ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
blümchen
Beiträge: 2
Registriert: Mo 24. Okt 2011, 16:27
Hat sich bedankt: 1 Mal

ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von blümchen » Mo 24. Okt 2011, 16:37

Hallo

Ich leide seit Jahren 10 Jahren an einer sozialen Phobie und bin seit 5 Jahren in Behandlung, auch aktuell bin ich in Behandlung (KK und Privat).

Meine Fragen:

- Kann die ARGE oder das Sozialamt jemanden zu einem Klinikaufenthalt zwingen?

Gruß
Blümchen

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 24. Okt 2011, 16:59

Hallo blümchen, :smile:

Herzlich Willkommen bei uns, am Besten schaust du dich erst mal ein wenig um, denn viele Fragen wurden in anderen Beiträgen schon mal beantwortet.

Wenn da dann weitere Fragen auftreten, bekommst du ganz sicher auch noch weitere Antworten, ein wenig MEHR Auskünfte von dir wären natürlich auch nicht schlecht.

Die Sozialsysteme sind SEHR kompliziert geregelt, da KANN man mit so wenig Infos keine guten Ratschläge geben.

Zwingen zu einem Klinikaufenthalt KANN dich NIEMAND, es sei denn du bist eine (akute) Gefahr für dich und andere Menschen... :Verwirrt: :Hilfe:

Hier wurde ein sehr ähnlicher Fall schon einmal diskutiert.

viewtopic.php?f=40&t=1903

Liebe Grüße von der Doppeloma :winke:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

blümchen
Beiträge: 2
Registriert: Mo 24. Okt 2011, 16:27
Hat sich bedankt: 1 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von blümchen » Mo 24. Okt 2011, 17:14

Hallo

Danke für deine Antwort. Man hört oft davon, dass einige ALG II Bezieher eine EGV unterschreiben müssen, die u.a. eine stationäre Therapie als Voraussetzung beinhaltet.

Gruß
Blümchen

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 24. Okt 2011, 19:26

Hallo,

auch von mir ein herzliches Willkommen...

Es ist eigentlich so, dass EGV nicht unterschrieben werden müssen. Es handelt sich um einen Vertrag und man hat ja Vertragsfreiheit. Gerade von den Mitarbeitern in JC wird gern etwas anderes erzählt. Mir ist allerdings auch schon beim Arbeitsamt, unter ALG I, passiert, dass ein SB eine EGV von mir unterschrieben haben wollte. Was ich natürlich nicht getan habe. Von seiner Drohung: dann kommt das als VA und ich stelle die Zahlung des ALG I ein, habe ich nichts mehr gehört....

außerdem ist es doch wohl so, dass EGV nur mit erwerbsfähigen Leistungsempfängern abgeschlossen werden dürfen...dann widerspricht sich das ja...außerdem habe ich auch im ELO-Forum gelesen, dass medizinische Dinge nicht in eine EGV oder VA gehören.

Aber es werden sich sicherlich noch mehr User melden, die ein wenig mehr Ahnung haben..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Strohblume2012
Beiträge: 163
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:57
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von Strohblume2012 » Fr 9. Mär 2012, 23:13

das ist mir neu das medizinische Dinge da in eine EGV nicht reingehören. Ich musste das auch schon durchmachen, wo ich verpflichtet bin, an einer Psychotherapie teilzunehmen, was ich aber eher als reiner privater Natur verstehe und das auch eine reine familiäre Angelegenheit ist. Zudem wurde ich jetzt wo ich zu diesem Psychlogischen Test musste auch schon gedrängt zu einer Psychotherapie zu gehen. Kann man sich dagegen außer zu einem kompetenten Anwalt zu gehen, zur Wehr zu setzen? Mir haben sie jetzt versucht ja eine Reha-Maßnahme aufzubrummen, bin jetzt aber erstmal weiter AU, damit ich auch ein wenig Ruhe vor dem Laden habe. Ic hweiß uch nicht immer wie man sich da am besten verhalten soll, weil die direkt mit Sanktion kommen.

