Was können wir machen?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jun 2011, 00:17

Hallo Anke, :smile:
Meinst du es genügt ein Attest vom Arzt, dass ich meinen Mann pflegen muss? Genügt dem Jobcenter so ein Attest?
Zumindest ist es einen Versuch wert, kann mir nicht vorstellen, dass alle die einen Pflegefall zu Hause haben und das Geld vom JobCenter brauchen/beantragen, bereits die erforderliche Pflegestufe vorweisen KÖNNEN, also MUSS das Amt (meiner Ansicht nach) zunächst mal ein solches Attest akzeptieren.

WIE das für euch zuständige Amt da konkret reagieren wird, weiss ich leider auch nicht, es ist nur eine Idee von mir, Erfahrungen habe ich damit nicht :Gruebeln:
Nein, ich bzw. wir haben keine Probleme mit dem Thema Psychiater! Mein Mann hat allerdings immer dieses Problem mit der Bettlägerigkeit und somit kann er nicht auf Wunsch der ARGE zum Psychiater oder in eine Psychiatrie springen, wenn es von der ARGE gewünscht würde.


Dann ist es ja OK, so schnell entstehen Mißverständnisse :icon_e_wink: , gerade auch für eine Aufforderung zum Amtsarzt (vom JobCenter) wäre doch ein Attest über die bestehende Bettlägerigkeit ebenfalls von Vorteil, wie ich schon geschrieben habe MÜSSEN die in solchen Fällen nötigenfalls einen Hausbesuch machen :ic_up:

Dein Mann MUSS da NICHT HIN wenn es ihm nicht möglich ist, es gibt auch die Möglichkeit, dass er dann seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreit (aber NUR DIREKT dem Med. Dienst gegenüber !!!) und die machen dann ein Gutachten nach "Aktenlage", damit dürfte in seinem Falle dann erst mal "Ruhe" vom Amt einkehren :lesen:
Seine Situation ist ernst genug und er muss jeden Tag kämpfen und warum soll er da noch diese "behördliche Willkür" auf sich nehmen! Er kann den lebensnotwendigen Dingen nicht nachkommen, warum sollte er dann diese "behördlichen Späße" mitmachen!
BITTE, BITTE, die sind da keine "Engel", aber den Antrag stellst DU, er wird Teil deiner Bedarfsgemeinschaft (das ist nun mal so laut Gesetz), DU füllst den Antrag (für euch BEIDE!) aus, NUR DU unterschreibst, DU gibst den (wo auch IMMER gegen Empfangsbestätigung!!!) ab, dein MANN braucht da zunächst mal überhaupt NICHT MIT HIN... :Ohnmacht:

Wer also soll ihm da was tun oder irgendwas von ihm verlangen, was er nicht leisten KANN, seine Anwesenheit ist da zunächst mal überhaupt NICHT notwendig, denn DU GANZ ALLEINE vertrittst die Mitglieder DEINER Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem AMT :ic_up: :lesen:

Wenn die dann (später) eine Untersuchung machen WOLLEN, geht das ALLES auch anders zu regeln (als die das gerne hätten), es geht aktuell JETZT DARUM einfach das Geld zu beantragen, WAS EUCH ZUSTEHT, jeder Tag den DU JETZT wartest, bedeutet EINEN TAG weniger Geld, denn die ZAHLEN erst ab Tag der Antragstellung :lesen:

ALLES ANDERE KOMMT DANACH, die dürfen nicht warten, bis irgendwelche Untersuchungen gemacht wurden (weder beim JobCenter noch bei der Pflegekasse), die haben ZU ZAHLEN, weil IHR MITTELLOS / BEDÜRFTIG seid und euch das Geld ZUSTEHT, zunächst mal OHNE JEDE weitere Vorbedingung :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Wird DAS vom Amt abgelehnt (schriftlich geben lassen!!!) ist der DIREKTE Weg, der zu Sozialgericht, denn die DÜRFEN NICHT ABLEHNEN, WAS EUCH ZUSTEHT, das EXISTENZ-MINIMUM ist per Grundgesetz einforderbar beim Staat :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Do 2. Jun 2011, 00:49

Vielen Dank für deine Antwort! Man sieht du hast Erfahrung mit diesen Themen :)


1)
Also ... bei der ARGE/ Jobcenter kreuze ich bei uns beiden an, dass wir über 3h arbeiten können. Zusätzlich gebe ich ein das Attest von meinem Mann ab. Was muss das Attest beinhalten und was nicht? Wie lange soll diese Krankschreibung laufen?

