Einladung trotz AU

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Nov 2012, 17:54

Hallo Vrori, :smile:
ist die Einladung zum Gespräch überhaupt gesetzlich abgesichert?

im § 309 steht doch nur:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
das siehst du soweit richtig, aber der Passus zur "beruflichen Zukunft" sprechen zu wollen, genügt den Anforderungen des § 309 SGB III bereits, dass diese Einladung erst mal nicht komplett rechtswidrig ist.
da steht nichts über Gespräche bzgl. gesundheitlicher Leistungsfähigkeit....oder vertu ich mich da?
das ist auch völlig richtig, das wäre ja auch eindeutig falsch, denn für diese Klärungen ist ja der ÄD und nicht der Arbeitsvermittler zuständig, allerdings ist der Punkt 5 SEHR dehnbar (Prüfung der Anspruchsberechtigung)...da kann man wieder ALLES drin unterbringen, was in die anderen Einladungsgründe nicht reinpassen würde.

Letztlich ist auch so eine Einladung ein Bescheid, dem man widersprechen könnte, aber da der Widerspruch dazu (NUR im SGB II / SGB III) keine "aufschiebende Wirkung entfaltet", MUSS man den Termin trotzdem wahrnehmen, wenn kein anderer wichtiger Grund vorliegt (der ist lt. Einladungstext /Absagemöglichkeiten entsprechend § 309 SGB III bisher EINDEUTIG, auch bei einer AU vorhanden !!!).

Weil die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben das eigentlich NICHT zulassen, wird ja diese Extra-Bescheinigung auch immer separat von der Einladung "gefordert", mit Vorliebe in einer "freiwillig" unterschriebenen EGV festgehalten, das bildet dann die "beste" Grundlage für eine Sanktion, schließlich war man damit einverstanden ... :Heiss: :kotzen:

Es ist zwar AUCH KEIN rechtlich zulässiger Inhalt einer EGV, aber wer weiß das schon, entsprechende Aufklärung dazu gibt es ja auch nicht, da wird eher noch "gedroht" man bekäme kein Geld, wenn man das nicht unterschreibt und Vertrag ist erst mal Vertrag ... :Ohnmacht:

Bis man das mal am SG klären konnte, kann es finanziell ganz schön ENG werden, war auch eine glatte LÜGE von dem "JC-Fritzen" in der Sendung, dass es angeblich keine Anweisungen (VON OBEN) gäbe massiv zu sanktionieren, OHNE die tatsächlichen Gründe für das Verhalten der Leistungs-Empfänger VORHER ernsthaft zu hinterfragen und zu klären.

Gerade Berlin (er hat sich da wohl versehentlich geoutet :Gruebeln: ) ist für den SEHR rigorosen Umgang mit den Beziehern von ALGII schon berüchtigt, ich frage mich auch ernsthaft, wie es möglich ist bei (angeblich) nur 3% "Ausreißern" (von ca. 6,5 Millionen ALG-II -Beziehern) in einem Jahr eine volle Million (als angeblich berechtigte!) Sanktionen auszusprechen ??? :confused: :confused: :confused:

Auch hier wieder keine konkreten Aussagen dazu, ob diese Sanktionen tatsächlich ALLE als "berechtigt" anzusehen sind/waren ODER wieviele davon noch an den Gerichten auf eine Entscheidung warten (müssen), weil die Berechtigung eben doch anzuzweifeln ist. :confused: :Gruebeln:

Wie sonst erklärt sich denn die "Erfolgs-Quote" von rund 55% bei der anwesenden Anwältin, NUR bei Sanktions-Fällen wohlgemerkt...klar "siebt" sie vorher aus was ganz sicher keine Aussicht auf Erfolg haben wird, aber bei den anderen Fällen war ja das AMT zumindest auch der Meinung, dass Strafe sein MUSS ...

Es wurde auch verschwiegen, dass man OHNE Geld gar keine Bewerbungen schreiben KANN und MUSS, das geht ja nicht ganz ohne Kosten ab, wenn das Amt die geforderte Anzahl NICHT gegenfinanziert, braucht man sich auch nicht mehr bewerben, dazu gibt es auch bereits viele gerichtliche Entscheidungen, eine (weitere) Sanktion wegen zu weniger Bewerbungen dürfte also überhaupt nicht mehr erfolgen...

