Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
- k@lle
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Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
hab da mal was gefunden.....
Der Schwindel mit den Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV
weiter.....
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900806.php
Der Schwindel mit den Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV
weiter.....
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900806.php
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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- Hamburger Deern
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
das ja mal interessant
danke für den link
machen die denn oft einen Verwaltungsakt daraus wenn man nicht MEHR gewillt ist die EGV zu unterschreiben?
danke für den link
machen die denn oft einen Verwaltungsakt daraus wenn man nicht MEHR gewillt ist die EGV zu unterschreiben?
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- Doppeloma
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Hallo Hamburger Deern,
Die EGV wird generell sowieso NICHT "verhandelt" (wie es bei einem Vertrag eigentlich sein SOLLTE), wie schon in dem Artikel richtig festgestellt wird, werden hauptsächlich gesetzlich schon festgelegte Pflichten wiederholt, was eigentlich GAR nicht so gedacht ist, aber irgendwie MUSS das Blatt ja VOLL werden, damit das ALLES richtig bedeutsam aussieht.
Außerdem bietet das die Möglichkeit gesetzlich vorgesehene STRAFEN (Sanktionen) innerhalb der EGV (also per Vertrag !!!) zu verschärfen, das betrifft z.B. die Meldepflicht, die dann oft direkt schon mit 30% Kürzung bedroht wird, obwohl per Gesetz "NUR" 10 % vogesehen ist.
Auch die STRAFEN für Ortsabwesenheit sind gesetzlich "MILDER" geregelt, man verliert den Anspruch auf Leistungen für GENAU diese Tage (wo man unerlaubt NICHT vor Ort war), in der EGV werden drastische Kürzungen (zusätzlich) für volle 3 Monate angedroht...
Man unterschreibt also "freiwillig" einen Vertrag zur HÖHEREN Bestrafung von Verfehlungen, als es im Gesetz überhaupt vorgesehen ist, damit heiße ich NICHT GUT, dass man aus dem Existenz-Minimum überhaut mit Geld-Entzug (Existenz-Bedrohung !!!) bestraft werden KANN, aber diese EGV (noch obendrauf!) sind einfach NUR pervers und haben wohl noch KEINEN ELO wirklich in auskömmliche Arbeit gebracht...
Oft genug wird den Leuten das per POST zugeschickt und sie sollen dann unterschreiben, dass ALLES mit ihnen "besprochen und Unklares geklärt wurde" ???
WIE GEHT DAS DENN, auf dem Postwege...
Weil schon sehr viele das erkannt haben UND es seit letztes Jahr NICHT mehr bestraft werden DARF, KEINE Unterschrift zu geben, darum werden häufig auch schon EGV durch einen VA "ersetzt", die man noch nicht mal wirklich vorgelegt bekam ODER wo JEDE Prüfungszeit (VOM SB !!!) verweigert wurde, dass man DARAUF ein RECHT hat (und eine feste Frist dafür !!!) ist leider NICHT gesetzlich geregelt.
Es gilt NUR ganz allgemein was im BGB zu Verträgen steht und da hat man eben immer ein Recht zu PRÜFEN (oder auch von Fachleuten /Anwälten prüfen zu lassen), ob man mit dem Inhalt von Verträgen einverstanden ist, VOR einer Unterschrift.
So gibt es immer MEHR VA statt einer EGV ABER, dagegen KANN man sich besser wehren, weil man den Rechtsweg dafür offen hat, denn eigentlich ist JEDE EGV in meist mehreren Punkten NICHT rechtlich einwandfrei (mal vorsichtig ausgedrückt , bei ganz schweren, ZUUU offensichtlichen Fehlern wird der VA inzwischen auch relativ schnell schon im Widerspruchsverfahren vom Amt wieder aufgehoben.
Die Behörde weiß also z.B. SEHR gut, dass die Prüfung der Erwerbsfähigkeit (Amtsarzt / Schweigepflicht-Entbindungen usw.) und sonstige gesundheitliche Fragen /Vorschriften zum Gesundheits-Verhalten /"Behandlungsvorschläge" und Ähnliches darin NICHTS zu suchen haben, da riskieren sie dann lieber NICHT, dass sowas am Sozial-Gericht landen KÖNNTE.
