Bitte-ich habe ein paar Fragen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
schneckenhäuschen
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Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von schneckenhäuschen » So 18. Nov 2012, 01:34

Hallo miteinander,

mich belasten grade ein paar Fragen. Ich habe Angst, weil ich nicht weiß welche Situation in Kürze auf mich zu kommen wird. Ich hoffe ich drücke mich nicht zu durcheinander aus. Ich wäre euch dankbar, wenn jemand etwas dazu sagen kann.

Ich bekomme ALG2 und wurde für 6 Monate vom Arbeitsamt-Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Diese sind vorbei und ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen, um über meine gesundheitliche Situation zu sprechen. Nun ist es so, dass es mir grade sehr schlecht geht und ich es nicht schaffen werde den Termin wahrzunehmen.

Ich wollte euch fragen, ob man mich, wenn ich den Termin jetzt nicht wahrnehmen kann, mich gleich auffordern kann zum Sozialamt zu gehen bzw. dorthin weiterleiten kann ( da die 6 Monate bereits vorüber sind und ich noch krank bin)?

Oder muss vorher ein Gespräch beim Jobcenter stattfinden und eine erneute Begutachtung durch den Arbeitsamt-Arzt und dessen Gutachten entscheidet dann darüber?

Ich habe mich erkundigt und weiß das ich keinen Rentenanspruch habe. Wenn ich zum Sozialamt müsste, dann würden doch die DRV-Ärzte kommen und wenn diese sagen, dass ich arbeitsunfähig bin, dann bleibe ich beim Sozialamt und wenn diese sagen, dass ich mindestens 3 Stunden arbeiten kann, dann komme ich zurück zum Jobcenter, oder sehe ich das falsch? In der Zeit bis das feststeht, wäre bis dahin das Jobcenter für mich zuständig?

Vielen Dank,
schneckenhäuschen

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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Nov 2012, 01:09

Hallo schneckenhäuschen, :smile:
mich belasten grade ein paar Fragen. Ich habe Angst, weil ich nicht weiß welche Situation in Kürze auf mich zu kommen wird.


dann werde ich mal versuchen deine Fragen zu beantworten soweit mir das möglich ist, vielleicht wird ja die Angst ein wenig geringer und der Blick in die Zukunft wieder etwas klarer. :koepfchen:
Ich bekomme ALG2 und wurde für 6 Monate vom Arbeitsamt-Arzt arbeitsunfähig geschrieben.
NAJA, hier ist schon der erste Denkfehler, der Amtsarzt (der AfA/JobCenter) schreibt dich nicht Arbeits-Unfähig, der nimmt dich nur (für diese 6 Monate) aus der offiziellen Vermittlung raus, die entsprechende (rechtsgültige) AU-Bescheinigung kann dir nur (d)ein behandelnder Arzt ausstellen.
Bist du denn in laufender Behandlung, dann solltest du auch eine laufende AU-Bescheinigung haben (oder dir schnellstens besorgen !!!), was der Amtsarzt da schreibt, ist KEINE richtige "Krankschreibung", das wird auch NICHT bei der Krankenkasse registriert ... :Verwirrt: :Hilfe:
Diese sind vorbei und ich habe eine Einladung vom Jobcenter bekommen, um über meine gesundheitliche Situation zu sprechen.
Ja, die SB schauen da genau hin wenn die angegebene Zeit rum ist und KEINE ärztlichen AU-Bescheinigungen vorliegen, dann bist du aus dern Sicht wieder Vermittlungsfähig und das will sie jetzt prüfen.
Allerdings darf man dich (eigentlich) NICHT einladen, um über deine Gesundheit mit dir zu sprechen, dazu ist ein Vermittler gar nicht berechtigt, der ist ja KEIN Arzt...
Nun ist es so, dass es mir grade sehr schlecht geht und ich es nicht schaffen werde den Termin wahrzunehmen.
Dann geh zu deinem behandelnden Arzt, lass dich (möglichst dauerhaft, NICHT NUR für diesen Termin !!!) AU schreiben und reiche die Entschuldigung für diesen Termin (Rückseite der Einladung ausfüllen und die AU-Bescheinigung beifügen !!!) beim JobCenter ein.
Kann (sollte) auch jemand Anderes für dich erledigen und BITTE den Eingang (auf einer Kopie) bestätigen lassen, kannst das natürlich auch per Post schicken, aber unbedingt per Übergabe-Einschreiben (also nicht einfach mit normaler Post), damit du das auch beweisen kannst.
Hebe dir eine Kopie von der Entschuldigung /der AU-Bescheinigung gut auf, es geht ja leider sehr oft was "verloren" bei den Ämtern, besonders beim JobCenter...darum IMMER eine Kopie (FÜR DICH) machen, von ALLEM was du dort abgibst oder hinschickst. :lesen: :ic_up:
Ich wollte euch fragen, ob man mich, wenn ich den Termin jetzt nicht wahrnehmen kann, mich gleich auffordern kann zum Sozialamt zu gehen bzw. dorthin weiterleiten kann ( da die 6 Monate bereits vorüber sind und ich noch krank bin)
Du MUSST dich ordentlich (mit Krankenschein von deinem Arzt !!!) beim JC entschuldigen, du kannst den Termin NICHT einfach "platzen" lassen, dann kann man dir Geld abziehen von deiner Leistung (10 % für 3 Monate !!!), wenn man will, dass du irgendwas Bestimmtes tust, dann MUSS man dir das schriftlich mitteilen (NICHT mündlich, auch nicht wenn du zu dem Termin gehen solltest), als amtlichen Bescheid mit den richtigen Rechtsgrundlagen. :lesen:

