Zur Info (Eingliederungsvereinbarung)

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Miko
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Zur Info (Eingliederungsvereinbarung)

Ungelesener Beitrag von Miko » Fr 18. Mai 2012, 14:15

Gruß
Miko

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Doppeloma
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Re: Zur Info (Eingliederungsvereinbarung)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 18. Mai 2012, 17:20

Hallo Miko, :smile:

habe auch schon Einiges dazu gelesen, dieser ELO traut sich und der TRAUT sich SEHR viel, HUT AB :ic_up: , soviel Kraft kann ich selber aber NICHT (mehr) aufbringen...

Vor Allgemeinverwendung, seiner strikten Ablehnung /Verweigerung /Nicht-Anerkennung zu EGV und VA (den VA als ersetzenden Bescheid KANN man damit NICHT verhindern !!!) möchte ich trotzdem GANZ vorsichtig WARNEN, denn kaum einer von uns dürfte den Atem haben, dann auch die möglichen (finanziellen !!!) Konsquenzen bis zuletzt durchzustehen.

Ich bewundere das wirklich, was der macht und wünsche ihm Erfolg auf seinem Weg, ich denke mal die Ämter (besonders das für ihn zuständige JobCenter) sind im Moment mit dieser Variante AUCH total überfordert, ich gehe bisher "noch im Stillen" (und am Gericht) auch so meine Wege, gegen diese ungerechte Maschinerie...es betrifft hier NICHT die EGV usw. es betrifft die ungerechte Behandlung von "gemischten Bedarfsgemeinschaften", wie beim Dopa und bei mir...

Obwohl es schon BSG-Urteile dazu gibt, werden wir mit ZU WENIG GELD abgespeist, was gemäß Grundgesetz AUCH GAR NICHT statthaft ist, gerade heute kam der nächste Bescheid, gegen den ich natürlich wie immer Widerspruch einlegen werde, mit IMMER der SELBEN Begründung...

Es besteht weiterhin eine unzulässige Unterdeckung des (soziokulturellen Mindest-) Gesamt-Bedarfes einer Bedarfsgemeinschaft des SGB II, die gemäß Grundgesetz NICHT sein DARF...

"Witzig" dabei, dass auch dieser Bescheid wohl beim JC erst etwas "abhängen mußte", er ist datiert vom 04.05.2012 und erreichte uns doch SCHOOON HEUTE... :confused: :Gruebeln:

OH JA, es ist ein separates Anschreiben dabei, dass man den Bescheid bereits einmal rausgeschickt hätte, er sei aber mit der Bemerkung "Empfänger unbekannt verzogen" :Gruebeln: wieder zurückgekommen...die nutzen bei uns übrigens einen privaten Zustelldienst...die POST WEISS, wo wir seit 15 Jaren wohnen... :confused: :confused: :confused:

Man habe das nun einfach erneut rausgeschickt, weil sich ja lt. Antrag NICHTS verändert habe... :Heiss:

Da frage ich mich doch nun ernsthaft, wieso DA KEINER anruft, um erst mal nachzufragen, die HABEN doch unsere Nummer bisher noch für solche "Notfälle" :teufel: , mir fehlt da etwas "der Glaube", dass die das überhaupt schon mal rausgeschickt hatten...denn der letzte Bescheid kam auch erst gut 2 Wochen nach dem Ausstellungsdatum... :Gruebeln:

Haben die schon SOOO einen Respekt vor mir :glotzen: , dass sie jetzt meinen solche Verzögerungen besser "irgendwie" begründen zu müssen... im letzten Widerspruch habe ich das nämlich auch deutlich erwähnt, WANN der Bescheid geschrieben wurde und WANN er dann erst BEI MIR eingegangen ist...:teufel: :cool:

Sorry wenn ich jetzt von der EGV (Gegenwehr) abgelenkt habe, irgendwie passte es trotzdem dazu (Gegenwehr), weil das Verhalten der JobCenter schon sehr merkwürdige Züge annimmt, wenn sie feststellen müssen, dass die vermeintlich "bildungsferne Unterschicht" doch nicht SOOO BLÖDE ist, wie sie das gerne hätten... :icon_e_wink: :pfeif:

Bei der aktuellen GEZ-Bescheinigung sind übrigens auf der Rückseite die "dolle wichtigen Hinweise" aufgedruckt, was man als Leistungs-Empfänger so alles beachten und einhalten MUSS..., die GEZ WILL IMMER das Original dieser Bescheinigung (steht sogar drauf!), ob die das wirklich alles lesen WOLLEN, was da auf der Rückseite steht... :groehl: :groehl: :groehl:

Ich habe das dann GANZ schnell wieder vergessen :Sturkopf: , wenn das auf dem Weg zur GEZ ist...kann ja dann nicht mehr nachlesen, was ich so alles MUSS, MUSS, MUSS...