2)
Ich gebe auch ein Schriftstück ab, das besagt, dass ich meinen Mann pflegen muss?! Oder soll ich das nicht direkt machen? Was kann ich machen, wenn der Sachbearbeiter sagt, dass er etwas von der Pflegekasse sehen möchte?

3)
Ca. nach welcher Zeit verlangt die ARGE, dass mein Mann zum Amtsarzt muss?

4)
Wann sollen wir die Pflegestufe feststellen lassen?

5)
Wenn mein Mann von der ARGE als erwerbsunfähig eingestuft wird, dann muss er die Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Im Internet habe ich gelesen, dass das Sozialamt den Bericht des Amtsarztes der ARGE nicht anerkennt und ein eigenes Gutachten (von der DRV durchgeführt) anfertigen lassen wird. Das wird bestimmt nicht einfach oder? Ist das ein Vorteil, wenn bereits die ARGE jemanden als arbeitsunfähig eingestuft hatte und man möglicherweise bereits eine Pflegestufe hat?

6)
Wenn mein Mann z.B. nur die Pflegestufe 1 oder 2 erhält, dann muss ich jede zumutbare Arbeit annehmen. Wenn ich diese nicht annehmen würde, denke ich, dass es irgendwann einmal kein Geld mehr für mich geben wird. Alleine von der Grundsicherung meines Mannes könnten wir nicht leben. Kann ich das Pflegegeld als Ersatz nehmen, damit hätten wir ja genug zum leben. Aber könnte ich in diesem Moment in der KV familienversichert sein? Hätte mein Mann trotzdem einen Anspruch auf eine Wohnung für 2 Personen? Ich weiß es ist keine gute Idee. Aber trotzdem, wäre so etwas denkbar?

7) Gäbe es eine Möglichkeit den 6 Punkt meiner Fragen, zusammen mit der Persönlichen Assistenz (Persönliches Budget -> Pflege eines Angehörigen) zu kombinieren?

Danke für die Beantwortung der Fragen!

Lieben Gruß
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jun 2011, 02:55

Hallo Anke, :smile:
1)
Also ... bei der ARGE/ Jobcenter kreuze ich bei uns beiden an, dass wir über 3h arbeiten können. Zusätzlich gebe ich ein das Attest von meinem Mann ab. Was muss das Attest beinhalten und was nicht? Wie lange soll diese Krankschreibung laufen?
Vergiss zuerst mal den Begriff "Arge", die heißen seit dem 01.01.2011 ALLE JobCenter und diese Kreuze machst du im Antrag, da wird die entsprechende Frage gestellt, "ob man sich in der Lage sieht mindestens 3 Stunden..." und DAZU siehst du euch aktuell BEIDE (rein theoretisch) in der Lage, es ist ja eine rein subjektive Einschätzung :grinser:

Ein ärztliches Attest, was man beim Sachbearbeiter abgeben will (!!!) sollte NIEMALS Diagnosen und konkrete Krankheitsbezeichnungen enthalten, sowas geht die SB nämlich NICHTS an.

