Hallo Hamburger Deern,
machen die denn oft einen Verwaltungsakt daraus wenn man nicht MEHR gewillt ist die EGV zu unterschreiben?
Dazu wirst du wohl KEINE genauen Angaben finden KÖNNEN, das hält wieder JEDER SB so wie er es "für richtig hält", oft genug geht es da NUR nach "NASE"...
Die EGV wird generell sowieso NICHT "verhandelt" (wie es bei einem Vertrag eigentlich sein SOLLTE), wie schon in dem Artikel richtig festgestellt wird, werden hauptsächlich gesetzlich schon festgelegte Pflichten wiederholt, was eigentlich GAR nicht so gedacht ist, aber irgendwie MUSS das Blatt ja VOLL werden, damit das ALLES richtig bedeutsam aussieht.
Außerdem bietet das die Möglichkeit gesetzlich vorgesehene STRAFEN (Sanktionen) innerhalb der EGV (also per Vertrag !!!) zu verschärfen, das betrifft z.B. die Meldepflicht, die dann oft direkt schon mit 30% Kürzung bedroht wird, obwohl per Gesetz "NUR" 10 % vogesehen ist.
Auch die STRAFEN für Ortsabwesenheit sind gesetzlich "MILDER" geregelt, man verliert den Anspruch auf Leistungen für GENAU diese Tage (wo man unerlaubt NICHT vor Ort war), in der EGV werden drastische Kürzungen (zusätzlich) für volle 3 Monate angedroht...
Man unterschreibt also "freiwillig" einen Vertrag zur HÖHEREN Bestrafung von Verfehlungen, als es im Gesetz überhaupt vorgesehen ist, damit heiße ich NICHT GUT, dass man aus dem Existenz-Minimum überhaut mit Geld-Entzug (Existenz-Bedrohung !!!) bestraft werden KANN, aber diese EGV (noch obendrauf!) sind einfach NUR pervers und haben wohl noch KEINEN ELO wirklich in auskömmliche Arbeit gebracht...
Oft genug wird den Leuten das per POST zugeschickt und sie sollen dann unterschreiben, dass ALLES mit ihnen "besprochen und Unklares geklärt wurde" ???
WIE GEHT DAS DENN, auf dem Postwege...
Weil schon sehr viele das erkannt haben UND es seit letztes Jahr NICHT mehr bestraft werden DARF, KEINE Unterschrift zu geben, darum werden häufig auch schon EGV durch einen VA "ersetzt", die man noch nicht mal wirklich vorgelegt bekam ODER wo JEDE Prüfungszeit (VOM SB !!!) verweigert wurde, dass man DARAUF ein RECHT hat (und eine feste Frist dafür !!!) ist leider NICHT gesetzlich geregelt.
Es gilt NUR ganz allgemein was im BGB zu Verträgen steht und da hat man eben immer ein Recht zu PRÜFEN (oder auch von Fachleuten /Anwälten prüfen zu lassen), ob man mit dem Inhalt von Verträgen einverstanden ist, VOR einer Unterschrift.
So gibt es immer MEHR VA statt einer EGV ABER, dagegen KANN man sich besser wehren, weil man den Rechtsweg dafür offen hat, denn eigentlich ist JEDE EGV in meist mehreren Punkten NICHT rechtlich einwandfrei (mal vorsichtig ausgedrückt

, bei ganz schweren, ZUUU offensichtlichen Fehlern wird der VA inzwischen auch relativ schnell schon im Widerspruchsverfahren vom Amt wieder aufgehoben.
Die Behörde weiß also z.B. SEHR gut, dass die Prüfung der Erwerbsfähigkeit (Amtsarzt / Schweigepflicht-Entbindungen usw.) und sonstige gesundheitliche Fragen /Vorschriften zum Gesundheits-Verhalten /"Behandlungsvorschläge" und Ähnliches darin NICHTS zu suchen haben, da riskieren sie dann lieber NICHT, dass sowas am Sozial-Gericht landen KÖNNTE.
Ich selber sollte eine EGV unterschreiben, in der "vereinbart" wurde, dass ich mir einen
Ausbildungsplatz suche (

), außerdem sollte sich (eigentlich) die Reha-Abteilung der AfA um mich "kümmern", weil es bei unserem JC keine gibt...,
... ich würde mich daher verpflichten den dortigen Forderungen ebenfalls uneingeschränkt nachzukommen und weitere "Ziel-Vereinbarungen" (mit der AfA!) zu akzeptieren und ebenfalls zu unterschreiben...das wäre ALLES bereits (JETZT ???) Inhalt dieser EGV...
NEEE, so einen "Blanko-Scheck" habe ich natürlich NICHT unterschrieben, ich KANN /WILL mich doch nicht blind dazu verpflichten, Forderungen und Vereinbarungen zu erfüllen, die mir noch GAR NICHT bekannt sind...
In der EGV vom Dopa stand übrigens fast wörtlich GENAU das SELBE drin, soviel zur "individuellen Förderung", die darin "vereinbart werden soll", er hat das zwar damals unterschrieben (hat aber AUCH noch KEINEN Ausbildungsplatz

), sein "Vertrag" ist aber inzwischen durch die EM-Rente automatisch hinfällig geworden...
Darüber könnte man auch wieder ganze Romane schreiben, man sollte die Unterschrift NICHT rigoros verweigern (auch wenn das nicht mehr sanktioniert werden darf), man sollte NUR deutlich sein Recht einfordern einen VERTRAG gründlich zu prüfen und/oder auch prüfen zu lassen, DAS ist NICHT innerhalb weniger Minuten im SB-Büro möglich.
Und DANN kann man ruhig den VA abwarten, der wird bestimmt einige Tage später im Briefkasten sein, wenn NICHT ist es auch OK, dann folgt bestimmt bald der nächste "Angriff" mit einer "überarbeiteten" / neuen EGV, bitte auch IMMER die EGV-"Vorschläge" aufbewahren /kopieren, denn der VA DARF davon inhaltlich NICHT abweichen, wäre auch ein Widerspruchs-Grund...
Ansonsten gibt es derer sicher auch GAAANZ viele in JEDEM VA, man muss sich das nur gründlich durchlesen und ein wenig rechtliche Ahnung schadet auch nicht...da können solche Infos wie von
K@lle SEHR hilfreich sein.
Liebe Grüße von der Doppeloma
