Abrechnung Jobcenter

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Lilafee
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Abrechnung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Mi 5. Jun 2013, 15:51

Huhu :cool:

Ich habe heute meine Abrechnung vom Jobcenter bekommen - Erstattungsanspruch gem. § 104 SGB X m. § 40 Abs. 2 SGB II.

Wie befürchtet, haben die einfach mal alle Leistungen addiert - Bedarf und KdU. Dank euch :umarm: weiß ich ja schon, dass nur 44 % der KdU zu erstatten sind. Außerdem gibt es da doch noch diese Versicherungspauschale, oder?

Außerdem.... und jetzt kommt's.... wollen die die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von mir zurück haben. Sie berufen sch auf § 40 Abs. 2 Nummer 5 SGB II. Das stimmt doch nicht, oder? Ich habe hier schon was gefunden, bin aber im Moment noch zu sehr vor den Kopf gestoßen, um das richtig zu begreifen und umzusetzen. :Verwirrt:

Ich kann denen doch nicht mehr zurückzahlen, als ich bekommen habe.... :nein:

************************************

Ich antworte mir mal selbst :grinser:

§ 40 SGB II Nr. 5 bezieht sich auf § 335 SGB III - Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung .
Und da heißt es
Hat für den Zeitraum, für den die Leistung zurückgefordert worden ist, ein weiteres Krankenversicherungsverhältnis bestanden (hat ja bestanden, da ich Rente bezogen habe) , so erstattet diejenige Stelle (die Krankenkasse?), an die die Beiträge aufgrund der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Fünften Buches gezahlt wurden, der Bundesagentur die für diesen Zeitraum entrichteten Beiträge; die Bezieherin oder der Bezieher wird insoweit von der Ersatzpflicht nach Satz 1 befreit;
*********************************

Wie verhalte ich mich denn jetzt? Ein Schreiben mit den richtigen Zahlen an die DRV mit Kopie ans Jobcenter? Oder muss da was ganz Offizielles gemacht werden?

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Re: Abrechnung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 5. Jun 2013, 23:08

Hallo Lilafee, :smile:
Ich habe heute meine Abrechnung vom Jobcenter bekommen - Erstattungsanspruch gem. § 104 SGB X m. § 40 Abs. 2 SGB II.
bitte mal genau lesen, üblicherweise ist das für dich nur zur Information (das sollte auch irgendwo stehen), darüber, was die bei der DRV (aus deiner Renten-Nachzahlung) einfordern wollen, die KV-Beiträge sollten separat aufgeführt sein und brauchen dich überhaupt nicht interessieren, weil die nur untereinander (DRV/JC/KK) ausgeglichen werden, also für dich selber PLUS /MINUS = NULL
Wie befürchtet, haben die einfach mal alle Leistungen addiert - Bedarf und KdU. Dank euch weiß ich ja schon, dass nur 44 % der KdU zu erstatten sind. Außerdem gibt es da doch noch diese Versicherungspauschale, oder?
Nun kommt es darauf an, ob das für dich zum Nachteil wird, oder ob es dir "egal" sein kann, weil deine Nachzahlung sowieso "draufgehen" wird für die Verrechnungen, die NICHT-Berücksichtigung der eingeschränkten Verrechnung von KdU ist gang und gäbe, das hat man bei uns auch alles voll abgezogen und noch ein bischen mehr, was wir tatsächlich nie bekommen hatten.

Die Versicherungs-Pauschale (30 €) müßte eigentlich vor der Verrechnung (der restlichen Netto-Rente) abgezogen werden, außerdem sollte da keine Gesamtsumme stehen (stimmt die denn wenigstens ???) sondern eine Aufstellung Monat für Monat,
ab Monat der Rentenbewilligung erfolgen, nur dann ist das korrekt aufgeschlüsselt.