Dass du noch krank bist MUSS dein Arzt bestätigen (mit AU-Bescheinigung), es reicht nicht, dass du das weißt und dem Vermittler so erzählst, für den bist du OHNE Krankenschein jetzt erst mal "gesund"... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:
Oder muss vorher ein Gespräch beim Jobcenter stattfinden und eine erneute Begutachtung durch den Arbeitsamt-Arzt und dessen Gutachten entscheidet dann darüber?
Wie dein JC sowas üblicherweise regelt, kann dir hier wohl Keiner sagen ...ein Gespräch soll ja stattfinden, sonst hättest du ja KEINE Einladung bekommen, aber du brauchst mit dem Vermittler NICHT über deine Krankheiten diskutieren, der könnte tatsächlich dann nur ein erneutes Gutachten veranlassen, damit der Amtsarzt das überprüft, ob du JETZT vermittelt werden KANNST oder eben weiterhin NICHT.
Ich habe mich erkundigt und weiß das ich keinen Rentenanspruch habe.


Hast du das schriftlich, das Sozial-Amt will da üblicherweise was schriftlich haben, am Besten direkt von der DRV, WER hat dir das so mitgeteilt ???
Wenn ich zum Sozialamt müsste, dann würden doch die DRV-Ärzte kommen und wenn diese sagen, dass ich arbeitsunfähig bin, dann bleibe ich beim Sozialamt und wenn diese sagen, dass ich mindestens 3 Stunden arbeiten kann, dann komme ich zurück zum Jobcenter, oder sehe ich das falsch?
Die DRV-Ärzte kommen nicht einfach so von alleine, diese Prüfung (Begutachtung durch die DRV) deiner Erwerbsfähigkeit (für die Zuordnung zum Sozial-AMT) MUSS dann vom JobCenter oder Sozial-AMT bei der DRV beantragt werden, wer dafür bei dir genau zuständig wäre, das weiß ich leider NICHT, vielleicht kann dir dein Arzt dazu was sagen ... :confused: :Gruebeln:
In der Zeit bis das feststeht, wäre bis dahin das Jobcenter für mich zuständig?
So ein HIN- und HER-Geschiebe soll ja eigentlich durch "logisches Handeln" der Behörden vermieden werden, bis entschieden IST, ob du Erwerbsgemindert BIST (lt Feststellungen der DRV, auch OHNE Renten-Anspruch sind NUR die dafür zuständig !!!), wäre eigentlich das JobCenter weiterhin für dich zuständig, weil du bis dahin rein rechtlich als (mindestens 3 Stunden) Erwerbsfähig angesehen wirst. :lesen: :ic_up:

