Hallo maaboo,
in anderen Forum steht, wenn jemand EM-Rente beantragt hat, muss er keine EGV unterschreiben.
Ist das Richtig?
Man MUSS überhaupt keine EGV abschließen, das ist ein Vertrag (mit dem JobCenter oder der AfA) und Verträge unterschreibt man NUR, wenn das Sinn macht und man das auch selber WILL...
Hier bezieht sich jemand auf den § 15 SGB II, der da inhaltlich lautet, "dass mit jedem
Erwerbsfähigen Leistungs-Emfpänger" eine EGV abgeschlossen werden SOLL, um seine
Eingliederung in den Arbeitsmarkt (auf seine Bedürfnisse abgestimmt

) vertraglich zu regeln (vereinbaren).
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Das wird vielfach so interpretiert, dass man nach Stellung eines EM-Renten-Antrages keine mehr "angeboten" bekommen DARF, weil man ja der Ansicht ist, nicht mehr "erwerbsfähig" zu sein...das ist aber NICHT RICHTIG...
Es macht zwar keinen wirklichen SINN während der Renten-Antrag läuft und viele JobCenter-SB verzichten dann darauf, aber bis zur endgültigen Feststellung der Erwerbsminderung (durch die DRV) ist man vom Gesetz her Erwerbsfähig...sonst hätte man ja auch keinen Anspruch auf ALG I/ALG II...
Wo kann ich den Paragraphen finden?
einen solchen Paragrafen gibt es nicht, weil es nicht stimmt...es liegt im "Ermessen" des zuständigen SB darauf zu verzichten, einen Anspruch darauf hat man NICHT, darum weise ich ja auch immer wieder darauf hin, dass man unbedingt , besonders bei ALG II (s)eine AU (dauerhaft!) aufrechterhalten sollte, dann KANN (und braucht) man zumindest keine eigenen "Eingliederungs-Bemühungen" erbringen und nachweisen.
Hier bemerkt man auch wieder den Unterschied zwischen Arbeits-Unfähigkeit und Erwerbsminderung, es gibt auch schon zu viele Leute die das gleichsetzen und daher den Abschluß einer EGV für rechtswidrig halten, wenn jemand schon lange Zeit AU geschrieben ist (man ist NUR krank aber nicht erwerbsgemindert).
Wie soll ich vorgehen, wenn ich Ende Juli EGV unterschreiben muss?
WER sagt denn dass du das MUSST ???
Einen Vertrag schließt man freiwillig ab oder gar nicht, NIEMAND kann gezwungen werden eine EGV zu unterschreiben, das darf (seit dem 01.01.2011) auch im SGB II nicht mehr sanktioniert werden, eben weil es in D (lt. BGB) Vertragsfreiheit gibt, die auch vom SGB II nicht einfach "ausgehebelt" werden kann.
Einen Vertrag (die EGV) nimmt man VOR einer Unterschrift IMMER erst zur Prüfung mit nach Hause, vielleicht soll sogar "dein Anwalt" da mal drüber schauen, du unterschreibst Verträge NIE sofort ungeprüft.
Lass dir NIX erzählen, dass du dazu verpflichtet bist und sonst kein Geld mehr bekommen würdest, dann soll man dir genau DAS bitte schriftlich geben, auf welcher Rechtsgrundlage du einen Vertrag OHNE Prüfung unterschreiben MUSST...UND, dass du sonst keine Geld mehr bekommen wirst...
Du solltest (wie IMMER) NICHT alleine zu einem Termin gehen und auf keinen Fall dort sofort unterschreiben (einstecken/mitnehmen..KEINE Diskussionen), danach schauen wir uns diesen "Vertragsvorschlag" hier erst mal genauer an.
Es stehen da sehr oft Dinge drin, die da nicht reingehören, mach bitte (möglichst) auch keine konkreten Zusagen, WANN und DASS du die EGV unterschrieben zurückgeben wirst.
Ich "prüfe" meine EGV (vom JobCenter) schon seit 1,5 JAHREN, da hat nie wieder einer nachgefragt...
Also hübsch "diplomatisch" bleiben, du willst prüfen, nicht verweigern und schon gar nicht wegen dem EM-Renten-Antrag anzweifeln, ob das überhaupt erlaubt sei, JAA, es ist erlaubt, denn ein Antrag ist und bleibt ein Antrag OHNE Entscheidung was dabei mal rauskommen wird.
Darauf kann und sollte man sich bei AfA /JobCenter lieber nicht berufen, dass man sich ja deswegen (eigentlich) längst für erwerbsgemindert hält und/oder nicht mehr "eingegliedert" werden will/kann...
Dann hat man nämlich tatsächlich (rechtlich gesehen) keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen FÜR Erwerbsfähige !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