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 10. Mär 2012, 02:52

Hallo Strohblume, :smile:

ich glaube das @blümchen interessiert sich nicht mehr wirklich für unsere Antworten, sie war zuletzt im Oktober 2011 bei uns...es lohnt sich manchmal auf das Datum der Anfragen zu achten.
das ist mir neu das medizinische Dinge da in eine EGV nicht reingehören. Ich musste das auch schon durchmachen, wo ich verpflichtet bin, an einer Psychotherapie teilzunehmen, was ich aber eher als reiner privater Natur verstehe und das auch eine reine familiäre Angelegenheit ist.
Eine EGV ist eine Vereinbarung (ein Vertrag) der Sachen zur Eingliederung in ARBEIT regeln soll, was bitte haben da gesundheitliche Sachen mit zu tun.

Eine solche EGV ist gar nicht zulässig, im Übrigen braucht man eine EGV NIEMALS unterschreiben, EGAL was die SB erzählen und androhen.Eine Sanktion weil man NICHT unterschreibt wäre rechtswidrig, das ist gesetzlich verboten.
Zudem wurde ich jetzt wo ich zu diesem Psychlogischen Test musste auch schon gedrängt zu einer Psychotherapie zu gehen. Kann man sich dagegen außer zu einem kompetenten Anwalt zu gehen, zur Wehr zu setzen?
Es kommt darauf an in welchem Zusammenhang solche psychologischen Tests gemacht werden (sollen), wenn du (z.B.) eine Weiterbildung (schriftlich) beantragt hast, dann KANN es eine Voraussetzung für die Genehmigung sein, dass deine Eignung dafür auch psychologisch getestet wird.
Einfach "NUR mal SO" ist das GAR NICHT erlaubt, es MUSS immer VORHER ein Grund dafür genannt werden und du musst damit einverstanden sein, deswegen einen solchen Test zu machen.

Im Gegensatz zur "normalen" amtsärztlichen Untersuchung sind die Untersuchungen und Test-Einladungen zum Psychologen absolut FREIWILLIG, da MUSS KEINER hin wenn er nicht WILL, eine beantragte Schulung/Weiterbildung bekommt man dann im Zweifel natürlich auch nicht, aber ZWINGEN darf dich dazu KEINER.
Die wenigsten HIER waren bisher (glaube ich) selber beim Psychologischen Dienst der AfA, NUR beim Amtsarzt wegen der "Restleistungsfähigkeit", ich persönlich wurde da auch noch NIE hingeschickt, würde ich auch ablehnen, bin seit Jahren in fachärztlicher Behandlung, das hat AUCH dem Amt zu genügen (als Information, NICHT als Aufgabe in einer EGV).

Habe ja schon an anderer Stelle festgestellt, dass du dir viel zu viel gefallen läßt, hinterfrage WAS man von dir verlangt, fordere die Rechtsgrundlagen dafür ein, schriftlich, damit dein Anwalt das überprüfen KANN.

Es ist nicht mal wichtig, ob du tatsächlich einen Anwalt HAST, meist geben die von ALLEINE auf, wenn man sich nicht so leicht "erpressen" lässt, klar "drohen" die IMMER mit Leistungsentzug und Sanktionen, WAS sollen sie denn sonst machen, dich verhauen...oder Stubenarrest geben... :glotzen: :confused:
Mir haben sie jetzt versucht ja eine Reha-Maßnahme aufzubrummen, bin jetzt aber erstmal weiter AU, damit ich auch ein wenig Ruhe vor dem Laden habe. Ic hweiß uch nicht immer wie man sich da am besten verhalten soll, weil die direkt mit Sanktion kommen.
WIE wollte man dir eine "Reha-Maßnahme aufbrummen" ??? mit einer EGV ??? WAS für eine Reha-Maßnahme soll das denn sein ???
Das ist üblicherweise eine Gesundheits-Maßnahme die man NUR auf Antrag von der DRV oder von der Krankenkasse bekommt, das KANN dir ein JobCenter GAR NICHT "aufbrummen"... :Gruebeln:

Wie du dich verhalten sollst ???, ganz einfach, FRAGEN, FRAGEN, FRAGEN wenn die was von dir wollen, sollen sie dir erklären wozu das gut ist und WAS dazu im Gesetz steht, bitte schriftlich geben lassen (für deinen Anwalt :grinser: )
DU hast ein Recht darauf von denen informiert zu werden UND NICHTS unterschreiben, was man dir nicht erklärt hat und was du NICHT WILLST und/oder was du nicht verstehst... :Verwirrt: :Hilfe:

