Hallo Krümmel,
In diesem Fall wohin abschieben? Entweder Rente oder Grundsicherung?
Ich KANN auch nur schreiben, WIE es regulär und nach der AKTUELLEN Rechtslage aussieht, welche undurchsichtigen "Versuche" die einzelnen Ämter trotzdem machen, darauf habe auch ICH KEINEN Einfluß (darum mein "vielleicht" beim
SozialGELD /SGB II), Person 2 KANN auch (trotz Dauer-AU vom behandelnden Arzt) im ganz "normalen" H4-Bezug bleiben, ALLES ist möglich und hängt vom jeweiligen (FÜR EUCH zuständigen!) Amt ab.
In EM-Rente KANN NICHT "abgeschoben" werden, WENN die DRV KEINE ZAHLEN WILL /WIRD, DANN gibt es KEINE EM-Rente, PUNKT
Dass die Sozialämter die DRV mit GA beauftragen ist ein Märchen, die DRV macht GA NUR im EIGENEN Interesse (bei Reha- und/ oder EM-Renten-Anträgen), das Sozialamt schickt die Leute vielleicht zum örtlichen Amtsarzt und /oder verlangt bei Antragstellung (auf
SozialHILFE /SGB XII) den Nachweis über eine abgelehnte EM-Rente, DAS genügt DANN als "GA" der DRV.
Steht da allerdings drin, dass die Rente (von der DRV) abgelehnt wird, weil der Antragsteller gesund genug ZUM Arbeiten ist, DANN zahlt das Sozialamt NICHT und schickt den Bedürftigen ZURÜCK ins ALGII, zur Vermittlung in Arbeit und SOOO KANN das möglicherweise jahrelang HIN und HER gehen!!!
DER Amtsarzt (AfA/ JC / Gemeinde) hat mit der DRV NIX zu tun und ebenfalls KEINE rechtlichen Kompetenzen eine rentenwürdige Erwerbsminderung festzustellen, VERGISS den Begriff der
ErwerbsUnfähigkeit, der wird zwar gerne und oft verwendet, ist aber OHNE JEDE rechtliche Bedeutung, gegenüber der RECHTSGÜLTIGEN Einschätzung der DRV !!!
"Grundsicherung" (aus dem SGB XII) gibt es NUR bei Renten-Bezug, wenn die (bewilligte!) Dauer-Rente (welche auch immer) zu gering ist, um den Lebensunterhalt zu decken, so IST es ja aktuell bei meinem Mann
Er bleibt aber als Mitglied MEINER Bedarfsgemeinschaft immer noch im SGBII ( ICH zähle ja "rein theoretisch" immer noch als erwerbsfähig!) und ICH bin auch schon seit über 3 Jahren (durchgehend) AU und warte auf die EM-Rentenentscheidung, MICH wollte bisher noch KEINER irgendwo anders hin abschieben.
Mein Mann bekommt aber KEINE Grundsicherung (SGB XII) zu seiner Rente, weil ICH Anspruch nach SGB II habe und die Vermögensgrenzen /Unterhaltsverpflichtungen in den beiden Bereichen schon sehr unterschiedlich geregelt sind.
Auf
SozialHILFE (SGB XII) hat er OHNEHIN KEINEN Anspruch, denn er BEKOMMT ja eine Rente, die reicht nur (ALLEINE) nicht aus, um seinen (EIGENEN) Lebensunterhalt zu decken.
In BEIDEN Fällen dürften wir nicht mal mehr unser (SEHR ALTES) Auto behalten, BEVOR es da überhaupt Geld gibt...
Trotzdem ist unser JC bisher NICHT in der Lage zu erkennen, dass unser Gesamtbedarf als Bedarfsgemeinschaft NICHT gedeckt ist und man MIR diesen (bei meinem Mann) fehlenden Betrag auf MEINEN SGBII-Anspruch draufpacken MUSS, DAMIT die Gesamtsumme (nach SGB II) stimmt....
Dazu gibt es bereits ein BSG-Urteil, wie in einer solchen "gemischten Bedarfsgemeinschaft" zu verfahren ist (Person 1 "erwerbsfähig" + Person 2 nicht erwerbsfähig /Rentner), die KAPIEREN es aber NICHT...
Die "Töpfe" aus denen diese Sozial-Leistungen kommen sind unterschiedlich (AfA / Kommunen / Steuergelder vom Bund) und DARUM wird gerne der "Verschiebebahnhof" mal aufgemacht, der aktuell zuständige "Partner" steht bei UNS eigentlich schon fest (SGB II /JC), NUR RICHTIG rechnen muss ich denen noch beibringen
Eine AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt KANN NIEMAND aufheben, dazu wäre NUR der MDK berechtigt und denen ist das schnuppe, wenn die Krankenkasse KEIN Krankengeld mehr zahlen muss, mit der Entscheidung der DRV FÜR oder gegen eine EM-Rente hat DAS nichts zu tun
Liebe Grüße von der Doppeloma
