Abschiebung richtig?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
sissa
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Abschiebung richtig?

Ungelesener Beitrag von sissa » Mo 15. Aug 2011, 17:39

Hallo Wissende,

ich bräuchte einmal wieder Rat von euch, es sind eigentlich zwei Fragen.
Letztes Jahr fiel ein Mitglied unserer BG weg und mein Kind und ich waren allein in unserer Wohnung. Nun ist diese ein paar QM zu groß für zwei und auch ein paar QM zu teuer für zwei Personen. Daraufhin bekamen wir eine Umzugsaufforderung (ich beziehe ALGII). Auch mit WBS-Schein ist es nahezu unmöglich eine passende Wohnung zu finden, die meisten Vermieter wollen keine ALGII-Empfänger. Die Sache erledigte sich in dem Moment, als ich bei einem Termin meinen Antrag auf Schwerbehinderung dabei hatte (inzwischen habe ich 50%). Die Anhörung wegen meines Briefes bzgl. der Umzugsaufforderung wurde schriftlich für hinfällig erklärt und ich erhielt die mündliche Aussage, dass die Wohnungsmiete in voller Höhe weiter bezahlt würde auch wenn mein Kind auszieht.

Vor einigen Monaten bekam ich nun einen Brief, dass ich im November einen Antrag auf Grundsicherung stellen müsse, da das Jobcenter nicht mehr für mich zuständig sei, weil ich mit meinem dann 25 jährigen Kind keine BG mehr bilden kann. Da der Arzt des Jobcenters mich bei einem Termin im Frühsommer letzten Jahr für erwerbsunfähig schrieb, seien sie nicht mehr zuständig.
Seit dem Amtsarzttermin hatte ich Ruhe, keine Einladung, kein Druck, ich wurde auch nicht aufgefordert Rente zu beantragen.

Falls jemand bis hierher meinen bisherigen, wirren Ausführungen folgen konnte nun meine Fragen.

Ist es richtig, dass ich GruSi beantragen muss, oder sollte ich vorher EM-Rente beantragen und das Jobcenter wäre dann weiter für mich zuständig?

Die Wohnung ist ein wichtiger Punkt für mich. Ich habe gelesen und weiß leider nicht mehr wo, dass "Bestandsschutz" in Höhe von 30% Aufschlag auf die Miete im SGBII greift, solange eine Bezugsunterbrechung nicht länger als einen Kalendermonat dauert. Die Frage ist ob diese 30% auch bei der GruSi oder - falls ein EM-Rentenantrag abgelehnt wird - bei der SoHi gelten.

Auch wenn meine Fragen etwas konfus sind, würde ich mich über Tipps freuen, da ich hier echt keine Ahnung habe.

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Doppeloma
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Re: Abschiebung richtig?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 15. Aug 2011, 18:04

Halo Sissa, :smile:
Ist es richtig, dass ich GruSi beantragen muss, oder sollte ich vorher EM-Rente beantragen und das Jobcenter wäre dann weiter für mich zuständig?
Die Grusi ist überhaupt NUR zuständig für Leute mit einer zu geringen (Dauerhaften!!!) EM- oder Altersrente, das heißt, DA gehörst du schon mal GANZ SICHER NICHT hin..., denn die wollen einen RENTEN-Bescheid SEHEN, bevor sie dir überhaupt einen Antrag abnehmen würden. :Wut:

Was der Amtsarzt vom Jobcenter feststellt in Richtung Erwerbsminderung ist sein Problem, rechtlich relevant DARF NUR die DRV Erwerbsminderung feststellen und erst DANN bist du wirklich, rechtlich gesehen offiziell erwerbsgemindert.

Bei Anspruch bekommst du dann Rente, hast du KEINEN rentenrechtlichen Anspruch (wegen fehlender Beiträge z.B.), DA MUSST du zum Sozialamt, das gilt auch bei einer Zeit-EM-Rente, die nicht zum Leben ausreicht.