Was die da oft in solchen Sendungen erzählen, das stimmt doch vorne und hinten nicht und die "offizielle" Zahl der Arbeitslosen ist mal wieder gesunken, liegt bei rund 2,7 Millionen, wers glaubt wird wirklich SEELIG, das sind nämlich NUR die (auch noch) "geschönten" Zahlen der AfA (ALGI /SGB III) ...

Es enden ja auch mal die Ansprüche auf ALGI, ob dann wirklich der neue Arbeitsplatz da war oder eher der "Übergang" in Hartz 4 die Statistik "erleichtert" hat, WER weiß das schon genau und WER WILL es so genau wirklich wissen ...

WARUM werden eigentlich NIE die (angeblich) vorhandenen Arbeitsplätze gegenübergestellt ...selbst wenn man da eine gewisse "Dunkelziffer einplant" (nicht gemeldeter freier Stellen), KANN das GAR NICHT FÜR ALLE Arbeitslosen (SGB II UND SGB III) reichen ...DARÜBER wird NIE gesprochen... :Verwirrt: :Hilfe:
2.957.647 Bewerberprofile 740.555 Stellen 241.083 Ausbildungsstellen Stand:29.11.2012 ..
Hervorhebung von Doppeloma

Quelle

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... aktiv=true

Ich mag mir solche Diskussionen schon gar nicht mehr komplett ansehen, "da rollen sich meine Fußnägel bei hoch", vorher waren ja bei Stern-TV schon ein paar "Ausnahmen" zu Gast, die aus eigentlich geringfügigen Gründen, schon
teilweise seit Monaten auf 0,00 € sanktioniert wurden. :Heiss:

Eine Mutter z.B. die mit ihrem halbwüchsigen Sohn zeitweise KEINEN Cent mehr bekommen hat, weil sie neben einem "Praktikum" und einem kleinen Nebenjob (ALLES beim Amt bekannt) keine 8 Bewerbungen mehr geschrieben hatte, mangels Zeit und auch entsprechend (auf SIE) passender Angebote, so bekamen BEIDE einfach KEIN Geld mehr...der Sohn geht brav zur Schule, ich denke in Deutschland gibt es KEINE "Sippen-Haftung" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Man darf gar nicht weiter drüber nachdenken, welche rechtswidrigen Ungerechtigkeiten sich dort immer weiter ausbreiten (DÜRFEN) und die "Dummen" bleiben immer die Ärmsten, müssen sich dann noch in Schubladen stecken lassen, wie "Unterschicht" /gesellschaftliche Randgruppe / "Bildungsferne Schichten", das soll also ALLES "Menschenwürdig" sein, gemäß § 1 SGB II ... :Verwirrt: :Hilfe: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 29. Nov 2012, 18:09

hallo Doppeloma,

das war das 1. was ich vorhin während der nachricht laut ins WZ gebrüllt habe: und wo verdammt noch einmal sind die Angaben über offene Stellen?
Mein Göga schaute mich ganz verdutzt an und sagte dann auch: äh,äöh...stimmt, kann ja gar keine 2 Millionen offene Stellen geben...

eben...aber das erzählt uns keiner....

die verarschen uns, wo sie nur können.... :schimpfen:
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Nov 2012, 19:16

Hallo Ihr Lieben, :smile:
die verarschen uns, wo sie nur können....
kann ich NUR bestätigen, dazu passt wahrscheinlich auch DAS hier, auch wenn es NICHT NUR um HARTZ 4 geht dabei, ist es auch so ein frisiertes "Lügengebäude" auf dem Weg zur nächsten Wahl ...
Wem hilft es eigentlich, wenn bestimmte Sätze im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung entfallen, fragen sich viele Kommentatoren und sind sich weitgehend einig: es handelt sich um "peinliche Schönfärberei" und einen "Akt der Selbsthypnose". Eine Presseschau.
Quelle

http://www.fr-online.de/politik/presses ... 91500.html

Besser NICHT nach dem Essen lesen ...weil zum :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 30. Nov 2012, 00:31

ich zähle immer noch....
....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
auf jeden Fall bin ich schon mal heilfroh das ich die EGV NICHT unterschrieben habe :jaa:
aber natürlich geht es hier darum das die doch letztenendes eh machen was sie wollen, ob sie nun dürfen oder auch nicht
das macht es nicht wirklich einfacher.
....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
noch immer tendiere ich dazu eher NICHT bin mir aber nicht sicher was hier "richtiger" ist :confused:
....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 30. Nov 2012, 01:22

Hallo Hamburger Deern, :koepfchen:
noch immer tendiere ich dazu eher NICHT bin mir aber nicht sicher was hier "richtiger" ist
....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
diese Entscheidung KANN dir keiner abnehmen, allerdings fällt mir da der Satz zum "vorauseilenden Gehorsam ein"... :confused: :Gruebeln:

Ein entsprechender Hinweis, dass DU eine besondere Bescheinigung vorlegen MUSST und ansonsten bei AU zu erscheinen hast, den gibt es ja FÜR DICH bei dieser Einladung überhaupt nicht, man DARF dich also nicht bestrafen, wenn du das tust was in deiner Einladung (gemäß Verweis auf § 309 SGB III) steht ...dich mit deiner AU-Bescheinigung entschuldigen. :ic_up:

Mag ja sein, dass sie dann die "Bandagen anzieht" und dich in Zukunft zur Vorlage einer solchen Bescheinigung(schriftlich !!!) auffordert, weil es ihr nicht passt wenn du deswegen nicht zum Meldetermin kommst...
DANN kannst du immer noch überlegen, ob du den Weg "des geringeren Widerstandes" wählst und sie mit deinem Erscheinen beehren wirst, AKTUELL kommt sie mit einer Sanktion wegen Meldeversäumnis einfach nicht durch.

Die Forderung nach einer solchen Bescheinigung wurde AN DICH persönlich bisher weder mündlich noch schriftlich gestellt, du brauchst dich nicht nach Berichten im TV zu richten, was angeblich alles Gesetz sein soll, es muss DIR für dich auch klar erkennbar mitgeteilt werden (von deiner SB /vom JC), was man von DIR verlangt ...und bisher hat das doch von DIR Keiner wirklich verlangt ...

Denk mal zurück an diese merkwürdige Bescheinigung die dein Arzt für deine SB (!!!) ausfüllen sollte, da hast du auch zunächst geglaubt das wäre in Ordnung und hattest ANGST :Angst: dass man dir das (ganze) Geld wirklich vorenthalten würde, wenn du das nicht so machst, wie "Madame" das haben möchte ... es ist NICHTS Schlimmes passiert, obwohl (oder gerade weil ???) du dich gewehrt hast ... :Zunge_zeigen: :aetsch:

Teile ihr das so mit wie ich dir das schon beschrieben habe (füge zur Erinnerung) ruhig nochmal eine Kopie deiner aktuellen AU-Bescheinigung bei und ergänze bei Punkt "Sonstiges" mit dem Hinweis, dass du am XXX einen Antrag auf EM-Rente gestellt hast ... mehr würde ich da im Moment noch gar nicht zu mitteilen.
Das mit dem Widerspruch kannst du bei Nachfrage immer noch "nachreichen", hast eben nicht gewußt, dass das auch wichtig ist, weil du ja die Ablehnung nicht akzeptiert hast mit dem Widerspruch. :Gruebeln: :teufel:

Vielleicht läßt sie dich dann erst mal wieder eine Weile in Ruhe, vielleicht auch nicht, solange sie keine Extra-Bescheinigung von dir fordert, zusammen mit der schriftlichen Einladung, brauchst du das Thema auch nicht anzuschneiden, es ist BEI DIR aktuell noch gar kein Thema ...

Verschiebe deine Entscheidung nicht bis "auf den letzten Drücker", damit deine Entschuldigung noch rechtzeitig VOR dem Termin dort ankommt, schließlich weißt du JETZT schon, dass du krank bist, ODER ... :confused: :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 30. Nov 2012, 02:09

liebe Doppeloma,

du hast vermutlich, wie so oft, recht :jaa:
aber kennst mich ja schon ein wenig :Angst:

aber stimmt, da war doch was mit dieser merkwürdigen Bescheinigung, die, die mein Arzt nicht ausgefüllt hat :jaa:
und stimmt auch....es ist nichts passiert :Yeah: :Bussi: :umarm:

Ich glaube es ist im Moment einfach mal wieder zu viel für mich
Termin bei "der" SB
warte noch auf Antwort vom anderen SB wegen der Erstattungsbescheide
Rentenmist geht mir auch auf den Magen
Blutergebnisse stehen auch noch aus...

oh mann , geht euch das auch so das das einfach zu viel auf einmal ist?

l.g. back :Bussi: :umarm:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 13. Feb 2013, 00:28

geben die denn NIE Ruhe?

Bild

diesmal MIT Hinweis :applaus:

also wenn man will könnte man den aktuellen Stand ja auch schriftlich einfach mal erfragen gell :jaa:
Und meine gesundheitliche Situation " das hab ich ja mittlerweile gelernt" :grinser: geht die mal sowas von garnichts an :Veraergert:

ich hab ja nun sowieso erst mal nen wichtigeren Termin VOR dieser sinnfreien Einladung

also wieder das gleiche Spiel
....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
schaumermal.....
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 16. Feb 2013, 21:06

....ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
schaumermal.....

sagt mal wie wäre das eigentlich , rein rechtlich meine ich
Bin ich eigentlich eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wenn ich das Rentenverfahren bereits im Widerspruchsverfahren am laufen habe aber der Arzt vom JC sagt ich bin erwerbsfähig?
Wäre schon wichtig zu wissen zwecks guter Argumente sollte "was ich vermute" das Thema EGV dort wieder Thema sein.
Die letze habe ich NICHT abgegeben nach gründlicher Prüfung denn die "kann" ich dort in den Briefkasten werfen wie man mir sagte.....o.k. ne "KANN" Regelung also :pfeif:
dann kann ichs also auch bleiben lassen :icon_e_wink:

Bin ich nun eine Person mit der eine EGV überhaupt abgeschlossen werden "kann"/"darf" ?
Oder könnte ich der den Schuh schon mal gleich ausziehen ?

...ich weis es mal wieder nicht.........ich gehe...ich gehe nicht.....ich gehe....ich gehe nicht.....
ich bin sowas von unschlüssig.....

bitte hier mal wieder um eure Meinungen :jaa:
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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 16. Feb 2013, 22:43

Ich würde denen schreiben, dass das Attest, also die weiterführende Bestätigung, sofern erwünscht,
NICHT mit einer Zahlung in Höhe von 5,36 Euro abgegolten werden kann.
Die Forderung eines Arztes (zuvor erfragen) beträgt 10,00 Euro (oder mehr)

Dann würde ich erklären wie der aktuelle Stand des "schwebenden Verfahrens" ist.

Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich, wenn belegbar dieser aktuelle Stand
als Nachweis vorgelegt werden kann.

Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, bitte um
argumentative und verständliche Begründung, vor allem deshalb, da dir bekannt ist,
dass im Rentenantragsverfahren die Einladungen an H4 Bezieher ruhen und eine Vermittlung
und/oder Weiterbildung und ähnliches nicht stattfinden kann.

So mal als Anfang gedacht mit dem Kenntnisstand den ich gerade habe.
Gruß
Miko

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Re: Einladung trotz AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 17. Feb 2013, 01:01

Hallo Hamburger Deern, :smile:
Bin ich eigentlich eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wenn ich das Rentenverfahren bereits im Widerspruchsverfahren am laufen habe aber der Arzt vom JC sagt ich bin erwerbsfähig?
Ja, das bist du laut Gesetz, denn deine Erwerbsfähigkeit (von 3 Stunden mindestens) ist verpflichtende Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus dem SGB II, darum hat dir der Amtsarzt das auch im letzten GA so bestätigt, was man ja fast als "nettes Entgegenkommen" betrachten muss, bei deiner Krankengeschichte. :koepfchen:

Näheres dazu habe ich dir ja schon mal auf anderem Wege erklärt, denn wenn er dich für nicht "erwerbsfähig" erklärt hätte, wäre deine SB sicher schon kräftig dabei, dich in die Sozial-HILFE abschieben zu wollen.
Das geht nun nicht mehr so einfach, wegen dem Gutachten vom Amtsarzt und deinem (freiwillig) gestellten EM-Renten-Antrag hat sie da erst mal keine Handhabe mehr ...trotzdem hat ja (auch) die DRV noch nicht endgültig entschieden, dass du tatsächlich Erwerbsgemindert bist, dann läge dir ja schon ein EM-Rentenbescheid vor.
Wäre schon wichtig zu wissen zwecks guter Argumente sollte "was ich vermute" das Thema EGV dort wieder Thema sein.
Die SB können auf den Abschluß einer EGV verzichten, wenn ein Antrag auf EM-Rente läuft, sie müssen es aber nicht (es gibt keine rechtliche Regelung im SGB II, die ihnen das verbieten würde :nein: ), haben sie ja damals bei uns auch versucht, obwohl die Dauer-AU und der laufende Renten-Antrag bekannt waren, gab es die EGV schon zur Unterschrift ("weil das da so üblich sei" :glotzen: ) bevor wir überhaupt einen Leistungsbescheid hatten ... :confused: :Gruebeln: :teufel:
Die letze habe ich NICHT abgegeben nach gründlicher Prüfung denn die "kann" ich dort in den Briefkasten werfen wie man mir sagte.....o.k. ne "KANN" Regelung also
dann kann ichs also auch bleiben lassen
Vollkommen richtig gemacht und genauso solltest du das wieder machen :ic_up:
Bin ich nun eine Person mit der eine EGV überhaupt abgeschlossen werden "kann"/"darf" ?
Oder könnte ich der den Schuh schon mal gleich ausziehen ?
Falls du zu dem Termin hingehst und sie eine EGV mit dir abschließen möchte, macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren, ob sie das DARF oder nicht, ja rein rechtlich DARF sie das (du bist zwar Arbeits-Unfähig, aber nicht nachweislich erwerbsgemindert), aber du musst das ja nicht unterschreiben.

Zur Prüfung direkt einstecken und dann hier (anonym) veröffentlichen, wir wollen schließlich auch wissen, was deine SB so mit dir vor hat "zu vereinbaren" ... :Neugierig: :jaa:
Ich denke mal es wird dann um "Verpflichtungen" gehen deinen EM-Renten-Antrag betreffend laufend Bericht zu erstatten, was da passiert und dass du bitte brav alle "Mitwirkungspflichten" der DRV gegenüber erfüllen sollst ...BLA, BLA, BLA ... :Laber:

Das sind natürlich Sachen die sowieso nicht in eine EGV gehören, weil das "mit Eingliederung" in den Arbeitsmarkt nicht wirklich was zu tun hat und dir das JC auch keine Vorschriften machen kann, was dein "Verhältnis zur DRV" betrifft, den Antrag hast du immerhin aus eigenem Antrieb gestellt, da ist wohl anzunehmen, dass du selbst auch ein Interesse daran hast, deine Obliegenheiten der DRV gegenüber auch zu erfüllen. :glotzen: :Verwirrt: :Hilfe:

So oder ähnlich fallen die EGV-Vorschläge jedenfalls meistens aus bei den Renten-Antragstellern, es ist nur ein Machtspiel, der SB ohne jeden sinnvollen Hintergrund ...aber wenn SIE sich dann besser fühlt ... :Hilfe:

Ich persönlich würde erstmal von ihr die Begründung und Rechtsgrundlage haben wollen, die sie dazu ermächtigt plötzlich eine Extra-Bescheinigung von dir zu verlangen, wenn du wegen AU den Termin absagen möchtest, dein Arzt stellt diese Bescheinigung schließlich nicht aus purer Langeweile aus und ist ohne Rechtsgrundlage dafür, nicht zu weitergehenden Attestierungen bereit ... sowas wäre dann auch deutlich kostspieliger als rund 5 € ... :jaa: :cool:

Sie möchte dir doch bitte (für deinen Arzt !!!) die gültige Rechtsgrundlage aufschreiben, die ihn (den Arzt) dazu zwingt (zwingen soll) eine solche Bescheinigung auszustellen, dein Arzt ist der Meinung, dass die AU-Bescheinigung eine völlig ausreichende Urkunde ist, um nachzuweisen dass du KRANK bist. :confused: :confused: :confused:

Ob du hingehst oder nicht kannst du wirklich nur selber entscheiden, ich weiß ja nur zu gut, dass du dir keine Sanktionen leisten kannst, wegen Meldeversäumnis und man weiß ja nicht wie diese "Dame" reagiert, wenn du ihr mitteilst, dass du nicht erscheinen wirst.
Im Grunde ist dieser Termin völlig überflüssig, denn deine Gesundheit ist kein Gesprächsthema zwischen euch beiden (außerdem kein zulässiger Einladungsgrund nach § 309 SGBIII :grinser: ) und den Widerspruch gegen die Rentenablehnung kann man auch schriftlich nachweisen, was nicht in der Einladung steht, brauchst du sowieso nicht mit ihr besprechen ... Nachweis abgeben (gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie) und dann kannst du eigentlich schon wieder gehen ... Meldepflicht erfüllt und TSCHÜSS ... :winke: :winke: :wech:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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