Frage zur EGV

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Hamburger Deern
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Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 24. Mär 2012, 12:07

hab da im Netzt ne Seite gefunden da heisst es
Eine EGV soll gemäß den §§ 2 und 15 SGB II nur mit erwerbsfähigen Arbeitslosen abgeschlossen werden.
Daher ist der Abschluss einer EGV mit einem Arbeitslosen, dessen Leistungsfähigkeit (Erwerbs-/Arbeitsfähigkeit) noch nicht geklärt ist, unzulässig. Dazu auch ein Urteil vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: L 3 ER 175/07 AS vom 05.07.2007.
Wie ist das dann mit AU, das ist ka keine erwerbsunfähigkeit sondern eine arbeitsunfähigkeit
jahaaaaaaaaa das hab ich zumindest schon mal verstanden dank Doppeloma :-)
Was liegt denn in meinem Fall nun eigentlich vor, Rente abgelehnet, ärztl. Dienst sagt bis auf gewisse Einschränkungen alles gut-also arbeitsfähig, mein Arzt sagt NÖ fortlaufende AU
Ist nun also meine Erwerbs-/Arbeitsfähigkeit geklärt oder doch nicht?????
dat is aber auch n durcheinender :Gruebeln:
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Doppeloma
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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 24. Mär 2012, 17:44

Hallo Hamburger Deern, :smile:
Eine EGV soll gemäß den §§ 2 und 15 SGB II nur mit erwerbsfähigen Arbeitslosen abgeschlossen werden.
Zu diesem "leidigen" Thema gibt es eigentlich NUR Eines zu sagen, eine EGV ist so überflüssig WIE ein Kropf (egal ob man Erwerbsfähig ist oder nicht :grinser: ) und sowas sollte man GENERELL NIEMALS unterschreiben. :aha:

Theoretisch wurde deine EM-Rente rechtskräftig abgelehnt, also BIST du zunächst mal ERWERBSFÄHIG, das gilt SOLANGE weiter, BIS mal die DRV eine andere Entscheidung treffen würde, auch ein laufender EM-Renten-Antrag ändert daran zunächst mal GAR NICHTS...
Eine AU-Bescheinigung besagt NUR (wie du schon richtig festgestellt hast :ic_up: ), dass du trotzdem aktuell NICHT arbeiten gehen KANNST wegen Krankheit.

Das ist rechtlich KEIN Fakt der eine EGV ausschließen würde, NUR wohin will man dich KRANK "vermitteln" KÖNNEN und WOZU sollst du dich da für eine gewisse Anzahl von "Bewerbungen" (per Vertrag!) verpflichten, wenn noch gar nicht absehbar ist, wann du wieder ARBEITSFÄHIG sein wirst. :Verwirrt: :Hilfe: :Gruebeln:

So werden dann oft die merkwürdigsten EGV-Verträge vorgelegt, in denen man sich zur "Besserung seiner Gesundheit", zur Stellung eines EM-Renten-Antrages, Infos zum Bearbeitungsstand oder gar zum Besuch bestimmter Fachärzte und/oder Therapeuten durch seine Unterschrift "verpflichten" soll/würde...

Du merkst schon, dass solche Inhalte mit Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt (zur Aufnahme einer Beschäftigung) NICHT wirklich was zu tun haben, ODER... :lachen: :groehl:

Also gehört das da AUCH NICHT rein und solchen Quatsch sollte man dann schon GAR nicht unterschreiben, sonst verpflichtet man sich nämlich trotzdem das zu machen.
Eine EGV nimmt man IMMER erst "zur Prüfung mit nach Hause, damit da auch der Anwalt mal drüber schauen KANN" (ist WURSCHT, ob du überhaupt einen ANwalt hast :grinser: ), das ist dein GUTES RECHT, denn KEINER MUSS in D einen VERTRAG ungeprüft unterschreiben, man MUSS einen Vertrag überhaupt NICHT unterschreiben, wenn einem der Inhalt nicht zusagt (also AUCH KEINE EGV!!!)... :teufel:

Es DARF auch nach Änderung des SGB II (letztes Jahr) NICHT mehr bestraft (sanktioniert) werden, wenn man NICHT unterschreibt, DANN hat die Behörde dir dazu einen EGV-ersetzenden "Verwaltungsakt" (Bescheid) zu erteilen, wo deine "Pflichten" dann eben einseitig vom Amt vorgeschrieben werden.