Ich selber sollte eine EGV unterschreiben, in der "vereinbart" wurde, dass ich mir einen Ausbildungsplatz suche ( ), außerdem sollte sich (eigentlich) die Reha-Abteilung der AfA um mich "kümmern", weil es bei unserem JC keine gibt...,
... ich würde mich daher verpflichten den dortigen Forderungen ebenfalls uneingeschränkt nachzukommen und weitere "Ziel-Vereinbarungen" (mit der AfA!) zu akzeptieren und ebenfalls zu unterschreiben...das wäre ALLES bereits (JETZT ???) Inhalt dieser EGV...
NEEE, so einen "Blanko-Scheck" habe ich natürlich NICHT unterschrieben, ich KANN /WILL mich doch nicht blind dazu verpflichten, Forderungen und Vereinbarungen zu erfüllen, die mir noch GAR NICHT bekannt sind...
In der EGV vom Dopa stand übrigens fast wörtlich GENAU das SELBE drin, soviel zur "individuellen Förderung", die darin "vereinbart werden soll", er hat das zwar damals unterschrieben (hat aber AUCH noch KEINEN Ausbildungsplatz ), sein "Vertrag" ist aber inzwischen durch die EM-Rente automatisch hinfällig geworden...
Darüber könnte man auch wieder ganze Romane schreiben, man sollte die Unterschrift NICHT rigoros verweigern (auch wenn das nicht mehr sanktioniert werden darf), man sollte NUR deutlich sein Recht einfordern einen VERTRAG gründlich zu prüfen und/oder auch prüfen zu lassen, DAS ist NICHT innerhalb weniger Minuten im SB-Büro möglich.
Und DANN kann man ruhig den VA abwarten, der wird bestimmt einige Tage später im Briefkasten sein, wenn NICHT ist es auch OK, dann folgt bestimmt bald der nächste "Angriff" mit einer "überarbeiteten" / neuen EGV, bitte auch IMMER die EGV-"Vorschläge" aufbewahren /kopieren, denn der VA DARF davon inhaltlich NICHT abweichen, wäre auch ein Widerspruchs-Grund...
Ansonsten gibt es derer sicher auch GAAANZ viele in JEDEM VA, man muss sich das nur gründlich durchlesen und ein wenig rechtliche Ahnung schadet auch nicht...da können solche Infos wie von K@lle SEHR hilfreich sein.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Dazu wirst du wohl KEINE genauen Angaben finden KÖNNEN, das hält wieder JEDER SB so wie er es "für richtig hält", oft genug geht es da NUR nach "NASE"...machen die denn oft einen Verwaltungsakt daraus wenn man nicht MEHR gewillt ist die EGV zu unterschreiben?
Die EGV wird generell sowieso NICHT "verhandelt" (wie es bei einem Vertrag eigentlich sein SOLLTE), wie schon in dem Artikel richtig festgestellt wird, werden hauptsächlich gesetzlich schon festgelegte Pflichten wiederholt, was eigentlich GAR nicht so gedacht ist, aber irgendwie MUSS das Blatt ja VOLL werden, damit das ALLES richtig bedeutsam aussieht.
Außerdem bietet das die Möglichkeit gesetzlich vorgesehene STRAFEN (Sanktionen) innerhalb der EGV (also per Vertrag !!!) zu verschärfen, das betrifft z.B. die Meldepflicht, die dann oft direkt schon mit 30% Kürzung bedroht wird, obwohl per Gesetz "NUR" 10 % vogesehen ist.
Auch die STRAFEN für Ortsabwesenheit sind gesetzlich "MILDER" geregelt, man verliert den Anspruch auf Leistungen für GENAU diese Tage (wo man unerlaubt NICHT vor Ort war), in der EGV werden drastische Kürzungen (zusätzlich) für volle 3 Monate angedroht...
Man unterschreibt also "freiwillig" einen Vertrag zur HÖHEREN Bestrafung von Verfehlungen, als es im Gesetz überhaupt vorgesehen ist, damit heiße ich NICHT GUT, dass man aus dem Existenz-Minimum überhaut mit Geld-Entzug (Existenz-Bedrohung !!!) bestraft werden KANN, aber diese EGV (noch obendrauf!) sind einfach NUR pervers und haben wohl noch KEINEN ELO wirklich in auskömmliche Arbeit gebracht...
Oft genug wird den Leuten das per POST zugeschickt und sie sollen dann unterschreiben, dass ALLES mit ihnen "besprochen und Unklares geklärt wurde" ???