Jedem monatlichen (kompletten) Leistungsbetrag ist der entsprechende Renten-Betrag gegenüber zu stellen, auf Minus-Differenzen muss das Amt verzichten ...
Außerdem.... und jetzt kommt's.... wollen die die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von mir zurück haben. Sie berufen sch auf § 40 Abs. 2 Nummer 5 SGB II. Das stimmt doch nicht, oder? Ich habe hier schon was gefunden, bin aber im Moment noch zu sehr vor den Kopf gestoßen, um das richtig zu begreifen und umzusetzen.


Nein, das ist nicht für dich, sondern das schicken die so an die Rentenkasse, für dich ist das nur als Information gedacht, leider sind die meist nicht in der Lage den Leuten das auch entsprechend klar und verständlich mitzuteilen.
Ich kann denen doch nicht mehr zurückzahlen, als ich bekommen habe....


Das brauchst du auch nicht, mit den ganzen Versicherungskram hast du selber gar nichts zu tun, das machen die unter sich aus jedenfalls wenn alles über GKV gelaufen ist.

Solange man dir keinen offiziellen (und begründeten) Forderungsbescheid schickt, brauchst du überhaupt nicht über sowas nachzudenken, die tun es ja auch nicht, wenn sie solche undurchsichtigen Informationen rausschicken, wir hatten das aber nun schon zweimal und dachten zuerst auch die wollen Geld von uns haben ... :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Ein Schreiben mit den richtigen Zahlen an die DRV mit Kopie ans Jobcenter?
Du machst da erstmal gar nichts, solltest dir aber wie von mir beschrieben mal deine eigene Berechnung dazu auflisten, die Versicherungsbeiträge brauchst du da nicht einbeziehen, nur deinen monatlichen Leistungsbetrag dem Renten-Betrag (netto) abzüglich der 30 € pro Monat gegenüber stellen.

Bliebe da was aus der Nachzahlung für dich übrig, musst du dich an das JC wenden und dein Geld von denen einfordern, der DRV brauchst du da nichts schicken, die kennen ja die Bescheide nicht und deine monatliche Miete, die zahlen aus, was vom JC (oder KK/ oder AfA) angefordert wird und prüfen das nicht nach.

Wegen der (eigentlich) eingeschränkten KdU-Rückforderung sind wir ja noch am SG mit unserer Klage, außerdem wurden mir Monate (von der Nachzahlung bei der DRV) abgezogen wo ich (wegen Anrechnung von Dopas Urlaubsabgeltung) gar kein Geld vom Amt bekommen habe, angeblich wurde mir das lt. JC überwiesen ... Beweise dafür gibt es bis heute nicht, da geht es bei uns noch immer um einige hundert € oder sogar mehr.

Gab schon Leute die sich noch mit Forderungen herumschlagen, weil die Nachzahlungen für die Forderungen der Vorleister nicht ausgereicht haben, die DRV hat trotzdem gezahlt und forderte dann den Verlust beim EM-Rentner ein, das darf vom Gesetz her gar nicht sein, aber wen interessiert das schon.

Die DRV zahlt ohne jede Prüfung, was die Vorleister haben wollen (was du denen dazu als "Korrektur" schicken würdest interessiert die nicht) und gerade die JC sind da sehr "großzügig" im Umgang mit unserem Geld aus der Renten-Nachzahlung, bei mir bekam ja auch die AfA noch was, aber die haben korrekt gerechnet, die Info dazu war auch verständlich und nachvollziehbar.
Oder muss da was ganz Offizielles gemacht werden?
Was "Offizielles" brauchst du erst machen, wenn die Aufstellung tatsächlich zu deinem Nachteil ausfällt und du dein Geld (beim JC) einfordern möchtest und/oder wenn man dir wirklich für Irgendwas einen regulären Forderungsbescheid schicken sollte.

