Hallo Kaktusblüte,
kann da nur noch auf "Einzelteile" eingehen, es ist EINFACH ZUVIEL und ZU unübersichtlich, was drei Anwälte offenbar nicht sortiert bekommen haben, erwartest du jetzt irgendwie "verzweifelt" von einem Selbshilfeforum für "DRV-Geschädigte", es tut mir leid aber DAS KÖNNEN WIR AUCH NICHT leisten...
Im SGB II ist der Betroffene gegen die Kostensenkungsaufforderung vorgegangen ... d. h. Ü-Antrag gestellt und den "ersten" so nenne ich das mal
Bewilligungsbescheid entgegen genommen, wo die reduzierten KdU nur noch vom JC gewährt wurden (nach der Kostensenkungsfrist lt. den Richtlinien)
und dann auf Suche nach ersten RA gegangen.
gegen einen falschen Bescheid legt man Widerspruch ein und NICHT Ü-Antrag (ich nehme an du meinst einen Überprüfungs-Antrag), wird der abgelehnt kann man Klage einreichen am SG, dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, das KANN man auch ALLEINE machen...dann kostet es auch NIX...
Ja, dass verstehst du soweit richtig, aber: die KdU-Misere wurde aus dem SGB II ins SGB XII "ungeprüft" übernommen. Die Mietschulden entstehen jeden
Monat aus der "angemessenen KdU" zu der "tatsächlichen KdU".
das habe ich soweit schon verstanden, ist aber AUCH NICHT zulässig, also wäre Widerspruch gegen diesen Erst-Bescheid vom SGB XII ebenfalls Pflicht gewesen, GENAU aus diesem Grund, dass die KDU SELBER zu prüfen haben...
Wir waren da mal zum "Beratungs-Gespräch", wegen der Ansprüche von meinem Dopa nach der EM-Renten-Bewilligung, dort meinte man auch DIREKT, unsere Sozial-Wohnung wäre aber ZU TEUER

...NUN, im Ernstfall wären wir gegen einen solchen Bescheid mit Sicherheit vorgegangen.
Die GRÜNDE sind dem JC bekannt, aber es interessierte NICHT! Selbst die Prüfung der Angemessenheit und die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das
JC (zwar intern) aber dem Betroffenen liegen sie NICHT vor.
dann sollte er gemäß § 25 SGB X die Akten-Einsicht beim JC verlangen, außerdem KANN eine EA AUCH selber beim SG eingereicht werden, bei der Rechtsantragstelle mit den Unterlagen vorsprechen und der Rechtspfleger hilft dabei die notwendigen Sachen dafür zu formulieren und bei Gericht einzureichen, ist z.B. bei hoher (existenzgefährdender) Unterdeckung des Bedarfes (auch durch Deckung der Miete aus den RS!) IMMER möglich, da MUSS noch nicht mal ein Widerspruch vorausgehen.
Um eine Entscheidung zu dem Darlehensantrag zu treffen,"mußte" die SB beim SA den sozialpsych.Dienst beauftragen.
Verstehe ich nicht, die Mietschulden sind doch NACH einem Umzug IMMER noch da und MÜSSEN bezahlt werden, welche Erkenntnisse kann dazu ein Hausbesuch bringen...
Mit "verfristet" ist gemeint, dass das SA die Fristsetzungen zum Darlehensantrag schriftlich, vom Betroffenen (da RA erst neu gesucht)
und dann RA nochmal schriftlich nachhakte, NICHT Folge leistete.
NAJA, was da der Anwalt für Fristen setzt ist irrelevant (sollte der eigentlich WISSEN), bei Anträgen HAT das Amt nun mal 6 Monate Zeit für eine Entscheidung und bei Widersprüchen 3 Monate, danach KANN man Untätigkeitsklage am Gericht einreichen, VORHER hat man leider die A-KARTE wenn sich das Amt stuhr stellt ODER man geht wegen Dringlichkeit des Handelns zum SG und erwirkt dort eine EA...SIEHE OBEN...
Meinen "Erinnerungs-Faxen" leisten die IMMER Folge, die sind immer froh, wenn ich da dann wieder mit aufhöre...ist SEHR kostengünstig und SEHR wirksam, wenn die JEDEN Morgen schon zum Frühstück ein "Meckerfax" bekommen...BIS meine Angelegenheit wunschgemäß erledigt ist...
NUR mit den BSG-Urteilen zur Bedarfsdeckung von "gemischten Bedarfsgemeinschaften" haben sie im Moment noch so ihre Schwierigkeiten bei der Umsetzung, aber DAS wird ihnen sicher bald mal das Sozialgericht beibringen, ICH HABE sowieso lieber mein GANZ persönliches Gerichtsurteil dazu...
Da habe ich übrigens GAR KEINEN Anwalt für, das mache ich ganz ALLEINE.
Die Differenzen zur vollen Miete zu zahlen aus dem "vorab SGB II-Regelsatz", damit ist die Klage gegenstandslos. Es wird die Meinung vertreten, "ach es geht ja noch" (Zahlung des fehlenden KdU-Anteils aus dem Regelsatz). Somit liegt jedoch eine Unterdeckung des Ex-Minimums zugrunde. So beißt sich die Katze in den Schwanz!
Eben und GENAU dagegen läuft MEINE Klage, gegen die permanente Unterdeckung des "soziokulturellen Existenz-Minimums" meiner Bedarfsgemeinschaft im SGB II, was ja angeblich lt. GG NICHT unterschritten werden DARF...
WIRD es aber in MEINER Bedarfsgemeinschaft, dabei ist es doch WURSCHT, ob mein Dopa nun auf einen Teil seiner Ernährung ODER auf einen Teil der Miete verzichten MUSS, denn FÜR BEIDES reicht seine EM-Rente eben NICHT.
Er wird vom JC in den Bescheiden AUCH mit 50 % der Miete eingeplant, DAFÜR reicht seine Rente aber gar nicht, wir haben auch NUR die Halbe Betriebskosten-Abrechnung vom Amt bekommen UND WER ZAHLT die andere Hälfte