WIE GEHT DAS DENN, auf dem Postwege...
Weil schon sehr viele das erkannt haben UND es seit letztes Jahr NICHT mehr bestraft werden DARF, KEINE Unterschrift zu geben, darum werden häufig auch schon EGV durch einen VA "ersetzt", die man noch nicht mal wirklich vorgelegt bekam ODER wo JEDE Prüfungszeit (VOM SB !!!) verweigert wurde, dass man DARAUF ein RECHT hat (und eine feste Frist dafür !!!) ist leider NICHT gesetzlich geregelt.
Es gilt NUR ganz allgemein was im BGB zu Verträgen steht und da hat man eben immer ein Recht zu PRÜFEN (oder auch von Fachleuten /Anwälten prüfen zu lassen), ob man mit dem Inhalt von Verträgen einverstanden ist, VOR einer Unterschrift.
So gibt es immer MEHR VA statt einer EGV ABER, dagegen KANN man sich besser wehren, weil man den Rechtsweg dafür offen hat, denn eigentlich ist JEDE EGV in meist mehreren Punkten NICHT rechtlich einwandfrei (mal vorsichtig ausgedrückt , bei ganz schweren, ZUUU offensichtlichen Fehlern wird der VA inzwischen auch relativ schnell schon im Widerspruchsverfahren vom Amt wieder aufgehoben.
Die Behörde weiß also z.B. SEHR gut, dass die Prüfung der Erwerbsfähigkeit (Amtsarzt / Schweigepflicht-Entbindungen usw.) und sonstige gesundheitliche Fragen /Vorschriften zum Gesundheits-Verhalten /"Behandlungsvorschläge" und Ähnliches darin NICHTS zu suchen haben, da riskieren sie dann lieber NICHT, dass sowas am Sozial-Gericht landen KÖNNTE.
Ich selber sollte eine EGV unterschreiben, in der "vereinbart" wurde, dass ich mir einen Ausbildungsplatz suche ( ), außerdem sollte sich (eigentlich) die Reha-Abteilung der AfA um mich "kümmern", weil es bei unserem JC keine gibt...,
... ich würde mich daher verpflichten den dortigen Forderungen ebenfalls uneingeschränkt nachzukommen und weitere "Ziel-Vereinbarungen" (mit der AfA!) zu akzeptieren und ebenfalls zu unterschreiben...das wäre ALLES bereits (JETZT ???) Inhalt dieser EGV...
NEEE, so einen "Blanko-Scheck" habe ich natürlich NICHT unterschrieben, ich KANN /WILL mich doch nicht blind dazu verpflichten, Forderungen und Vereinbarungen zu erfüllen, die mir noch GAR NICHT bekannt sind...
In der EGV vom Dopa stand übrigens fast wörtlich GENAU das SELBE drin, soviel zur "individuellen Förderung", die darin "vereinbart werden soll", er hat das zwar damals unterschrieben (hat aber AUCH noch KEINEN Ausbildungsplatz ), sein "Vertrag" ist aber inzwischen durch die EM-Rente automatisch hinfällig geworden...
Darüber könnte man auch wieder ganze Romane schreiben, man sollte die Unterschrift NICHT rigoros verweigern (auch wenn das nicht mehr sanktioniert werden darf), man sollte NUR deutlich sein Recht einfordern einen VERTRAG gründlich zu prüfen und/oder auch prüfen zu lassen, DAS ist NICHT innerhalb weniger Minuten im SB-Büro möglich.
Und DANN kann man ruhig den VA abwarten, der wird bestimmt einige Tage später im Briefkasten sein, wenn NICHT ist es auch OK, dann folgt bestimmt bald der nächste "Angriff" mit einer "überarbeiteten" / neuen EGV, bitte auch IMMER die EGV-"Vorschläge" aufbewahren /kopieren, denn der VA DARF davon inhaltlich NICHT abweichen, wäre auch ein Widerspruchs-Grund...
Ansonsten gibt es derer sicher auch GAAANZ viele in JEDEM VA, man muss sich das nur gründlich durchlesen und ein wenig rechtliche Ahnung schadet auch nicht...da können solche Infos wie von K@lle SEHR hilfreich sein.