Hast du denn schon einen Aufhebungsbescheid vom JC bekommen ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Abrechnung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Do 6. Jun 2013, 07:56

Guten Morgen liebe Doppeloma, ich wusste doch, auf doch ist Verlass :Bussi:
Doppeloma hat geschrieben:Hallo Lilafee, :smile:


bitte mal genau lesen, üblicherweise ist das für dich nur zur Information (das sollte auch irgendwo stehen), darüber, was die bei der DRV (aus deiner Renten-Nachzahlung) einfordern wollen, die KV-Beiträge sollten separat aufgeführt sein und brauchen dich überhaupt nicht interessieren, weil die nur untereinander (DRV/JC/KK) ausgeglichen werden, also für dich selber PLUS /MINUS = NULL

Stimmt, das steht da. Umso wütender hat mich das in dem Moment auch gemacht, weil das ja quasi alles über meinen Kopf hinweg geht Bild


Nun kommt es darauf an, ob das für dich zum Nachteil wird, oder ob es dir "egal" sein kann, weil deine Nachzahlung sowieso "draufgehen" wird für die Verrechnungen, die NICHT-Berücksichtigung der eingeschränkten Verrechnung von KdU ist gang und gäbe, das hat man bei uns auch alles voll abgezogen und noch ein bischen mehr, was wir tatsächlich nie bekommen hatten.

.
Nein, die Nachzahlung geht nicht komplett für die Rückzahlung drauf. Ich habe ja kaum was von denen bekommen - es hat nicht einmal für die volle Miete gereicht - , weil die die Ausbildungsvergütung meines Sohnes und sein Kindergeld voll angerechnet haben. Vom Gesetz her natürlich richtig, aber das waren die schrecklichsten sechs Monate meines Lebens.... das eigene Kind um Geld bitten zu müssen Bild
Die Versicherungs-Pauschale (30 €) müßte eigentlich vor der Verrechnung (der restlichen Netto-Rente) abgezogen werden, außerdem sollte da keine Gesamtsumme stehen (stimmt die denn wenigstens ???) sondern eine Aufstellung Monat für Monat,
ab Monat der Rentenbewilligung erfolgen, nur dann ist das korrekt aufgeschlüsselt.

Jedem monatlichen (kompletten) Leistungsbetrag ist der entsprechende Renten-Betrag gegenüber zu stellen, auf Minus-Differenzen muss das Amt verzichten ...
.
DAS haben sie immerhin gemacht, ich verstehe nur noch nicht, welchen Rentenbetrag sie dem gegenüber stellen. Der entspricht weder dem Brutto- noch dem Nettobetrag. Und in der Spalte "Erstattungsbetrag" steht dann wieder der volle Leistungsbetrag.

Ganz unten steht allerdings noch eine Aufschlüsselung der Beträge.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts xxx EUR
Kosten für Unterkunft und Heizung xxx EUR
gesetzliche Krankenversicherung xxx EUR
gesetzliche Pflegeversicherung xxx EUR

Vielleicht habe ich ja Glück und man überweist bei den KdU nur die 44 % Bild

Wegen der (eigentlich) eingeschränkten KdU-Rückforderung sind wir ja noch am SG mit unserer Klage, außerdem wurden mir Monate (von der Nachzahlung bei der DRV) abgezogen wo ich (wegen Anrechnung von Dopas Urlaubsabgeltung) gar kein Geld vom Amt bekommen habe, angeblich wurde mir das lt. JC überwiesen ... Beweise dafür gibt es bis heute nicht, da geht es bei uns noch immer um einige hundert € oder sogar mehr.
Gut, dass ich als Rentnerin jetzt Zeit habe . Eine Klage beim Arbeitsgericht läuft schon, dazu ein Streit mit der Kindergeldkasse. Da mach ich doch das Sozialgericht mit links :lachen: .
Hast du denn schon einen Aufhebungsbescheid vom JC bekommen ???
Nein, natürlich nicht. Nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich EM Rente bekomme und sie mich aus ihrer Bewerberdatenbank löschen sollen (die Bewilligung lief sowieso Ende Mai aus, da konnte ich mal auf die Kagge hauen :cool: ), bekam ich eine Aufforderung zur Bewerbung :groehl:

