JC -> EU Rentenantrag -> Grundsicherung
Verfasst: So 5. Jun 2011, 14:17
Hallo!
Frage: Wir stellen uns vor wenn in einer Hartz4 Bedarfsgemeinschaft jemand vom Amtsarzt des JCs den Status "erwerbsunfähig für immer" erhält und zum EU Rentenantrag -> ggf. Grundsicherung gezwungen wird.
WAS passiert wenn das JC jemanden den Status "erwerbsunfähig für immer" gibt und später die Gutachter der DRV im eigenen Gutachten sagen, NÖ stimmt nicht!
Ich weiß was nach einer Ablehnung folgt: Widerspruch usw. Das ist mir bekannt! Aber für den Fall, dass alles keinen Erfolg hat, was passiert dann?
Wird das JC sagen, naja dann kann diese Person ja arbeiten gehen? Kann man sich dann weiter krankschreiben oder wird man zur Arbeit gezwungen obwohl man nicht arbeiten kann? Ich habe Angst, dass wenn der EU Rentenantrag abgelehnt wird, das JC sagt: "Die DRV sagt Sie erhalten keine Rente, also sind sie FIT!" Ich denke nur weil jemand keine Rente erhält, bedeutet das doch nicht, dass jemand erwerbsfähig ist! Viele Erkrakungen, die z.B. zur Erwerbsunfähigkeit führen sind in den Begutachtungsrichtlinien der DRV (kann man online als PDF Dokument ansehen) gar nicht berücksichtigt!
Könnt ihr mir bitte sagen, was in so einem Fall passieren würde?
Gruß Krümmel
EDIT: Ich habe den Betreff und den Text (sogar mehrmals) editiert!

Frage: Wir stellen uns vor wenn in einer Hartz4 Bedarfsgemeinschaft jemand vom Amtsarzt des JCs den Status "erwerbsunfähig für immer" erhält und zum EU Rentenantrag -> ggf. Grundsicherung gezwungen wird.
WAS passiert wenn das JC jemanden den Status "erwerbsunfähig für immer" gibt und später die Gutachter der DRV im eigenen Gutachten sagen, NÖ stimmt nicht!
Ich weiß was nach einer Ablehnung folgt: Widerspruch usw. Das ist mir bekannt! Aber für den Fall, dass alles keinen Erfolg hat, was passiert dann?
Wird das JC sagen, naja dann kann diese Person ja arbeiten gehen? Kann man sich dann weiter krankschreiben oder wird man zur Arbeit gezwungen obwohl man nicht arbeiten kann? Ich habe Angst, dass wenn der EU Rentenantrag abgelehnt wird, das JC sagt: "Die DRV sagt Sie erhalten keine Rente, also sind sie FIT!" Ich denke nur weil jemand keine Rente erhält, bedeutet das doch nicht, dass jemand erwerbsfähig ist! Viele Erkrakungen, die z.B. zur Erwerbsunfähigkeit führen sind in den Begutachtungsrichtlinien der DRV (kann man online als PDF Dokument ansehen) gar nicht berücksichtigt!
Könnt ihr mir bitte sagen, was in so einem Fall passieren würde?

Gruß Krümmel
EDIT: Ich habe den Betreff und den Text (sogar mehrmals) editiert!