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- Hamburger Deern
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
uiuiuiiiiiiii na dann wird es bei der "Nase" die ich da jetzt habe wohl nicht lange dauern bis die mir son Ding schickt
Und klar wenn die per Post kommen hat man "natüüüürlich" alles schon am Tel. vorher besprochen
Und du solltest WAS? Dir einen Ausbildungsplatz suchen? Das jetzt n Witz , oder
Ich stelle gerade "mal wieder" mit entsetzen fest wie dämlich ich immer war
Und klar wenn die per Post kommen hat man "natüüüürlich" alles schon am Tel. vorher besprochen
Und du solltest WAS? Dir einen Ausbildungsplatz suchen? Das jetzt n Witz , oder
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Das hat nichts mit DÄMLICHKEIT zu tun!!!Hamburger Deern hat geschrieben: Ich stelle gerade "mal wieder" mit entsetzen fest wie dämlich ich immer war
Wir werden gesteuert und wenn man sich nicht 100%ig auskennt....????
Was will man denn machen?
Hier hilft nur dieses Forum und das tolle Wissen von Doma und anderen.
Immer Kopf hoch und zukünftig BESSER MACHEN.
Gruß
Miko
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
dat fühlt sich aber gerade SO an
aber du hast schon Recht wie will man es besser machen wenn man nicht weiss wie?
Und ja ich bin so froh das es euch und ganz besonders DOPPELOMA gibt die mir schon sehr geholfen hat
aber du hast schon Recht wie will man es besser machen wenn man nicht weiss wie?
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Jaaa, die ersten (vor meiner Schule) hab ich auch noch ganz bl(ond)auäugig unterschrieben - da standen Sachen drinMiko hat geschrieben:Das hat nichts mit DÄMLICHKEIT zu tun!!!Hamburger Deern hat geschrieben: Ich stelle gerade "mal wieder" mit entsetzen fest wie dämlich ich immer war
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Jetzt wollte mir meine SB einen unterjubeln (obwohl ich noch nicht mal Geld von denen bekomme sondern bis Ende Juni noch von der DRV) - Laufzeit bis 31.1 2013
Bewerbungen schreiben (tu ich natürlich) aber Pflichtprogramm trotz Facharbeit + 40-Stunden-Woche
Auf Stellen bewerben, wo ich alte Menschen pflegen müsste (Sozialassistentin)? Dann hätte ich gleich als Altenpflegerin weiterarbeiten können
Hab ihr meinen Gegenvorschlag geschickt - seitdem: Schweigen im Walde
So viel Widerstand ist die wahrscheinlich nicht gewohnt
LG Gabi
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Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
wie? das kann/darf man ? nen Gegenvorschlag machen?
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
Hm, ich hab mal meinen SB bei der Krankenkasse den Vorschlag gemacht er möchte mich doch bitte
am Popo lecken.
Also Vorschläge kann man wohl machen...
am Popo lecken.
Also Vorschläge kann man wohl machen...
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- Doppeloma
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Re: Eingliederungsvereinbarungs-Schwindel bei Hartz IV
JA, rein theoretisch KANN /DARF man das, aber es interessiert die SB eher NICHT...wie? das kann/darf man ? nen Gegenvorschlag machen?
....WAS willst DU denen denn so vorschlagen meine Gute, dass man dich statt 3 Monaten für 6 Monate "bestrafen" darf...
Es ist in den meisten Fällen vergebliche Mühe, da kommt dann (meist) auch NUR der VA zu den "Vorschlägen", die dein SB sowieso schon FERTIG hatte...
KÖNNTE vielleicht sinnvoll sein, wenn man eine wirkliche Förderung (SINNVOLLE Weiterbildung ???) durchsetzen möchte, das kann man aber AUCH über einen normalen schriftlichen Antrag machen...eine EGV ist eigentlich (IMMER !!!) so überflüssig wie ein KROPF...
Mach dir da keinen Kopf drum, DU bist im Moment "hauptamtlich" AU, da gibt es sowieso NIX einzugliedern, in den Arbeitsmarkt...
Falls du so einen WISCH (trotzdem) mal bekommen solltest, dann schaun wir uns DAS erst mal GANZ GENAU AN und DANN "spielen wir wieder das schöne Spiel", SB ÄRGERN, WIE GEHT DAS...
Um deine andere Frage noch zu beantworten, JAAA ich sollte mir wirklich einen Ausbildungsplatz suchen... der hatte wohl in der Eile eine EGV ausgedruckt, die eher für U25 vorgesehen/vorbereitet ist...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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