Wenn es sicher ist, dass du beim Sozial-AMT zukünftig dein Geld bekommen sollst, dann musst du dort SELBER einen Antrag stellen, das wird auch nicht einfach "automatisch" vom JobCenter erledigt.
So SOLLTE es laufen, ob man das bei dir auch so ablaufen läßt, dafür kann ich nicht garantieren...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von schneckenhäuschen » Mo 19. Nov 2012, 02:10

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für deine Mühe und deine ausführliche Antwort.

Das ich auf jeden Fall einen wichtigen Grund mit Nachweis brauche um mich für den Jobcenter Termin zu entschuldigen weiß ich und werde ich immer machen.
Einen AU Schein hatte ich in der letzten Zeit nicht eingereicht.

In der Einladung steht, dass sie mit mir über den Stand meiner Gesundheit sprechen wollen und eventuell erneut die Erwerbsfähigkeit prüfen lassen wollen.

Meine Angst ist halt, da ich es jetzt mit Nachweis nicht zu dem Termin schaffen werde, dass man mir dann nicht einen späteren Termin gibt, sondern direkt einen Brief schicken könnte und sagt, dass meine ALG2 Leistungen eingestellt werden und ich mich beim Sozialamt melden soll. Das dass dann der Sachbearbeiter ohne erneute amtsärztliche Begutachtung bestimmt. Könnte das passieren?

Wäre das in Ordnung oder muss ihm dazu ein Gutachten vorliegen aus dem hervorgeht, dass ich erneut keine 3 Stunden für länger arbeiten kann?

Vielen Dank,
schneckenhäuschen

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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 19. Nov 2012, 02:35

Hallo schneckenhäuschen, :smile:
Das ich auf jeden Fall einen wichtigen Grund mit Nachweis brauche um mich für den Jobcenter Termin zu entschuldigen weiß ich und werde ich immer machen.
Einen AU Schein hatte ich in der letzten Zeit nicht eingereicht.
Dann solltest du das JETZT wieder tun und eine AU laufend einreichen, wenn du weiterhin wegen Krankheit nicht arbeiten kannst... dazu bist du auch gesetzlich verpflichtet nach § 56 SGB II, genauso wie bei einem Arbeitgeber.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html
In der Einladung steht, dass sie mit mir über den Stand meiner Gesundheit sprechen wollen und eventuell erneut die Erwerbsfähigkeit prüfen lassen wollen.
Das habe ich schon verstanden und dir erklärt, dass ein SB gar nicht mit dir über deine Gesundheit sprechen darf, der ist KEIN Arzt, dann soll man dich doch einfach wieder zum Arzt schicken, wenn deine Erwerbsfähigkeit erneut geprüft werden soll ... :confused: :Gruebeln:
Meine Angst ist halt, da ich es jetzt mit Nachweis nicht zu dem Termin schaffen werde, dass man mir dann nicht einen späteren Termin gibt, sondern direkt einen Brief schicken könnte und sagt, dass meine ALG2 Leistungen eingestellt werden und ich mich beim Sozialamt melden soll.


Üblicherweise geht es SOOO NICHT, aber was dein JobCenter und/oder dein SB trotzdem macht, das weiß ich doch auch nicht, es werden oft Sachen gemacht die nicht erlaubt sind und es haben durchaus auch schon Leistungsempfänger entsprechende Post bekommen, da müßte dann geprüft werden, ob das rechtlich ALLES seine Ordnung hat was da drin steht...