Vielleicht mag ja mal einer nachzählen wie oft das Wort MÜSSEN, darin vorkommt, früher waren wir mal nur zu was verpflichtet nach §§ XXX, beim Jobcenter MÜSSEN wir, auf welcher Rechtsgrundlage ist eigentlich EGAL... :Gruebeln: :Wut: :schimpfen:
Merkblatt SGB II 04.05.2012.pdf
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Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Zur Info (Eingliederungsvereinbarung)

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 18. Mai 2012, 17:44

Hallo Doppeloma,

ich habe 7x "müssen" gelesen.

Heftig :ic_down:

Gruss
maaboo

maday
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Re: Zur Info (Eingliederungsvereinbarung)

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 18. Mai 2012, 18:32

Hallo Doma,

du bist nicht die einzigste, die jeden Monat zu wenig Geld :schimpfen: vom Jobcenter bekommt. Mir verweigert man die KdU, weil ich einen pauschalen Mietvertrag mit meinem Vermieter vor fast 9 Jahren abgeschlossen habe. Habe ich ganz bewußt damals gemacht, weil ich so keine Mieterhöhungen fürchten muss. :lachen: Ich halte mich an die schriftlichen Abmachungen und mein Vermieter auch. Ich darf viel mehr nutzen, als im Mietvertrag angegeben ist.

Nun will mich das JC zwingen, den Mietvertrag zu ändern. Werde ich aber nicht machen. Erstens geht es gar nicht, weil ja auch der Vermieter zustimmen müßte und zweitens werde ich mich doch nicht verschlechtern. Ich hoffe ja, dass meine Abhängigkeit vom JC demnächst ein Ende hat und ich wieder vom eigenen Geld alles bezahlen kann.

Klage hinsichtlich der KdU liegt schon beim Gericht. Die Antwort vom JC auf den Widerspruch war eine ganze Lachnummer. Man behauptet doch glatt ich würde allein wohnen. :groehl: Stimmt gar nicht, zum dem Zeitpunkt war mein Kind nur für ein Schuljahr im Ausland. Seit wann ziehen Kinder aus, wenn sie ein Auslandsschuljahr machen? :Gruebeln: Ich bin übrigens allein erziehend und das Kind ist bis heute nicht volljährig.

Lt. Meldegesetz wohnen minderjährige Kinder immer beim Erziehungsberechtigten. :jaa: Selbst jetzt wo sie aus Schulbesuchsgründen eine Nebenwohnung (Schulweg beträgt täglich 5 h hin und zurück) hat, muss sie als Hauptwohnung bei mir wohnen. Wenn es nach dem JC geht, muss ich mein Kind raus schmeißen und in eine kleinere Wohnung ziehen. Das widerspricht sich alles, wie war das U25 Leute haben bei ihren Eltern zu wohnen. :Verwirrt: Da rüber kann ich nur lachen. Eigentlich müßte ich doch Anspruch auf Mehrbedarf hinsichtlich Umgang mit meinem Kind geltend machen können, 18 ist sie noch lange nicht. Die Wochenenden und Ferien ist sie natürlich bei mir und hat Anspruch auf Wohnraum.

Ich habe Zeit, das sitze ich auch wieder aus. Wenn das JC nicht will, will ich auch nicht. Ich habe Leute hinter mir, die mir jederzeit helfen. Selbstverständlich ist alles nur geborgt, zweckgebunden und muss zurück gezahlt werden. So wie ich meinen Freunden und Kindern früher geholfen habe, so bekomme ich jetzt die Hilfe zurück.

Doma, das JC glaubt doch selbst nicht, was sie da geschrieben haben: ", dass man den Bescheid bereits einmal rausgeschickt hätte, er sei aber mit der Bemerkung "Empfänger unbekannt verzogen" :Gruebeln: wieder zurückgekommen." Wenn dies passiert wäre, hätte man eure Leistungen sofort eingestellt. Für wie bekloppt halten die uns denn! :Miko: :Miko: :Miko:

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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