Hallo Hamburger Deern
,
so einen Fall habe ich auch tatsächlich erlebt.
Nachdem ich den Termin nicht wahr genommen habe, weil ja AU geschrieben, folgte prompt ein Brief, das meine Leistungen sanktioniert werden würden mit einem neuem Termin.
Dieser neue Einladungstermin war aber auch wieder innerhalb meiner laufenden AU Bescheinigung.
Ein Anruf bei dem Jobcenter (Callcenter) hat mein Fass dann endgültig zum überlaufen gebracht. Dort meinte man:
"Nun gut, Sie sind Krank gemeldet, aber laufen können Sie ja wohl noch und so haben Sie den Termin wahrzunehmen"
Dazu sei gesagt, ich habe meine Rente u.a. wegen meiner eingeschränkten Wegefähigkeit von unter 100 Metern und die AU beruhte auf einer fortgeschrittenen Polyneuropathie. Das heißt man kann nicht richtig gehen, stehen oder laufen.
Da haben die aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Ich habe sofort Widerspruch gegen die Sanktionen eingeleitet, ferner noch den SB, sowie in Kopie den Amtsleiter schriftlich über meine Rechte informiert.
Resultat, der Widerspruch wurde positiv abgewehrt, mit der Begründung, es läge ja gar kein Verwaltungsakt vor.
Das bedeutet nichts anderes, als das man meine Sanktionen hat mal eben unter dem Tisch hat fallen.
Auch der nächste Besuch beim JC war dann sehr angenehm.
Mein SB war so etwas von freundlich, das er sich fast überschlagen hätte. Kein Wort wurde über meine Androhung mit dem Sozialgericht, sowie über das Widerspruchsverfahren gewechselt.
Im Gegenteil, ich wurde komplett aus der Vermittlung genommen, und man würde jetzt erst mal abwarten wollen, wie mein Rentenantrag ausgehen würde.
Wen es interessiert, in der Anlage mal das Schreiben, welches ich an das JC in mehrfacher Form gesendet habe.
Vielleicht kann sich der eine oder andere, welcher in ähnlicher Weise vom JC bedrängt fühlt dort einige Auszüge entnehmen.
Gruß,
Wolfgang