arbeitslos ohne Leistungsbezug

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Altmann
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von Altmann » So 14. Mär 2010, 12:43

Hallo Miko und alle,
danke für den gespendeten Trost. Ich wollte nur mitteilen, wie es mir ergangen ist und scheint auch kein Einzelfall zu sein.
Also mir wurde vom VdK nahegelegt ein Gegengutachten machen zu lassen, aber was das kostet, wißt ihr ja. Und ob die falschen
Kiterien, selbst wenn richtig gestellt, einen Rentenerfolg gebracht hätten, ist doch sehr fraglich. Es wird ja die Leistungsfähigkeit
festgestellt und nicht die Krankheiten und für einen Job in der Nebenpforte reichts eben noch, da darf man wahrscheinlich ver-
geßlich sein. Also wenn ich arbeiten soll, dann will ich auch was Sinnvolles machen und Erfolgserlebnisse haben. Aber wenn ich
schon von vornherein weis, das das nicht klappen kann und ich mich blamiere und mit mir selbst unzufrieden bin, hat das doch
keinen Sinn.
Mein HA meinte, ich hätte eben den falschen bzw. die falsche Gutachterin erwischt. Aber im Vorfeld müssen auch die Berichte
der Ärzte entsprechend sein. Ich habe eben schon von Fällen gehört, wobei im selben Fall wie bei mir alleine durch Atteste der
Ärzte eben die Rente gewährt wurde.
Ich bin halt selbständig gewesen und wenn man selbständig ist, kann man nicht krank sein. Ich habe nie Ärzte aufgesucht,
erstens weil mir die Überzeugung fehlte, zweitens konnte ich auch nicht krankgeschrieben werden, wenn man einen Laden hat,
muß man jeden Tag da sein und drittens mußte ich die Behandlungen durch hohe Selbstbeteiligung selbst zahlen.
Das rächt sich jetzt . . . . . .also wieder volle A-Karte.
Ich hoffe, ich schreibe nicht zu verwirrend, heute geht mir mal wieder die ganze Welt am A.....vorbei.
Gruß Altmann

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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 14. Mär 2010, 14:40

Ich verstehe genau, was Du meinst. Ich selbst bin auch oft zu zögerlich, wenn es um Artzbesuche geht - das rächt sich vermutlich auch bei mir irgendwann.
Liebe Grüße

Esuse

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stadtpflanze
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Fr 26. Mär 2010, 08:13

Du könntest dann bis zu knapp zwei Jahren ohne Meldung bei der AA vergehen lassen ohne, dass dein Anspruch auf eine EM-Rente gefährdet ist.
Hier geht es ausschließlich um die Möglichkeit /Notwendigkeit bei einem erneuten Antrag die Vorraussetzungen zu erfüllen.
hallo Doppeloma und alle,
zur Ergänzung:
diese Info habe ich vom Experten der DRV noch dazu bekommen.
"soweit der Leistungsfall für eine Erwerbsminderungsrente innerhalb der nächsten 2 Jahre eintritt, können Sie auf die Meldung bei der AfA verzichten. Nach Ablauf der 2 Jahre können Sie den Versicherungsschutz für eine EM-Rente nur durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder herstellen. Die bloße Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug ist dann nicht ausreichend, weil die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit dann nicht mehr gegeben sind."

Ich verstehe das so, dass ich jetzt einfach zu jung (55) bin, um mich nicht mehr bei der AFA zu melden.
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 27. Mär 2010, 01:12

Hallo Stadtpflanze, :smile:

es spielt keine Rolle ob du jetzt 55 bist oder älter wärst, wie z.B. mein Doppelopa.

Wenn ich deinen Einwurf jetzt richtig verstehe, ist es nach zwei Jahren ohne Leistungsbezug sowieso egal, ob man noch arbeitslos gemeldet ist oder nicht (für EM-Rente völlig unabhängig vom Alter!). :confused:
Die Zeiten ohne Leistungsbezug bringen ja ohnehin keine PFLICHTBEITRÄGE (!), die erforderlich für einen Anspruch auf EM-Rente sind.
Die bringen ja nur ANRECHNUNGSZEITEN und die sind für einen Antrag auf EM-Rente völlig irrelevant.

Mir wird zum ersten mal klar, dass auch die Androhung der AfA "keine Meldung der Anrechnungszeiten" bei der DRV mehr zu machen, wenn man nicht nach deren Pfeife tanzt (als Nichtleistungsempfänger) komplette Verarschung ist. :Wut:
So klar wie gerade, ist mir das ja noch nie geworden!

Für den Anspruch auf EM-Rente braucht man mindestens 36 Monate PFLICHTBEITRÄGE innerhalb der letzten 5 Jahre, vor Feststellung der Erwerbsminderung :ic_up:

Vom Gutachter kann zwar auch später festgestellt werden, dass die Erwerbsminderung bereits früher vorhanden war (also zu einem Zeitpunkt, wo die Bedingung mit den Pflichtbeiträgen erfüllt war) aber was die Gutachter so feststellen wissen wir ja inzwischen.

Die ANRECHNUNGSZEITEN sind nur dafür gut allgemeine Wartezeiten (z.B. für Altersrente / kann für junge Menschen wichtig sein, um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben) aufzufüllen, falls da noch was fehlen würde. Die Rente selber erhöhen sie allerdings auch nicht, weil ja keine Beiträge durch die AfA gezahlt werden.