Der Arzt KANN (z.B) reinschreiben, dass "Herr XXX sich in seiner laufenden Behandlung befindet, AKTUELL schwer Pflegebedürftig und Bettlägerig ist und daher wegen seiner Erkrankungen auf längere Sicht (mindestens 6 Monate ???) nicht arbeitsfähig ist!", damit wäre der erste Zahlungs-Zeitraum möglicherweise schon gesichert :ic_up:

Hört sich widersprüchlich AN, IST es ABER NICHT, denn Arbeitsunfähigkeit ist NICHT gleichzusetzen mit Erwerbsunfähigkeit, wer eine zeitlang Arbeitsunfähig ist, kann sich durchaus (für die Zeit DANACH) dem Arbeitsmarkt (3 Stunden!) zur Verfügung stellen :ic_up:
2)
Ich gebe auch ein Schriftstück ab, das besagt, dass ich meinen Mann pflegen muss?! Oder soll ich das nicht direkt machen? Was kann ich machen, wenn der Sachbearbeiter sagt, dass er etwas von der Pflegekasse sehen möchte?
Würde ich zunächst noch NICHT machen, wenn der DOC das für deinen Mann so (ähnlich) wie vorgeschlagen schreibt, ist ja daraus eigentlich schon ersichtlich, dass IHN jemand pflegen MUSS und im "Normalfall" ist das dann wohl die Ehefrau, würde ich erst mal "drauf ankommen lassen" ob was gefragt wird.
Wenn ihr (NOCH ) nichts von der Pflegekasse habt, dann kannst du nichts vorlegen, ist ALLES noch im Antragsverfahren!
Ca. nach welcher Zeit verlangt die ARGE, dass mein Mann zum Amtsarzt muss?
Kann ich dir so genau NICHT beantworten, das macht jedes JC wie es will, wenn sie die AU-Bescheinigung zunächst mal akzeptieren, ist es auch möglich, dass erst nach dem Wiederbewilligungs-Antrag (nach 6 Monaten) eine amtsärztliche Untersuchung gefordert wird, aber ich weiß es wirklich NICHT :Gruebeln:

Wir waren BEIDE schon seit Jahren AU und brauchten bisher NICHT zum Amtsarzt des JC, allerdings haben die schon GA von der AfA vorliegen und es liefen schon EM-Renten-Anträge, dann sehen die das ALLES nicht mehr so verbissen, kann bei euch völlig anders laufen, das könnt ihr einfach NUR abwarten :confused: :Gruebeln:
4)
Wann sollen wir die Pflegestufe feststellen lassen?
So schnell wie möglich, sobald ihr den Antrag gestellt habt, bekommt ihr doch vermutlich schon irgendeinen Nachweis /Bestätigung darüber, damit könnt ihr dann auch (wenn erforderlich) das JC erst mal "beruhigen" :ic_up:

Da können dich hier hoffendlich noch andere User beraten, denn zu Pflegestufen /Pflegegeld und solchen Sachen fehlen mir die konkreten Kenntnisse, ich weiß gerade mal, dass es sowas gibt, ansonsten direkt die KK ansprechen.
5)
Wenn mein Mann von der ARGE als erwerbsunfähig eingestuft wird, dann muss er die Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Im Internet habe ich gelesen, dass das Sozialamt den Bericht des Amtsarztes der ARGE nicht anerkennt und ein eigenes Gutachten (von der DRV durchgeführt) anfertigen lassen wird. Das wird bestimmt nicht einfach oder? Ist das ein Vorteil, wenn bereits die ARGE jemanden als arbeitsunfähig eingestuft hatte und man möglicherweise bereits eine Pflegestufe hat?
Das JC ist NICHT berechtigt deinen Mann rechtsverbindlich als Erwerbsunfähig einzustufen, dieses Privileg hat NUR die DRV und die macht sowas im Zusammenhang mit einem Reha- oder EM-Renten-Antrag und ganz sicher NICHT, weil das JC deinen Mann gerne zum Sozialamt "abschieben" möchte :nein:

Das Sozialamt VERLANGT ein GA der DRV bzw. einen abgelehnten EM-Renten-Antrag (der gilt dann auch als GA, schließt auch meist ein Solches ein) VON DEINEM MANN, BEVOR es überhaupt verpflichtet ist zu zahlen :ic_up:
Im Übrigen würde da VORHER noch deine finanzielle Leistungsfähigkeit als unterhaltsverpflichtete Ehefrau geprüft, VOM Sozialamt gibt es SOOO einfach KEIN Geld mehr, wie Das JC es gerne hätte :Verwirrt:

Solange DU aber einen Anspruch auf ALG II HAST, bekommt dein Mann (sowieso) KEIN Geld vom Sozialamt, sondern bleibt Mitglied deiner BG über Leistungen des SGB II.
Dort gibt es dann das "sogenannte Sozialgeld" für nicht erwerbsfähige Partner, es ist die gleiche Leistung, die z.B. auch KINDER in einer BG erhalten, weil sie NOCH NICHT erwerbsfähig sind!

Mein Mann bekommt ja inzwischen die EM-Rente (ist also jetzt ganz offiziell nach Feststellung der DRV NICHT mehr erwerbsfähig!), seine Rente ist aber nicht hoch genug um seinen "Bedarf" lt. SGB II zu decken, Sozialhilfe oder "Grundsicherung für Rentner" bekommt er aber AUCH NICHT, weil dann erst mal ICH ihn "ernähren" müßte, also bleibt er trotzdem Teil MEINER BG, weil ICH noch IMMER Anspruch auf ALGII habe :aha:

Im Moment MUSS ich das allerdings noch unserem JC beibringen, denn die sind zwar der Meinung er ist raus aus dem SGBII (wegen der Rente), "übersehen" aber stuhr :Sturkopf: , dass unser gesetzlicher Gesamtbedarf als BG unterschritten wird, wenn man MIR nicht den Fehlbetrag zuschießt (wie es schon von Gerichten vorgeschrieben wurde in ähnlichen Fällen!), so fehlen uns JEDEN Monat rund 60 €, weil seine Rente niedriger ist, als sein Bedarfssatz (nach SGBII) wäre.

Da habe ich also auch noch ein wenig "Spaß" bis das mal geklärt ist, darum kenne ich auch so langsam die "feinen Unterschiede" in den unterschiedlichen Sozial-Leistungen /Ansprüchen des SGB II (H4 und Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung für Dauer-Rentner), mit dem Pflegegeld-Bereich brauchte ich mich bisher (zum Glück) noch NICHT intensiver beschäftigen :Verwirrt: :Hilfe:

Soviel ist klar, dein Mann wird ganz sicher KEINE Grundsicherung erhalten und die weiteren Punkte deiner Frage 7 KANN dir hoffendlich jemand anders beantworten, DAMIT kenne ich mich leider überhaupt NICHT aus.

Das einzige wäre noch, dass ihr IMMER als Ehepaar mindestens eine 2-Zimmer-Wohnung beanspruchen KÖNNT, ganz egal von welchem Geld ihr leben werdet /müsst, DAS dürfte wohl auch zukünftig KEIN Problem sein :ic_up:

Nun soll es für heute genug sein, morgen (nachher :grinser: ) ist auch noch ein Tag, auch Nachteulen müssen mal Feierabend machen :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 2. Jun 2011, 06:38

Moin Anke

Über die Pflegestufen kannst du dich schon mal hier informieren.

Am besten, du rufst bei deiner Krankenkasse an und lässt dir die Unterlagen zuschicken.

Es ist sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen, woraus ersichtlich ist, wofür du wieviele Minuten am Tag brauchst (lästig, aber notwendig) :grinser:

Den Antrag füllst du aus und sendest ihn an die KK zurück - möglichst vorgestern :lachen:

Es wird dann jemand vom MDK ins Haus kommen - wann, wissen die Götter - aber der Besuch wird rechtzeitig angekündigt, der dann deinen Mann "begutachtet" und die Einstufung vornimmt.

Wenn in deiner Nähe ein Pflegestützpunkt ist dann kannst du dich dort beraten lassen (die sind nicht in jedem Bundesland gleich häufig vorhanden - leider!)