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Re: Abrechnung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 6. Jun 2013, 15:47

Hallo Lilafee, :smile:
Nein, die Nachzahlung geht nicht komplett für die Rückzahlung drauf. Ich habe ja kaum was von denen bekommen - es hat nicht einmal für die volle Miete gereicht - , weil die die Ausbildungsvergütung meines Sohnes und sein Kindergeld voll angerechnet haben. Vom Gesetz her natürlich richtig, aber das waren die schrecklichsten sechs Monate meines Lebens.... das eigene Kind um Geld bitten zu müssen
OK, das sollte ja nun in der Zukunft vorbei sein.

Aber nun mal "Budder bei de Fische", ab welchem Monat beginnt deine EM-Rente (also der Nachzahlungsbetrag) und wann soll deine erste Rente auf dem Konto sein ???

Sorry, dass ich das nicht genau weiß, im Moment gibt es hier so viele verschiedene Varianten dazu, das geht auch in meinem Kopf alles ein wenig durcheinander. :glotzen: :Heiss:

Was davor gewesen ist spielt sowieso keine Rolle, davon dürfen die nichts "verrechnen", nur ab der offiziellen Bewilligung der Rente.
Hat NUR das JC Ansprüche auf Rückzahlung bei dir, ja ich weiß (WIR wissen) wie "bescheiden" das ist da überhaupt hin zu müssen aber nun ist es ja vorbei ...
DAS haben sie immerhin gemacht, ich verstehe nur noch nicht, welchen Rentenbetrag sie dem gegenüber stellen. Der entspricht weder dem Brutto- noch dem Nettobetrag. Und in der Spalte "Erstattungsbetrag" steht dann wieder der volle Leistungsbetrag.
Ist deine Rente (monatlich) höher als die Leistung die du real vom Amt auf dem Konto hattest, dann müssen die (eigentlich) monatlich die 30 € Versicherungs-Pauschale "absetzen" (oder haben die das schon wegen Einkommens-Anrechnung von deinem Sohn gemacht ???) und dann darf aus deiner monatlichen Renten-Nachzahlung natürlich auch nur dieser verbleibende Betrag genommen werden (darum "nur" der Leistungsbetrag).

Was (pro Monat !!!) übrig bleibt von der Rente steht dir dann als Nachzahlung zu, das bekommst du dann später von der DRV überwiesen, es erscheint also (in der Auflistung) nur der Betrag (aus deiner Monatsrente /Netto), der für die Ertstattung der Leistung erforderlich ist.
Wenn da alles steht was man dir auch überwiesen hat, dann wurde auch bei den KdU nichts "gedeckelt", aber das habe ich (ehrlich gesagt) sowieso nicht erwartet, kannst du nur selber wissen, ob du das dann noch (beim JC) einfordern willst (notfalls gerichtlich), denn es heißt eigentlich, dass die Vorgaben des Vorleisters maßgeblich sind bei solchen Verrechnungen und beim SGB II ist das nun mal so gesetzlich verankert.

Uns hat man (als Antwort auf die Fachaufsichts-Beschwerde) einfach mitgeteilt, die könnten ALLES zurückfordern, was sie jemals gezahlt haben ... was ja auch nicht so ganz richtig ist, eben schon die KdU betreffend ... wozu gibt es dann diese Einschränkung im § 40 Abs. (4) SGB II, wenn die doch machen, was sie wollen ... das ist nun auch mit am Gericht "in Arbeit" ... :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/40.html
Ganz unten steht allerdings noch eine Aufschlüsselung der Beträge.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts xxx EUR
Kosten für Unterkunft und Heizung xxx EUR
gesetzliche Krankenversicherung xxx EUR
gesetzliche Pflegeversicherung xxx EUR
Das ist auch so üblich und trägt nur zur kompletten Verwirrung des LE bei, denn da wird ja wieder alles zusammengefaßt, kannst ja deine KdU-Summe mal durch die Anzahl der Monate teilen, die das betrifft, ich glaube nicht, dass es nur 44 % des Betrages ergibt den du tatsächlich erhalten hast ...
Vielleicht habe ich ja Glück und man überweist bei den KdU nur die 44 %


