ich verstehe grad echt nur noch Bahnhof und verstehe leider auch nicht, was der ganze Quatsch von meiner SB soll. Ich hatte grad meine Post raufgeholt und fand ein Schreiben von meiner SB im Briefkasten mit einer EGV vor. Aus deren Inhalt werde ich nun gar nicht schlau und meine Anwältin ist leider momentan im Urlaub.

In der EGV steht folgendes drin:
Ich bitte um Kenntnisnahme Erledigung / Veranlassung
Aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeitszeiten war Ihnen ein persönliches Erscheinen im Jobcenter nicht möglich. Es liegt mir daher aktuell keine gültige EGV vor. Muss man diese überhaupt vorliegen haben????
Weiteres steht drin:
Anbei erhalten Sie zwei Exemplare einer EGV. Bitte übersenden Sie mir ein Exemplar unterschrieben zurück. Bei Fragen wenden Sie sich bitte daher über unser Service-Center an und die Frist wo ich es zurück schicken soll ist der 30.05.2012. Müsste ichhöchstens fragen wielange meine Anwältin noch Urlaub hat.
Der Inhalt der EGV ist folgender:
zwischen.....und Jobcenter...... gültig bis 30.11.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wurde
Ziele:
Integration ??????
1. Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter Region....unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Beratung und Unterstützung im Rahmen des SGB IIs. Da muss ich doch mal herzhaft lachen....
2. Bemühungen von ..... zur Eingliederung in Arbeit

Kundin teilt jedwede (was für ein Wort issen das bitte???).....Veränderung der persönlichen Verhältnisse mit.
Zitat Ende.
Also ich habe sowas noch nie von einer ehemaligen anderen SB bekommen und außerdem Eingliederung in Arbeit? Ich lach mich echt schlapp. Was soll das von der? Das ist der größte Schwachsinn aller Zeiten. Bin ja noch weiterhin bis Anfang Juni erstmal eh krank geschrieben. Eine Rechtsfolgenbelehrung ist auch dabei und ich versuche gleich mal in Erwägung zu ziehen wann meine Anwältin wieder da ist. Hoffentlich vor dem 30.05.

Gruß Strohblume