Schon richtig, dass selbst ein abgeliefertes Einschreiben (AUCH KEIN Rückschein!!!) den letzten Beweis für den konkreten Inhalt eines Schreibens liefert, es gab wirklich schon die frechen Behauptungen, "da waren aber NUR LEERE Blätter drin", ich weiß gerade nicht mehr in welchem Zusammenhang ich das schon mal gelesen habe.Hatte mal ein Fall in den eine Versicherung meinte sie habe nichts
Erhalten, bin zum RA, der hat ein Schreiben aufgesetzt, gleichzeitig seine
Kosten angefordert da die Sache zu eindeutig war.
Allerdings war der betreffende Richter DAVON dann doch nicht zu überzeugen, dass sich jemand die Mühe macht und vor Allem die Kosten auf sich nimmt, NUR um ein paar leere Blätter zu verschicken, in diesem Falle wurde dann der nachgewiesene Eingang (lt. Postbeleg) beim Empfänger, vom Richter trotzdem anerkannt.
JEDER andere Zeuge (Partner /Nachbar /Kollege/Bekannte) für den Inhalt ist übrigens genauso wertvoll, bei unserer Post sind die Mitarbeiter NICHT SOOO freundlich, da käme ich mit einem solchen Wunsch nicht wirklich gut an...
In meinem Gerichtsverfahren (gegen das JC) wurden diese Nachweise für den Eingang aller meiner Schreiben (beim JC ) jedenfalls bisher ausnahmslos akzeptiert.
Schließlich lade ich die JC-Mitarbeiter nicht regelmäßig per Einschreiben bei mir "zum Kaffee-Trinken ein ... ", und Geld um LEERES Druckerpapier zu verschwenden /zu versenden haben wir auch nicht gerade übrig, also bedrucke ich die LEEREN Seiten lieber...mit Widersprüchen /Beschwerden /Sachstandanfragen...
Habe ja auch inzwischen genug Antworten (datenmäßig) auf meine Schreiben bezogen, damit bestätigt ja das Amt auch indirekt, dass es wohl DOCH von MIR was bekommen hat, mit bestimmten Texten...es erweist sich eben immer wieder als SEHR nützlich, ALLES NUR schriftlich zu machen, da sammeln sich die weiteren Beweise mit der Zeit von ganz alleine an...
Liebe Grüße von der Dopploma