Hallo Kicki,
somit muß ich wohl 508,59 aus der Unwidersprochenen Forderung vom 19.1.12 zahlen,
sowie 863,67 aus der neuen Forderung vom 9.11.12
Das ist ja gerade die Frage, die über den Widerspruch zu klären wäre, WIE wurde dir denn das vorgerechnet (schriftlich), dass du überhaupt nachvollziehen KANNST wie sich diese Forderungen ergeben und ob die überhaupt berechtigt sind.
Das ist natürlich hier übers Forum schwer bis gar nicht nachzuprüfen, auf die Anhörung KANN und braucht man überhaupt keinen Widerspruch einlegen, aber die hatten das ja auch so merkwürdig geschrieben...
Das hatte ich nicht mehr im Gedächtnis, die lassen sich also wieder mal ewig Zeit nach der Anhörung und nun kommen die "echten" Forderungen, das MUSS man dir aber alles verständlich und nachvollziehbar erklären, WARUM du überhaupt was zurückzahlen sollst und wenn die das nicht machen, dann kann man das durchaus auch (wenigstens teilweise) in die Richtung bringen wie
@Fatbob das schon angedeutet hat ...
Du schreibst oben was von deiner Betriebskosten-Nachzahlung, hast du die denn schriftlich und nachweislich beantragt, dass die vom Amt übernommen werden soll ???
Es ist sehr schwierig das zu sortieren wenn alles schon so lange her ist und aus verschiedenen Zeiträumen irgendwelche Beträge zusammengewürfelt werden, damit kann man durchaus was anfangen und wenn es sein MUSS gehst du damit ans Sozialgericht, die werden dem JC dann schon Beine machen, dass sie ordentlich UND verständlich erklären MÜSSEN, was sie warum von dir zurück haben wollen.
Jetzt legst du einfach erst mal Widerspruch ein gegen diesen Forderungs-Bescheid (bitte unbedingt nachweislich !!!) und hebe dir diese Nachweise BITTE auch gut auf, es bringt nichts wenn du was per Einschreiben verschickst, damit du einen Beweis dafür hast und den Beweis (Einlieferungs-Schein der Post) den "verbasselst" du dann irgendwie...wirst du möglicherweise nochmal ALLES für das Sozialgericht brauchen ...
Hab ich denn plötzlich einen Goldesel im Keller stehen?????
NEIN, das ganz sicher NICHT.
Oder hätte ich das Geld eher nicht ausgeben dürfen, da ich ja davon ausgehen konnte, das das zurück gefordert würde???
Wenn du DAS schon sicher wußtest (zumindest für Teile dieser Forderungen geahnt hast), dann ist es leider so, dann hättest du dieses Geld GAR NICHT ausgeben DÜRFEN
...dann zieht auch die Begündung nicht mehr, das AMT wäre (alleine) Schuld an der Sache ...
Ich denke mal bei dir ist das eine Mischung aus ALLEM, denn die BKA hätte das Amt übernehmen MÜSSEN, weil du zu der Zeit noch im Bezug gewesen bist, wenn du noch Geld erhalten hast als du eigentlich keinen Anspruch mehr hattest, DANN bist du auch verpflichtet das zurückzuzahlen.
Das müßte man hier wirklich noch ein wenig auseinander rechnen, denn gegen (teilweise) berechtigte Forderungen hilft auch ein Widerspruch und eine Klage nicht, zumindest NICHT komplett.
In der Widerspruchsbegründung kann man das ja nochmal schildern wie es dazu kam und um eine machbare Lösung wirst du bei berechtigten Teil-Forderungen dann wohl "BITTEN" müssen, so könnte es dann einen Teil-Widerspruch mit Erfolg geben (z.B. Anerkennung der BKA und dadurch geringere Rest-Forderung`???) und der Rest wird per Raten-Vereinbarung abgezahlt.
Da solltest du dann anschließend lieber eine moderate Ratenzahlung direkt mit dem Forderungs-Management vereinbaren, meist lassen die sich auf 10 - 20 € im Monat ein ehe das JC GAR NICHTS bekommt, das MUSS dann aber auch regelmäßig bei denen eingehen (am Besten einen Dauerauftrag bei der Bank machen), sonst steht eines Tages der ZOLL vor der Türe.
Liebe Grüße von der Doppeloma