Pflichtbeiträge gibt es dann tatsächlich erst wieder durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder im Hartz IV- Bezug. Ist also völlig egal was man macht, in zwei Jahren ist "der EM-Zug abgefahren"!
Wenn man keinen HartzIV-Anspruch hat (Pflichtbeiträge, wenn auch minimal!) und keinen versicherten Job mehr findet oder ausüben kann (Pflichtbeiträge), dann ist das Thema EM-Rente eigentlich endgültig durch.

Muß ich mich wohl schon drüber "freuen", dass wir spätestens im November (Ende ALGI bei mir) Hartz beantragen müssen oder verhungern. Wenigstens bleibt uns dann die Aussicht auf EM-Rente erhalten.

Man ist das alles ein Beschiß, ich könnte schon wieder stundenlang :kotzen:


Trotzdem liebe Grüße von Doppeloma :Bussi:
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 27. Mär 2010, 01:34

Keine Bange Doppeloma.

Ich kotze derzeit vom Morgens bis Abends.

Nichts geht vorwärts, die wollen uns zermürben :Miko:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Sa 27. Mär 2010, 17:59

Hallo Doppeloma,

ich bin nun ganz durcheinander.

:Ohnmacht:

und werde mal bei der DRV nachhaken und berichten.
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von EiskaltesHändchen » Sa 27. Mär 2010, 19:12

So wie Doppeloma das beschrieben hat, kenne ich es auch. Nach etwas mehr als zwei Jahren ohne Leistungsbezug erhielt ich den üblichen Bescheid der Rentenversicherung über meine Anwartschaftszeiten. Da war dann nix mehr mit Anspruch auf EM-Rente. Und dafür bin ich regelmäßig zur Meldung erschienen, hab mich drangsalieren lassen und meine Nerven gelassen...

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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 28. Mär 2010, 18:25

Ups
Hab das jetzt richtig verstanden.......?
Mein fall
Also 09.05 keine Eu-rente mehr
09.06...keine Alg 1 mehr
harz 4 abgelehnt
proz.09.09 abgebrochen.

Bin die ganze zeit beim arge gemeldet ohne Bezüge
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe könnte ich
Jetzt keinen neuen Antrag auf Eu-rente stellen da ich ja
Schon über 3 Jahre nichts mehr eingezahlt habe.
Hab ich das so richtig verstanden?
Und wenn ja ...warum hat mich dann meine „super Ra“
Nicht darauf hin aufmerksam gemacht?
Kann ich SIE deswegen gerichtlich verklagen?
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 28. Mär 2010, 20:28

Hallo K@lle, :smile:

wenn du jetzt seit 3 Jahren keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt hast (ohne Hartz-Bezug werden ja auch keine Beiträge gezahlt) sieht es ganz arg trübe aus!
Einen Antrag kannst du natürlich trotzdem stellen und mit sehr viel Glück stellt dann der/die Gutachter fest, dass deine Leistungseinschränkungen bereits vor 3 (oder mehr) Jahren ausreichend für eine EM-Rente waren.
Denn es ist normalerweise nicht der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, sondern das Eintreten der Erwerbsminderung, so steht es auch auf den Seiten der DRV.

Was die Gutachter so schreiben, wissen wir aber alle nur zu genau.
In meinem einen Gutachten steht z.B., dass die Feststellungen zu meiner Erwerbsfähigkeit/Einsatzfähigkeit ab dem XX.11.09 gelten (das war das Datum des Gutachtens!!!)! Dabei sind die beruflichen Einschränkungen (betreffs Kardiologie!) bereits seit meiner OP Anfang 2007 zu beachten und eigentlich müßte dieses Datum in diesem Feld stehen (jedenfalls beim kardiologischen Gutachten).

Auch das ist also wieder ein Thema mit Variationen und je nach Ausgangsbasis/ Fachrichtung Gutachter (wie bei mir z.B. die OP/vielleicht Beginn der AU/ vielleicht Bestätigung im Reha-Bericht /vielleicht Tag der Antragstellung / ganz sicher nicht das Datum des Gutachtens) entscheiden letztendlich die Angaben der Gutachter über "SEIN ODER NICHT SEIN"!

Ob du da deine Anwältin drankriegen kannst weiß ich nicht, ich denke schon, dass sie dich über die Konsequenzen für einen neuen Antrag hätte informieren müssen.
Aber da kann ich nur "klug" daherreden, denn beim Doppelopa wurde uns sowas auch nicht erklärt, als er die Klage zurücknehmen sollte.
Hinterher ist man meistens schlauer und ich habe bisher die Hoffnung, dass mein Anwalt nicht so schnell "den Schwanz einkneift" :groehl:

Liebe Grüße von Doppeloma :smile:
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Re: arbeitslos ohne Leistungsbezug

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 29. Mär 2010, 07:48

Na das iss aber sche........!!!!
Nun was tun...?
Werde versuchen mal Ra. zu befragen
Hab da eine Adr.und da er auch meinte man solle noch warten mit neu-antrag
Werde ich jetzt mal hinterfragen müssen (letztes tel.ist auch schon ein paar mon.her).

Und so wie´s bei mir immer läuft werd ich dann mal wieder die Ä-Karte gezogen haben.

Tja und dann....?
Was kann ich tun..?
Beiträge nachzahlen...geht das und wenn ja wie viel per.mon ?
Und wenn ich mich jetzt als Aushilfe anmelden lasse (muss glaub ich auch Beitrag an R-kasse
Abgeführt werden)wie hoch müsste dann die Meldung (€)sein?
Reichen da schon ein paar € ?
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