Das ist NICHT schlimm, denn DAGEGEN KANN man Widerspruch einlegen, wenn da Blödsinn und/oder unsinnige Forderungen drin stehen, bei einer unterschriebenen EGV GEHT DAS NICHT, daran ist man dann gebunden... :lesen: :lesen: :lesen:

Soviel erst mal dazu, eine VA mit den "angedachten" Gesundheits-Inhalten würde spätestens am Sozial-Gericht "durchfallen", weil solche Sachen in einer EGV NICHTS zu suchen haben, also auch NICHT im ersetzenden VA... :cool: :applaus: :groehl:

Ich habe übrigens AUCH eine bekommen, schon BEVOR wir überhaupt den Antrag auf ALG II abgegeben hatten ???

Mir/UNS wurde NICHTS dazu erklärt, NUR "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich" :Gruebeln: , ich habe NICHT unterschrieben (hatte leider meine Brille nicht dabei :grinser: ), war zum Glück bereits SEHR gut darüber informiert.
Zu Hause habe ich dann nachgelesen, dass ich mir "einen Ausbildungs-Platz" suchen soll... :cool:
Habe natürlich NICHT unterschrieben, bekam auch KEINEN VA als Ersatz, das ist jetzt fast 1,5 Jahre her, hat nie wieder einer nach gefragt... :teufel:

§ 1 lautet also eindeutig "KEINE EGV unterschreiben", NIEMALS :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Sa 24. Mär 2012, 19:01

huhu Doppeloma
also deine Idee mit Lesebrille nicht dabei ist ja mal spitzenmässig :applaus: :groehl:
da muss man erst mal drauf kommen :icon_mrgreen:
Und das mit dem Anwalt der drüber schaut ist auch genial :applaus:
Stimmt das alles hat nicht wirklich was mit der Aufnahme einer Beschäftigung zu tun
Ich habe nämlich - mit entsetzen- festgesellt das ich am 17.5.2011 so nen Wisch (eine EGV vom Jobcenter) wohl unterschrieben haben muss
zumindest habe ich Kopien davon in meiner LVA Akte gefunden :schuechtern:
da steht, ist gültig bis 16.5.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.
Da steht drin:
Sie verpflichten sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensuntehalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreitren. Ihren Leistungsbezug zu verringern oder zu beenden und an allen Maßnahmen zur Eingliderung mitzuwirken, insbesondere an der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens, indem Sie DEM (ja steht da so :-) Einladung zum Termin beim Ärztlichen Dienst folgen und indem Sie an der Wiederherstellung der gesundheitlichen Einschränkungen (gemäß der angeratenen Therapiemassnahmen im Ärztlichen Gutachten) mitwirken.
Sie bewerben sie zeitnah. d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit oder vom team.arbeit.hamburg erhalten haben.
Sie bemühen sich im Rahmen des §10SGBII um Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung und teilen Ihrem für Sie zuständigen Arbeitsvermittler/in in jedem Gesprächstermin unaufgefordert die bis zum Gesprächstermin getätigten Eigenbemühungen mit.
:Heiss: ohohhhhhhhhhh hoffentlich habe ich mir damit kein Eigentor geschossen?
Da zählt wohl jetzt auch das Argument mit der vergessenen Lesebrille nicht mehr gelle
na toll , nu hab ich wohl offensichtlich gegen § 1 verstossen und habs nicht einmal gewusst :kack: :-(
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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 25. Mär 2012, 00:01

