Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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aggi61
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 12. Okt 2012, 04:02

solange dieser VA aber noch gültig ist, KANN sie NICHTS Anderes mit dir "vereinbaren", denn doppelt geht nicht...
... bist du dir sicher :groehl:

DU weisst, was ICH für eine SB habe :pfeif:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

maaboo
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 12. Okt 2012, 07:58

Hallo Doppeloma,

danke für die Information. Hoffentlich hattest du eine gute Nacht gehabt.

STimmt, mit der Rechtsbelehrung, das hab ich nicht gelesen. Ich sollte wirklich meine Füsse jetzt still halten.

Der SB hat mir mal vor 2-3 Monaten eine Stellenanzeige geschickt, natürlich von einer Zeitarbeitsfirma! Hab mich dort gemeldet, kam aber nie eine Antwort zurück.

Dann beantragst du vorab schriftlich, die Übernahme der Bewerbungskosten, da bekannt sei, dass die DRV die nicht übernehmen wird...wieviele Stellen-Vorschläge vom Amt hast du denn schon so bekommen :Gruebeln: , du brauchst dafür keinen Anwalt (das übernimmt auch Keiner), wenn du es unbedingt willst, kann ich dir auch beim Widerspruch helfen...
Was ist aber, er will mich jetzt schikanieren (steh mit dem auf Kriegsfuß) und schickt mir Vermittlungsvorschläge? :Gruebeln: Wenn ich mich jetzt ruhig verhalten soll, dann kann ich wegen Bewerbungskosten keinen Widerspruch machen oder doch? Wenn Widerspruch, dann brauche ich wirklich deine Hilfe, alleine schaffe ich das nicht mehr. :depri:

Ich weiß ehrlich nicht, wie der jetzt darauf kommt der SB, die DRV aufzuführen? :Gruebeln: Was will er damit bezwecken? :Veraergert:

Muss ich den EinGVA nicht irgendwo unterschreiben oder dem SB mitteilen, das ich diesen Wisch so übernehme/einverstanden bin?

Gruss
Marion

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Doppeloma
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 13. Okt 2012, 00:44

Hallo maaboo, :Bussi:
Der SB hat mir mal vor 2-3 Monaten eine Stellenanzeige geschickt, natürlich von einer Zeitarbeitsfirma! Hab mich dort gemeldet, kam aber nie eine Antwort zurück.
WOW, doch ein GANZE Stellenanzeige (???) vor 2 - 3 Monaten. na, wenn da im nächsten halben Jahr auch nicht mehr kommt, kannst du damit aber ganz sicher SEHR gut leben... :jaa: :cool:

An Zeitarbeitsfirmen "verschwendet" man sowieso KEINE kompletten Bewerbungs-Unterlagen, da reicht eine Kurz-Bewerbung mit anliegendem Lebenslauf (das ist schon fast ZUVIEL des Guten :Gruebeln: ), natürlich OHNE Angabe der Telefon-Nummer und wenn man KEIN Auto /KEINEN Führerschein hat, dann sind schon jüngere, gesunde Leute nicht gefragt bei denen.

Da kommt auch (wahrscheinlich) NIE was zurück, darum verschwende dafür bitte nicht dein weniges Geld, als Schlußsatz, im sehr kurzen Bewerbungs-Schreiben ...

"freust du dich natürlich auf eine Einladung zum persönlichen Gespräch, zu dem du dann gerne weitere Unterlagen deines beruflichen Werdeganges mitbringen wirst.
Du bittest auch um eine verbindliche Information, zur Übernahme der Fahrtkosten für ein Vorstellungs-Gespräch, da diese Kosten-Übernahme sonst vom Jobcenter erst vorab beantragt werden müßte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

MAABOO
:applaus:
Was ist aber, er will mich jetzt schikanieren (steh mit dem auf Kriegsfuß) und schickt mir Vermittlungsvorschläge?


Soll der die Vermittlungs-Vorschläge "backen" nur um dich zu schikanieren, wenn der was HÄTTE wären da zusammen mit dem VA, bestimmt auch welche bei dir angekommen, ODER... :Gruebeln:
Wenn wirklich was kommt, dann wird erst mal geschaut (du weißt doch wie das geht, dass ich mir das anschauen kann :grinser: ), ob das gesundheitlich überhaupt zumutbar ist für dich, wir können dann auch einen hübschen offiziellen (schriftlichen!!!) Antrag stellen, auf Übernahme der Bewerbungskosten aus dem Vermittlungs-Budget, bis da was genehmigt wird, fehlen dir leider die notwendigen finanziellen Mittel, um ordentliche Bewerbungen zu verschicken.

