Hallo Hamburger Deern,
Ein Mann 61 J ist durch das JC durcheinander bei einem anderen JC gestrandet, soweit sogut, im letzten wurde er aus der Vermittlung raus genommen-altersbedingt- und jetzt wieder in die Vermittlung rein - naja villeicht wird man beim JC im laufe der Jahre ja jünger und nicht älter
aktuell wird das gesamte "alte Eisen" mobilisiert, schließlich MUSS doch Uschi Erfolge melden können bei der Vermittlung der so begehrten Älteren /Erfahrenen Generation ...damit die Rente ab 67 noch irgendwie bestätigt werden kann...
Wenn er JETZT 61 Jahre alt ist dann könnte er doch theoretisch (eventuell) die alte 58 er-Regelung abgeschlossen haben ???
Seit WANN ist er denn "in den Armen von H4", weißt du das, hat er irgendwas schriftlich dazu, dass er aus der Vermittlung "freigestellt" ist ???
War er VOR dem 01.01.2008 schon im Bezug UND zu diesem Zeitpunkt schon 58 Jahre alt, ist verdammt knapp aber vielleicht ???
EGV wurde per Post zugeschickt, per Telefon wurde er darauf hingewiesen das er es ausfüllen MUSS, Termin ist jetz am Di. und er soll die EGV natürlich unterschrieben mitbringen
Wie kann ich da als Beistand helfen?
Bekam er den Termin zur Abgabe auch
schriftlich oder NUR per Telefon, das gilt nicht, so ein EGV-Formular kann man auch per Post zurück schicken, wenn diese Abgabe der einzige angegebene "Grund" in der Einladung ist, dann ist das ziemlich mager und eigentlich nicht zulässig, denn die Unterschrift darauf ist freiwillig...
Und seine Telefon-Nummer sollte er dort dringend LÖSCHEN LASSEN, du weißt doch wie das funktioniert, den Musterbrief solltest du doch noch haben, 2 Mal ausdrucken, eigene Daten ergänzen, unterschreiben und die Abgabe auf der Kopie bestätigen lassen ...dann war der Termin wenigstens für irgendwas nützlich...
Als Beistand KANN jeder volljährige Mensch mitgehen, allerdings sollte man sich in der "Funktion" möglichst im Hintergrund halten, beobachten und protokollieren was da so abgeht, alles was ein Besitand sagt, wird als Aussage des Eingeladenen gewertet, wenn der nicht dagegen spricht.
Du hast ja SELBER erlebt, wie dein PPM dich mit seinen Aussagen (zur Nützlichkeit der DIR vorgeschlagenen Maßnahmen) fast in die

"geritten" hätte, sowas sollte man als Beistand besser bleiben lassen.
Ich denke da an:
Erklärung dieser "Maßnahme" ?
Dadurch wird niemand mehr in Arbeit kommen, oder?
Man müßte diese EGV SEHEN um dazu mehr sagen zu können und ein wenig MEHR Hintergrund vom Betroffenen wäre natürlich auch nicht schlecht, es ist eigentlich völlig überflüssig eine EGV die man NICHT unterschreiben will überhaupt "durchzudiskutieren", das kostet nur unnötig Kraft, man unterschreibt NICHT, OHNE sich direkt zu verweigern ...
Das ist ein Vertrag und es gibt KEINE gesetzliche Pflicht Verträge abzuschließen, auch nicht mit dem JC, dann sollen sie doch einen VA erstellen, dagegen ist wenigstens Widerspruch /der Rechtsweg möglich.
Ist er gesundheitlich eingeschränkt

sollte er sich dauerhaft AU-schreiben lassen vom Arzt seines Vertrauens, dann fallen Maßnahmen und Vermittlungs-Vorschläge ohnehin "ins Wasser", jedenfalls solange es noch behandelnde Ärzte mit AR*CH in der Hose gibt ...
Er war schon über 1 Jahr schon aus der Vermittlung und keine Angebote bekommen?
Das ist kein besonders gutes Argument, wenn sein früheres JC da NIX gemacht hat, "soll er doch froh sein, dass man ihm jetzt endlich richtig HELFEN wird"

, er ist nun mal vom Gesetz her (und hat das auf seinen Leistungs-Anträgen auch so unterschrieben) verpflichtet ALLES zu tun, um aus dem Leistungsbezug wieder zu verschwinden.
Da gibt es KEINE Altersgrenze, bevor man in die Altersrente gehen kann und zur Not verschwindet man wenigstens über diverse sinnfrei Maßnahmen aus der Statistik...obwohl er da ja lt.
§ 53a SGB II sowieso schon draus "entfernt" sein dürfte, leider besagt diese Tatsache NICHT, dass vom JC keine Forderungen mehr kommen dürfen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/53a.html
Das mit den fehlenden Vermittlungs-Vorschlägen vom Amt wäre z.B. ein gutes Argument für einen Widerspruch (gegen einen EGV-VA), das läuft eigentlich immer so, die Kandidaten sollen sich (lt. EGV /VA) X-Mal bewerben und das Amt hat da NICHTS (an-) zubieten ...
Sollte der Beistand von dort abgelehnt werden kann man den Termin dann einfach beenden?
wenn hier noch jemand eine Idee hat bzw. gute Argumente bitte immer her damit
Ja, das KANN er dann machen, der Beistand ist ja dann später Zeuge dafür, diese Ablehnung muss (eigentlich) vom SB auch schriftlich begründet werden, das wird aber wohl niur selten was werden.
Druckt euch das aus und legt es dem SB notfalls vor die Nase, die Anwesenheit sollte er sich aber VORHER schon mal auf eine Kopie der Einladung bestätigen lassen UND natürlich offiziell die Fahrtkosten-Erstattung zum Termin beantragen (es gibt hoffendlich Fahrtkosten ???), dafür hat der SB ein entsprechendes Formular zu unterschreiben und weiterzuleiten.
§ 13 SGB X
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
QUELLE
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Wenn du noch zusätzliche Informationen hast, her damit ...
Wichtig wäre z.B. die Anzahl der geforderten Bewerbungen, Kosten-Übernahme Regelung dafür vom JC, was für eine Maßnahme ist geplant, welche konkreten Infos gibt es dazu oder NUR "er soll ALLES machen" ...
Ist es das gleiche JC, wo du auch "verwaltet" wirst oder ein Anderes

, ich frage nicht ohne Grund, denn es wäre nicht sehr gut wenn du als Beistand ausgerechnet "in DEINEM JC" den Aufstand proben würdest für andere Leute, auch wenn ich deinen Mut dazu (als Beistand mitzugehen) im Moment sehr bewundere

, könnte dir das möglicherweise selber Schaden zufügen.
Immerhin bist du krank und deswegen gesundheitlich nicht in der Lage deine eigenen Termine dort wahrzunehmen...
Liebe Grüße von der Doppeloma