Ansonsten ist das reine Abschiebetaktik, die anderen Ämter WOLLEN dich JETZT auch NICHT, denn du hast ja NIX von der Rentenkasse vorzuweisen Richtung Erwerbsminderung, hat man dir das schriftlich gegeben und mit welchen §§ "gewürzt"... :confused: :Gruebeln:

DU MUSST dich im Antrag (auf ALG II) weiterhin für arbeitsbereit mindestens 3 Stunden eintragen, so MUSS dir auch weiter ALG II gezahlt werden, zur Not Beschwerde nach Nürnberg und einfach selber einen EM-Renten-Antrag stellen :ic_up:

Das wäre SEHR wichtig, denn OHNE wirkliche Rechtsgrundlage wird aktuell sehr intensiv versucht, die Kranken Leistungsbezieher auf diese Weise aus dem SGB II zu drängen und "irgendwie ans SGB XII "abzuschieben".

Dort sind allgemein sowohl die "Vermögensgrenzen" als auch die Wohnungsvorgaben deutlich strenger als im SGB II, so hat man mir und dem Dopa auch schon erklärt, dass unsere Wohnung im SGB XII "auf jeden Fall zu teuer sei", wir wohnen auch in einer Sozialwohnung :ic_down:

Solange ein EM-Renten-Antrag läuft DARF deshalb üblicherweise NICHT ins SGB XII "abgeschoben" werden, denn die wollen, wie geschrieben ein GA/Bescheid von der DRV, ALLES andere Interessiert die NICHT!

Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Abschiebung richtig?

Ungelesener Beitrag von sissa » Mo 15. Aug 2011, 18:22

Danke für deine schnelle Antwort Doppeloma.
Stelle ich dann jetzt einfach erneut einen Antrag auf ALGII? Denn dem Bescheid widersprechen kann ich nicht mehr, der kam schon Ende Juni. Ich habe noch vergessen zu schreiben, dass ich seit letztem Jahr vom Jobcenter Sozialgeld bekomme.
Als ich beim GruSi-Amt angerufen habe und denen alles erklärte, weil ich ja keine finanziellen Rücklagen habe, sagten die ich sollte mich 4 Wochen vor Leistungsablauf telefonisch melden, dann würden Sie mir sagen, was ich an Unterlagen bräuchte und dann folgt kurzfristig ein Termin und einen EM-Antrag kann man dann immer noch stellen.
Falls die durch geht, reicht sie definitiv nicht zum Leben. Bekommt man GruSi denn nicht bei befristeter Rente?
Schriftlich habe ich nur, dass ich ab Herbst keinen Anspruch mehr auf ALGII habe, weil wir dann keine BG mehr sind.
Vermögen habe ich nicht, aber wo kann man denn die Wohnungsvorgaben SGBII-SGBXII genau nachlesen. Ich finde nämlich nichts gescheites darüber.

Wenn ihr in einer Sozialwohnung wohnt, wie kann die denn im SGBXII zu teuer sein? Ich meine die Wohnungen sind doch für Hilfebedürftige?
Ich weiß ich stelle mich doof an, aber wie geht denn das zitieren?

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Re: Abschiebung richtig?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 15. Aug 2011, 23:36

Hallo Sissa, :smile:
Ich weiß ich stelle mich doof an, aber wie geht denn das zitieren?
Schau mal hier, da kannst du das auch gleich mal üben :grinser:

viewtopic.php?p=3364#p3364
Stelle ich dann jetzt einfach erneut einen Antrag auf ALGII?
Richtig, aber du mußt ankreuzen, dass du dich für mindestens 3 Stunden erwerbsfähig hältst, denn SozialGELD gibt es nur für Personen in der BG, die mit mindestens einer erwerbsfähigen Person zusammen in der BG sind, jetzt kannst du NUR noch einen eigenen Anspruch auf ALGII geltend machen.

Dazu gehört nun mal die "theoretische" Möglichkeit mindestens 3 Stunden arbeiten zu "wollen / können", so "laufen" da doch ALLE Dauer-Krank-geschriebenen, besonders die EM-Renten-Antragsteller (wie ICH z.B), mein Dopa bekommt ja inzwischen die Dauer-EM-Rente, ER ist jetzt also GANZ offiziell NICHT mehr erwerbsfähig.

Vom Grusi-Amt bekommt er das was ihm fehlt aber auch nur, wenn ich VORHER noch mein 16 Jahre altes Auto verwerte (was ich im SGB II nicht brauche!)... :traurig:

Wir haben uns beim Grusi-Amt erkundigt, weil er ja vom Jobcenter AUCH NICHT mehr bekommt, was uns jetzt zusammen fehlt (seine Rente ist nicht hoch genug für seinen eigenen Bedarf, SozialGELD bekommt er aber wegen der Dauer-Rente NICHT!), dort wurde uns aber schon gesagt, dass unsere Wohnung ZU TEUER ist (im SGB II war sie das bisher NICHT :Gruebeln: ).