Auch für mögliche Sanktionen gibt es Gesetze, die dürfen NICHT ALLES "bestrafen" was sie dir da erzählen, wenn sie das tun WOLLEN, muss es auch rechtlich möglich sein und man MUSS dir die Gelegenheit geben dich VORHER dazu zu äußern (Anhörung!), DANACH kommt ein Bescheid und dann kann man dagegen Widerspruch einlegen und auch Klage erheben am Sozialgericht, wenn diese Sanktion unberechtigt ist.

Das GANZE Geld DARF man dir so schnell NICHT wegnehmen, dann gibt es AUCH Möglichkeiten (über das Gericht) die Weiterzahlung (kurzfristig!!!) zu erzwingen, DU hast die Wahl, deine Nerven zu ruinieren, weil du dir ALLES gefallen läßt ODER den Kampf aufzunehmen und dich zu wehren... :Gruebeln:

Die WISSEN sehr genau mit wem die ALLES machen KÖNNEN und wer IHNEN das Leben schwer macht, wenn sie es übertreiben mit ungesetzlichen Forderungen, bei MIR im PC steht schon drin, dass ich das JC verklagt habe, was glaubst du wohl warum die gestern am Telefon so "geschluckt" hat, "da steht aber schon viel drin", ja vor allem VIEL zu dem MIST den das Amt schon so mit uns gebaut hat. :teufel:

Eine ECHTE Sanktion habe ICH übrigens noch NIE bekommen, es waren immer alles "Rechenfehler und versehentlich falsche Bescheide" :jaa: :cool: , NUR ist DAS NICHT mein Problem und eine EGV habe ICH auch noch NIE unterschrieben.

Mir geht es deutlich besser OHNE die Aufgabe mir einen "Ausbildungsplatz" zu suchen...sich zu wehren ist auch stressig, aber das Gefühl, wenn man wieder mal einen Erfolg damit hatte, ist eindeutig angenehmer...als grenzenlose ANGST VOR ALLEM... :groehl:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Strohblume2012
Beiträge: 163
Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:57
Danksagung erhalten: 8 Mal

Re: ALG II / Grundsicherung und psych. Erkrankungen

Ungelesener Beitrag von Strohblume2012 » Sa 10. Mär 2012, 09:48

Hallo Doppeloma,

schau mal in dem anderen Thread, da hat bis jetzt leider noch niemand drauf geantwortet, was ich da bezüglich dieses Tests geschrieben habe. Meine SB hat mich ja dann richtig genötigt. Wenn ich den Test nicht mache (obwohl ich ja auch weiß, das er freiwllig ist), würde ich sanktioniert werden usw. Ich überlege mir schon eine Anzeige wegen Nötigung und Erpressung seitens des SBs vorzunehmen. Weiß aber nicht, ob das überhaupt was bringt oder es nicht noch verschlimmert?

Das war aus reiner Schikane das ich den Test "gezwungen" machen soll. Darum hatte ich beim ersten Termin auch mich krank schreiben lassen, aber dann setzte mich sogar der Teamleiter von der ARGE unter Druck. Ich suche mir auch eine andere Anwältin, weil die meinte, da hätte ich nicht großartig was machen können. Darum hab ich jetzt überlegt, eben eine EM Rente einzureichen, weil es da bei denen sowieso nix mehr was bringt und ich will mich auch nicht mehr weiter erpressen lassen von denen.

Kann ich da jetzt noch rein rechtlich gegen vorgehen? Ich überlege wirklich den Schritt zu machen gegen die SB eine Anzeige zu schalten, ich will auch eine neue, nur das klappt dort auch überhaupt nicht. Ich weiß also momentan echt nicht was ich machen soll und ich habe den Termin am Dienstag auch gecancelt, weil ich ja dann noch krank geschrieben werde und sowieso ein Arzttermin habe. Ach so dann achte ich in Zukunft auf aktuelle Daten.

Gruß Strohblume

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste