"Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 17:16
Hallo Miteinander,
ich weiss nicht, ob ich hier in dieser Rubrik richtig bin, der Fall ist sehr kompliziert
und deshalb bitte ich vorab schon mal um Verständnis, wenn es ein wenig chaotisch zugeht.
So derjenige befindet sich in voller EM (befristet) und muss, weil die Armutsrente
nicht ausreicht, noch Leistungen nach SGB XII aufstocken.
Nun ist die Lage sehr prekär, denn die Wohnsituation hat sich vom SGB II ins SGB XII
verlagert. Die Klage ist anhängig. Dem ging nach SGB II die Kostensenkungsaufforderung
voraus. Die Mietschulden (Differenzen) konnte nicht aus dem RS gezahlt werden.
Das Sozialamt hat ungeprüft, die "angemessene KdU" vom JC übernommen, worin,
ich befürchte es, schon ein Verfahrensfehler liegen könnte.
Die Wohnung hat der Vermieter bereits gekündigt.
Ein Darlehensantrag beim Sozialamt wurde nun von dem Betroffenen gestellt, als auch nochmal
vom RA mit Fristsetzung nachgereicht. Alles ist verfristet.
Ausschlaggebend ist hier, dass dieses System einen erst in diese "Zwangslage" bringt, um
dann "fürsorglich" - soviel wie möglich, aber so wenig wie nötig - auf der Matte zu stehen.
Und da sind wir schon beim "heutigen" Hausbesuch durch den SPD. Die Post erreichte denjenigen
jedoch erst heute! Schelm, wer böses dabei denkt?
Einen "unangekündigten" Hausbesuch zu initiieren, um was zu ergründen - Klärung der Wohnsituation
(Zumutbarkeit eines Umzuges)?.
Die SB beim Sozialamt "mußte" den sozialpsych.Dienst beauftragen? Und das ist Grundlage, um die
Wohnraumsicherung hinauszuzögern. Wird so nicht eher Obdachlosigkeit produziert, stelle ich mal
in den Raum. Geht man so mit
um, denn die EM bekommt keiner so nachge-
schmissen. Nach Berichtslage soll dann über den Darlehensantrag entschieden werden.
RA und SA sind im Kontakt und das was hier abgeht, war nicht im Sinne des Betroffenen.
Der Betroffene ist jedenfalls mit dieser Überrumpelungsaktion fix und butte
und fragt an,
was nun zu tun ist?
Und eigentlich ist
am Dampfen, wenn ihr versteht, was ich meine.
Vielen Dank für die Mühe der Antwortenden.
Beste Grüße von kaktusblüte

ich weiss nicht, ob ich hier in dieser Rubrik richtig bin, der Fall ist sehr kompliziert
und deshalb bitte ich vorab schon mal um Verständnis, wenn es ein wenig chaotisch zugeht.

So derjenige befindet sich in voller EM (befristet) und muss, weil die Armutsrente
nicht ausreicht, noch Leistungen nach SGB XII aufstocken.
Nun ist die Lage sehr prekär, denn die Wohnsituation hat sich vom SGB II ins SGB XII
verlagert. Die Klage ist anhängig. Dem ging nach SGB II die Kostensenkungsaufforderung
voraus. Die Mietschulden (Differenzen) konnte nicht aus dem RS gezahlt werden.
Das Sozialamt hat ungeprüft, die "angemessene KdU" vom JC übernommen, worin,
ich befürchte es, schon ein Verfahrensfehler liegen könnte.
Die Wohnung hat der Vermieter bereits gekündigt.
Ein Darlehensantrag beim Sozialamt wurde nun von dem Betroffenen gestellt, als auch nochmal
vom RA mit Fristsetzung nachgereicht. Alles ist verfristet.
Ausschlaggebend ist hier, dass dieses System einen erst in diese "Zwangslage" bringt, um
dann "fürsorglich" - soviel wie möglich, aber so wenig wie nötig - auf der Matte zu stehen.
Und da sind wir schon beim "heutigen" Hausbesuch durch den SPD. Die Post erreichte denjenigen
jedoch erst heute! Schelm, wer böses dabei denkt?

Einen "unangekündigten" Hausbesuch zu initiieren, um was zu ergründen - Klärung der Wohnsituation
(Zumutbarkeit eines Umzuges)?.
Die SB beim Sozialamt "mußte" den sozialpsych.Dienst beauftragen? Und das ist Grundlage, um die
Wohnraumsicherung hinauszuzögern. Wird so nicht eher Obdachlosigkeit produziert, stelle ich mal
in den Raum. Geht man so mit

schmissen. Nach Berichtslage soll dann über den Darlehensantrag entschieden werden.
RA und SA sind im Kontakt und das was hier abgeht, war nicht im Sinne des Betroffenen.
Der Betroffene ist jedenfalls mit dieser Überrumpelungsaktion fix und butte

was nun zu tun ist?


Vielen Dank für die Mühe der Antwortenden.
Beste Grüße von kaktusblüte