Wenn die Pflegestufe bewilligt wurde, bekommst du das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung :ic_up:


Wünsche dir viel Glück und :umarm: dich



LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 2. Jun 2011, 08:21

aannkkee hat geschrieben:
@ Mico: Ich wohne im Großraum Mönchengladbach. Warum?
Anke
Ich fragte, weil viell. eine persönliche Hilfe möglich gewesen wäre.
Es war zwar erst ein einziges Mal, aber immerhin wohnt eines unserer Mitglieder hier wo ich verweile.

Ratzfatz saßen wir am Kaffeetisch und besprachen alle Möglichkeiten persönlich durch.
Gruß
Miko

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 2. Jun 2011, 12:48

Hi Anke

In Mönchengladbach gibt es Pflegestützpunkte - musst du mal im Internet gucken www.pflege-mg.de unter Beratungsstellen :smile:

Da bist du auf jeden Fall besser dran, als wir hier in Bayern - hier ist faktisch noch Entwicklungsland :groehl:


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Do 2. Jun 2011, 14:43

Vielen Dank euch "allen" für die wertvollen Tipps!

Hartz4/ Grundsicherung:

Verstehe ich das richtig, dass mein Mann niemals eime Grundsicherung erhält, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich in dieser Bedarfsgemeinschaft "erwerbsfähig" bin?! Ich habe gedacht, dass das JC meinen Mann nach einer Zeit automatisch in die Grundsicherung schickt!

Lieben Gruß
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jun 2011, 15:53

Hallo Anke, :jaa:
Verstehe ich das richtig, dass mein Mann niemals eime Grundsicherung erhält, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich in dieser Bedarfsgemeinschaft "erwerbsfähig" bin?! Ich habe gedacht, dass das JC meinem Mann nach einer Zeit automatisch in die Grundsicherung schickt!
DAS verstehst du aber SOWAS von RICHTIG, denn ihr bleibt IMMER eine Bedarfsgemeinschaft :ic_up: und Ausgangsbasis für die Zuständigkeit des Amtes (JobCenter!!!) IST DEINE (gesundheitliche !!!) Erwerbsfähigkeit, dein Mann KANN also bei (irgendwann) erwiesener Erwerbsminderung, NUR ins SOZIALGELD geschoben werden, was ebenfalls Teil der SGB II-Leistungen ist (wie für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft) :ic_up: :ic_up: :ic_up:

GENAU SO ist das gesetzlich geregelt und da lass dir auch NIX Anderes vom AMT erzählen!!!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Do 2. Jun 2011, 18:55

Vielen Dank! Jetzt habe ich das verstanden und alles ergibt einen Sinn! :ic_up:

- Wenn mein Mann vom Amtsarzt ins sog. "Sozialgeld" geschickt wird, hat er dann Ruhe vom Amt oder wird die erwerbsfähigkeit auch in Zukunft noch einmal überprüft?

- Sind die Untersuchungen vom Amtsarzt kompliziert?

- eine Bekannte sagte mir, dass man nicht unbedingt eine Pflgestufe dem JC vorweisen muss, damit mann einen Angehörigen pflegen muss. Aber im Gesetz steht es so, dass eine Pflegestufe benötigt wird.


Ihr habt mir/ uns sehr geholfen! Ohne dieses Forum hätte ich viele Fehler gemacht!

Lieben Gruß :umarm:
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 2. Jun 2011, 19:45

aannkkee hat geschrieben:
Ihr habt mir/ uns sehr geholfen! Ohne dieses Forum hätte ich viele Fehler gemacht!

Lieben Gruß :umarm:
Anke
Und wir würden uns freuen wenn du im Gegenzug Info´s an uns weiter gibst mit den Erfahrungen, die du so machen wirst in der Zukunft.

Wäre echt toll!!!

Müssen keine Romane werden, Stichpunktartig reicht schon, denn wir wissen, dass du viel um die Ohren haben wirst. :jaa: :jaa: :jaa:

Gruß

Miko
Gruß
Miko

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