Deine Mail-Adresse brauchst du nicht an alle möglichen Firmen "zu verteilen", dein PC und der Internet-Anschluß wird auch NICHT vom JC finanziert... :Verwirrt:
Wenn ich mich jetzt ruhig verhalten soll, dann kann ich wegen Bewerbungskosten keinen Widerspruch machen oder doch? Wenn Widerspruch, dann brauche ich wirklich deine Hilfe, alleine schaffe ich das nicht mehr.
Deswegen brauchst du auch keinen machen, da wird dann ein separater Antrag drauf gestellt (mit den entsprechenden §§ gewürzt :grinser: ) darin wird dann auf diesen "Irrtum im VA vom XXX hingewiesen", werden die Bewerbungskosten dann abgelehnt, wird auf diese (separate) Entscheidung Widerspruch eingelegt. :ic_up:
Ich weiß ehrlich nicht, wie der jetzt darauf kommt der SB, die DRV aufzuführen? Was will er damit bezwecken?
Die Frage kann ich dir leider auch nicht beantworten, aber vielleicht macht ER das ja dann bei einem offiziellen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten, weil es die DRV eben NICHT tun wird... :confused:
Muss ich den EinGVA nicht irgendwo unterschreiben oder dem SB mitteilen, das ich diesen Wisch so übernehme/einverstanden bin?
NEIN, meine GUTE, DAS ist ein Bescheid vom AMT was du zu tun hast (bis April 2013), damit brauchst du nicht mehr einverstanden sein und unterschreiben brauchst du das schon gar nicht ...man schreibt dir jetzt (einseitig vom AMT) vor was du nicht "freiwillig" (als "Vereinbarung") unterschreiben wolltest, wobei das in deinem Falle ein ziemlich abweichender VA geworden ist, bitte hebe dir den EGV-Vorschlag dazu SEHR gut auf...der sah ja doch in einigen Punkten deutlich anders aus (besonders die Bewerbungs.Kosten betreffend).

Man verlangt aber KEINE bestimmte Anzahl Bewerbungen von dir in dem Bescheid (VA als Ersatz der EGV) und die Vermittlungs-Vorschläge vom AMT müßten ja auch erst mal kommen, die darin angekündigt werden, also hast du (eigentlich) AKUT KEINE Verpflichtungen zu erfüllen daraus ...
DU brauchst dich jetzt deswegen NICHT bei deinem SB zu melden, wenn der was von dir will, dann meldet der sich schon...aber bitte (hoffendlich) NUR schriftlich... :jaa:

UND DANN meldest du dich HIER damit und wir schaun was DANN zu tun ist...OK :jaa: , keine Sorge im Moment bist du mit diesem merkwürdigen Bescheid besser dran, als mit einer unterschriebenen EGV, denn den Bescheid KANN dein SB auch nicht (mehr) einfach in was ANDERES umändern, der ist jetzt (so wie er ist) bis April 2013 rechtsgültig.

Durch das Versäumnis mit der Rechts-MITTEL-Belehrung kannst du jederzeit noch Widerspruch einlegen in der ganzen Gültigkeits-Zeit, DAS brauchst du natürlich deinem SB NICHT verraten...das bleibt unsere kleine Überraschung, falls der dich schikanieren will.

Vielleicht glaubt der ja, du weißt nicht was das bedeutet, wenn NICHT ausdrücklich drauf steht, dass man Widerspruch einlegen kann (vielleicht hat er es aber wirklich einfach in der Eile nur vergessen mit auszudrucken :Gruebeln: ), JETZT weißt DU es aber und das ist NUR DEIN Vorteil ...es lohnt sich aber zur Zeit noch nicht diesen Vorteil zu nutzen.

Wenn der dich jetzt erst mal ne Weile in Ruhe läßt, ist das doch auch in Ordnung für dich, ODER :Gruebeln: ...also abwarten und :kaffee: trinken...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

maaboo
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Re: Hilfe habe eine Eingliederungsvereinbarung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 13. Okt 2012, 08:20

Hallo Doppeloma,

danke :umarm: danke :umarm: danke. :umarm:

Das beruhigt mich unwahrscheinlich.

Jetzt werde ich erst einmal den "Mist/Papiere" zur Seite legen, will sie nicht mehr sehen.

Ich werde mich ruhig verhalten und abwarten und wenn etwas vom SB kommt, dann melde ich mich wieder.

Noch einmal danke für deine Mühe und ruhigen Worte. :Bussi:

Wünsche ein schönes Wochenende
Marion

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