Na Hallo, es ist eigentlich MEINE Wohnung, er steht nicht mal im Mietvertrag und vom Grusi-Amt würde er höchstens 20-30 € bekommen, dafür ziehen wir doch nicht um, WER soll DAS denn bitte bezahlen... :confused: :Gruebeln:

Vor Allem hoffe ich ja immer noch auf meine EM-Rente und dann brauchen wir dieses Schei*-Amt zum Glück nicht mehr, da sollen wir vorher erst noch das letzte bischen "Eigenes" aufgeben..., was ich im SGB II wenigstens noch besitzen DARF... :Sturkopf: :Wut: :schimpfen:
Ich weiß nicht was die sich vorstellen, die Maßstäbe für die Wohnungen sind von Ort zu Ort verschieden (das können die Gemeinden selber festlegen!) und offenbar auch noch von Grusi-Amt (SGB II) zu Grusi-Amt (SGB X II) ... :Verwirrt: :Hilfe:
Bekommt man GruSi denn nicht bei befristeter Rente?
Nein Grusi (SGB XII) gibt es NUR bei Dauer-Renten wegen Erwerbsminderung oder im Alter, ansonsten muß man zum Sozial-Amt und da wird dann erst mal die Verwandschaft (Eltern und Kinder ) "zur Kasse gebeten", sofern Leistungsfähig, was die am Telefon sagen, solltest du da ganz schnell vergessen.

Davon weiß KEINER mehr was, wenn du erst mal kommst und dort wirklich Geld haben willst, zu mir haben die auch erst gesagt ICH sei "außen vor" und dann hieß es plötzlich, ich müsse eventuell vorhandene Lebensversicherungen "beleihen", mein Auto verkaufen und die Wohnung sei auch zu teuer, soviel dazu wieviel es wert ist was die SAGEN... :Verwirrt:

Im SGB II ist es genau umgekehrt, da ist mein Dopa "außen vor" aber seine EM-Rente (die nicht mal für ihn selber reicht) und seine Urlaubsabgeltung, die ihm von der Firma ausgezahlt wurde, wegen dem Rentenbescheid, wird natürlich als "Einkommen" bei MIR angerechnet.

Wegen der Zahlung haben wir für April gleich mal (ohne jede Info vom Jobcenter!) GAR KEIN Geld mehr bekommen und jetzt wollen die nach X falschen Bescheiden dazu, immer noch was davon (mit meinem Bedarf) verrechnen bis September, die Geschichte ist inzwischen am Gericht, denn das Geld ist längst ALLE.

Das haben wir dem "lieben" Jobcenter schon im April mitgeteilt, dass wir davon IM APRIL ja LEBEN mussten (OHNE GELD VOM AMT) und auch ein paar Extra-Ausgaben hatten, interessiert die alles NICHT... :kotzen:

Ist klar, einen Anspruch auf SozialGELD hast du auch nicht, weil dein Sohn aus der BG (als Erwerbsfähiges Mitglied) rausfällt, aber du hast einen EIGENEN Anspruch auf ALG II, deine Erwerbsminderung wurde von der Rentenversicherung noch NICHT rechtsgültig festgestellt!

Stell einfach rechtzeitig einen neuen Antrag, wenn du wirklich zum Sozialamt gehen MUSST (was eigentlich NICHT korrekt ist!!!), dann wollen die sowieso mindestens den Ablehnungsbeschaid vom Jobcenter sehen, sonst schicken die dich auch weg, und telefoniere nicht wegen sowas, der Nächste erzählt dir am Telefon wieder was Anderes.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Abschiebung richtig?

Ungelesener Beitrag von sissa » Di 16. Aug 2011, 06:05

Hallo Doppeloma,
Schau mal hier, da kannst du das auch gleich mal üben

viewtopic.php?p=3364#p3364
jetzt habe ich das auch mal kapiert, vielen Dank für die Erklärung :Bussi:

Dann werde ich das mal so machen.

Wünsche dir/euch noch viel Durchhaltevermögen, mit den verschiedenen Berechnungen bei den Ämtern blickt ja keiner durch.

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