zeitgerechte Erfüllung der geforderten "Mitwirkungspflichten" nachweisen kannst, deine SB hat sich (durch den VA) bis zum nächsten Jahr jede Möglichkeit genommen, dir irgendwie "zu nahe treten zu können" , also versucht es nun die Leistungs-Abteilung, mit sinnfreien wiederholten Anforderungen von Änderungs-Unterlagen, die es nicht gibt, auch das braucht man sich nicht endlos gefallen lassen (sofern man den zeitnahen Zugang beim JC auch beweisen kann) ...
Ich weiß sowieso nicht, warum die nicht lesen können, wenn die Ausbildung (lt. vorliegendem Vertrag) bis (mindestens) September 2014 gehen wird, ist ja mit einer "Übernahme" zum September diesen Jahres in ein Arbeitsverhältnis, eher nicht zu rechnen, ODER ...
Es gibt keine "Korrekturen" von Leistungsbescheiden um die man "bittet", wenn da was nicht stimmt wird offiziell Widerspruch eingelegt und nicht "gebeten" bis diese (üblicherweise) Monats-Frist verpasst ist, ich dachte, das hast du hier schon gelernt , dass man (schriftlich /nachweislich) Widerspruch einlegt, wenn ein Bescheid nicht korrekt ist ...und auch gleichzeitig um Korrektur des Leistungsbescheids betr. Ausbildungsvergütung gebeten
im neuen Bescheid gebeten denn dort wird 1€ zu viel Ausbildungsvergütüng angerechnet ab Sept
Falls man dir (schriftlich als Bescheid) eine Sanktion erteilen möchte, wegen (angeblich) mangelnder Mitwirkung, dann melde dich mit dem entsprechenden Schreiben hier, vielleicht ist mal wieder eine Beschwerde in Nürnberg angesagt, damit die ihren Job ordentlich machen und deine Unterlagen nicht verschlampen ...
Bis dahin ruhig Blut, du weißt doch unnötige Aufregung schadet der Gesundheit ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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