Hallo Anke,
1)
Also ... bei der ARGE/ Jobcenter kreuze ich bei uns beiden an, dass wir über 3h arbeiten können. Zusätzlich gebe ich ein das Attest von meinem Mann ab. Was muss das Attest beinhalten und was nicht? Wie lange soll diese Krankschreibung laufen?
Vergiss zuerst mal den Begriff "Arge", die heißen seit dem 01.01.2011 ALLE
JobCenter und diese Kreuze machst du im Antrag, da wird die entsprechende Frage gestellt, "ob man sich in der Lage sieht mindestens 3 Stunden..." und DAZU siehst du euch aktuell BEIDE (rein theoretisch) in der Lage, es ist ja eine rein subjektive Einschätzung
Ein ärztliches Attest, was man beim Sachbearbeiter abgeben will (!!!) sollte NIEMALS Diagnosen und konkrete Krankheitsbezeichnungen enthalten, sowas geht die SB nämlich NICHTS an.
Der Arzt KANN (z.B) reinschreiben, dass "Herr XXX sich in seiner laufenden Behandlung befindet, AKTUELL schwer Pflegebedürftig und Bettlägerig ist und daher wegen seiner Erkrankungen auf längere Sicht (mindestens 6 Monate ???) nicht arbeitsfähig ist!", damit wäre der erste Zahlungs-Zeitraum möglicherweise schon gesichert
Hört sich widersprüchlich AN, IST es ABER NICHT, denn Arbeitsunfähigkeit ist NICHT gleichzusetzen mit Erwerbsunfähigkeit, wer eine zeitlang Arbeitsunfähig ist, kann sich durchaus (für die Zeit DANACH) dem Arbeitsmarkt (3 Stunden!) zur Verfügung stellen
2)
Ich gebe auch ein Schriftstück ab, das besagt, dass ich meinen Mann pflegen muss?! Oder soll ich das nicht direkt machen? Was kann ich machen, wenn der Sachbearbeiter sagt, dass er etwas von der Pflegekasse sehen möchte?
Würde ich zunächst noch NICHT machen, wenn der DOC das für deinen Mann so (ähnlich) wie vorgeschlagen schreibt, ist ja daraus eigentlich schon ersichtlich, dass IHN jemand pflegen MUSS und im "Normalfall" ist das dann wohl die Ehefrau, würde ich erst mal "drauf ankommen lassen" ob was gefragt wird.
Wenn ihr (NOCH ) nichts von der Pflegekasse habt, dann kannst du nichts vorlegen, ist ALLES noch im Antragsverfahren!
Ca. nach welcher Zeit verlangt die ARGE, dass mein Mann zum Amtsarzt muss?
Kann ich dir so genau NICHT beantworten, das macht jedes JC wie es will, wenn sie die AU-Bescheinigung zunächst mal akzeptieren, ist es auch möglich, dass erst nach dem Wiederbewilligungs-Antrag (nach 6 Monaten) eine amtsärztliche Untersuchung gefordert wird, aber ich weiß es wirklich NICHT
Wir waren BEIDE schon seit Jahren AU und brauchten bisher NICHT zum Amtsarzt des JC, allerdings haben die schon GA von der AfA vorliegen und es liefen schon EM-Renten-Anträge, dann sehen die das ALLES nicht mehr so verbissen, kann bei euch völlig anders laufen, das könnt ihr einfach NUR abwarten
4)
Wann sollen wir die Pflegestufe feststellen lassen?
So schnell wie möglich, sobald ihr den Antrag gestellt habt, bekommt ihr doch vermutlich schon irgendeinen Nachweis /Bestätigung darüber, damit könnt ihr dann auch (wenn erforderlich) das JC erst mal "beruhigen"
Da können dich hier hoffendlich noch andere User beraten, denn zu Pflegestufen /Pflegegeld und solchen Sachen fehlen mir die konkreten Kenntnisse, ich weiß gerade mal, dass es sowas gibt, ansonsten direkt die KK ansprechen.