Liebe Hamburger Deern, :smile:
Ich habe nämlich - mit entsetzen- festgesellt das ich am 17.5.2011 so nen Wisch (eine EGV vom Jobcenter) wohl unterschrieben haben muss
zumindest habe ich Kopien davon in meiner LVA Akte gefunden
da steht, ist gültig bis 16.5.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.
Was heißt jetzt, DU hast Kopien davon gefunden ???
Hast du ZWEI Exemplare von der SELBEN EGV (???) und hast DU darauf wirklich auch unterschrieben oder ist da bisher NUR die Unterschrift vom SB drauf... :confused:

Diese BEIDEN Exemplare habe ICH nämlich AUCH (immer noch :lachen: ), üblicherweise gibt man dann EINES davon unterschrieben an des JC /den SB zurück, das MÜSSEN die da in ihrer Papier-Akte auch aufbewahren, als "Beweisstück", dass du überhaupt mal sowas unterschrieben hast...

Dabei wäre in deinem Falle schon die Dauer der Vereinbarung (1 volles Jahr) zu beanstanden, denn dafür gibt es KEINEN sachlichen Grund, üblicherweise ist die Laufzeit 6 Monate... :confused:

Dann nehmen wir das Teil doch mal "ganz gepflegt auseinander"... :jaa:
Da steht drin:
Sie verpflichten sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensuntehalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreitren. Ihren Leistungsbezug zu verringern oder zu beenden und an allen Maßnahmen zur Eingliderung mitzuwirken,
BLA, BLA, BLA :Laber: , das steht schon im Gesetz und die EGV ist NICHT dazu da Dinge zu wiederholen, die OHNEHIN schon gesetzlich geregelt sind..."an ALLEN Maßnahmen teilzunehmen", ist viel zu allgemein, wenn überhaupt gehört da eine GANZ konkrete Maßnahme rein.
Mit ALLEN erforderlichen Maßnahmedaten (Beginn-Datum /Ende-Datum/wieviele Stunden täglich, wöchentlich / von - bis Uhrzeit/ Ort der Veranstaltung /Fahrtkostenregelung usw., usw.) und VOR ALLEM um WAS es sich GENAU bei dieser Maßnahme handelt, also WAS da genau gemacht wird und wie und warum gerade DAS dir helfen soll, in Arbeit zu kommen. :teufel:
insbesondere an der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens, indem Sie DEM (ja steht da so :-) Einladung zum Termin beim Ärztlichen Dienst folgen und indem Sie an der Wiederherstellung der gesundheitlichen Einschränkungen (gemäß der angeratenen Therapiemassnahmen im Ärztlichen Gutachten) mitwirken.
Wenn denn (gleichzeitig) ein ärztliches GA für notwendig befunden wird, DANN ist eigentlich eine EGV (und direkt gleich für ein ganzes Jahr!) GAR NICHT zulässig, denn damit werden ja Zweifel deiner SB an deiner Erwerbsfähigkeit bestätigt und solange deine Erwerbsfähigkeit (durch den Amtsarzt) NICHT geklärt ist DARF (gemäß § 15 SGB II) KEINE EGV abgeschlossen werden... :Verwirrt: :Hilfe:

Die Einladung zum Arzt (ist KEINE Maßnahme, die dich in Arbeit bringt :icon_e_wink: ) erfolgt üblicherweise DIREKT vom Med. Dienst und NICHT per EGV, dass man da hingehen wird/MUSS braucht man AUCH nicht separat (auf einer EGV) zu unterschreiben, denn DAS wird dann in der Einladung stehen, dass man (gemäß § 62 SGB I) DAZU verpflichtet IST... :confused:

Der Rest ist absoluter Blödsinn, "du sollst also an der Wiederherstellung deiner Einschränkungen mitarbeiten (???)" und bei "angeratenen Thearapiemaßnahmen mitwirken", du verpflichtest dich als "gesund zu werden und machst ALLES was der Amtsarzt dir sagt", dann brauchst du ja KEINE Behandlung bei deinen Ärzten mehr... :pfeif: :pfeif: :pfeif:

Dazu KANN dich NIEMAND VERPFLICHTEN und das klappt auch nicht besser, wenn du solchen Quatsch unterschreibst... :Ohnmacht:
Sie bewerben sie zeitnah. d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit oder vom team.arbeit.hamburg erhalten haben.
BLA, BLA, BLA, :Laber: wieviele Vermittlungs-Vorschläge hast du den so vom AMT schon bekommen, außerdem ist doch erst mal deine Erwerbsfähigkeit zu klären, JAAAA WATT DENN NU... :Sturkopf: :Neugierig:
Sie bemühen sich im Rahmen des §10SGBII um Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung und teilen Ihrem für Sie zuständigen Arbeitsvermittler/in in jedem Gesprächstermin unaufgefordert die bis zum Gesprächstermin getätigten Eigenbemühungen mit.
Der Rahmen der Zumutbarkeit steht ABER AUCH erst NACH der amtsärztlichen Untersuchung fest, im Übrigen gilt die Zumutbarkeit nach § 10 SGB II AUCH IMMER, unabhängig davon ob das in einer EGV steht oder nicht...
ohohhhhhhhhhh hoffentlich habe ich mir damit kein Eigentor geschossen?
Schau erst mal nach, ob du das EINE unterschriebene Exemplar überhaupt abgegeben hast, wenn DU noch BEIDE Kopien (Ausdrucke vom Amt) hast, DANN gilt das sowieso NICHT und WENN du das (EINE Exemplar) tatsächlich unterschrieben und bei der SB abgegeben hast, dann hast du noch "Glück im Unglück", denn da steht SOOOO VIEL widersprüchlicher MÜLL drin, dass die da bei einer (versuchten) Sanktion (wegen Verstoß gegen EGV-Vereinbarungen) auch nicht weit kommen würden.

Schreiben ja im Prinzip SELBER da rein, dass noch GAR NICHT KLAR ist, ob du überhaupt "vermittelbar BIST"... :Heiss:
Hat man denn schon mal "Nachweise" verlangt zu deinen "Bewerbungs-Bemühungen", WORAUF sollst du dich denn nun überhaupt bewerben, wenn noch nicht mal klar ist/war WORAUF denn eigentlich :glotzen: ...MANNN sind die BLÖDE...und DAFÜR werden die auch noch bezahlt... :Verwirrt: :Hilfe: :schimpfen:
Da zählt wohl jetzt auch das Argument mit der vergessenen Lesebrille nicht mehr gelle
Nach einer Unterschrift zählen im Prinzip überhaupt KEINE Argumente mehr, AUSSER das Teil ist SOOO daneben wie DEINES...im Prinzip ist das Ding NICHTIG, weil da rechtswidrige Dinge drin stehen, die da NICHT rein gehören UND weil man (zu diesem Zeitpunkt !!!) mit dir noch GAR KEINE EGV hätte abschließen DÜRFEN... :groehl:

Also bleibe ganz :cool: , es wurde ja auch KEINE bestimmte Anzahl von Bewerbungen festgelegt und wer AU-KRANK ist braucht sich sowieso NICHT bewerben...also "RUHIG BLUT", BEVOR diese EGV nicht abgelaufen ist, brauchst du dann zumindest sowieso KEINE NEUE unterschreiben...
...AAABER in Zukunft hältst du dich damit sowieso an § 1... :jaa: :applaus:
na toll , nu hab ich wohl offensichtlich gegen § 1 verstossen und habs nicht einmal gewusst :-(
Weil die dich beim Amt eben NICHT richtig aufklären, aber DAFÜR hast du ja jetzt die Doppeloma und das ganze
K-O-R :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » So 25. Mär 2012, 00:42

