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Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 18:35
von k@lle
Arbeitsunfähigkeit während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Einem Arbeitslosen steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu, wenn er während des Ruhenszeitraums nach § 143 Abs. 2 SGB III in der ab 01.01.1998 geltenden Fassung arbeitsunfähig erkrankt1

weiter :lesen: &Quelle:

http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/ar ... htslupe%29

Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 18:48
von Doppeloma
Sorry, lieber @K@lle, :koepfchen:

zuletzt wurde das SGB III zum 01.04.2012 geändert und der § 143 befasst sich jetzt mit der Rahmenfrist für die Berechnung des ALGI ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/143.html

Zu den Richtlinien wegen AU /Krankengeld gab es seit 2005 (Einführung von Hartz 4) schon mehrere Änderungen /Anpassungen (bei KK /SGB III /SGB II), leider schwirren auch noch viele überholte Sachen im Netz rum.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 19:03
von k@lle
:Gruebeln:
leider schwirren auch noch viele überholte Sachen im Netz rum.
Artikel ist vom 26.09.2012...also von Heute

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2012 – L 8 AL 3396/11

Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 22:17
von Doppeloma
Hallo K@lle, :smile:
Artikel ist vom 26.09.2012...also von Heute

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2012 – L 8 AL 3396/11
Na, das ist ja sehr interessant, das Urteil muß ich mir mal in Ruhe durchlesen, warum die sich da auf die alte Rechtslage beziehen, da bin ich in der Verlinkung noch nicht so dahinter gekommen...da sieht man wieder was dabei rauskommt, wenn das Alles an den Gerichten eine kleine Ewigkeit dauert. :Heiss:

Tut mir leid, so schnell kann es gehen mit den Mißverständnissen... :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Au während des Ruhens des Arbeitslosengeldes

Verfasst: Mi 26. Sep 2012, 22:29
von Vrori
Hallo,

das neue Urteil...(??) bezieht sich wohl auf dieses hier:

http://lexetius.com/2002,473