Hallo Anke,
Ja, das passiert oft, wenn ich es irgendwo erzähle. Es mag keiner glauben. Deswegen spreche ich nicht oft über diese Probleme, da ich Angst habe jemand erklärt mich für verrückt.
Kann ich mir GUT vorstellen, aber KEINE Sorge wir erklären euch NICHT für "verrückt", diese Welt ist verrückt und es gibt oft Dinge die man gar nicht glauben mag, leider sind sie DOCH REALITÄT
Meine jüngere Tochter heißt übrigens auch Anke
Die Familie hilft uns sehr gerne, aber das kann doch nicht die Zukunft sein.
GENAU SO IST ES, diese Freunde KÖNNEN dich aber (als Beistand nach § 13 SGB X) auf dem Weg zum Amt begleiten
Die Eltern meines Mannes und ich haben bereits einmal mit der ARGE gesprochen. Man sagte uns wir sollen in diesem Fall zum Sozialamt. Beim Sozialamt sagte man uns, NEIN die ARGE ist zuständig.
Ihr seid verheiratet ???
Die Eltern deines Mannes sollten sich da raushalten (sorry, aber das hilft euch NICHT weiter), DU MUSST (leider) für EUCH BEIDE kämpfen und DU hast Anspruch auf Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), PUNKT
Dein Mann/ Partner (auch wenn ihr nicht verheiratet seid) gehört dann "automatisch" zu DEINER Bedarfsgemeinschaft (BG), da ist es erst mal EGAL, ob ER tatsächlich AUCH erwerbsfähig ist oder NICHT, die anderen Einzelheiten sind später zu klären, zunächst haben die mal euren Antrag anzunehmen
Mit der ARGE (heißt jetzt JobCenter) spricht man nicht, dort stellt man einen ofiziellen Antrag auf Leistungen des SGB II und den haben die anzunehmen, zu bearbeiten und einen Bescheid zu erteilen, selbstverständlich sind die für EUCH (als Bedarfsgemeinschaft!!!) zuständig, denn zumindest DU BIST (theoretisch) erwerbsfähig, das haben die SOOO zumindest erst mal hinzunehmen
Zum Sozialamt KANN auch dein Mann erst geschickt werden, wenn ein abgelehnter EM-Renten-Antrag vorliegt, VORHER WOLLEN die ihn AUCH NICHT, solange DU aber als "erwerbsfähig" zählst (es geht dabei um deine GESUNDHEITLICHE Möglichkeit arbeiten zu KÖNNEN!!!), nimmt man ihn dort sowieso NICHT, da bekäme er dann das "sogenannte " Sozialgeld übers SGBII (weil er weiterhin Teil deiner BG bleibt)
Zur Pflege: mein Opa ist auch schwer pflegebedürftig. Er muss wirklich den ganzen Tag gepflegt werden und die Pflegekasse hat entshieden, NEIN es gibt nichts.
Dann MUSS man Widerspruch einlegen und notfalls am Sozialgericht klagen, wenn alles abgelehnt wird, was man braucht, Anträge werden inzwischen fast überall abgelehnt wenn es GELD kosten würde sie zu bewilligen, das ist der schnellste Weg die Leute wieder loszuwerden.
Das wird nicht so einfach bei meinem Mann, den wir alle kennen es ja aus den Foren und TV, die Borreliose wird sehr oft belächelt. Ich habe auch gelesen, dass mein Mann die 3. Pflegestufe haben muss, damit ich Ruhe von der ARGE habe.
Das heißt aber NICHT, dass man euch bis dahin die grundrechtlich zugesicherte finanzielle Existenzgrundlage vorenthalten darf, das H4-Amt hat erst mal ZU ZAHLEN, geh zur Not zum nächsten Sozialgericht und schildere dort deine Lage beim Rechtspfleger, dann erwirken die einen Einstweilige Anordnung beim Amt, dass die Zahlen MÜSSEN
DAFÜR wäre es aber BESSER, wenn du wenigstens eine schriftliche Ablehnung vom Amt hättest, sonst fragen die auch WARUM DU KEINEN ANTRAG stellst, den gibt es auch im Internet, lade dir den runter, fülle den aus, lege alle notwendigen Kopien dazu und gib das bei deiner Stadtverwaltung oder Krankenkasse oder sogar bei der Polizei ab.
Hier findest du die Anträge auf H4
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.html
Da findest du auch die Ausfüll-Anleitung, du brauchst (zusätzlich zum Hauptantrag!) NUR die Formulare ausfüllen, die für EUCH BEIDE zutreffend sind
Wenn du Fragen dazu hast, dann FRAGE
, ich bin inzwischen auch in H4, kann dir da gerne weiterhelfen, ABER MACH WAS
Die sind verpflichtet, das ans H4-Amt (zuständiges JobCenter) weiterzuleiten und der Antrag gilt als gestellt, darauf MÜSSEN die einen Bescheid erteilen, entweder gibt es dann DOCH Geld oder du gehst mit der Ablehnung zum Gericht und bittest dort um Hilfe, das ist ALLES kostenfrei!!!
Dir bleibt NICHTS ANDERES übrig und je länger du wartest, umso größer werden die Schwierigkeiten, weil JEDER dich fragen wird "ach und WOVON haben Sie bisher gelebt, WARUM geht das JETZT NICHT mehr???", wir GLAUBEN dir das ja ALLES aber einen ANDEREN WEG gibt es NICHT
Ein anderes Problem sehe ich bei meinem Mann. Er braucht Ruhe, daher kommt sogar der Arzt zu uns (Hausbesuche). Er ist bettlägrig und wird den Anforderungen der Amtsärzte und der Rechtsverdreher nicht nachkommen können.
Auch die Amtsärzte kommen zur Not nach Hause und welche "Rechtsverdreher" meinst du
, das ist im Moment wirklich ALLES Nachrangig, DU stellst den Antrag, da braucht dein Mann nicht mal selber zu unterschreiben
ICH bin auch der Antragsteller unserer BG, mein Ehemann ist inzwischen EM-Rentner (also eindeutig NICHT mehr erwerbsfähig!), wir bekommen trotzdem H4 und KEINE Sozialhilfe, ich selber bin (theoretisch 3 Stunden lt. Antrag erwerbsfähig
) seit über 3 Jahren AU geschrieben und hoffe noch darauf, auch mal die EM-Rente zu bekommen
Bis dahin haben wir weiterhin Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGBII, da wir sonst von KEINEM mehr Geld bekommen würden, das war für UNS auch NICHT leicht zu akzeptieren, aber "unter der Brücke schlafen wollten wir auch nicht"...
Mehr als dir Informationen zu geben und den notwendigen Weg aufzuzeigen, KÖNNEN WIR HIER leider auch NICHT machen, GEHEN MUSST DU diesen WEG SELBER, WIR KÖNNEN DICH NUR IN GEDANKEN BEGLEITEN
Liebe Grüße von der Doppeloma