huhu Doppeloma

na ich denke es ist ne Kopie, bzw. ne Doppelausgabe vom Original?
Und nein ich habe dieses Schreiben nicht in zweifacher Ausfertigung
Zumindest ist auf der letzten Seite die Unterschrift eines Sachbearbeiters, H. S. drauf
meine Unterschrift ist nicht drauf
An einen Mann, ausser der, der die Geldangelegenheiten bearbeitet, erinner ich mich schon mal gar nicht, aber o.k. das ist bei mir nicht wirklich Neu :schuechtern:
Ich kann also nicht sagen ob ich das dort unterschrieben habe oder nicht? Oder ob ich das was hier in der Akte war hätte zurück schicken müssen?
Ja in solchen Momenten hasse ich meine "Untermieter"...scheiss Mietnomaden , ziehen ein, machen nur Chaos und hinterlassen das Grauen :schimpfen: :traurig:
Laut Amtsarzt bin ich ja , mit Einschränkungen (die ich für nen schlechten Witz halte, mein beh. Arzt -Allgemeinmediziner + Infektologe- natürlich ebenso) in der Lage einer Tätigkeit nachzugehen :confused:
Der Amtsarzt hat mir keine Thearapiemaßnahmen vorgeschlagen, also nicht das ich wüsste
äh ja Vermittlungsvorschläge habe ich sage und schreibe 0 Stück bekommen in den vergangenen Jahren
oh mann hab schon wieder die Büx voll nur wegen diesem blöden Wisch
aaaaaber ich schwöre, bei allem was mir noch wichtig ist in meinem Leben, in Zukunft halte ich mich an § 1
Werde in Zukunft IMMER meine Lesebrille vergessen :groehl:
Und wie sollen die mich denn richtig aufklären? Die sind ja nicht einmal in der Lage grammatikalisch korrekte Schreiben zu formulieren :pfeif:
Du hast mich jetzt zumindest erst einmal wieder auf den Teppich zurück geholt, DANKE dafür :umarm: :Bussi:
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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 26. Mär 2012, 03:21

Hallo Hamburger Deern, :koepfchen:
na ich denke es ist ne Kopie, bzw. ne Doppelausgabe vom Original?
Und nein ich habe dieses Schreiben nicht in zweifacher Ausfertigung
Mach dich jetzt bloß nicht verrückt deswegen, die geben nicht immer BEIDE Teile mit...
Komm jetzt bloß nicht auf die Idee deswegen beim JC "mal nachzufragen", wenn denen das mal wieder einfallen sollte (dass es eine EGV gibt), dann werden die dir das schon mitteilen und ansonsten sei froh wenn es abgelaufen ist und unterschreibe einfach KEINE NEUE mehr. :teufel:

An dieser Stelle siehst du aber auch wieder, wie WICHTIG es ist, sich IMMER ALLES zu kopieren, auch DAS was man später beim JC abgeben muss/soll, dann WEISS man auch später noch, was die haben (MÜSSEN) und was nicht...
Zumindest ist auf der letzten Seite die Unterschrift eines Sachbearbeiters, H. S. drauf
meine Unterschrift ist nicht drauf
An einen Mann, ausser der, der die Geldangelegenheiten bearbeitet, erinner ich mich schon mal gar nicht, aber o.k. das ist bei mir nicht wirklich Neu
Na, wenn du ewig nicht dort warst, ist das auch kein Wunder, dass du nicht mehr weißt WER dir diesen Wisch gegeben hat, dann VERGISS das mal auch ALLES ganz schnell wieder, merke dir nur noch wann der Kram abläuft... :jaa:
Ich kann also nicht sagen ob ich das dort unterschrieben habe oder nicht? Oder ob ich das was hier in der Akte war hätte zurück schicken müssen?
Kann ich dir so jetzt AUCH nicht beantworten, ich denke mal eher das ist DEIN Exemplar und das andere ist mit deiner Unterschrift beim Amt, ich unterschreibe die Sachen die ICH dann behalten soll auch nicht unbedingt, es gibt im Moment wirklich keinen Grund zur Sorge, "lass bloß die Hunde weiter schlafen"... :lachen:

Du bist doch die ganze Zeit OHNE Unterbrechung AU gewesen, da brauchst du dich nicht bewerben, also auch keine Bewerbungs-Bemühungen vorweisen. :nein: :nein: ..
Laut Amtsarzt bin ich ja , mit Einschränkungen (die ich für nen schlechten Witz halte, mein beh. Arzt -Allgemeinmediziner + Infektologe- natürlich ebenso) in der Lage einer Tätigkeit nachzugehen
Das ist doch sowas von EGAL, solange dein Arzt bescheinigt, dass du AU bist, KANNST du trotzdem NICHT arbeiten gehen...tut dir bestimm leid für den Amtsarzt und deine SB...aber da kann man NIX machen...NUR abwarten... :traurig:
Der Amtsarzt hat mir keine Thearapiemaßnahmen vorgeschlagen, also nicht das ich wüsste
äh ja Vermittlungsvorschläge habe ich sage und schreibe 0 Stück bekommen in den vergangenen Jahren
Ist doch IMMER das SELBE mit den Ämtern, die schreiben da irgendwas auf und dann wieder ALLES NUR leere "Versprechungen", KANN es dich irgendwie trösten, dass ich in meinem GANZEN Leben NOCH NIEMALS einen Vermittlungs-Vorschlag vom (Arbeits-) Amt bekommen habe...
oh mann hab schon wieder die Büx voll nur wegen diesem blöden Wisch
Dafür gibt es GAR KEINEN Grund, die BIST AU-geschrieben, du brauchst dich NICHT um Arbeit kümmern, VERGISS es einfach...GANZ schnell wieder... :pfeif: :pfeif: :pfeif:
aaaaaber ich schwöre, bei allem was mir noch wichtig ist in meinem Leben, in Zukunft halte ich mich an § 1
Werde in Zukunft IMMER meine Lesebrille vergessen
:ic_up: :ic_up: :ic_up:

Manche SB wollen dann besonders NETT sein und dir das vorlesen was da drauf steht, ich sage dann "nicht nötig ICH KANN schon SELBER lesen, NUR eben NICHT mehr OHNE meine Brille" und dann schau ich die so "treudoof an" und dann geben die eigentlich immer Ruhe...außerdem ist ja da auch noch der Anwalt, den habe ich ja AUCH gerade nicht dabei... :groehl: :cool:
Und wie sollen die mich denn richtig aufklären? Die sind ja nicht einmal in der Lage grammatikalisch korrekte Schreiben zu formulieren
Na DU kannst Ansprüche stellen... :teufel:

Mach dir keinen KOPP deswegen, ist NICHTS passiert und morgen (nachher/später) schicke ich dir einen netten, knackigen Beschwerdebrief für Nürnberg, da bist du bestimmt ganz schnell wieder OBEN AUF, nach der Antwort...

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Frage zur EGV

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 26. Mär 2012, 10:33

huhu Doppeloma,

naja n bisserl wuschelig macht mich sowas doch immer wieder, hab ich nu oder doch nicht?
Früher "als ich noch jung war" schmunzel, dachte ich immer so etwas passiert einem mit 80 oder so
aber doch nicht in meinem Alter :Angst:
Und nenene ich frag da gar nichts nach auf gar keinen Fall
ich lass die Hunde ruhig schön weiter schlafen..... :grinser:
Ja seit der Reha bin ich durchgehend AU , ohne Ausnahme
Und ja natürlich tut mir das "garnzfurchtbarfürchterlich" Leid :traurig:
Deine Erklärungen sind einfach klasse, da muss man erst mal drauf kommen :applaus:
und ja hast vollkommen Recht, mein Anwalt passl leider nicht in meine Hosentasche :pfeif:
Früher hab ich geglaubt das der der besonders nett ist es auch so meint....heute seher ich das genau anders herum
NETT bedeutet bei denen offensichtlich:
Ich tu mal so als ob ich dem Bittsteller helfen will, will ich aber gar nicht, ich will die bloss los werden
Und da die alle blöd sind und die § nicht kennen unterschreiben die eh alles, auch die selbstgebastelten Formulare die es in Wirklichkeit gar nicht gibt :teufel:
Dann kann man die abschieben und ich mache eher Feierabend
Denken die da wirklich so beschränkt?
Oh ja ich freue mich schon wie bolle auf die Beschwerde und sag schon mal vorab DANKE DANKE DANKE für deine tolle Hilfe :umarm: :Bussi:
bis später denn :umarm:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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