Ungelesener Beitrag
von Fatbob » Fr 11. Mai 2012, 00:23
Um einen Untermieter aufnehmen zu können, benötigt man dafür zwingend die schr. Genehmigung des Vermieters zur Untervermietung, ansonsten verstößt man gegen den Mietvertrag und riskiert die Kündigung.
Wenn man mit einem zukünftigen Untermieter dann einen Untermietvertrag schließt, sollter dieser Vertrag keine Pauschalmiete, sondern eine Kaltmiete und Pauschalen jeweils für Heiz- und Nebenkosten beinhalten. Letztere sollten sich anteilig an den lt. Hauptmietvertrag zu zahlenden Kosten orientieren, also:
Heizkostenvorauszahlung lt. Hauptmietvertrag / Wohnfläche lt. Hauptmietvertrag = X
Heizkostenvorauszahlung des Untermieters = (X * Wohnfläche der nur vom Untermieter genutzten und an diesen vermieteten Räume) + (X * Wohnfläche der gemeinsam genutzen Räume / Anzahl der Nutzer)
das Gleiche mit den Nebenkosten.
Diese anteilige Berechnung kann man auch zur Errechnung der Kaltmiete benutzen - muss man aber nicht.
Der Untermietvertrag sollte sinnvollerweise eine Nachzahlungsklausel beinhalten, wonach der Untermieter nach o.g. Formel an ev. Heiz- und Nebenkostennachzahlungen zu beteiligen ist.
Die vom Untermieter an den Hauptmieter gezahlte Kaltmiete mindert die lt. Hauptmietvertrag zu zahlende und wird aufgrund ihrer Zweckbindung davon abgezogen. Gleiches trifft auf die vom Untermieter gezahlten Heiz- und Nebenkosten zu. Hat man als ALG II Empfänger also einen Untermieter, erhält man entsprechend der o.g. Anrechnung weniger Unterkunftskosten, bzw. kann so seine unangemessenen Unterkunftskosten senken.
Untermietvertrag
Zwischen Hauptmieter
(Name, Vorname) _________________________________________________________________
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) _____________________________________________________
und Untermieter
(Name, Vorname) _________________________________________________________________
(PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) _____________________________________________________
wird folgender Untermietvertrag geschlossen:
Der Hauptmieter vermietet dem Untermieter in der Wohnung
__________________________________ _______ ___ ____________________________
Straße Hausnr. PLZ Ort
_____________ (Anzahl) un-/möblierte(s) Zimmer.
Die Mitbenutzung folgender Räume wird vereinbart:
Das Untermietverhältnis beginnt am _____________ und wird auf unbestimmte Zeit/befristet bis zum ____________ geschlossen. Die Kündigung des Untermietverhältnisses ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Kündigung wird im laufenden Monat nur wirksam, wenn sie bis zum 3. des Monats dem Hauptmieter nachweislich zugegangen ist. Ansonsten wird sie erst im Folgemonat wirksam. Die fristlose Kündigung des Vertrages aus 'wichtigem Grund' nach § 543 BGB bleibt davon unberührt. Die fristgerechte oder fristlose Kündigung des Hauptmietvertrages durch den Mieter oder Vermieter ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Untermietvertrages. Der Hauptmieter unterrichtet den Untermieter darüber sofort, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche an den Hauptmieter wegen Kündigung durch den Vermieter sind ausgeschlossen.
Das Einverständnis des Vermieters/Eigentümers zur Untervermietung liegt vor.
Die monatliche Kaltmiete beträgt derzeit EUR ______________
zzgl. einer monatlichen Vorauszahlung für Heizung: EUR ______________
zzgl. einer monatlichen Vorauszahlung für Betriebskosten: EUR ______________
---------------------------
monatliche Gesamtmiete: EUR ______________
Die Gesamtmiete ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Die Zahlung erfolgt in bar
oder durch Überweisung auf das Konto Nr.___________________ BLZ ___________________
bei der BANK _________________________________________________________________
Der Untermieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Untervermieters aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von EUR ______________. Die Zahlung kann gem. BGB in 3 Raten erfolgen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietvertrages fällig. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungs-frist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu und erhöhen die Kaution.
Der Untermieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses, aufgrund Abnutzung oder Beschädigung, notwendig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Dazu gehören je nach Erfordernis: Malern/Tapezieren der Wände und Decken, Streichen der Fenster- und Türrahmen sowie der Heizkörper (Nichtzutreffendes streichen).
Der Hauptmieter ist berechtigt, die überlassenen Räume nach vorheriger Absprache mit dem Untermieter zu besichtigen. Der Untermieter erkennt mit seiner Unterschrift die Hausordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Mietvertrages ist, als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder Personen, denen er Zutritt gewährt, am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters bzw. an der Mietsache verursachen.
Der Untermieter bestätigt den Empfang folgender Schlüssel.
Haustür ____ Wohnung ____ Zimmer ____ Briefkasten ____ Keller ____
Bei Ende der Mietzeit sind die gemieteten Räume mit sämtlichen Schlüsseln (auch vom Untermieter angefertigte Nach-/Ersatzschlüssel) vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
Außerdem wird vereinbart, dass
______________________ _________________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift des Hauptmieters Unterschrift des Untermieters
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...