Wer ist in diesem Falle "man", meinst du die DRV :Gruebeln: , die interessiert das nicht, die überweisen was das JC bei denen anfordert und kann (und will) das auch gar nicht kontrollieren, ob das nun 100 % oder 44 % deiner KdU sind, die da vom JC gefordert werden.

Das (vorher) zu berücksichtigen wäre Sache des JC, die DRV kennt doch deine (JC-) Bescheide und die Höhe deiner Miete plus Nebenkosten gar nicht, das JC fordert die Summen (die unten stehen) bei der DRV ein und die Überweisen das auf die angegebene Kontonummer der AfA (oder des Landkreises bei OP-Kommunen) und dann sind die fertig damit.

Du bekommst von der DRV dann noch die Abrechnung, wer wieviel (für welchen Zeitraum) bekommen hat und welcher Restbetrag aus deiner Nachzahlung noch an dich überwiesen wird ... "aus die Maus" ...wenn es da Unstimmigkeiten mit den Beträgen von den Vorleistern gibt, dann darfst du dich damit selber herumschlagen.
Nein, natürlich nicht. Nachdem ich denen mitgeteilt habe, dass ich EM Rente bekomme und sie mich aus ihrer Bewerberdatenbank löschen sollen (die Bewilligung lief sowieso Ende Mai aus, da konnte ich mal auf die Kagge hauen ), bekam ich eine Aufforderung zur Bewerbung
OK, wenn du keinen Weiterbewilligungsantrag mehr gestellt hast und der alte Bescheid Ende Mai abgelaufen war, dann brauchen die ja NIX mehr "aufzuheben", naja und wenn du nicht mehr AU-krank bist, dann mußt du dich eben "bewerben", erwarte bitte nicht, dass die dort logisch denken könnten ... :glotzen: :Heiss:

Fällt mir doch glatt wieder der Anruf "unserer zuständigen" Vermittlerin ein (so kurz bevor dann mein Rentenverfahren auch beendet war), die "entsetzt feststellte", dass wir doch in über 1,5 Jahren noch nie einen Termin bei ihr hatten zur "Arbeitsberatung" ... :Gruebeln: :teufel:

Wir hatten ganz ehrlich auch nichts vermißt dabei :pfeif: , dann die nächste "Überraschung", mein Dopa wollte überhaupt nicht mehr von ihr "arbeitsberaten werden", weil er schon seit mehr als 1 Jahr EM-Vollrentner auf Dauer war ... lag Alles ordnungsgemäß vor beim JC ... vielleicht hätte sie vor dem Anruf mal in die Akte schauen sollen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Dann wollte sie mich "beratend unterstützen" und ich meinte nur, dass ich wohl demnächst auch den Bescheid zur EM-Rente erhalten werde (es liefe da schon was am SozialGericht), ob sie das da noch für erforderlich hält mich in Arbeit vermitteln zu wollen, zumal ich auch weiterhin AU bescheinigt krank sei, was ich ihr gerne bei Bedarf nochmal zufaxen könne ... der Dopa hat sich vor Lachen in seinem Sessel kaum noch eingekriegt ... :jaa: :groehl:

Das war in fast 2 Jahren der Einzige und damit letzte klägliche Versuch uns in Arbeit zu bekommen, ja richtig, als EM-Rentner auf Dauer hat man dann wirklich die Zeit sogar das Ende irgendwelcher weiterer Gerichts-Verfahren "ganz gemütlich abzuwarten" solange die Rente jeden Monat pünktlich auf dem Konto ist, haben wir da jetzt auch unendliche Geduld ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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