5)
Wenn mein Mann von der ARGE als erwerbsunfähig eingestuft wird, dann muss er die Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Im Internet habe ich gelesen, dass das Sozialamt den Bericht des Amtsarztes der ARGE nicht anerkennt und ein eigenes Gutachten (von der DRV durchgeführt) anfertigen lassen wird. Das wird bestimmt nicht einfach oder? Ist das ein Vorteil, wenn bereits die ARGE jemanden als arbeitsunfähig eingestuft hatte und man möglicherweise bereits eine Pflegestufe hat?
Das JC ist NICHT berechtigt deinen Mann rechtsverbindlich als Erwerbsunfähig einzustufen, dieses Privileg hat NUR die DRV und die macht sowas im Zusammenhang mit einem Reha- oder EM-Renten-Antrag und ganz sicher NICHT, weil das JC deinen Mann gerne zum Sozialamt "abschieben" möchte
Das Sozialamt VERLANGT ein GA der DRV bzw. einen abgelehnten EM-Renten-Antrag (der gilt dann auch als GA, schließt auch meist ein Solches ein) VON DEINEM MANN, BEVOR es überhaupt verpflichtet ist zu zahlen
Im Übrigen würde da VORHER noch deine finanzielle Leistungsfähigkeit als unterhaltsverpflichtete Ehefrau geprüft, VOM Sozialamt gibt es SOOO einfach KEIN Geld mehr, wie Das JC es gerne hätte
Solange
DU aber einen Anspruch auf ALG II HAST, bekommt dein Mann (sowieso) KEIN Geld vom Sozialamt, sondern bleibt Mitglied deiner BG über Leistungen des SGB II.
Dort gibt es dann das "sogenannte Sozialgeld" für nicht erwerbsfähige Partner, es ist die gleiche Leistung, die z.B. auch KINDER in einer BG erhalten, weil sie NOCH NICHT erwerbsfähig sind!
Mein Mann bekommt ja inzwischen die EM-Rente (ist also jetzt ganz offiziell nach Feststellung der DRV NICHT mehr erwerbsfähig!), seine Rente ist aber nicht hoch genug um seinen "Bedarf" lt. SGB II zu decken, Sozialhilfe oder "Grundsicherung für Rentner" bekommt er aber AUCH NICHT, weil dann erst mal ICH ihn "ernähren" müßte, also bleibt er trotzdem Teil MEINER BG, weil ICH noch IMMER Anspruch auf ALGII habe
Im Moment MUSS ich das allerdings noch unserem JC beibringen, denn die sind zwar der Meinung er ist raus aus dem SGBII (wegen der Rente), "übersehen" aber stuhr
, dass unser gesetzlicher Gesamtbedarf als BG unterschritten wird, wenn man MIR nicht den Fehlbetrag zuschießt (wie es schon von Gerichten vorgeschrieben wurde in ähnlichen Fällen!), so fehlen uns JEDEN Monat rund 60 €, weil seine Rente niedriger ist, als sein Bedarfssatz (nach SGBII) wäre.
Da habe ich also auch noch ein wenig "Spaß" bis das mal geklärt ist, darum kenne ich auch so langsam die "feinen Unterschiede" in den unterschiedlichen Sozial-Leistungen /Ansprüchen des SGB II (H4 und Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung für Dauer-Rentner), mit dem Pflegegeld-Bereich brauchte ich mich bisher (zum Glück) noch NICHT intensiver beschäftigen
Soviel ist klar, dein Mann wird ganz sicher KEINE Grundsicherung erhalten und die weiteren Punkte deiner Frage 7 KANN dir hoffendlich jemand anders beantworten, DAMIT kenne ich mich leider überhaupt NICHT aus.
Das einzige wäre noch, dass ihr IMMER als Ehepaar mindestens eine 2-Zimmer-Wohnung beanspruchen KÖNNT, ganz egal von welchem Geld ihr leben werdet /müsst, DAS dürfte wohl auch zukünftig KEIN Problem sein
Nun soll es für heute genug sein, morgen (nachher
) ist auch noch ein Tag, auch Nachteulen müssen mal Feierabend machen
Liebe Grüße von der Doppeloma