Ferienjob

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Hamburger Deern
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 4. Jun 2012, 09:46

der Minijob ist schon letzten Monat beendet gewesen
darüber weiss das JC auch Bescheid und die zahlen 80€ mehr :jaa:
Ja er hat was gefunden, er möchte in dem Betrieb nen Ferienjob machen in dem er seine Ausbildung beginnt :jaa:
l.g. back :umarm:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 29. Jun 2012, 10:01

so, der Ferienjob Vertrag liegt uns nun vor *ja steht extra noch mal so im Vertrag*
nun zu meiner Frage, sollte ich den Vertrag mit einen kurzen Anschreiben einreichen beim JC so das die gar nicht erst auf Die Idee kommen DAS anzurechnen?
z.B. mit dem Text:
"Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.”
Oder lieber ohne weiteren Kommentar?
was meint ihr?
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 30. Jun 2012, 10:06

*mal kurz anschubs* :icon_e_wink:
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Fatbob
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 30. Jun 2012, 10:53

Vertrag würd ich auf alle Fälle einreichen, die kommen auf die Blöde idee euch betrug vorzuwerfen
wenn er erstmal den Job schon aufgenommen hat.
Melden musst du das auf jeden Fall, sie entscheiden dann immer.
Würd ja eh rauskommen wenn die Kontenabgleich etc. machen, nachträglich in erklärungsnot
ist dann immer Mist.
Kurzes Schreiben dabeilegen mit bitte um Berechnung, bzw ob du davon ausgehen kannst, das die
vorgenannte Rechtsauskunft für dein Sohn gültigkeit hat.
lg
PS: GANZ WICHTIG, entweder persönlich Abgeben, auf Kopie erhalt bestätigen lassen, oder unter Zeugen
eintüten und per Einschreiben senden.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 12. Jul 2012, 11:46

aahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh dat gibbet doch gar nicht
hab heute Post von JC bekommen die bitte um Nachweise übers Einkommen Ferienjob
UND dort steht noch
Die Priviligierung erstreckt sich demnach NICHT auf Erwerbstäigkeiten in den dem letzten Schuljahr fogenden Ferien !!!
Laut Arbeitslosentelefonhilfe soll das tatsächlich so sein
ich könnte echt :kotzen:
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Do 12. Jul 2012, 12:04

Kleine Einschränkung:

Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studi-um, eine betriebliche Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Leipzig

fand ich ganz versteckt, aber § find ich nicht

Is ja ne Sauerei, kein wunder das die Kinder dann kein Bock haben..
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 12. Jul 2012, 15:03

und ja mich wurderts auch nichts mehr langsam
Sohnemann wird "begeistert" sein :kotzen:

dat hab ich noch gefunden

1.2.4
Einkommen aus „Ferienjobs“
(1) Einnahmen von Schülerinnen und Schülern aus in den Schulfe-rien ausgeübten Erwerbstätigkeiten sind nach § 1 Abs. 4 Alg II-V besonders privilegiert. Damit soll die Motivation hilfebedürftiger Schülerinnen und Schüler gefördert werden, sich Wünsche durch eigene Arbeitsleistung zu erfüllen.
(2) Privilegiert sind nur Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen (vgl. Rz. 24a.6 bis 24a.9). Ausgeschlossen sind jedoch solche Schülerinnen und Schü-ler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten (vgl. Rz. 24a.10).
Schülerinnen und Schüler (11.19)(3) Die Einnahmen sind privilegiert, wenn sie aus einer Beschäfti-gung in den Schulferien resultieren. Nicht entscheidend in diesem Zusammenhang ist, ob die Einnahmen während der Schulferien zugeflossen sind oder nicht.
(4) Schulferien bezeichnen die Zeit zwischen zwei Schulabschnit-ten. Die Privilegierung erstreckt sich demnach nicht auf Erwerbstä-tigkeiten in den dem letzten Schuljahr folgenden Schulferien. Schul-ferien liegen auch vor, wenn nach Abschluss einer allgemeinbilden-den Schule eine berufsbildende Schule besucht wird.
Schulferien (11.19a)
(5) Die Beschäftigung ist nur bis zu einer Dauer von vier Wochen je Kalenderjahr privilegiert. Mitgezählt werden nur solche Ferienbe-schäftigungen, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ausgeübt worden sind. Nicht mitgezählt werden Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich unter dem Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich (§ 11 Abs. 2 Satz 2) liegt („Taschengeldjob“).
Vierwochengrenze (11.19b)
(6) Die Prüfung, ob die in den Schulferien ausgeübten Erwerbstätig-keiten die Vierwochengrenze überschreiten, erfolgt in chronologi-scher Reihenfolge.

