Abrechnung Jobcenter
Verfasst: Mi 5. Jun 2013, 15:51
Huhu
Ich habe heute meine Abrechnung vom Jobcenter bekommen - Erstattungsanspruch gem. § 104 SGB X m. § 40 Abs. 2 SGB II.
Wie befürchtet, haben die einfach mal alle Leistungen addiert - Bedarf und KdU. Dank euch
weiß ich ja schon, dass nur 44 % der KdU zu erstatten sind. Außerdem gibt es da doch noch diese Versicherungspauschale, oder?
Außerdem.... und jetzt kommt's.... wollen die die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von mir zurück haben. Sie berufen sch auf § 40 Abs. 2 Nummer 5 SGB II. Das stimmt doch nicht, oder? Ich habe hier schon was gefunden, bin aber im Moment noch zu sehr vor den Kopf gestoßen, um das richtig zu begreifen und umzusetzen.
Ich kann denen doch nicht mehr zurückzahlen, als ich bekommen habe....
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Ich antworte mir mal selbst
§ 40 SGB II Nr. 5 bezieht sich auf § 335 SGB III - Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung .
Und da heißt es
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Ein Schreiben mit den richtigen Zahlen an die DRV mit Kopie ans Jobcenter? Oder muss da was ganz Offizielles gemacht werden?

Ich habe heute meine Abrechnung vom Jobcenter bekommen - Erstattungsanspruch gem. § 104 SGB X m. § 40 Abs. 2 SGB II.
Wie befürchtet, haben die einfach mal alle Leistungen addiert - Bedarf und KdU. Dank euch

Außerdem.... und jetzt kommt's.... wollen die die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von mir zurück haben. Sie berufen sch auf § 40 Abs. 2 Nummer 5 SGB II. Das stimmt doch nicht, oder? Ich habe hier schon was gefunden, bin aber im Moment noch zu sehr vor den Kopf gestoßen, um das richtig zu begreifen und umzusetzen.

Ich kann denen doch nicht mehr zurückzahlen, als ich bekommen habe....

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Ich antworte mir mal selbst

§ 40 SGB II Nr. 5 bezieht sich auf § 335 SGB III - Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung .
Und da heißt es
*********************************Hat für den Zeitraum, für den die Leistung zurückgefordert worden ist, ein weiteres Krankenversicherungsverhältnis bestanden (hat ja bestanden, da ich Rente bezogen habe) , so erstattet diejenige Stelle (die Krankenkasse?), an die die Beiträge aufgrund der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches gezahlt wurden, der Bundesagentur die für diesen Zeitraum entrichteten Beiträge; die Bezieherin oder der Bezieher wird insoweit von der Ersatzpflicht nach Satz 1 befreit;
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Ein Schreiben mit den richtigen Zahlen an die DRV mit Kopie ans Jobcenter? Oder muss da was ganz Offizielles gemacht werden?