Hallo liebe Leser!
Mir wurde empfohlen mein Problem in diesem Forum vorzustellen.
Mein Mann und ich (beide 23) leiden seit Jahren an der gleichen Erkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung können wir nicht aktiv am Berufsleben teilnehmen. Im Moment werden wir von den Eltern finanziert.
Welche Möglichkeiten haben wir um eine Hilfe vom Land zu erhalten? Die Rentenversicherung hat uns bereits mitgeteilt, dass uns keine Rente zusteht.
Liebe Grüße Hase88
Gibt es eine Lösung?
- stadtpflanze
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Re: Gibt es eine Lösung?
Herzlich Willkommen im Forum, Hase88 .
mhhh, vermutlich ist dann ALG2 oder Grundsicherung die Alternative. (Da kenne ich mich nicht aus).
Habt ihr denn schon gearbeitet, oder seid ihr in der ausbildung, oder am studieren?
Das ist vielleicht für die richtige Antwort wichtig.
mhhh, vermutlich ist dann ALG2 oder Grundsicherung die Alternative. (Da kenne ich mich nicht aus).
Habt ihr denn schon gearbeitet, oder seid ihr in der ausbildung, oder am studieren?
Das ist vielleicht für die richtige Antwort wichtig.
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben?? ... ich doch nicht
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Re: Gibt es eine Lösung?
Hallo
Wenn beide Personen einer Bedarfsgemeinschaft aus gesundheitlichen Gründen einer Arbeit nicht nachgehen können, dann ist auch ALG II möglich?
Liebe Grüße Hase88
NEIN!stadtpflanze hat geschrieben:Herzlich Willkommen im Forum, Hase88 .
mhhh, vermutlich ist dann ALG2 oder Grundsicherung die Alternative. (Da kenne ich mich nicht aus).
Habt ihr denn schon gearbeitet, oder seid ihr in der ausbildung, oder am studieren?
Das ist vielleicht für die richtige Antwort wichtig.
Wenn beide Personen einer Bedarfsgemeinschaft aus gesundheitlichen Gründen einer Arbeit nicht nachgehen können, dann ist auch ALG II möglich?
Liebe Grüße Hase88
- Doppeloma
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Re: Gibt es eine Lösung?
Hallo Hase88,
Hier gab es schon ähnliche Anfragen, lies dir das doch schon mal durch und wenn dann noch Fragen offen sind, dann FRAGE...
viewtopic.php?f=40&t=1853
ODER HIER
viewtopic.php?f=40&t=1903
Immerhin weißt du ja schon ein wenig über die Bedingungen und die Bezeichnungen im SGB II Bescheid, mit 23 sind im Prinzip (so sie dazu finanziell in der Lage sind) in erster Linie die Eltern Unterhaltspflichtig, besonders wenn noch keine Erstausbildung abgeschlossen wurde.
Oder ist das eher eure ganz persönliche Ansicht, du gibst fast NIX GENAUES preis und erwartest eine umfassende Lösung VON UNS...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Na dann Willkommen, WO wurde dir das denn empfohlen , ist ja immer mal ganz interessant für uns zu wissen.Mir wurde empfohlen mein Problem in diesem Forum vorzustellen.
Hier gab es schon ähnliche Anfragen, lies dir das doch schon mal durch und wenn dann noch Fragen offen sind, dann FRAGE...
viewtopic.php?f=40&t=1853
ODER HIER
viewtopic.php?f=40&t=1903
WER hat das denn festgestellt und bescheinigt, dass ihr BEIDE NICHT arbeiten KÖNNT und das den Rest eures weiteren Lebens, sowas könnte (eigentlich) nur ein Hellseher heute schon so genau wissen.Wenn beide Personen einer Bedarfsgemeinschaft aus gesundheitlichen Gründen einer Arbeit nicht nachgehen können, dann ist auch ALG II möglich?
Immerhin weißt du ja schon ein wenig über die Bedingungen und die Bezeichnungen im SGB II Bescheid, mit 23 sind im Prinzip (so sie dazu finanziell in der Lage sind) in erster Linie die Eltern Unterhaltspflichtig, besonders wenn noch keine Erstausbildung abgeschlossen wurde.
Oder ist das eher eure ganz persönliche Ansicht, du gibst fast NIX GENAUES preis und erwartest eine umfassende Lösung VON UNS...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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