ähm ja was ist nu eine berufsbildende Schule?
Sohnemann geht doch nach den Ferien in die Ausbildung :Gruebeln:
das heisst dann doch Berufsschule, ist das dann nicht eine berufsbildende Schule?
oh mann dat ist doch alles ne wortklauberei

ah moment...Sohnemann hat morgen nen Termin beim JC bei einer zuständigen Stelle für "solche" ;-) Jugendlichen und dort klärt sich ob es eine Ausbildung über die Grone (also gefördert ) wird oder auch nicht.
Das hiesse wenn er über die Grone die Ausbildung macht wäre es eine berufsbildende Schule und sonst nicht??????
DAS kann er auf jeden Fall morgen gleich mal vor Ort erfragen :jaa:
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Fr 13. Jul 2012, 18:02

na dat war ja wohl mal wieder nur Wunschdenken :Wut:
bei dem Termin heute wurde gar nichts geklärt nu soll er noch zu einem anderen Termin bevor die überhaupt etwas entscheiden :schimpfen:
die Tuse dort sieht derzeit keine Notwendigkeit ihm die Ausbildung zu fördern
ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
was fürn Schwachsinn :kotzen:
Mannmannmann da ist ein Jugendlicher der sich wirklich bemüht und fleissig ist und die kriegen dort nichts , aber auch gar nichts auf die Kette :schimpfen:
bald sind die Ferien zu Ende und Sohnemann hat immer noch keinen Ausbildungsvertrag in der Hand :traurig:
KG gibts auch erst wieder wenn wir einen vorlegen und das JC möchte auch den Vertrag sehen, logo
Hab Sohnemann jetzt gesagt er SOLL SICH DRUM KÜMMERN IM BETRIEB EINEN GANZ NORMALEN AUSBILDUNGSVERTRAG ZU BEKOMMEN
damit das Drama irgendwann mal ein Ende hat!
Wenn ich mir das so ansehe wäre es wesentlich einfacher für die Jugendlichen von heute sich einfach arbeitslos zu melden und die Füsse auf den Tisch zu legen...so langsam krieg ich echt nen Hals.............. :Wut:
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 14. Jul 2012, 21:09

HÜLFÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ

wäre es auch eine betriebliche Ausbildung wenn er eine geförderte Ausbildung über die Grone Schule machen würde?
Es wäre ja dann eine berufsbildender Schule andererseits aber auch irgendwie vor Ausbildungsbeginn die letzten Ferien :Gruebeln:
also wirklich schnall ich es nicht :schuechtern:

Und sagt mal Sohnemann hat heute erzählt was es so Neues gibt bzgl. Ausbildung und Förderung
also, das ist so, der Betrieb hatte die telefonische Zusage vom zuständugen AA und ne woche später die telefonische Absage vom dem selben AA , sie wären wohl in der Zeile "verrutscht" :kotzen:
nun hängen 3 Azubis in der Luft denen mündlich bereits Zusagen vom Ausbildungsbetrieb erteilt worden sind
Mein Sohn soll nun noch zusätzlich zu einer anderen zuständigen Stelle und dann erneut dort hin wo er schon am Fr. war
Dann entscheiden die auf ein Neues.....
o.k. aber bis dahin wirds wohl noch dauern schätze ich :Verwirrt:
bis Monatsende ist er ja Schüler, Schulbescheinigung lautet bis zum 31.07.12
somit wäre er ja ab dem 1.8.nicht mehr Krankenversichert, denke ich zumindest, und wie ist das eigentlich MUSS er sich jetzt beim JC melden?
Sich arbeitssuchend melden? Weil Leistungen bekommen wir ja von dort
Wenn ja wann sollten WIR dort aufschlagen? Jetzt "schon" oder erst am 1.8.?
Villeicht ist bis dahin auch alles geklärt, was ich aber nicht wirklich glaube :traurig:
wat machen wir denn nun??????????
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Re: Ferienjob

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 14. Jul 2012, 23:15

Ich ralle jetzt bald nix mehr bei eurem Fall.

Diese ganzen Zuständigkeiten sind nur noch verwirrend.

Auf jeden Fall aber würde ich sofort dahin gehen.

Keine Ahnung ob da noch wer durchsteigt und dir mehr Tipps geben kann.

Eine Sauerei isses auf jeden Fall.

Daumen drück.... :jaa:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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