Ich kenne deine komplette Vorgeschichte überhaupt NICHT und selbst wenn, KANN dir Keiner hier die Frage beantworten, was dein JobCenter und dein SB tun werden, wenn du nicht zu dem Termin kommst...die halten sich nicht unbedingt alle an das was im Gesetz steht, sonst gäbe es ja nicht so viele Probleme mit den Sozial-Leistern... :Verwirrt: :Ohnmacht:
Das dass dann der Sachbearbeiter ohne erneute amtsärztliche Begutachtung bestimmt. Könnte das passieren?
JA, das KANN passieren aber es wäre NICHT in Ordnung...weil ein Vermittler-SB das gar nicht beurteilen KANN :ic_down: ...das MUSS ein (Amts-) Arzt machen...es ist keine "harmlose Kleinigkeit" die Leute einfach ins Sozial-AMT abzuschieben...SOOO toll ist das dort auch nicht...
Wäre das in Ordnung oder muss ihm dazu ein Gutachten vorliegen aus dem hervorgeht, dass ich erneut keine 3 Stunden für länger arbeiten kann?
NEIN, es wäre NICHT in Ordnung, es MUSS ERST (am Besten eindeutig von der DRV !!!) ein Gutachten vorliegen dass du zeitweise (bis zu 3 Jahren) oder dauerhaft Erwerbsgemindert BIST und nicht mehr als 3 Stunden arbeiten KANNST.
Das ist unabhängig von einem tatsächlichen Anspruch auf eine EM-Rente, alleinige Entscheidungs-Befugnis der DRV-Gutachter, da haben sich dann ALLE anderen Ämter dran zu halten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von schneckenhäuschen » Mo 19. Nov 2012, 15:09

Hallo Doppeloma,

vielen Dank.

Du schriebst von zeitweise erwerbsgemindert unter 3 Stunden täglich bis zu 3 Jahren. Was ist wenn es länger als 3 Jahre sind? Heißt das dann dauerhaft erwerbsgemindert? Heißt das bis zu 3 Jahren ohne Rentenanspruch Sozialhilfe, über 3 Jahre Grundsicherung?

Falls ich jetzt so einen Brief bekommen sollte, soll ich dann Widerspruch einlegen und auf ein erneutes Gutachten hinweisen?

Weißt du, ob die DRV auch nach Aktenlage entscheiden kann, wie es beim Arbeitsamt-Arzt mögich ist?

Entschuldigung für meine chaotischen Fragen, ich habe kaum Wissen in diesem Bereich.

Liebe grüße,
schneckenhäuschen

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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 19. Nov 2012, 15:27

Im Grunde machen doch die JC eh was sie wollen und NICHT was sie "sollten"
Da wird man eingeladen zur Besprechung der gesundheitlichen Situation und schwupps.....
ziemlich genauer Wortlaut der SB:
ah ja, so ist das also, sie sind ja laut amtsärztlichen Gutachten erwerbsfähig....prima...dann "brauchen" Sie ja auch keine weitere AU mehr bei ins einzureichen!!!
Und schon stehen denen alle Türen offen für so eine eher sinnfreie Maßnahme und wehe die tritt man dann nicht an....man ist ja schliesslich nicht mehr AU !!!
Ich persönlich glaube langsam die machen selber "Massnahmen"- Schulungen-Gehirnwäsche?....IMMER SCHÖN ZUM NACHTEIL DER LEISTUNGSEMPFÄNGER NATÜRLICH :kotzen:
Auch der Spruch: och erzählen Sie doch mal was für eine Krankheit Sie haben und wie Sie behandelt werden, ich kenne mich schliesslich aus komme nämlich ursprünglich aus dem medizinischen Bereich :amen:
janeisklar.....2x bei 2 unterschiedlichen Ämtern haargenau der gleiche Spruch....watn "Zufall" :ic_down: :kotzen:

Mein persönlicher Tip, nachdem ich HIER schon selber vieles dazu gelernt habe:
1.rede mit der SB NICHT über deine Krankheit NUR mit dem ärztlichen Dienst.
2. reiche die AU ein...egal was man dir da so erzählt :jaa:

Fakt ist doch
denen ist es scheissegal ob du Krank bist, die wollen nur die Verantwortung für dich gerne weiterreichen!
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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 19. Nov 2012, 15:45

Weißt du, ob die DRV auch nach Aktenlage entscheiden kann, wie es beim Arbeitsamt-Arzt mögich ist?
ja...solche Fälle gib es auch....meist bei eindeutigen Befunden
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 19. Nov 2012, 15:59

k@lle hat geschrieben:
Weißt du, ob die DRV auch nach Aktenlage entscheiden kann, wie es beim Arbeitsamt-Arzt mögich ist?
ja...solche Fälle gib es auch....meist bei eindeutigen Befunden
Die Befunde können auch gerne 4 Jahre und älter und NICHT eindeutg sein :jaa:
habs genau selber so erlebt...gehen tut also anscheinend auch bei denen alles und nichts :ic_down:
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Re: Bitte-ich habe ein paar Fragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Nov 2012, 02:42

Hallo schneckenhäuschen, :smile:
Du schriebst von zeitweise erwerbsgemindert unter 3 Stunden täglich bis zu 3 Jahren. Was ist wenn es länger als 3 Jahre sind? Heißt das dann dauerhaft erwerbsgemindert?


Eine zeitliche Befristung (von der DRV) bedeutet, dass man noch mit einer möglichen Besserung rechnet und die Erwerbsfähigkeit nach (höchstens 3 Jahren) erneut von der DRV überprüft wird, durch Anforderung von Arztberichten und/oder gutachterliche Untersuchungen.

Wird aber meist NUR bei Leuten mit EM-Renten-Anspruch gemacht, OHNE Renten-Anspruch ist es der DRV meist egal, das nochmal zu überprüfen und dann befristen sie diese Feststellung wohl meist nicht mehr, das heißt dann dauerhaft Erwerbsgemindert.
Heißt das bis zu 3 Jahren ohne Rentenanspruch Sozialhilfe, über 3 Jahre Grundsicherung?
Meiner Kenntnis nach verbleibt man OHNE Renten-Anspruch generell in der Sozial-HILFE (SGB XII /Kapitel 3) und hat keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII Kapitel 4, weil das nur zur Ergänzung zu geringer Renten-Beträge gedacht ist...man MUSS also einen Renten-Anspruch haben, darf nicht finanziell VOLL vom Amt abhängig sein... :Gruebeln:

Ganz sicher bin ich mir da aber nicht, darum habe ich mich noch nicht gekümmert, weil wir ja Renten-Ansprüche erworben haben, trifft das auf uns nicht zu, es gibt also durchaus auch Bereiche in denen ich mich nicht auskenne, weil es uns eben nicht betrifft.
Falls ich jetzt so einen Brief bekommen sollte, soll ich dann Widerspruch einlegen und auf ein erneutes Gutachten hinweisen?
Widerspruch einlegen kannst du nur gegen einen amtlichen Bescheid mit entsprechenden Rechtsgrundlagen und entsprechendem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit, es käme also erst mal darauf an, ob es überhaupt ein Bescheid wäre oder nur ein "normaler Brief" und WAS GENAU da drin steht und von dir verlangt wird.

Erst wenn man den konkreten Inhalt eines solchen Schreibens KENNT, kann man entscheiden wie man dagegen vorgeht und was man eventuell verlangen könnte...
Weißt du, ob die DRV auch nach Aktenlage entscheiden kann, wie es beim Arbeitsamt-Arzt mögich ist?
Dazu wurde dir ja schon was geschrieben, bei der DRV wird eher selten NUR nach "Aktenlage" entschieden, wenn das JC / Sozial-AMT eine Begutachtung verlangt /beantragt zur Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit durch die DRV, dann wird vermutlich auch eine Begutachtung bei einem Arzt durchgeführt.

Aber auch diese Vorgehensweisen kenne ich nur von Berichten anderer User in deiner Lage, wir (der Dopa und ich) wurden mehrfach begutachtet bei verschiedenen Ärzten, ehe man unsere Erwerbsminderung anerkannt hat.
Aber WIR bekommen ja auch eine Renten-Zahlung von der DRV, da sehen die das IMMER GANZ ANDERS ...wenn es sie NICHTS kosten wird (weil kein Renten-Anspruch gegeben ist) in der Zukunft, bescheinigen sie die EM oft deutlich schneller und OHNE solche Probleme.

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