, DAFÜR ist beim Dopa schon GAR NICHTS übrig...
Ja, was glaubst du denn WOVON WIR unsere VOLLE Miete bezahlen JEDEN Monat, unseren Vermieter würde das auch nicht besonders interessieren, ob wir insgesamt ZU WENIG Geld vom JC bekommen...
...die sehen zwar unsere Miete an sich (bisher) NICHT als zu hoch an, aber WARUM denn auch, DIE ZAHLEN JA NUR DIE HÄLFTE DAVON, dann KANN ICH auch "großzügig" sein...
Selbst in deiner EMrentenangelegenheit und "Sippenhaftung" mit Doppelopa biste auch ganz schön verratzt.
Na, ich WEHRE mich aber und erwarte zumindest, dass unser gemeinsames "soziokulturelles Existenz-Minimum" als Ehepaar gesichert werden MUSS vom SGB II und NICHT vom SGB XII abhängig gemacht wird, "verratzt" was immer du damit auch meinen magst, so bleibe ich "aktiv" und rechtlich auf dem Laufenden, "das hält JUNG", die DRV wird sich noch wundern...
Der AG will wohl nicht "abfinderisch" was
auf die Kante legen?
Was meinst du DAMIT nun wieder, was soll ich denn JETZT mit einer "Abfindung vom AG", damit würde DER MIR aktuell aber GAR keinen Gefallen tun, das würde doch auch DIREKT das JobCenter schlucken...
Mein AG ist schon OK und wird bei einer EM-Rente SEHR großzügig zu mir sein, ABER erst wenn der Staat da NIX mehr von abbekommt...
Das zieht sich hin ... bitte möchte dir damit nicht zu nahe treten, doch dieser Staat plädiert auf sozialverträgliches Ableben.
Ich sage, dass kommt auch schon einer Menschenrechtsverletzung ganz nah, gerade auch bei Krankheit und Behinderung durch die Budgetschoner!
Keine Sorge, da erzählst du mir und uns ALLEN HIER wirklich NICHTS NEUES, dass man auf unser "sozialverträgliches Frühableben" HOFFT, ist den Meisten von uns schon lange klar geworden, aber du weißt doch "Totgesagte leben LÄNGER" und die werden NOCH VIELE Jahre unsere Rente zahlen MÜSSEN, irgendwann KÖNNEN sie daran NICHT mehr vorbei.
Zur NOT liege ich dem STAAT auch noch bis zur Altersrente "auf der Tasche", wenn die das so wollen

, ich werde auch noch weiter meine Rechte einklagen, wenn die das so WOLLEN. ALLES auf Staatskosten, die KÖNNEN mir VIEL nehmen (wollen) MEINE Selbstachtung, die bekommen sie NICHT klein...und DAS wird mich (hoffendlich) noch SEHR lange am Leben halten...
Ich MUSSTE IMMER kämpfen im Leben, ich habe schon einen STAAT "überlebt", ICH "überlebe" auch HARTZ 4, NICHTS währt EWIG...
Doppeloma bitte, hier wirste mir zustimmen, so kommt doch jeder an einen Punkt, wo es nicht mehr geht, die Eigenproblematik so erdrückend wirkt,
dass die Luft zum Atmen immer dicker wird! Wo soll das ALLES noch hinführen?
TJA, was soll ich DARAUF jetzt antworten, wenn MIR die Luft zu dick wird, dann "verkrieche ich mich ein Weilchen, lecke meine Wunden" und DANN stehe ich wieder auf und kämpfe weiter, wenn ich DAS MAL NICHT MEHR MACHE, dann ist die Doppeloma wohl TOT...
Ich sehe mich allerdings auch NICHT in der Lage "die ganze Welt zu retten" und JEDEM den richtigen Weg durch ALLE SEINE Probleme zu weisen...ich BIN NICHT GOTT, auch NICHT ALLWISSEND...und will es auch GAR NICHT sein...
Alles Gute für deinen Bekannten, ICH bin hier mit meinem Latein am ENDE angelangt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
